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Fünf Fragen an Dr. Nicola Wenzel

Referatsleiterin beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz

01.03.2021

Am 8. März 2021 (12 bis 13 Uhr) ist Frau Dr. Nicola Wenzel der sechste Gast in unserer Gesprächsreihe “Völkerrechtslunches“. Frau Dr. Wenzel ist Leiterin des Referats IV C 1 (Menschenrechte) beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz sowie die Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung vor dem Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte.

In insgesamt zwölf Online-Gesprächsterminen laden wir völkerrechtliche Expert*innen aus der Praxis zu einstündigen Gesprächen ein, in welchen sie in ihren Werdegang sowie ihre jetzige Tätigkeit Einblick gewähren. Anschließend haben Studierende und andere Interessierte die Gelegenheit, Fragen zu Karriere und Tätigkeit zu stellen (der Veranstaltungshinweis und das Programm sowie die Zugangsdaten für Zoom finden sich hier). 

Bereits im Vorfeld stand Frau Dr. Wenzel uns Rede und Antwort:

 

Warum haben Sie sich für eine völkerrechtliche Karriere entschieden?

Völkerrecht hat mich seit Beginn meines Studiums besonders interessiert. Deshalb habe ich an einem Moot Court zur Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Concours René Cassin, teilgenommen. Das hat mich dann nachhaltig für Menschenrechte und besonders für die EMRK begeistert. Von da an hat diese Begeisterung meine beruflichen Entscheidungen geleitet: von der Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg und der Dissertation über ein menschenrechtliches Thema über eine Referendariatsstation im Referat für Menschenrechte im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und schließlich dem Eintritt in das BMJV.

Nun ist eine Tätigkeit im BMJV nicht das, was man landläufig unter einer „völkerrechtlichen Karriere“ versteht. Ich hatte zwar das Glück, im Referat für Menschenrechte anzufangen. In meiner Zeit im BMJV hatte ich aber auch Stationen, die man nicht dem klassischen Völkerrecht zurechnen würde wie BGB-AT/Allgemeines Schuldrecht, Strafverfahrensrecht und alternative Streitbeilegung. International geprägt war meine Tätigkeit auch in diesen Referaten. Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie, Arbeiten an einer gesetzlichen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, die den Anforderungen des Gerichtshofs der Europäischen Union genügt, Mitprüfung der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Verhandlung des UNCITRAL-Mediationsabkommens – das inhaltliche Spektrum war breit gefächert, aber immer ging es auch darum, überstaatliches Recht umzusetzen, zu berücksichtigen oder zu gestalten: Völkerrechtliche Fragen können auch im zivil- oder strafrechtlichen Gewand daherkommen. 

Heute, wo ich das Referat für Menschenrechte leite, profitiere ich in vielerlei Hinsicht von diesen Erfahrungen. Sie verbessern mein Verständnis für die menschenrechtlichen Fragestellungen, mit denen ich mich beschäftige. Die haben ihren Ursprung ja häufig im Zivil- oder Strafrecht. Und die Beschäftigung mit Grundfragen alternativer Streitbeilegung hat meinen Blick auf völkerrechtliche Streitbeilegungsmechanismen verändert. Es lassen sich da viele Querverbindungen ziehen und man kommt auf Ideen, die man ohne die Erfahrung in anderen Rechtsbereichen vielleicht nicht gehabt hätte.

 

Was macht das Völkerrecht für Sie besonders?

Ich habe einen großen Teil meiner Kindheit und Jugend im Ausland verbracht. Das verändert die Sicht auf das eigene Land. Man nimmt eine „Außenperspektive“ ein und vieles relativiert sich. Das habe ich immer als eine große Bereicherung empfunden. Dieser Blick von außen ist auch das, was das Völkerrecht für mich so besonders macht. Gerade im menschenrechtlichen Bereich zeigt sich, wie wichtig er ist und wie fruchtbar er sein kann, wenn man sich darauf einlässt. Aber auch, mit welchen Herausforderungen er einhergehen kann.

