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Statement by the Executive Board and the Council of the German Society of International Law (DGIR) on the U.S. Military Intervention in Venezuela

09.01.2026

The following text is published in the category of “Open Letters and Statements“.

[German version below]

8 January 2026

The Executive Board and the Council of the German Society of International Law declare:

“The sovereign equality of states, the prohibition of the use of force, the principle of non-intervention and the right of peoples to self-determination are enshrined in the Charter of the United Nations as central pillars of the international order. They contribute significantly to peace, security and stability in the world.

The armed attack by the United States of America on the Bolivarian Republic of Venezuela and the violent abduction of the incumbent President Maduro in order to subject him to criminal prosecution before an American court constitute a clear violation of these legal principles and fundamentally call into question the international order based on the sovereign equality of states. Accusations, such as election fraud or serious human rights violations, do not alter the principle of immunity of foreign heads of state before the courts of other states. The United States of America is therefore obliged to end this situation, which is contrary to international law.

Even more serious than these far-reaching violations of the law is the brutal openness with which the government of the United States of America renounces any obligation under international law and refuses to engage in any discourse on international law in its foreign policy.

The Executive Board and the Council of the German Society of International Law strongly warn against the consequences of this step into international lawlessness, which gives rise to fears of an  arbitrariness on the part of powerful states and a global escalation of violence.

They call on the German government and the member states of the EU to take a firm stand against this move towards lawlessness. All states are legally obliged to cooperate to end through lawful means the violations of peremptory international law. They shall not recognize as lawful the consequences of such violations nor render aid or assistance in maintaining unlawful situations. These obligations, which are enshrined in customary international law, are also part of German federal law. Compliance with them by state authorities is a constitutional duty. The same applies to other states. It is therefore the responsibility of the German government to clearly identify and criticize serious violations of international law.”

 

[German version]

Erklärung von Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR) zum militärischen Eingreifen der USA in Venezuela

8. Januar 2026

Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht erklären:

“Die souveräne Gleichheit der Staaten, das Gewaltverbot, das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker sind als zentrale Grundpfeiler der internationalen Ordnung in der Charta der Vereinten Nationen verankert. Sie tragen wesentlich zu Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Welt bei.

Der bewaffnete Angriff der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Bolivarische Republik Venezuela und die gewaltsame Entführung des amtierenden Staatspräsidenten Maduro, um ihn vor einem amerikanischen Gericht strafrechtlich zu verfolgen, verletzen diese Rechtsprinzipien offenkundig und stellen die auf der souveränen Gleichheit der Staaten beruhende internationale Ordnung grundlegend in Frage. Am Grundsatz der Immunität fremder Staatsoberhäupter vor den Gerichten anderer Staaten ändern auch Vorwürfe wie die Fälschung von Wahlen oder schwere Menschenrechtsverletzungen nichts. Deshalb sind die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichtet, den völkerrechtswidrigen Zustand zu beenden.

Noch gravierender als diese weitreichenden Rechtsverletzungen aber ist die brutale Offenheit, mit der die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sich von jeglicher völkerrechtlichen Bindung lossagt und jeglichen völkerrechtlichen Diskurs in ihrer Außenpolitik verweigert.

Vorstand und Rat der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht warnen nachdrücklich vor den Folgen dieses Schritts in die internationale Rechtlosigkeit, der die fortschreitende Willkür mächtiger Staaten und eine weltweite Eskalation der Gewalt befürchten lässt.

Sie fordern die Bundesregierung und die Mitgliedstaaten der EU auf, sich dem Schritt in die Rechtlosigkeit entschieden entgegenzustellen. Alle Staaten sind rechtlich verpflichtet zusammenzuarbeiten, um Verletzungen des zwingenden Völkerrechts mit rechtmäßigen Mitteln zu beenden. Es ist ihnen untersagt, die Folgen einer solchen Rechtsverletzung anzuerkennen oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Situation zu leisten. Diese völkergewohnheitsrechtlich verankerten Verpflichtungen sind zugleich Teil des deutschen Bundesrechts. Ihre Beachtung durch die Staatsorgane ist eine verfassungsrechtliche Pflicht. Vergleichbares gilt auch für andere Staaten. Daher ist es Aufgabe der Bundesregierung, die gravierenden völkerrechtlichen Rechtsverstöße klar zu benennen und zu kritisieren.“

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