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Was ist Wahrheit?

(K)ein Schlusswort zum Symposium „Völkerrechtsgeschichten”

09.01.2015

„Wir müssen sprechen! Als Historikerin geht es Ihnen um die Wahrheit, und da sollten Sie meine Version der Geschichte hören!” – „Sehr gern. Aber Sie sollten wissen: Ich arbeite zwar an einer intellektuellen Biographie, Historikerin bin ich aber nicht. Und um ‚die Wahrheit’ geht es mir auch nicht.” Am Tag nach Weihnachten habe ich den Gesellschaftsrechtler, dessen Karriere von einem einflussreichen Europarechtler geprägt wurde, dann auf einen Kaffee getroffen. Er hat mir seine Geschichte mit dem Europarechtler erzählt, und ich ihm meine. Und ich glaube, er hat verstanden, dass es da um viel spannendere Fragen geht als um eine Wahrheit, die doch immer fiktiv bleiben müsste.

Dass es sich lohnt, über die je eigene Herangehensweise und Perspektive zu sprechen zeigen auch die Beiträge dieses Symposiums, das die Redaktion des Völkerrechtsblogs im Rahmen des Bloglaunchs initiiert und mit großem Engagement begleitet hat. Mit ihrer Einladung ins Forschungskolloquium „Geschichte, Recht und Rechtsgeschichte“ an der Humboldt-Universität zu Berlin hatten mich Marcus M. Payk und Kim Christian Priemel im vergangenen Sommersemester zuvor angeregt, vielfältige Beobachtungen an Disziplingrenzen zwischen Völkerrecht und Geschichte noch einmal neu zu reflektieren und zu ordnen. Beide Historiker  haben sich intensiv mit dem – wie Marcus Payk es in seinem Beitrag treffend bezeichnet – „Völkerrecht in der Geschichte“ befasst: Priemel ist Mitherausgeber eines eindrucksvollen disziplinübergreifenden Handbuchs zu den Nürnberger Folgeprozessen, Payk forscht zum Völkerrecht des frühen 20. Jahrhunderts. Mit ihrer Entscheidung, den Binnenraum der eigenen Lehrveranstaltung für eine andere disziplinäre Perspektive zu öffnen, haben sie sich auf ein Gespräch eingelassen, in dem die Positionen der Beteiligten zwangsläufig oft „fremdartig und erklärungsbedürftig“ (Payk) bleiben. Gerade dadurch aber wurden kritische Auseinandersetzungen mit den eigenen Positionen und Begriffen möglich.

Einladung zu Geschichte und Theorie 

Jochen von Bernstorffs nachdrückliche, (auch) durch gegenwärtige Herausforderungen motivierte Ermutigung der deutschen Völkerrechtswissenschaft zu postkolonialen Perspektiven sollte daher auch als Einladung an Historikerinnen und Historiker verstanden werden. Und als Plädoyer für die Einbeziehung einer politischen Ökonomie, die Verflechtungen von Recht und Wirtschaft erklärt. Untersuchungen wie Sundhya Pahujas vielbeachtete Studie „Decolonising International Law“ zeigen, dass die nach 1945 entstandenen globalen Institutionen – ungeachtet des Grundsatzes der souveränen Gleichheit aller Staaten und der Dekolonisierung – die ökonomische Ungleichheit des kolonialen Zeitalters bis heute perpetuieren.

