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Fünf Fragen an PD Dr. Roman Schmidt-Radefeldt

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages

12.04.2021

Am 19. April 2021 (12 bis 13 Uhr) ist Herr PD Dr. Roman Schmidt-Radefeldt der zehnte Gast in unserer Gesprächsreihe “Völkerrechtslunches“. Er ist Regierungsdirektor bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages.

In insgesamt zwölf Online-Gesprächsterminen laden wir völkerrechtliche Expert*innen aus der Praxis zu einstündigen Gesprächen ein, in welchen sie in ihren Werdegang sowie ihre jetzige Tätigkeit Einblick gewähren. Anschließend haben Studierende und andere Interessierte die Gelegenheit, Fragen zu Karriere und Tätigkeit zu stellen (der Veranstaltungshinweis und das Programm sowie die Zugangsdaten für Zoom finden sich hier). 

Bereits im Vorfeld stand Herr Schmidt-Radefeldt uns Rede und Antwort:

 

Warum haben Sie sich für eine völkerrechtliche Karriere entschieden? 

Wer wie ich das Glück hatte, nicht während eines Corona-Lockdowns, sondern vor 30 Jahren, also am Beginn einer weltpolitischen Zäsur, Jura zu studieren, erlebte das Völkerrecht Anfang der 1990er Jahre in einer regelrechten Phase des „Aufwinds“. Fukuyamas 1992 erschienenes Werk „The End of History“ bestärkte die damalige Studentengeneration in ihrem Optimismus, dass nach dem Ende des Kalten Krieges Freiheit und Demokratie ihren Siegeszug fortsetzen würden. Dass der Glaube an die Unverbrüchlichkeit westlicher Werte und an die Macht der Vereinten Nationen aus heutiger Sicht bestenfalls als naiv bezeichnet werden kann, tat dieser Überzeugung damals jedenfalls keinen Abbruch.

Aus völkerrechtlicher Sicht in Erinnerung geblieben ist mir aus jener Zeit – neben der deutschen Wiedervereinigung – vor allem der zweite Golfkrieg, der im Januar 1991 mit der Befreiung Kuwaits von der irakischen Annexion begann und das erste Mal vom UNO-Sicherheitsrat legitimiert war. Begleitet war dieser Krieg von einer vehement geführten öffentlichen Debatte unter dem Vorzeichen „Kein Blut für Öl“! Dass man bei Demonstrationen und in der Presse (damals gab es noch kein Internet) über das Völkerrecht diskutierte, fand ich ausgesprochen spannend, weil es mir die Relevanz der Thematik unmittelbar vor Augen führte.

In den ersten Jurasemestern an der Uni Kiel verfolgte ich mit großem Interesse die (auch heute noch existierende) Veranstaltungsreihe „Völkerrechtliche Tagesthemen“ am Walter Schücking-Institut für Internationales Recht; in Genf saß ich dann als Gasthörer im Institut des Hautes Etudes Internationales (IHEI) und träumte am Ufer des Genfer Sees von einer Zukunft bei der UNO. Die Karrierewege sind dann doch etwas anders verlaufen, aber mein Traum vom Völkerrecht war praktisch schon als junger Student mit Anfang 20 geboren. Und die Begeisterung für dieses Fachgebiet dauert bis heute an.

 

Was macht das Völkerrecht für Sie besonders? 

Das Völkerrecht weitet den Blick auf den Globus und auf internationale Konflikte, die ohne einen gewissen politischen, historischen oder kulturwissenschaftlichen „Background“ nicht zu verstehen sind. Das sah man zuletzt wieder am Krieg in Bergkarabach. Bei den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags arbeiten Spezialisten aus verschiedenen Disziplinen eng zusammen. Das „Feedback“ von einem Militärhistoriker ist für den Völkerrechtler, der sich etwa mit den kriegsrechtlichen Implikationen der Niederschlagung des Herero-Aufstandes von 1904 auseinanderzusetzen hat, ausgesprochen bereichernd.

Das Völkerrecht ist – ähnlich wie das Englische – eine Art „universelle Sprache“. Man trifft überall auf der Welt völkerrechtliche Fachkollegen, welche dieselben Fragestellungen umtreiben. Der Kontakt zu ausländischen Völkerrechtlern ist ungemein hilfreich, um ein Problem aus unterschiedlichen (manchmal auch national geprägten) Blickwinkeln betrachten zu können.

Zuweilen vermag das Völkerrecht politische Diskussionen nachgerade zu „versachlichen“. Kommt es aber zu Verletzungen des Völkerrechts durch einzelne Staaten, so werden in der öffentlichen Debatte schnell auch dessen normative Kraft und Einfluss in Zweifel gezogen; bei der Verletzung von nationalem Recht geschieht das eher selten. Das mag auch daran liegen, dass der Blick auf das Völkerrecht hierzulande durch das kontinentaleuropäisch-positivistische Rechtsdenken geprägt ist. Dabei machen für mich gerade die Unterschiede zum nationalen Recht den besonderen Reiz des Völkerrechts aus. Die Vorstellung, dass auch „soft law“ eine rechtliche Steuerungskraft entfaltet und sich zu bindendem Völkergewohnheitsrecht weiterentwickeln kann, ist indes nicht immer einfach zu vermitteln. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Völkerrechtsberater erinnere ich gerne daran, wie wichtig es ist, dass sich Staaten und ihre Repräsentanten zu Völkerrechtsverstößen anderer Staaten rechtlich äußern und zu umstrittenen völkerrechtlichen Fragen eine opinio iuris herausbilden.

