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Grenzen der Universalität

Was das Nachdenken über Tierrechte deutlich macht

16.05.2014

Replik zum Beitrag von Saskia Stucki

Wo enden die universellen Rechte? Das fragt Saskia Stucki in ihrem Beitrag mit Blick auf die Rechte von Tieren. Menschenrechte für Tiere? Es ist eine wichtige Verunsicherung, die uns daraus entgegenklingt. Irgendwie ahnen wir doch, dass wir in unserem Umgang mit Tieren keinen konsistenten Regeln folgen. Wir lesen ständig über neue Erkenntnisse zum Schmerzempfinden von Tieren, wir wissen um die ökologischen Folgen der Fleischerzeugung – und trotzdem liegt der durchschnittliche Fleischkonsum in der EU bei 60 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Aber auch wer vegetarisch lebt, wird nicht unbedingt freundlich reagieren, wenn sich eine hässliche schwarze Spinne ins Schlafzimmer verirrt hat – und wird ihr vielleicht ohne großes Kopfzerbrechen den Garaus machen. Wo verlaufen die Grenzen dessen, was wir mit Tieren tun dürfen?

Tierrechte – wieso nicht?

Der Vorschlag, diese Frage “vom Tier her” zu betrachten und über Tierrechte zu sprechen, scheint zugleich ungewöhnlich und naheliegend. Ungewöhnlich, weil wir Rechte jahrhundertelang als etwas spezifisch menschliches betrachtet haben. Dass wir üblicherweise “Menschenrechte” und “universelle Rechte” als austauschbare Bezeichnungen verwenden, zeigt, wie wenig Rechte für andere Wesen als Menschen auch nur als auszuschließende Möglichkeit bedacht werden. Schon der Ausdruck der “Tierrechte” fordert dieses Verständnis heraus. Nun, da wir immer mehr lernen über die Fähigkeiten von Schimpansen, Delphinen, Elefanten, scheint es andererseits naheliegend, diese Begrenzung von Rechten auf Menschen zu überdenken. In der Vergangenheit wurden nach und nach Sklaven, Besitzlose, Frauen als Träger von Rechten anerkannt. Ist es nun an der Zeit, Tiere als solche anzuerkennen? Ich stimme Saskia Stucki zu, dass wir uns nicht auf den Ausdruck der “Menschenrechte” verlassen sollten. Aber wie lassen sich universelle Rechte auf Tiere anwenden?

Die Widersprüchlichkeit universeller Rechte

Die Frage führt uns zu der Struktur der universellen Rechte selbst: In ihrem Kern liegt eine Widersprüchlichkeit, welche sie so schwierig und so wertvoll macht. Einerseits sind alle Rechte an Voraussetzungen gebunden, sie entstehen in einer Gemeinschaft und spiegeln als subjektive Rechte das Verhältnis eines Individuums zur Gemeinschaft oder anderen Individuen. Um Wirkung zu entfalten, müssen Rechte ausreichend konkret sein. Andererseits beanspruchen universelle Rechte voraussetzungsfrei zu sein, sie sollen gerade die Ausschlüsse verhindern und überwinden, welche mit den Rechten für Männer, für Weiße, für Wohlhabende, oder für Staatsbürger verbunden waren und sind. Universelle Rechte sind gleichzeitig bedingungslos und bedingt. Hannah Arendt beschreibt in Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft diese Widersprüchlichkeit, durch welche Menschenrechte gerade dort wirkungslos bleiben, wo sie am dringendsten gebraucht würden.

Universelle Rechte als die Rechte, die man einfordern muss

Wenn wir “universelle” Rechte schreiben, bringen wir damit zum Ausdruck, dass wir noch nicht genau wissen, was ihr Inhalt ist. Das Universelle reicht immer über das Erkennbare und Definierbare hinaus. Die utopische Struktur von universellen Rechten macht sie so schwach, aber auch so wichtig. Sie werden besonders dort relevant, wo sie dazu dienen, etablierte Grenzen in Frage zu stellen und zu verschieben. Im Kampf um das Wahlrecht für Frauen beriefen sich Aktivistinnen wie Emmeline Pankhurst auf eine Gleichheit, die bis dahin nicht anerkannt war. Die Arbeiterbewegung stritt und streitet für soziale Rechte, welche zwar auf dem Papier bestehen, durch ökonomische Ungleichheit aber ständig ausgehöhlt werden. Als Rosa Parks ihren Sitzplatz im Bus nicht aufgeben wollte, forderte sie mehr als diesen Sitzplatz – sie forderte ein Recht, welches keineswegs selbstverständlich war, sondern erstritten werden musste.

