Ökozid als neuer Straftatbestand?
Völkerrechtliche Tagesthemen: Spotlight (Folge 21)
Der internationale Kampf gegen die Klimakatastrophe lässt den Ruf nach völkerrechtlichen Lösungen immer lauter werden. Schon seit den 70er Jahren gibt es daher Ideen für einen internationalen Verbrechenstatbestand, welcher die Schädigung der Umwelt umfasst. Im Juni 2021 veröffentlichte die Stop Ecocide Foundation zuletzt eine Definition für „Ökozid“ mit dem Ziel, diese Definition als fünften Straftatbestand dem Römischen Statut hinzuzufügen. Wie ist es zu dieser konkreten Definition gekommen? Welche umweltschädigenden Handlungen könnten bei einer Aufnahme ins Römische Statut von Relevanz sein – und welche nicht? Passt der Begriff „Ökozid“ als Bezeichnung des möglichen Straftatbestandes? Und was gilt es aus völkerstrafrechtlicher Perspektive zu beachten? Zu diesem Thema sprechen im Rahmen der Völkerrechtlichen Tagesthemen Prof. Christina Voigt, LL.M. (Auckland) (Professorin am Institut für Öffentliches Recht der University of Oslo sowie Co-Autorin der Ökoziddefinition der Stop Ecocide Foundation) und Prof. Stefanie Bock (Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung an der Phillips-Universität Marburg).
Professor Christina Voigt is an expert in international environmental law and professor of law at the University of Oslo. She was a member of the Independent Expert Panel for the Legal Definition of Ecocide and is currently co-chair of the Paris Agreement´s Implementation and Compliance Committee.