The Corporation, Law and Capitalism by Greetje Baars, Haymarket Books (2020)

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Internationales Recht und kapitalistische Verwertungslogik

Zur politischen Ökonomie der Unternehmensverantwortung

19.06.2020

The Corporation, Law and Capitalism: A Radical Perspective on the Role of Law in the Global Political Economy ist ein lautes Buch. Die Autor*in verspricht, auf “radikale” Weise unseren Blick auf das Verhältnis von Wirtschaft, Unternehmen und der Entwicklung des Internationalen Rechts zu verändern; neue Kritik vorzutragen, die sich unter anderem auf bisher ungesichtetes Archivmaterial stützt. Vielleicht bedarf es einer derartigen Ansage, um im ohrenbetäubenden Rauschen des “Corporate Accountability” und “Business & Human Rights“ Diskurses gehört zu werden. Das jedenfalls ist das Anliegen des Buches. Die zentrale These: eine Menschenrechtsbindung für Unternehmen zähmt nicht den kapitalistischen Akkumulationsprozess (und die von ihm ausgehende Gewalt), sondern verhilft vielmehr den Unternehmen, sich als legitime Akteure im internationale Raum zu etablieren und stabilisiert auf diese Weise langfristig kapitalistische Produktionsverhältnisse (S. 2).

Baars’ dezidiert marxistische Perspektive auf das Verhältnis von Unternehmen und Recht mutet streckenweise etwas deterministisch an. Zentrale Referenzpunkte sind die Arbeiten von Eugen Paschukanis und China Mieville, neo-materialistische Rechtstheorien wie zum Beispiel die Arbeiten von Andrea Maihofer oder Sonja Buckel bleiben unbeachtet. Dennoch: es ist gerade die marxistische Perspektive, die es der Autor*in erlaubt, die unterschiedlichen Stränge im Internationalen Recht gewinnbringend in einen großen Bogen zu verbinden. Indem Baars u.a. humanitäres Völkerrecht, transnationales Investitionsrecht und Internationales Strafrecht zusammen betrachtet, tritt die wirtschaftspolitische Dimension gerade derjenigen Rechtsbereiche hervor, die gemeinhin völlig losgelöst von dieser diskutiert werden.

Die Strafprozesse gegen deutsche Industrielle als kapitalistische Siegerjustiz

Dies gilt auch und insbesondere für das Internationale Strafrecht, das Baars im dritten Kapitel genauer untersucht. In den letzten Jahren, so die Autor*in, werde der Ruf nach einer strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmern und Unternehmen für Menschenrechtsverbrechen immer lauter. Viele Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen interessierten sich vor diesem Hintergrund vermehrt für die Nürnberger Industriellen-Prozesse.  Auch Baars konzentriert sich auf diese Verfahren mit dem Anliegen, auf zwei blinde Flecken der gegenwärtigen Debatte hinzuweisen. Anders als häufig dargestellt, seien die Industrieellenprozesse kein erfolgreicher, sondern ein gescheiterter Versuch, Unternehmen als Vertreter des Monopolkapitalismus für ihre Beteiligung am Angriffskrieg und den dabei begangenen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

Für ihre Argumentation verfolgt Baars en detail den Entscheidungsprozess, der zum Internationalen Tribunal gegen die Hauptkriegsverbrecher und den weiteren Verfahren gegen Wirtschaftsakteure geführt hat. Das Buch fokussiert hierbei die Entwicklung des economic case, also dem Anliegen der Alliierten den Beitrag der deutschen Wirtschaft zum Kriegsgeschehen aufzuzeigen. Baars spitzt die Analyse dabei auf zwei Begriffe zu: Die Prozesse hätten als „Moralitäten“ (morality play) begonnen und sich zunehmend zu einem „Theater des Absurden“ entwickelt (S. 134). Schon im Hauptkriegsverbrecherprozess sei es das Anliegen der Alliierten gewesen, zu zeigen, dass die Wirtschaft ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Kriegsmaschine gewesen war (S. 153). Anders als die zeitgenössischen gesellschaftlichen Debatten hätten diese Verfahren jedoch nicht den grundsätzlichen Zusammenhang von „Faschismus und Kapitalismus“ untersucht oder den Krieg auf imperialistische Tendenzen kapitalistischer Akkumulationslogik zurückgeführt. Vielmehr stellte die Anklage auf die Raffgier der Unternehmer ab oder machte die Kartellbildung, also die als unheilvoll angesehene Verquickung von Staat und Wirtschaft, für das Kriegsgeschehen verantwortlich. Als morality play sollten die Kriegsverbrecherprozesse den Alliierten zunächst eine moralische Autorität verleihen und die wirtschaftliche Intervention (Stichwort: Deindustrialisierung) nach dem Krieg legitimieren (S. 237). Auch die Nachfolgeprozesse gegen deutsche Industrielle, so die Rekonstruktion Baars, seien auf dieses Anliegen zurückzuführen. Allerdings: Der tatsächliche Verlauf der Verfahren – milde Urteile, hinkende Urteilsbegründungen und schnell folgende Begnadigungen – sei dann von der aufkommenden Blockkonfrontation und der Angst der westlichen Alliierten, antikapitalistische Ressentiments zu fördern, beeinflusst worden. Angesichts der erdrückenden Beweislast und der teilweise widersprüchlichen Argumentation glichen Baars zufolge die Prozesse letztendlich einem Theater des Absurden.

