Wir schauen auf den Krieg in und um Gaza.
Im Interview ordnet Stefan Talmon die Kampfhandlungen der Hamas und Israels aus Perspektive des ius ad bellum und des ius in bello völkerrechtlich ein. Dabei geht es ausschließlich um die Kampfhandlungen zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 21. November 2023, an dem das Interview aufgenommen wurde.
Zuvor geht Isabel Lischewski im Grundlagenteil auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Bau einer Mauer auf besetztem palästinenischen Gebiet vom 09.07.2004 ein.
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Hintergrundinformationen:
Verwandte Folge zum Kriegsvölkerrecht:
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#22 Staatliche Hilfe zu militärischen Operationen: Regeln und Grenzen, 04.11.2022
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#16 Krieg in der Ukraine: Das Völkerrecht unter Beschuss, 01.04.2022
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#4 Das Gewaltverbot: Ausnahmen bestätigen die Regel, 09.04.2021
Moderation: Philipp Eschenhagen & Erik Tuchtfeld (LL.M (Glasgow))
Grundlagen: Dr. Isabel Lischewski
Interview: Prof. Dr. Stefan Talmon & Philipp Eschenhagen
Schnitt: Daniela Rau
Credits:
Philipp Eschenhagen is a research associate at Bucerius Law School and a PhD candidate at the Walther Schücking Institute for International Law. He is an editor at Völkerrechtsblog.
Erik Tuchtfeld ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und leitet die humanet3-Forschungsgruppe. Er ist Redakteur beim Völkerrechtsblog.
Dr. Isabel Lischewski is an Editor and Podcast Co-Host at Völkerrechtsblog as well as a post-doctoral researcher focusing inter alia on gender, governance, and education in international and German public law at University of Münster.
Vielen Dank für Eure Arbeit, die spannende Folge sowie die Auswahl des Themas!
Mir haben sich während des Hörens dennoch einige Fragen gestellt.
Soweit ich das bspw. dem Lehrbuch zum Völkerrecht von Prof. Dr. v. Arnauld (S. 482 f., 490 – 498) entnehmen kann, ist die Einordnung von Prof. Dr. Talmon im Hinblick auf die Frage des ius ad bellum zumindest sehr umstritten.
Zum einen bzgl. des Vorliegens des Selbstverteidigungsrechts generell, insbesondere dem richtigen Adressaten der Selbstverteidigungsakte, bzw. dem Recht dazu auf dem Territorium Gazas.
Zum anderen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Selbstverteidigungshandlung. Dass im ius ad bellum ein anderer Maßstab als im humanitären Völkerrecht gilt, ist klar. Dass nahezu bis zum Nuklearschlag keine Grenzen gesetzt sind, leuchtet mir noch nicht ein. Eine Argumentation mit dem Beispiel des Afghanistan-Kriegs 2001, bei dem gerade auch die Verhältnismäßigkeit fraglich ist, erscheint mir ebenso sehr schwierig.
Diesbezüglich hätte ich mir mehr kritische Rückfragen während des Interviews gewünscht.
Über eine weitere Einordnung würde ich mich daher sehr freuen!
Vielen Dank für die interessante Folge!
Seit dem Beginn des Konflikts wird in den Medien oft auf das Völkerrecht verwiesen, ohne die genauen Hintergründe zu erklären (was aus Zeit/Platzgründen auch verständlich ist).
Der Podcast gibt einen sehr guten Überblick über die relevanten Themen und auch aufgrund der vielen Beispiele werden die Thematik und die offenen Fragen sehr gut verständlich erklärt.