In der Völkerrechtsgeschichte sind, das wird bei Jochen von Bernstorff sehr deutlich, Geschichte und Theorie eng verwoben. Dieses Näheverhältnis untersucht der Ideenhistoriker Matthew Specter in seinem Projekt „Atlantic Realisms, 1930-1960“, das Elemente intellektueller Biographie von Hans Morgenthau und Wilhelm Grewe zum Ausgangspunkt einer Studie des transantlantischen Transfers politischer Ideen nimmt. Mit Specters dialektischem Verständnis des Verhältnisses von Ideen und Prozessen stimme ich ganz überein und bin mit Marcus Payk neugierig darauf, „welche Bedeutung völkerrechtliche Argumente, Akteure und Netzwerke tatsächlich in der Formulierung nationaler Außenpolitik einnahmen oder wie sie die öffentlichen Vorstellungshorizonte jenseits von Lehrbüchern und Leitsätzen prägten“. Noch mehr interessiert mich im Moment allerdings, wie (rechts-)politische Prozesse mittels bestimmter Akteure und Netzwerke auf rechtswissenschaftliche Begriffs- und Theoriebildung einwirkten – und über diese dann wieder die Praxis beeinflussten.  Und ich denke, dass man beim Blick auf die Biographie seiner Protagonisten deren Ambivalenz nie unterschätzen und kleinreden, sondern im Gegenteil –  wie unlängst Anne Orford und Martti Koskenniemi betont haben – nuanciert ausleuchten sollte.

Viel Gespür für die Interdependenzen zwischen Geschichte, Theorie und Ideengeschichte hat Robert Howse, der meine Wertschätzung für das kritische Potential pluraler Völkerrechtsgeschichte teilt. In seinem gerade erschienenen Buch „Leo Strauss – Man of Peace“ zeichnet er aus in den vergangenen Jahren zugänglich gewordenen Vorlesungstranskriptionen ein ganz neues Bild eines Theoretikers, über den bereits Regalmeter von Büchern erschienen sind. Und erzählt eine Gegengeschichte des Verhältnisses von Philosophie, Recht und politischer Gewalt, die Strauss aus den Klauen der Neocons (und ihrer Kritiker) befreit. Das ist eine kraftvolle intellektuelle und rechtspolitische Intervention, und der Autor zelebriert sie mit (Streit-)Lust und Freude.

Interpretation statt Wahrheit

Payk, von Bernstorff, Howse und Specter geht es, wie mir, um Fakten und deren Interpretation. Aber mir geht es nicht um „die Wahrheit“ – da muss ich Christian Richter enttäuschen, auch wenn ich seine Sympathien für Gadamers hermeneutische Standortbestimmung teile. Was die Wahrheit angeht, halte ich es mit Kelsen, der sich in seinem Werk gleich zweimal an prominenter Stelle auf die Frage des Pilatus im 18. Kapitel des Johannesevangeliums bezieht: „Was ist Wahrheit?“ Demut und Zurückhaltung gegenüber einer vermeintlich bei genügender Anstrengung und Professionalität erkennbaren „absoluten Wahrheit“ scheinen mir sowohl der Juristin wie dem Historiker angemessen. Solche Wahrheit gehört für mich in den Raum der Religion. „L’histoire nest jamais sûre“ schreibt der französische Jesuit, Historiker und Soziologe Michel de Certeau, von dem sich über die Ungewissheiten der Historiographie viel lernen lässt.

In der Entwicklung des internationalen Strafrechts und anderer Formen von transitional justice hat sich in den zurückliegenden zwanzig Jahren immer wieder das Anliegen manifestiert, mittels rechtsförmiger Verfahren historische Wahrheit zu etablieren und dadurch zur Befriedung und Stabilisierung fragiler Gesellschaften beizutragen. Die vormalige Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals, Carla del Ponte, hat das einmal so formuliert: „Die Repression, die das internationale Strafrecht bewirkt, kann nur ein akzessorischer Beitrag zur Herstellung und Sicherung des Friedens sein. Aber die Fakten, die durch die Prozesse in Arusha und Den Haag festgestellt wurden, die historische Wahrheit, dies kann zu dauerhaftem Frieden beitragen. Die Fakten stehen fest, keine Revision, kein Geschichtsrevisionismus. Niemand kann sagen: Das ist nie geschehen.” Doch wie viel Wahrheit kann es hier geben? Welche Rolle spielen dabei Medien? Und was hat historische Wahrheit mit einer juristischen zu tun? Mit diesen Fragen hat sich die Rechts- und Kulturwissenschaftlerin Cornelia Vismann in ihrem letzten Buch beschäftigt. Auch der französische Historiker und Filmemacher Christian Delage , der regelmäßig an der Cardozo Law School lehrt, hat Wichtiges dazu geschrieben. Gerade ist ein von ihm edierter Sammelband mit einschlägigen Beiträgen erschienen. Aus ganz unterschiedlichen disziplinären Perspektiven wird das Thema in einem von Timothy William Waters herausgegebenen monumentalen Sammelband über den unbeendeten Prozess gegen Slobodan Milošević aufgegriffen und diskutiert. Waters „Autopsy” dokumentiert ein faszinierendes Gespräch über Disziplingrenzen hinweg, das nebenbei auch die Kluft zwischen Praxis und Wissenschaft überwindet.