Inwiefern lässt sich dieses Geschehen nun als Ausdruck einer „Siegerjustiz des Kapitalismus“ begreifen, wie Baars im Titel des Kapitels fragt? Die Verfahren, so die Autor*in, hätten in jedem Fall geholfen, die kapitalistische Produktionsordnung stärker zu institutionalisieren (S. 198). Anders als häufig in aktuellen Betrachtungen der Verfahren suggeriert, hätten diese Verfahren die unternehmerische Beteiligung am Kriegsgeschehen eher exkulpiert als diese verurteilt. Über Ressourcenabzug, Anweisungen und Personalentscheidungen hätte die US-amerikanische Regierung eine Kehrtwende eingeleitet und dadurch sowohl eigene Unternehmen geschützt (Vietnam) als auch für eine Gesichtswahrung der deutschen Industriellen gesorgt. Langfristig seien durch den Fokus auf die politischen und militärischen Verantwortlichen die wirtschaftlichen Gründe für den Zweiten Weltkrieg aus der Debatte „weggezaubert“ worden.

Gerne noch ein bisschen genauer: das Verhältnis von Recht und Kapitalismus

Es ist ein wichtiger Beitrag dieses Kapitels, die Debatte um das Verhältnis von militärischer Gewalt und Wirtschaftsordnung wieder in die Geschichte dieser Verfahren hinein zu schreiben und daran zu erinnern, dass letztere im Kontext einer breiteren Diskussion um den Zusammenhang von Kapitalismus, Imperialismus und Faschismus stattfanden. So war auch das Internationale Militärtribunal ein Ort, an dem die aus dem Krieg zu ziehenden Lehren nicht nur für einen Weltfrieden, sondern auch für die „richtige“ Wirtschaftsordnung verhandelt wurden. Diese historische Verortung unterscheidet Baars Studie von denjenigen, die die Prozesse gegen Industrielle rückwirkend zu einer ersten Instanz von „Corporate Accountability“ erklären und sie damit durch eine Linse betrachten, die die Systemfrage schon gar nicht mehr stellt.

Dennoch: an einigen Stellen hätte ich mir mehr analytische Klarheit gewünscht, insbesondere was das Verhältnis von Kapitalismus und Recht betrifft. Während das Buch einerseits detailliert die widersprüchlichen Interessen auch innerhalb des US-amerikanischen Personals nachvollzieht, fasst Baars andererseits die Prozesse als einen orchestrierten Coup der Kapitalisten zusammen (S. 236 f.). Effekt und Intention verschwimmen in der Analyse häufiger. Das „kapitalistische“ am Recht scheint vor allem darin zu bestehen, dass es als Instrument einer US-amerikanischen Interessenpolitik genutzt wird, indem diese direkt darauf zugreifen kann. Ein Rückbezug dieser Feststellung zu dem im ersten Kapitel skizzierten theoretischen Rahmen bleibt leider aus. Insbesondere bleibt unerörtert, wie sie sich zu den materialistischen Ansätzen verhält, die gerade in der relationalen Autonomie (Sonja Buckel) des Rechts seine spezifische kapitalistische Form ausmachen. Unberücksichtigt bleibt damit auch, auf welche Weise die im bürgerlichen Recht vorausgesetzte Trennung von Staat und Wirtschaft die juristischen Argumentationen und den Ausgang der Verfahren prägt. Autor*innen, die bereits Analysen in diese Richtung vorgelegt haben, hat Baars trotz sonst sehr umfassend aufgearbeiteter Literatur leider nicht berücksichtigt (z.B. Lustig 2014, Priemel 2013).

Unabhängig davon: indem das Buch umfangreiches Material so zueinander ins Verhältnis setzt, dass der sehr spezifische Zuschnitt der aktuellen wissenschaftlichen und politischen Diskussion um Unternehmensverantwortung sichtbar wird, legt Baars eine unbedingt lesenswerte kritische Betrachtung der Rolle des internationalen Rechts bei der Zementierung kapitalistischer Produktions- und Ausbeutungsverhältnisse vor. Der abschließende Appell in unseren gesellschaftlichen Kämpfen angesichts dieser Komplizenschaft des Rechts auf alternative Formen gesellschaftlichen Zusammenlebens zu setzen, erscheint umso dringender (S. 379). Ob sich alle gleichermaßen leisten können, wie von Baars gefordert, während dessen strategisch auf das Recht zu verzichten, bliebe noch zu debattieren.

 

Grietje Baars, The Corporation, Law and Capitalism: A Radical Perspective on the Role of Law in the Global Political Economy (Brill 2019 & Haymarket 2020).

 

Hannah Franzki (franzki@uni-bremen.de) ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin (post-doc) an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bremen.

Dieser Post wurde auch in Englisch veröffentlicht. Die englischsprachige Version finden Sie hier.

 

Cite as: Hannah Franzki, “Internationales Recht und kapitalistische Verwertungslogik: zur politische Ökonomie der Unternehmensverantwortung”, Völkerrechtsblog, 19. Juni 2020, doi: 10.17176/20200619-123856-0.

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Hannah Franzki
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