Hinweise für Autor*innen

Ein Wort zu Inhalt und Stil

Wir begrüßen Beiträge aus einer Vielzahl von (disziplinären) Perspektiven, einschließlich unkonventioneller und kritischer Sichtweisen auf das Völkerrecht. Da unser Hauptziel darin besteht, den wissenschaftliche Diskurs zu fördern, ist die Aktualität des Beitragsthemas kein entscheidendes Veröffentlichungskriterium. Beiträge, die sich mit aktuellen Themen und Fragen befassen, sind zwar immer willkommen, aber wir sind ebenso an Beiträgen interessiert, die sich mit eher theoretischen und grundlegenden Fragen beschäftigen.

Blogbeiträge sind kürzer, informeller und freier im Stil als traditionelle Zeitschriftenartikel (siehe die formale Anforderungen weiter unten). Sie sind auch argumentativer und eignen sich gut, um neue Ideen und laufende Arbeiten zu testen. Angesichts der Kürze des Blogformats bitten wir unsere Autor*innen, lange und allgemeine Einleitungen zu vermeiden und direkt zum Thema zu kommen. In der Regel ist es hilfreich, im ersten Absatz klar zu machen, worum es in dem Beitrag geht, d.h. was die Argumentation/Idee/getestete Hypothese ist.

Um die Aufmerksamkeit der Leser*innen zu erregen, bitten wir Autor*innen, eine klaren und/oder einprägsame Überschrift zu wählen. Der Völkerrechtsblog verwendet für seine Beiträge ein Überschriften/Unterüberschriften-Format. Unterüberschriften werden regelmäßig für wichtige Informationen zu dem im Beitrag behandelten Thema (z.B. Name der Gerichtsentscheidung) genutzt; bei der (kurzen) Hauptüberschrift freuen wir uns über Kreativität!

 

Beiträge, die keine Texte sind

Wir veröffentlichen zwar hauptsächlich Texte, begrüßen aber auch Beiträge visueller Art (z. B. Fotos, Kunstwerke, Videos, Audioformate, Grafiken, Animationen), sofern sie einen klaren Bezug zum Völkerrecht und zur völkerrechtlichen Lehre aufweisen. Solche Ideen besprechen wir gern auf Anfrage. Die Veröffentlichung von nicht-Text-Beiträgen ist immer einzelfallabhängig.

In jedem Fall bitten wir um Einhaltung der unten aufgeführten Formalia hinsichtlich Haupt- und Unterüberschrift, Beitragsillustration und Autor*innenprofil.

 

Formalia

Beiträge werden von den Managing Editors (Geschäftsführende Redaktion) des Völkerrechtsblogs unter editorial-team@voelkerrechtsblog.org entgegengenommen.

Alle Beiträge auf dem Völkerrechtsblog werden unter Creative Commons BY SA 4.0 veröffentlicht. Das bedeutet, dass Beiträge nach der Veröffentlichung auf unserer Webseite unwiderruflich dieser Lizenz unterliegen.

Sofern nicht anders angegeben, verbieten wir die Verwendung generativer KI nicht, sofern sie den Richtlinien entspricht, die in der Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG aufgeführt sind.

Beiträge werden in der Regel auf Englisch, Deutsch oder Französisch angenommen. Bei Textbeiträgen bevorzugen wir keine bestimmte Rechtschreibung (z. B. britisches oder amerikanisches Englisch), sie sollte aber einheitlich sein. Beiträge in anderen Sprachen können zwar eingereicht werden, wir können jedoch keine redaktionelle und Peer-Review-Kapazitäten in anderen Sprachen garantieren und sind daher gegebenenfalls gezwungen, solche Beiträge schon mangels entsprechender Kapazitäten anzunehmen. Wenn es zum Thema passt, können auch zwei Sprachversionen eines Beitrags zur gemeinsamen Veröffentlichung angenommen werden.

Textbeiträge sollten etwa 1500 Wörter umfassen, mindestens 1000 und höchstens 2000 Wörter. Wir bitten gegebenenfalls um entsprechende Kürzung einer Beitragseinsendung. In Ausnahmefällen und bei entsprechender Begründung können wir längere Textbeiträge in zwei teilen und getrennt veröffentlichen.

Texte sollten in Stil und Struktur klar sein. In der Regel sind Abschnitte mit Zwischenüberschriften hilfreich.

Für Verweise verwenden wir Hyperlinks anstelle von Fußnoten. Hyperlinks sollten nicht auf einen ganzen Satz, sondern idealerweise auf das aktive Wort oder eine Phrase von drei bis maximal fünf Wörtern gesetzt werden.

Für Haupt-, Unter- und Zwischenüberschriften in englischer Sprache verwenden wir den sogenannten Chicago-Stil.

