Einheit und Vielfalt des Verfahrensrechts
12. Prozessrechtstagung
Universität Augsburg | 30. Juli bis 1. August 2026
Einheit und Vielfalt des Verfahrensrechts
Vom 30. Juli bis zum 1. August 2026 findet an der Universität Augsburg die 12. Prozessrechtstagung unter dem Thema „Einheit und Vielfalt des Verfahrensrechts“ statt. Daher erlauben wir uns den Hinweis, dass die Anmeldung zur diesjährigen Tagung gegenwärtig möglich ist. Das Anmeldeformular sowie das Programm und weitere Informationen finden Sie unter: www.prozessrechtstagung.de. Die Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.
Die Prozessrechtstagung schafft seit elf Jahren, was in der Rechtswissenschaft im Übrigen schon seit längerem nur noch wenig Raum einnimmt: eine interdisziplinäre Debatte über das Verfahrensrecht als eine Materie. Die Tendenz, Verfahrensrecht rechtsgebietsspezifisch zu betreiben, ist unverkennbar, nimmt aber Chancen, voneinander zu lernen und Synergien zu erkennen. Daher möchte sich die kommende
Tagung in ihre eigene Tradition stellen und die Grundlagen des Verfahrensrechts als diesjähriges Generalthema aufgreifen. Einheit und Vielfalt – zwei Säulen des Verfahrensrechts, die sich bedingen. Die Einheit meint grundlegende Prinzipien, die für ein kohärentes, berechenbares und gerechtes Rechtssystem von fundamentaler Bedeutung sind. Vielfalt beschreibt die funktionsspezifischen Besonderheiten, die zu einer pluralistischen Ausdifferenzierung führen, die den unterschiedlichen sachlichen Zielsetzungen und Schutzbedürfnissen der Rechtsgebiete gerecht werden. Neben einer Podiumsdiskussion mit Vertreter:innen aus Wissenschaft und Praxis erwarten uns Beiträge aus allen Rechtsgebieten.
Zudem wird mit dem Insolvenzrecht ein besonderes Verfahrensrecht in den Blick genommen. Die Prozessrechtstagung verfolgt damit erstmals das Ziel, auch dem insolvenzrechtlich orientierten Nachwuchs ein Forum zum Austausch und zur Diskussion zu eröffnen.
Wir freuen uns darauf, Sie in Augsburg begrüßen zu dürfen.