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Spielend Völkerrecht verstehen

Das Planspiel als Teil regulärer Lehrveranstaltungen im Völkerrecht

04.03.2016

In Hochschullehre und –didaktik spricht derzeit alles vom so genannten „shift from teaching to learning“. Dieser Ansatz stellt die Erlangung von Kompetenzen durch die Lernenden in das Zentrum der Lehre. Methodisch rückt damit das aktive Lernen in den Vordergrund.

In den Internationalen Beziehungen und im Völkerrecht existieren schon lange Methoden, die diesen Ansatz besonders wirksam verwirklichen: hier gilt das Planspiel als besonders effektiv (siehe etwa hier, hier und hier). Neben dem erforderlichen Wissen können die Studierenden spielend wichtige Schlüsselkompetenzen erwerben, wie Verhandlungsgeschick, Sozialkompetenzen, rhetorische Fertigkeiten uvm.

Definition des Planspiels

Ein Planspiel ist eine didaktische Methode, bei der komplexe Entscheidungsprozesse aus größeren Organisationen unter einem gegebenen Sachverhalt durch eine Gruppe von TeilnehmerInnen mit verteilten Rollen und nach festgelegten Regeln nachgespielt werden. Die Methode unterscheidet sich von einer Simulation insofern, als dass sie nicht danach strebt, möglichst genau die Realität abzubilden. Da das Planspiel innerhalb eines gesetzten Regelkanons stattfindet, ist es auch nicht identisch mit dem Rollenspiel, bei dem der Fokus auf der Gestaltung und dem Nachvollziehen der angenommenen Figur liegt. Im Verhältnis zum Spiel betont das Planspiel eigene, spezifische Zwecke. Die Erlangung von Wissen über eine konkrete Situation oder organisatorische Entscheidungsprozesse sowie der Erwerb von Kompetenzen im Bereich (Gruppen-) Interaktion, Kommunikation, Entscheiden, Handeln stehen im Vordergrund. Obwohl diese Zwecke auch im Rahmen von (Gesellschafts- oder Computer-) Spielen gefördert werden können, dienen diese vornehmlich der Unterhaltung.

Planspiele und Völkerrechtsvorlesungen

An deutschen Hochschulen fristen Planspiele zumeist ein Nischendasein. Sie werden hauptsächlich in den Politik- oder Wirtschaftswissenschaften durchgeführt und finden zudem oft allein in Form von Studierendenwettbewerben statt. Bekannt sind das –bereits seit den 1920er Jahren bestehende– (National) Model United Nations (MUN) oder das „Planspiel Börse“. Teil regulärer Lehrveranstaltungen im Völkerrecht sind Planspiele (noch) nicht.

Orientiert man sich an den Beispielen, bereitet die Verbindung von Planspielen mit regulären Vorlesungen zugegebenermaßen einige Mühe. Spiele wie das MUN dauern oft mehrere Tage oder Wochen. Die in ihnen durchgespielten Szenarien sind sehr komplex und ihre Durchführung verlangt ein entsprechend ausdifferenziertes Regelwerk sowie eine intensive und langwierige Vorbereitung; auf Seiten der Studierenden wie auf Seiten der Lehrenden.

Dennoch gilt: Planspiele kleineren Formats können ohne weiteres Teil regulärer Völkerrechtsvorlesungen sein. In eine Vorlesung integriert, kommt auch ein besonderer Vorzug der Planspielmethode zur Geltung: der mit ihr verbundene Lerneffekt ist besonders hoch, wenn sie mit regelmäßigem Unterricht im Klassenraum gekoppelt wird.

Die Sitzung des Menschenrechtsrats zum Recht auf sanitäre Anlagen

Im Folgenden zeige ich anhand eines Beispiels (Sitzung des Menschenrechtsrats zum Recht auf sanitäre Anlagen), wie und auf welche Art und Weise die Verbindung eines Planspiels mit einer regulären Völkerrechtsvorlesung gelingen kann. Dabei gehe ich auf die vier Schlüsselkomponenten aktiven Lernens ein: die didaktischen und fachlichen Ziele, die Voraussetzungen in der studentischen Zielgruppe sowie die Gestaltung der eigentlichen Verfahrensabläufe und die anschließende Reflexion.

Ziel des Planspiels Menschenrechtsrat ist die Vermittlung von Wissen über die prozeduralen Abläufe in den Vereinten Nationen und die Gewährleistungsinhalte bestimmter sozialer Menschenrechte, wie des Rechts auf Gesundheit oder des Rechts auf Wasser. Idealerweise folgt dem Spiel eine reguläre Veranstaltung zum (europäischen und) internationalen Menschenrechtsschutz, sodass die im Spiel diskutierten Inhalte in einen größeren Kontext gestellt werden können. Nebenbei schult das Spiel die so genannten Schlüsselkompetenzen.

Die Voraussetzungen des Spiels werden durch die Rahmenbedingungen der Völkerrechtsvorlesung und des Spiels bestimmt. Völkerrechtsvorlesungen werden oft als zweistündige Schwerpunktveranstaltungen in den Staatsexamensstudiengängen, bzw. als Vertiefungsveranstaltungen der Bachelorstudiengänge und somit für Studierende fortgeschrittener Semester angeboten. Unter ihnen befinden sich aber auch Erasmusstudierende oder Studierende anderer Fachbereiche, insgesamt also eine recht heterogene Gruppe von potenziellen Spielern.