  • Das erste und das letzte Wort werden großgeschrieben.
  • Substantive, Pronomen, Adjektive, Verben, Adverbien und untergeordnete Konjunktionen werden großgeschrieben.
  • Artikel (a, an, the), koordinierende Konjunktionen und Präpositionen werden kleingeschrieben.
  • Das „to“ im Infinitiv klein wird kleingeschrieben (z. B. „I Want to Play Guitar“).
  • Im Zweifel können Überschriften unter diesem Link unter der Schaltfläche „Chicago“ auf Groß- und Kleinschreibung automatisch überprüft werden.

Für Beiträge in anderen Sprachen kann diese Vorgabe ignoriert werden.

Autor*innenprofil und -profilbild

Jeder Beitrag wird von einem Bild und einigen grundlegenden Informationen über die jeweilige Autor*in begleitet. Wenn Beiträge zur Veröffentlichung angenommen werden, werden Autor*innen gebeten, uns eine kurze Biographie (1–2 Sätze) zur Verfügung zu stellen, in der die aktuelle Tätigkeit und, falls relevant, der sonstige professionelle Hintergrund zu beschreiben sind. Wir behalten uns das Recht vor, längere Texte zu kürzen. Außerden wird um Links zu Social-Media-Profilen gebeten, im Falle der Mitteilung von LinkedIn- und/oder BlueSky-Profilen markieren wir Autor*innen beim Teilen ihrer Beiträge auf den jeweiligen Plattformen.

Autor*innen haben sicherzustellen, dass Profilbilder lizenzfrei sind oder einer Lizenz unterliegen, die eine uneingeschränkte Nutzung auf unserer Webseite erlaubt (siehe unten). Profilbilder sollten idealerweise in schwarz-weiß sein.

Auf individuellen Antrag in begründeten Einzelfällen, wie z.B. aus Gründen persönlicher Sicherheit, können Beiträge gemäß den einschlägigen COPE-Richtlinien anonym veröffentlicht werden.

Beitragsillustration / „Hero“-Bild 

Jeder Beitrag wird mit einem Bild illustriert. Autor*innen, deren Beiträge zur Veröffentlichung angenommen wird, werden gebeten, ein Bild vorzuschlagen, das den Beitrag begleitet und illustriert. Wir behalten uns das Recht vor, ein anderes Bild als das von den jeweiligen Autor*innen vorgeschlagene auszuwählen.

Grundsätzlich sind alle Arten von Bildern zulässig, z.B. Fotos, Zeichnungen oder Renderings. Gegebenenfalls kann auch ein sehr kurzes bewegtes Bild (Video) verwendet werden. Die Bilder müssen im Querformat sein, idealerweise im Verhältnis 3:2.

Bildervorschläge sind immer mit Hyperlink zur Quelle anzugeben, anstatt nur das Bild selbst als Anhang zu senden. Eine Ausnahme gilt, wenn Autor*innen selbst das Bildrecht innehaben oder die Rechteinhaber*innen ihnen ausdrücklich die Genehmigung zur Verwendung auf unserer Webseite erteilt hat (z. B. ein Foto, das von Privatpersonen bei einer Demonstration aufgenommen wurde). Auch in diesem Fall ist trotzdem anzugeben, welche Rechteinhaber*in ist.

Bilder müssen lizenzfrei sein oder einer Lizenz unterliegen, die eine uneingeschränkte Verwendung auf unserer Webseite erlaubt (keine zeitliche Begrenzung, kein Verbot der Verwendung auf der Startseite, Erlaubnis kommerzieller Nutzung, Erlaubnis von Änderungen und Anpassungen des Bildes usw.). Lizenzen, nach denen Namensnennung verpflichtend ist und die voraussetzen, dass Änderungen und Anpassungen nur unter den gleichen Bedingungen wie das Original geteilt werden dürfen, können akzeptiert werden. Typische Beispiele für Lizenzen, die wir akzeptieren können, sind viele Creative-Commons-Lizenzen (z. B. die beliebte CC BY-SA 4.0, die wir für unsere Beiträge verwenden) oder die Unsplash-Lizenz. Wir empfehlen die Verwendung von Bildern von Unsplash (nicht Unsplash+) oder von Flickr oder Wikimedia Commons unter der Voraussetzung, dass die gewählten Lizenzen die oben genannten Kriterien erfüllen.

In keinem Fall sollten Autor*innen Lizenzen für Bilder erwerben, die sie vorschlagen möchten, ohne zuvor mit uns zu klären, ob die jeweilige Lizenz für die Veröffentlichung auf unserer Webseite verwendet werden kann. Wir können die Verwendung von Beitragsbildvorschlägen nicht garantieren, berücksichtigen aber selbstverständlich die Wünsche und Vorstellungen von Autor*innen.

