Der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung
Völkerrechtliche Tagesthemen: Spotlight (Episode 51)
Der Vortrag stellt Organisation und Tätigkeit des UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung vor. Dem Ausschuss, dem ältesten der zehn UN Human Rights Treaty Bodies, kommt die Aufgabe zu, die Einhaltung und Umsetzung der Verpflichtungen aus dem UN-Antirassismusübereinkommen durch die 182 Vertragsparteien zu überwachen. Zu diesem Zweck überprüft er Staatenberichte, entscheidet Individualbeschwerden, vermittelt in zwischenstaatlichen Streitigkeiten und äußert sich in aktuellen und dringlichen Fällen. In diesem Zusammenhang hat sich der Ausschuss etwa zu den Black Lives Matter-Protesten, den Maßnahmen in der Corona-Pandemie oder auch zum Nahost-Konflikt positioniert. Und auch gegenüber Deutschland hat der Ausschuss bereits weitreichende Empfehlungen zur Rassismusbekämpfung verabschiedet.