Für das Spiel werden maximal zwei Zeitstunden benötigt. Es kann mit Studierendengruppen von bis zu 60 Studierenden durchgeführt werden. Hörsäle sind aufgrund der nicht veränderbaren Bestuhlung wenig geeignet.

Die Gestaltung der eigentlichen Verfahrensabläufe des Spiels verlangt dreierlei: 1. Die Zusammenstellung der teilnehmenden Länder und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Vorlauf der Veranstaltung, 2. Eine Verfahrensordnung sowie 3. die Gestaltung des zu verhandelnden Textes der vom Menschenrechtsrat zu erlassenen Resolution.

1. Die Studierenden stellen Vertreter der folgenden Gruppen: Ost/West, Asien, Afrika, Lateinamerika, NGO. Dabei werden die Gruppengrößen im Verhältnis 5:4:4:3:1 bestimmt. Bei einer Gruppe von mehr als 15 Teilnehmern bilden die Studierenden Länder- und NGO-Teams, die sich aus mehreren Personen zusammensetzen. Zwei Studierende eines Landes/zweier Länder stellen den Vorsitz.

2. Als Verfahrensordnung verwende ich eine modifizierte Fassung einer der MUN Verfahrensordnungen (vgl. etwa hier). Die eigentliche Sitzung verläuft dann wie folgt:

a. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitz geben die Ländervertreter eine vorab in Eigenarbeit vorbereitete, etwa zweiminütige Stellungnahme zu dem vorab versandten Resolutionsentwurf ab.

b. Der Vorsitz schließt die Sitzung und beraumt eine Verhandlungspause von 10-20 min an. In der Zeit werden eventuell notwendige Mehrheiten unter den Vertretern ausgehandelt. Die NGO Vertreter veranstalten „Side Events“ und verlesen dort zweiminütige Stellungnahmen zu ihren Positionen.

c. Die Sitzung wird wiedereröffnet. Anträge zur Geschäftsordnung sowie Änderungsanträge werden von dem jeweiligen Antragsteller vorgestellt.

d. Die Vertreter stimmen über die Änderungsanträge, sowie über die (gegebenenfalls durch die Änderungsanträge modifizierte) Resolution ab.

Vor der Planspielsitzung versende ich den Resolutionsentwurf, die Aufteilung der Studierenden nach Ländern sowie Hinweise zum Verfahrensablauf einschließlich der Verfahrensordnung und einige Lesehinweise. Vor Sitzungsbeginn erläutere ich noch einmal den Ablauf und weise auf die erforderlichen Quoren für die Abstimmungen hin. Dann beginnt das eigentliche Spiel, das je nach Gruppengröße bis zu eineinhalb Stunden dauert. Am Ende werden ca. 10-15 Minuten für die Schlussreflexion des Spiels benötigt.

3. Der vorab versandte Resolutionsentwurf enthält neben einer kurzen Präambel, die auf vorangegangene Resolutionen hinweist, zwei konkrete Entscheidungsvarianten.

Reflexionsphase: In der abschließenden Reflexionsrunde können die Studierenden noch einmal Stellung zu den Verhandlungen und ihrem Ablauf nehmen. Hier ist Raum, auf Besonderheiten sowie Divergenzen zum realen Ablauf einer Menschenrechtsratssitzung hinzuweisen.

Bewertung des Spiels und Lerneffekt im Rahmen einer Völkerrechtsvorlesung

Üblicherweise empfinden die Studierenden das Planspiel als sehr bereichernd. Regelmäßig nennen sie es als eines der besten Elemente der Veranstaltung. Zum Spiel erscheinen sie gründlich vorbereitet, um auch die späteren Verhandlungen beeinflussen zu können. Entsprechend werden viele Änderungsanträge formuliert. Oftmals steigern sich die Teilnehmerinnen bis in die kleinsten Formulierungsverästelungen hinein. Die NGO Vertreter sind zwar häufig überrascht, dass sie an den eigentlichen Abstimmungen nicht teilnehmen können, fassen ihre Rolle deshalb aber nicht als wertlos auf, sondern versuchen umso mehr, die Ländervertreter in der Verhandlungspause zu beeinflussen.

Im Gesamtcurriculum einer Völkerrechtsvorlesung bietet das Spiel wertvolles Anschauungsmaterial: zum einen ermöglicht es einen Einstieg in die im Anschluss folgende (Menschenrechts-) Vorlesung und kann Probleme im Bereich des internationalen Menschenrechtsschutzes (Gewährleistungsumfang, Umfang der Staatenverpflichtungen) plastisch und verständlich machen. Darüber hinaus kann das Spiel auch bei der Diskussion anschließender Themen verdeutlichen, wie schwierig internationale Konsensfindung ist und welchen weitreichenden Bedingungen sie unterliegt.

 

Prof. Dr. Birgit Peters, LL.M., Juniorprofessur für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht und Europarecht, Universität Rostock.

 

Cite as: Birgit Peters, “Spielend Völkerrecht verstehen. Das Planspiel als Teil regulärer Lehrveranstaltungen im Völkerrecht”, Völkerrechtsblog, 4 March 2016, doi:10.17176/20171123-094036.

Autor/in
Birgit Peters
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