In Saskia Stuckis Beschreibung erscheinen die Menschenrechte als etwas Vorhandenes mit klarem Inhalt. Aber so klar manche dieser Rechte heute klingen mögen, ihre Geltung und ihr Inhalt steht nicht fest, sondern muss immer wieder neu erörtert, festgelegt und erkämpft werden. Das bringt uns zu der Bedeutung von demokratischer Mitsprache über den Inhalt dieser Rechte. “Unsere Rechte” sind die Rechte, die wir uns gegenseitig einräumen. Je allgemeiner diese Rechte formuliert sind, desto bedeutsamer sind die Möglichkeiten auch ihre Interpretation immer wieder in demokratischen Prozessen zu hinterfragen und zu beeinflussen. Diese demokratische Gleichheit über den Inhalt von (universellen) Rechten mitzuentscheiden kann Tieren nicht eingeräumt werden – wir müssen sie aber als wesentliches Ziel für unsere Gesellschaft im Blick behalten. Der Kampf um Tierrechte unterscheidet sich in dieser Hinsicht wesentlich von anderen Emanzipationsbewegungen, als die “Betroffenen” nicht selbst für ihre Rechte streiten können. Das muss nicht bedeuten, dass ihnen keine Rechte zukommen können – aber wir müssen uns der dabei entstehenden Asymmetrie bewusst sein: Tierrechte werden immer die Rechte sein, welche Menschen Tieren zugedacht haben, im Inhalt wie in der Anwendbarkeit.

Tierrechte – ein anspruchsvolles Vorhaben

Das Nachdenken darüber, ob Tiere als Träger universeller Rechte anzuerkennen sind, konfrontiert uns mit grundsätzlichen Fragen nach Universalität und Gleichheit überhaupt. Es macht deutlich, dass jede neue Bestimmung, wem universelle Rechte zukommen, auch neue Ausschlüsse hervorbringt: Gibt es eine Mindestgröße, eine Mindestzellmenge um Träger von Tierrechten zu sein? Weshalb Tiere und nicht einfach Lebewesen? Saskia Stucki schlägt vor, universelle Rechte an die Kriterien von Vulnerabilität und Empfindungsfähigkeit zu knüpfen. Was gilt unter diesen Bedingungen für Menschen mit besonderen Nervenkrankheiten? Jede Festschreibung, welche die Voraussetzungen von universellen Rechten sind, bleibt unvollständig und gewaltsam. Diese gewaltsame Seite der Institution des Universalen, auf die Autoren wie Étienne Balibar hinweisen, reicht aber tiefer: Die Beschreibung als “Universales” behauptet umfassend zu gelten – und lässt damit die entstehenden Ausschlüsse umso radikaler und unbenennbarer werden.

Das Anliegen universelle Rechte über den Menschen hinaus zu denken, halte ich daher ein äußerst sinnvolles und wichtiges Unterfangen. Ein äußerst anspruchsvolles allerdings auch, und Antworten können nicht einfach ausfallen. Manches im gegenwärtigen Umgang mit Tieren erscheint als offensichtliche Ungerechtigkeit, aber dieser rechtlich angemessen zu begegnen erfordert einiges: Eine umsichtige Auseinandersetzung mit den konzeptionellen Grundlagen universeller Rechte, ein Bewusstsein von der Vorläufigkeit unserer Festlegungen in diesem Bereich, und vor allem eine gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit Tieren – ohne deren Mitsprache, aber im Bewusstsein der Verantwortung, die ihre Sprachlosigkeit für uns Menschen mit sich bringt.

 

Dana Schmalz ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Zur Zeit ist sie Visiting Fellow am Global Trust Projekt in Tel Aviv.

 

Cite as: Dana Schmalz, “Grenzen der Universalität: Was das Nachdenken über Tierrechte deutlich macht”, Völkerrechtsblog, 16 May 2014, doi: 10.17176/20170104-161227.

Author
Dana Schmalz

Dana Schmalz is a postdoctoral research fellow at the Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law, she holds a scholarship from the Alexander von Humboldt-Foundation. Her work centers on refugee and migration law, human rights, and legal philosophy. In her current research project, she is exploring how population growth has been an object of international legal activities.

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