Photo © Neutzer, Uni Potsdam

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Fünf Fragen an Prof. Dr. Andreas Zimmermann

Universität Potsdam

18.01.2021

Am 25. Januar 2021 (12 bis 13 Uhr) ist Prof. Dr. Andreas Zimmermann der zweite Gast in unserer Gesprächsreihe “Völkerrechtslunches“. Er ist Professor für Öffentliches Recht, insb. Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht an der Universität Potsdam.

In insgesamt zwölf Online-Gesprächsterminen laden wir völkerrechtliche Expert*innen aus der Praxis zu einstündigen Gesprächen ein, in welchen sie in ihren Werdegang sowie ihre jetzige Tätigkeit Einblick gewähren. Anschließend haben Studierende und andere Interessierte die Gelegenheit, Fragen zu Karriere und Tätigkeit zu stellen (der Veranstaltungshinweis und das Programm sowie die Zugangsdaten für Zoom finden sich hier). 

Bereits im Vorfeld stand Andreas Zimmermann uns Rede und Antwort:

 

Warum haben Sie sich für eine völkerrechtliche Karriere entschieden?

Ursprünglich hatte ich mit dem Gedanken gespielt, nach dem Abitur statt Rechtswissenschaften Politikwissenschaften und/ oder Sprachen zu studieren – damit lag dann im Studium ein internationalrechtlicher Schwerpunkt in gewisser Weise nahe. Ein Studienaufenthalt in Frankreich im 4./5. Semester tat dann das Übrige um mein Interesse am ‚droit international public‘ zu wecken, welches durch den LL.M. in den USA nach Staatsexamen und Zivildienst weiter vertieft wurde. Nach dem Abschluss der Doktorarbeit am Heidelberger Max-Planck-Institut stand ich dann kurz davor, ein Angebot der Europäischen Kommission anzunehmen, wäre also fast dem Völkerrecht im engeren Sinne untreu geworden, bevor ich mich dann doch dazu entschlossen habe, eine akademische Laufbahn einzuschlagen.

 

Was macht das Völkerrecht für Sie besonders?

Anders als nationale Rechtsordnungen kennt das Völkerrecht keine zentrale Rechtsdurchsetzungsinstanz. Es lebt damit noch mehr als erstere von politischen, metajuristischen Voraussetzungen, die es sich selbst nicht zu schaffen vermag. Damit ist das Völkerrecht noch wesentlich ‚politiknäher‘ als etwa das (deutsche) Verfassungs- oder gar das Verwaltungsrecht. Es ist nicht zuletzt dieses Spannungsverhältnis, welches die (theoretische und praktische) Arbeit im und mit dem Völkerrecht so spannend macht.

 

Was ist die größte Herausforderung für das Völkerrecht im 21. Jahrhundert?

Es ist zum einen die durchaus zunehmende Distanzierung wichtiger staatlicher Akteure von einer normgestützten internationalen Ordnung. Zum anderen nehme ich aber auch eine zunehmende Diskrepanz (und eine damit einhergehende Entfremdung) zwischen der Völkerrechtslehre bzw. der -wissenschaft auf der einen Seite und des ‚real-life-Völkerrechts‘ auf der anderen Seite war, was mit zunehmend unrealistischen Erwartungen an das was das Völkerrecht alles leisten könne oder leisten müsse einhergeht.

 

Welche (überraschende) Fähigkeiten benötigen Sie für Ihren Beruf?

Es hat sich ergeben, dass ich mittlerweile neben meiner akademischer Tätigkeit regelmäßig auch Prozessvertretungen vor internationalen Spruchkörpern wie dem IGH, dem EuGH, dem Iran-US Claims Tribunal oder dem Rassendiskriminierungsausschuss der Vereinten Nationen übernehme; hinzu kommt meine Tätigkeit als Mitglied des VN-Menschenrechtsausschusses in den Jahren 2018-2020. Um dort erfolgreich zu sein, bedarf es neben der entsprechenden völkerrechtlichen Kenntnisse und sprachlicher Fähigkeiten vor allem auch der Befähigung zum einen im multikulturellen Umfeld argumentieren zu können, ist doch die juristische Herangehensweise an völkerrechtliche Fragen von Land zu Land und von Region zu Region sehr unterschiedlich, und zum anderen auch der Begabung jeweils aus der Warte des jeweiligen ‚Empfängers‘ heraus zu denken um diesen überzeugen zu können.

 

Was würden Sie einem 20-jährigen gerne sagen?

Wichtig ist es immer offen für und neugierig auf Neues und Ungewohntes zu sein; dies gilt gerade in Umbruchzeiten, die uns allen voraussichtlich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zunehmend bevorstehen.

 

Zugangsdaten zum Zoom-Meeting:
URL: https://mpil.zoom.us/j/93881793738
Code: 717220

Autor/in
Lukas Kleinert

Assessor Lukas Kleinert, Master Droit, LL.M. war bis vor kurzem Rechtsreferendar am OLG Hamburg. Er ist seit 2018 Mitglied der Redekation des Völkerrechtsblogs.

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Matthias C. Kettemann

Matthias C. Kettemann ist Forschungsp­rogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI), Forschungsgruppenleiter am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin und am Sustainable Computing Lab der Wirtschaftsuniversität Wien und Vertretungsprofessur für Völkerrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

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