Wir akzeptieren keine KI-generierten Bilder zum Zwecke der Beitragsillustration.

 

Parallele Einreichungen

Wir bevorzugen ausschließliche Einsendungen. Wir bitten Autor*innen, die einen Beitrag parallel an mehrere Blogs senden, uns dies ausdrücklich in der ersten E-Mail an uns mitzuteilen. Cross-Posting ist unter bestimmten Umständen möglich, kann jedoch nicht garantiert werden.

 

Verfahren

Beiträge werden einem Mitglied des Redaktionsteams zugewiesen, das zwischen der Einreichung und der Veröffentlichung Ihr Hauptansprechpartner*in ist. Textbeiträge durchlaufen ein Double-Blind Peer-Review-Verfahren und werden im Falle der Empfehlung zur Veröffentlichung von dem verantwortlichen Redaktionsmitglied redigiert. Dieses Verfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Beiträgen zu aktuellen Entwicklungen bemühen wir uns um eine zügige Bearbeitung. Autor*innen werden gebeten, bei Einsendungen zu aktuellen Entwicklungen entsprechend in ihrer ersten Mail darauf hinzuweisen.

 

Gute wissenschaftliche Praxis

Der Völkerrechtsblog verpflichtet sich zu guter wissenschaftlicher Praxis. Mit der Einreichung eines Beitrags auf dem Völkerrechtsblog verpflichtet(en) sich Autor*innen zur Einhaltung des geltenden Rechts und Standards guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie in den “Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” der DFG niedergelegt sind.

Wir akzeptieren keine Form von Plagiaten, die als ungerechtfertigte Aneignung fremder Forschungsleistungen verstanden werden (siehe hierzu ausführlich Abschnitt II Punkt 2). Anstelle von Fußnoten dienen Links zur Referenzierung.

Der Völkerrechtsblog veröffentlicht keine rein deskriptiven Tagungsberichte, sondern akzeptiert Beiträge, die einen eigenen, originellen Beitrag zu den auf wissenschaftlichen Veranstaltungen geführten Debatten leisten. Beruht ein Beitrag auf Konferenzen oder Vorträgen oder ist er von diesen inspiriert, müssen Autor*innen dies im Beitrag transparent machen und besonders darauf achten, dass unveröffentlichte Originalideen ihren wahren Urhebern korrekt zugeordnet werden.

Mit dem Einreichen eines Manuskripts beim Völkerrechtsblog erklärt sich Autor*innen mit einer Überprüfung des Manuskripts mit einer Plagiatserkennungssoftware einverstanden. Sollte sich der Verdacht eines Plagiats ergeben, wird die Redaktion bei Plagiatsverdacht eine Untersuchung gemäß den COPE-Richtlinien durchführen. Wir behalten uns vor, festgestellte schwere Plagiate an die akademische Institution jeweiliger Autor*innen zu melden.

 

Sichtbarkeit

Der Völkerrechtsblog setzt sich für einen offenen, transparenten und wertschätzenden Umgang innerhalb der Wissenschaft ein. In diesem Sinne sind wir bestrebt, unterstützende und gemeinsame Arbeit im Vorfeld einer Veröffentlichung sichtbar zu machen. Wir ermutigen die Autor*innen deshalb nachdrücklich, die Beiträge von Personen, die am Forschungs- oder Schreibprozess beteiligt waren (insbesondere Nachwuchswissenschaftler*innen sowie studentische Hilfskräfte), am Ende eines jeden Beitrags zu würdigen.

 

Kommentarpolitik

Wir begrüßen es sehr, wenn sich Leser*innen über die Kommentarfunktion mit Beiträgen auseinandersetzen. Dazu ist der Text in den Kommentarbereich zu schreiben und abzusenden. Kommentare werden nicht sofort veröffentlicht, sondern unterliegen einem Moderationsverfahren durch die Redaktion. Wir erwarten, dass sich die Kommentare mit den Argumenten des entsprechenden Blog-Beitrags auseinandersetzen und frei von Ad-hominem-Bemerkungen sind. Wir behalten uns das Recht vor, die Veröffentlichung von beleidigenden oder verleumderischen Kommentaren oder Kommentaren, die Hassreden darstellen, zu verweigern. Diese Richtlinien werden auch bei der Moderation von Diskussionen auf unseren Social-Media-Seiten angewendet.

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Wir begrüßen Beiträge zu allen Themen des Völkerrechts und des Völkerrechtsdenkens. Bitte beachte unsere Hinweise für Autor*innen und/oder Leitlinien für Rezensionen. Du kannst uns Deinen Text zusenden oder Dich mit einer Voranfrage an uns wenden:
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