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Video: Strafverfolgung ohne Grenzen – Gerechtigkeit für Völkerrechtsverbrechen vor deutschen Gerichten
Ein Mitschnitt der Online-Diskussion der Heinrich-Böll-Stiftung vom 12. November 2020
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Mit dem sogenannten Al-Khatib-Verfahren hat in Koblenz im April 2020 der weltweit erste Strafprozess zu Staatsfolter in Syrien begonnen. Die Verbrechen wurden in Syrien begangen, die Angeklagten und Betroffenen sind Syrer. Dass der Prozess dennoch in Deutschland stattfindet, ermöglicht das Weltrechtsprinzip: Es erlaubt, schwerste Völkerrechtsverbrechen unabhängig vom Ort des Geschehens oder der Herkunft der Täter*innen zu verhandeln.
Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip sind – wie der Fall Syrien zeigt – manchmal die einzige Möglichkeit, schwerste Menschenrechtsverletzungen vor Gericht zu bringen, wenn dies auf lokaler und internationaler Ebene nicht möglich ist. Für Betroffene sind sie daher von erheblicher Bedeutung. Für die deutsche Rechtspflege stellen die Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch gleichzeitig eine große Herausforderung dar.
Die Heinrich-Böll-Stiftung lud am 12. November 2020 zu einer Online-Diskussion ein, in welcher diskutiert wurde, was Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in der Praxis bedeuten – für Überlebende, für Anwält*innen und für Justizbehörden.
Ein erstes Panel beschäftigte sich mit der Perspektive der Betroffenen im Völkerstrafverfahren. Im zweiten Panel wurden die Praxiserfahrungen und rechtlichen Herausforderungen in der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen thematisiert.
Es diskutierten:
- Wassim Mukdad, Zeuge im Al-Khatib-Verfahren
- Dr. Sarah Finnin, EU Victims’ Rights Project Coordinator (International Federation
for Human Rights) - Joumana Seif, syrische Anwältin und Frauenrechtlerin
- Dr. Patrick Kroker, Anwalt (European Center for Constitutional and Human Rights)
- Dr. Leonie Steinl, Humboldt-Universität zu Berlin
Die Veranstaltung wurde eröffnet durch eine Keynote von Claudia Roth, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Bündnis 90/Die Grünen. Die Moderation übernahm Dr. Bente Scheller, Referatsleiterin Nahost und Nordafrika, Heinrich-Böll-Stiftung.
Die Heinrich-Böll-Stiftung arbeitet im Nahen Osten und Nordafrika mit Büros in Beirut, Ramallah, Tel Aviv und Tunis und ist mit Partnerprojekten in Libanon, Syrien, Irak, Palästina, Jordanien, Israel, Ägypten und Tunesien präsent. Von Berlin aus erfolgt die Arbeit zum Iran. Weitere Informationen zur Arbeit der Heinrich-Böll-Stiftung im Nahen Osten und in Nordafrika finden sich hier.
Das “Weltrechtsprinzip” oder das Völkerrecht? Das Weltrechtsprinzip gibt es überhaupt nicht. Das Völkerrecht existiert lediglich nicht ohne die Staaten. Die Staaten können aber nicht nach Belieben in die Rechte anderer Staaten eingreifen, zum Beispiel das Recht auf Folter. Frage ist dann, ob es eine Norm des Völkerrechts gibt, die Folter verbietet. Theoretisch ja, praktisch aber leider nein. Abu Graib, als die Freiheitskämpfer noch Insurgents hießen. Man kann höchstens sagen, dass ein neues Völkerrecht auch einmal angefangen haben muss. Der Trend spricht aber dagegen. Auch wenn es unseren Wünschen widerspricht. Der Frieden ist immer das wichtigste, auch in Äthiopien und Burma. In Syrien sowieso. Sorry.