Was völkerrechtliche Fragen für mich zusätzlich besonders reizvoll macht, ist, dass das Völkerrecht wegen des Fehlens einer zentralen Macht, die es durchsetzen kann, viel enger mit der Politik verwoben ist als das nationale Recht. Zum einen verlangt das oft interdisziplinäres Arbeiten. Zum anderen muss man sich dadurch auch in der praktischen Arbeit öfter mit grundlegenden Fragen auseinanderzusetzen: Was ist Recht? Wie wirkt Recht? Warum wird Recht befolgt oder nicht befolgt? Was kann man tun, damit es befolgt wird?

 

Was ist die größte Herausforderung für das Völkerrecht im 21. Jahrhundert?

Das europäische Menschenrechtssystem ist in Reaktion auf den Holocaust entstanden; es wurde als Bollwerk gegen Diktatur und staatliche Willkür konzipiert. Es ist ein System, das für schwierige Zeiten gemacht ist. Aber die Bewährungsprobe steht noch aus. Kann das Menschenrechtssystem das Abgleiten in autokratische Systeme verhindern? Wie können Menschenrechte umgesetzt werden, wenn der Konsens über die grundsätzliche Maßgeblichkeit völkerrechtlicher Regeln und damit auch der Menschenrechtsverträge und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ins Wanken gerät? Wird die europäische Staatengemeinschaft bereit sein, Stellung zu beziehen und die Achtung der Menschenrechte einzufordern, wenn es darauf ankommt?

 

Welche (überraschenden) Fähigkeiten benötigen Sie für Ihren Beruf?

Mein Beruf hat viel mit Kompromissen zu tun. Da hilft es, einen Blick für Kompromissmöglichkeiten zu haben. Sei es in Verhandlungen über völkerrechtliche Instrumente oder bei Diskussionen über die Verteidigungsstrategie in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Ohne die Fähigkeit, die Anliegen hinter gegensätzlichen Formulierungsvorschlägen oder diametral entgegengesetzten Forderungen zu verstehen und auf dieser Grundlage Lösungsmöglichkeiten zu erkennen, die allen Anliegen Rechnung tragen, geht es nicht. Kompromissmöglichkeiten zu erkennen allein reicht jedoch nicht, die Kompromisse müssen auch geschmiedet werden. Das erfordert strategisches Vorgehen, die Bildung von Allianzen und nicht zuletzt gute persönliche Beziehungen zu den verschiedenen Akteuren, an die man anknüpfen kann. Schließlich, und das ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt, darf man Kompromisse nicht per se als Übel ansehen. Diese Einstellung ist wenig populär, gerade in der Menschenrechts-Community, aber meines Erachtens unerlässlich, wenn man Veränderungen bewirken will. Das Wünschenswerte ist nicht immer machbar. Kompromisse schließen, kleine Schritte statt den großen Wurf zu machen, bedeutet nicht notwendigerweise, dass man seine Überzeugungen aufgibt. Vielmehr schafft man die Möglichkeit, auf lange Sicht Veränderungen zum Positiven zu bewirken. Dazu braucht es dann einen langen Atem und bisweilen auch eine gewisse Hartnäckigkeit.

 

Was würden Sie Ihrem 20-jährigen ich gerne sagen?

Zu der Zeit habe ich in Paris studiert und musste mich für einen Studienschwerpunkt entscheiden. Mein Herz schlug für das Wirtschaftsvölkerrecht, aber was sollte da die berufliche Perspektive sein? Schließlich habe ich mich schweren Herzens für das Steuerrecht entschieden, das einem angeblich alle Türen öffnen würde. Nach mehreren Monaten der Quälerei und Zweifel hat meine Abneigung gegen steuerrechtliche Fragestellungen schließlich doch die Oberhand gewann. Ich habe meine Hoffnungen auf gute Berufsaussichten kurzerhand hintangestellt und bin ins Wirtschaftsvölkerrecht gewechselt. Folge Deinem Interesse und Du wirst Deinen Weg schon finden, würde ich heute sagen!

Autor/in
Lukas Kleinert

Assessor Lukas Kleinert, Master Droit, LL.M. war bis vor kurzem Rechtsreferendar am OLG Hamburg. Er ist seit 2018 Mitglied der Redekation des Völkerrechtsblogs.

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Matthias C. Kettemann

Matthias C. Kettemann ist Forschungsp­rogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), Forschungsgruppenleiter am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin und am Sustainable Computing Lab der Wirtschaftsuniversität Wien und Vertretungsprofessur für Völkerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

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