 

Was ist die größte Herausforderung für das Völkerrecht im 21. Jahrhundert? 

Die Krise der westlichen Demokratien spiegelt auch die momentane Krise des Völkerrechts wider. Nationale Egoismen, Populismus, die latente Bereitschaft zum Rechtsbruch bzw. zur Unterordnung des Rechts unter politische Zwecke, die Schwäche des Multilateralismus und der internationalen Organisationen sowie die Anfeindung von Demokratie und Rechtsstaat durch autoritäre Regime sind hinlänglich bekannte Phänomene. Sie wurden durch die Corona-Pandemie und während der Trump-Administration tendenziell verstärkt. Doch sind die Zeiten schnelllebig und ein Ausblick auf die nächsten 80 Jahre des 21. Jahrhunderts ist daher kaum möglich. Das Völkerrecht hat in der Vergangenheit jedenfalls immer wieder Phasen der Stärke und der Krise erlebt.

Brisant finde ich, dass China – strategisch eingebettet in das Seidenstraßenprojekt – derzeit bestrebt ist, eine gewisse Deutungshoheit in Völkerrechtsfragen zu erlangen und ein spezifisch chinesisches „Völkerrechtsnarrativ“ (z.B. beim Verständnis von Menschenrechten, R2P, innere Angelegenheiten etc.) zu etablieren. Ich halte es für notwendig, sich mit chinesischen Völkerrechtsvorstellungen auseinanderzusetzen, um die chinesische Rechts- und Handlungslogik besser zu verstehen und auf Augenhöhe mit der chinesischen Seite, die ihrerseits mit dem europäischen Rechtsdenken gut vertraut ist, diskutieren zu können. Bei den wissenschaftlichen Diensten haben wir seit der Diskussion um das Hongkonger Sicherheitsgesetz ein verstärktes Interesse der Abgeordneten an völkerrechtlichen Fragen mit China-Bezug feststellen können. Das chinesische Beispiel bekräftigt einmal mehr die schon seit einigen Jahren zu beobachtende Tendenz der Fragmentierung, Regionalisierung und Partikularisierung des Völkerrechts, die seinem Anspruch auf Universalität entgegenwirken.

 

Welche (überraschenden) Fähigkeiten benötigen Sie für Ihren Beruf? 

Ein hochpolitischer, schnelllebiger und zum Teil auch emotionsgeladener „Mikrokosmos“ wie der Deutsche Bundestag erscheint auf den ersten Blick nicht gerade als geeignetes Umfeld für unabhängige und gründliche wissenschaftliche Arbeit. Gleichwohl benötigen Abgeordnete gerade in Zeiten von fake news und „Informationsoverkill“ wissenschaftlich aufbereitete Hintergrundanalysen und faktenbasierte Informationen. Dies beschreibt das Tätigkeitsfeld der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, deren politische Neutralität Grundlage für das Vertrauen der Abgeordneten bildet.

Die Arbeit dort verlangt – neben fachlicher Kompetenz – auch starke Nerven und ein gewisses Maß an innerer Unabhängigkeit. Nicht selten muss binnen weniger Tage zu brisanten Fällen und zu umstrittenen völkerrechtlichen Fragen Stellung genommen und eine eigene Rechtsauffassung entwickelt werden. Dabei gilt es, möglichst auszublenden, dass das erstellte Gutachten, sofern das Ergebnis der politischen Linie des Auftraggebers entspricht, meist schon am nächsten Tag unter medialer Begleitmusik, zum Teil verkürzt, und mit der „Autorität“ eines „Bundestags-Gutachtens“ in die Hände der Öffentlichkeit gelangt, um dann in der Fachwelt kritisch und in den sozialen Netzwerken eher emotional aufgeheizt kommentiert zu werden.

 

Was würden Sie Ihrem 20-jährigem „Ich“ gerne sagen?

Ganz allgemein: Karriere lässt sich nur bedingt planen und hängt von Zufällen ab.

Wenn die Pandemie es wieder zulässt: Gehe in die Welt hinaus, lerne andere Menschen kennen und erlerne fremde Sprachen.

Mit Bezug auf das Völkerrecht: Benutze heute jenseits der Internetrecherche auch einmal eine Bibliothek. Nutze die Gelegenheit, während des Studiums an einem Moot Court teilzunehmen. (Ich hatte „nur“ die Gelegenheit, den Philip C. Jessup International Law Moot Court von der „Richterbank“ aus kennenzulernen).

Authors
Lukas Kleinert

Ass. iur. Lukas Kleinert, Master Droit, LL.M. is writing his Ph.D. at the University of Hamburg on an European and public international law related topic. He has been a member of the editorial team of the Völkerrechtsblog since 2018.

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Matthias C. Kettemann

Matthias C. Kettemann is research program director at the Leibniz Institute for Media Research | Hans Bredow Institute (HBI), research group leader at the Humboldt Institute for Internet and Society, Berlin and at the Sustainable Computing Lab at the Vienna University of Economics and Business Administration, and adjunct professor of international law at Friedrich Schiller University, Jena.

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