Hinweise für Autor*innen

Ein Wort zu Inhalt und Stil

Wir begrüßen Beiträge aus einer Vielzahl von Perspektiven, einschließlich unkonventioneller und kritischer Blickwinkel auf das Völkerrecht. Unser Ziel ist es, die wissenschaftliche Debatte zu fördern. Daher ist die Aktualität von Themen nicht das entscheidende Veröffentlichungskriterium. Während Beiträge zu aktuellen Themen und Fragesten immer jederzeit willkommen sind, sind wir ebenso an Beiträgen interessiert, die sich mit eher theoretischen und grundlegenden Fragestellungen beschäftigen.

Blogbeiträge sind kürzer, informeller und freier im Stil als traditionelle Zeitschriftenartikel (zu den formalen Anforderungen siehe unten). Sie sind auch eher argumentativ und eignen sich, um neue Ideen und laufende Arbeiten zu testen. Aufgrund der Kürze des Blog-Formats bitten wir unsere Autor*innen, lange und allgemeine Einleitungen zu vermeiden und direkt in die Argumentation einzusteigen. Normalerweise ist es hilfreich, im ersten Absatz deutlich zu machen, worum es in dem Beitrag geht, d.h. was das Argument/die Idee/die getestete Hypothese ist.

Um die Aufmerksamkeit der Leser*innen zu erregen, bitten wir Autor*innen, einen klaren und/oder einprägsamen Titel zu wählen. Der Völkerrechtsblog verwendet Überschriften und Zwischenüberschriften. Zwischenüberschrift werden regelmäßig für wichtige Informationen zu dem im Beitrag behandelten Thema (z.B. Name der Gerichtsentscheidung) genutzt; bei der (kurzen) Hauptüberschrift freuen wir uns über Kreativität!

 

Formale Anforderungen

  • Blogbeiträge werden unter editorial-team@voelkerrechtsblog.org entgegengenommen.
  • Die Beiträge können in Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.
  • Blog-Beiträge sollten ca. 1000 Wörter umfassen, gerne akzeptieren wir auch Texte mit bis zu max. 1500 Wörtern.
  • Der Text ist im Word-Format
  • Der Text sollte klar in Stil und Struktur sein. In der Regel sind Abschnitte mit Untertiteln hilfreich.
  • Für Verweise sind Hyperlinks und keine Fußnoten zu verwenden. (Es kann begründete Ausnahmen geben.)
  • Einsendende sind gebeten, ein lizenzfreies Portrait einzureichen, d. h. ein Bild, das für uns frei verwendbar ist. Außerdem bitten wir um die Einsendung eines kurzen Absatzes zur aktuellen Institution und Tätigkeit (max. zwei Sätze).
  • Gerne veröffentlichen wir neben dem Text auch ein Bild. Bilder aus Online-Quellen können nur verwendet werden, wenn die Lizenz die Veröffentlichung auf dem Blog erlaubt. Dies kann z.B. eine Creative-Commons-Lizenz wie CC-BY-SA sein. Wir bitten um die Angabe dieser Informationen (Quelle, Name des Fotografen, Lizenzangaben).
  • Alle Artikel auf Völkerrechtsblog werden unter der CC-BY-SA 4.0 veröffentlicht.

 

Parallele Einreichungen

Wir bevorzugen exklusive Einreichungen. Sollte jedoch ein Text parallel bei mehreren Blogs eingereicht werden, bitten wir darum, in der ersten E-Mail an uns explizit darauf hinzuweisen. Cross-Posting kann unter bestimmten Umständen eine Möglichkeit sein.

 

Verfahren

Die Texte durchlaufen einen Redaktionsprozess, der in der Regel ein Double-Blind-Peer-Review beinhaltet. Trotz dieses gründlichen Prozesses ist die Zeit von der Einreichung bis zur Veröffentlichung in der Regel kurz. Insbesondere bei Beiträgen zu aktuellen Entwicklungen bemühen wir uns um eine sehr zügige Bearbeitung. Wenn Ihre Einreichung eine aktuelle Entwicklung betrifft, bitten wir darum, dies in der ersten E-Mail zu vermerken.