Zukünftige Völkerrechtsgeschichten

Das Verhältnis von Recht und Geschichte dürfte uns in den nächsten Jahren weiter beschäftigen – nicht nur im Völkerrecht. Neues Quellenmaterial wird zugänglich – etwa Akten des Bundesverfassungsgerichts oder die Gerichtsakten des Europäischen Gerichtshofs bis 1983, die gerade an die Historischen Archive der Europäischen Union übergeben wurden.  Vielversprechende Konvolute wie der Nachlass des Völkerrechtlers Francis Mann im Universitätsarchiv der Humboldt-Universität warten auf ihre Erschließung. Diese wird eine enge Zusammenarbeit von Historikern und Juristen erfordern – allerdings nicht im Sinne einer Interdisziplinarität, wie sie in den Naturwissenschaften sinnvoll und üblich ist. Bei der Historisierung des öffentlichen Rechts (und des transnationalen Rechts insgesamt) arbeiten wir nicht alle am selben Projekt. Unsere Erkenntnisinteressen sind nicht dieselben. Wir haben ganz unterschiedliche Agenden und Fragen, auch wenn wir denselben Stoff beackern.

Dieses Schlusswort ist natürlich keins, sondern allenfalls ein Zwischenruf. Die Völkerrechtsgeschichten gehen weiter. Und vielleicht, nein: hoffentlich regen einige Stimmen und Positionen dieses Symposiums dazu an, mit Neugier und Sorgfalt den Fragen nachzugehen, die die Gegenwart an die Geschichte(n) stellt. Und umgekehrt. In einem interdisziplinären Gespräch, das Irritationen und Konfrontationen nicht scheut. Von selbst ergibt sich das nur selten. Nötig sind Orte und Formate, die auch ungewohnten Gesprächskonstellationen Raum geben. Dazu braucht es, wie Marcus Payk zu Recht betont, auch künftig einige Entschlossenheit.

 

Alexandra Kemmerer ist Forschungskoordinatorin und Senior Research Fellow am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht.  

Dieser Beiträg beschließt – vorläufig – unseren Themenschwerpunkt „Völkerrechtsgeschichten”. Reaktionen und historische Beiträge zum Völkerrechtsblog bleiben natürlich willkommen.

Alle Beiträge zu Serie Histories of International law finden sich hier

The first three contributions of this series are also available in English on EJIL Talk!: “Völkerrechtsgeschichten” by Alexandra Kemmerer, “German International Law Scholarship and the Postcolonial Turn” by Jochen von Bernstorff, and Marcus Payk’s response “The History of International Law – or International Law in History?

 

Cite as: Alexandra Kemmerer, “Was ist Wahrheit?”, Völkerrechtsblog, 9 January 2015, doi: 10.17176/20170125-154011.

Author
Alexandra Kemmerer

Alexandra Kemmerer is senior research fellow and academic coordinator at the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law in Heidelberg, and head of the Institute’s Berlin Office.

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