 

Einreichungen, die keine Artikel sind

Obwohl wir hauptsächlich Texte veröffentlichen, ermutigen wir auch Einreichungen, die eher visueller Natur sind. Diese können aus Fotografien, Kunstwerken, Videomaterial, Grafiken und Animationen bestehen, solange sie einen klaren Bezug zum Völkerrecht aufweisen. Entsprechende Ideen besprechen wir gerne per E-Mail.

 

Gute wissenschaftliche Praxis

Der Völkerrechtsblog verpflichtet sich zu guter wissenschaftlicher Praxis. Mit der Einreichung eines Beitrags auf dem Völkerrechtsblog verpflichtet(en) sich Autor*innen zur Einhaltung des geltenden Rechts und Standards guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in den “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” der DFG niedergelegt sind.

Wir akzeptieren keine Form von Plagiaten, die als ungerechtfertigte Aneignung fremder Forschungsleistungen verstanden werden (siehe hierzu ausführlich Abschnitt II Punkt 2). Anstelle von Fußnoten dienen Links zur Referenzierung.

Der Völkerrechtsblog veröffentlicht keine rein deskriptiven Tagungsberichte, sondern akzeptiert Beiträge, die einen eigenen, originellen Beitrag zu den auf wissenschaftlichen Veranstaltungen geführten Debatten leisten. Beruht ein Beitrag auf Konferenzen oder Vorträgen oder ist er von diesen inspiriert, müssen Autor*innen dies im Beitrag transparent machen und besonders darauf achten, dass unveröffentlichte Originalideen ihren wahren Urhebern korrekt zugeordnet werden.

Mit dem Einreichen eines Manuskripts beim Völkerrechtsblog erklärt sich Autor*innen mit einer Überprüfung des Manuskripts mit einer Plagiatserkennungssoftware einverstanden. Sollte sich der Verdacht eines Plagiats ergeben, wird die Redaktion bei Plagiatsverdacht eine Untersuchung gemäß den COPE-Richtlinien durchführen. Wir behalten uns vor, festgestellte schwere Plagiate an die akademische Institution des Autors/der Autorin zu melden.

 

Sichtbarkeit

Der Völkerrechtsblog setzt sich für einen offenen, transparenten und wertschätzenden Umgang innerhalb der Wissenschaft ein. In diesem Sinne sind wir bestrebt, unterstützende und gemeinsame Arbeit im Vorfeld einer Veröffentlichung sichtbar zu machen. Wir ermutigen die Autor*innen deshalb nachdrücklich, die Beiträge von Personen, die am Forschungs- oder Schreibprozess beteiligt waren (insbesondere Nachwuchswissenschaftler*innen sowie studentische Hilfskräfte), am Ende ihres Blogposts zu würdigen.

 

Kommentarpolitik

Wir begrüßen es sehr, wenn sich Leser*innen über die Kommentarfunktion mit Beiträgen auseinandersetzen. Dazu ist der Text in den Kommentarbereich zu schreiben und abzusenden. Kommentare werden nicht sofort veröffentlicht, sondern unterliegen einem Moderationsverfahren durch die Redaktion. Wir erwarten, dass sich die Kommentare mit den Argumenten des entsprechenden Blog-Beitrags auseinandersetzen und frei von Ad-hominem-Bemerkungen sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Veröffentlichung von beleidigenden oder verleumderischen Kommentaren oder Kommentaren, die Hassreden darstellen, zu verweigern. Diese Richtlinien werden auch bei der Moderation von Diskussionen auf unseren Social-Media-Seiten angewendet.

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Wir begrüßen Beiträge zu allen Themen des Völkerrechts und des Völkerrechtsdenkens. Bitte beachte unsere Hinweise für Autor*innen und/oder Leitlinien für Rezensionen. Du kannst uns Deinen Text zusenden oder Dich mit einer Voranfrage an uns wenden:
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