Möllers-Buchforum (2): Zwischen Beschreibung und Rechtfertigung
Christoph Möllers’ Auseinandersetzung mit der praktischen Philosophie
Mit beeindruckendem Scharfsinn und scheinbar mühelos über disziplinäre Grenzen hinweg diskutiert Christoph Möllers in Die Möglichkeit der Normen die Vielfalt und Komplexität normativer Praktiken. Wie bereits aus dem Untertitel des Buches hervorgeht, der ein Normverständnis „zwischen Moralität und Kausalität“ ankündigt, möchte er es diesbezüglich vor allem mit der (praktischen) Philosophie einerseits sowie der Soziologie andererseits aufnehmen. Nachdem sich Wolfgang Knöbl in seinem Beitrag ausführlich mit der Rolle der letzteren beschäftigt hat, soll nun erstere in den Fokus rücken. Der praktischen Philosophie kommt innerhalb des Narrativs des Buches in der Tat eine zentrale, wenngleich problematisierte Stellung zu, ist es doch die ihr eigene Rechtfertigungsperspektive, welche Möllers zufolge den Normendiskurs dominiert und auf unheilvolle Weise verarmt. Mein Ziel in diesem Beitrag ist es, kritisch zu beleuchten, wie Möllers seinen eigenen Ansatz in Abgrenzung zu dem in der praktischen Philosophie vorherrschenden entwickelt. Insbesondere möchte ich hinterfragen, inwieweit sein eigener Normbegriff tatsächlich „nichtnormativ“, das heißt frei von ethischen Implikationen ist. Die Beobachtung, dass die Ebene der normativen Beschreibung Rückwirkungen auf das Verständnis empirisch beobachtbarer sozialer Praktiken hat, legt Möllers überzeugend dar. Darüber sollten wir jedoch die umgekehrte Abhängigkeit – inwieweit eine empirische Normwissenschaft Weichen auch für eine normative Perspektive stellt – nicht aus den Augen verlieren.
Um Möllers’ Auseinandersetzung mit der praktischen Philosophie verstehen zu können, müssen wir uns zunächst sein Erkenntnisinteresse vor Augen führen. Bereits hier ergibt sich meiner Ansicht nach eine Ambivalenz, die sich durch das gesamte Buch zieht. Möllers möchte einen Beitrag zur empirischen Normenforschung leisten, indem er eine explizit nichtnormative Theorie der Normativität entwirft, die soziale Normen als erkennbare Praxis versteht (103). Der leitende (und zunächst einmal offensichtliche) Verdacht ist, dass wir gewisse Handlungsweisen nur richtig beschreiben und verstehen können, wenn wir sie als normgeleitet auffassen. Wir können dieses Projekt, so scheint mir, auf zwei Weisen verstehen. Entweder möchte uns Möllers eine Theorie einer ganz bestimmten Art von Normen präsentieren, nämlich solcher, die sich in sozialen Praktiken „entäußern“, das heißt in einem sozialen Kontext, zu einer konkreten Zeit und an einem konkreten Ort in Erscheinung treten. Oder aber das Ziel ist ambitionierter: Wir sind auf der Suche nach einem allgemeinen Begriff des Normativen – was eine Norm als solche auszeichnet (11) – und sollen diesen von sozialen Praktiken her erschließen. Um einen ersten Bezug zur praktischen Philosophie herzustellen, ist die Frage, bildlich gesprochen, folgende: Soll dem (vermeintlich) zu sehr ausgreifenden „Raum der Gründe“ (auf den sich die Philosophie konzentriert) ein Raum der sozialen Normen (in welchem etwa Tischsitten, Gerichtsurteile und religiöse Gebote dann ihren Platz hätten) hinzugefügt werden, oder ist das Ziel, gleich das gesamte Haus der Normativität in eines der sozialen Praktiken umzubauen? Beide Möglichkeiten möchte ich nun etwas genauer betrachten.
Der ersten Lesart zufolge entwirft Möllers lediglich eine Theorie einer bestimmten, genau umrissenen Art von Normen – von Kleidungsnormen bis zu Verkehrsregeln – die zwar handlungsrelevant sind, aber von keinerlei moralischen Geltungsansprüchen unterfüttert werden. Unsere Unfähigkeit, diese Normen und damit die Praktiken, in denen sie sich “entäußern”, akkurat zu erfassen und zu beschreiben, stehe auf systematische Weise mit dem allgemein vorherrschenden „philosophietypischen“ (520) Zugang zu Normen in Verbindung. Dieser Zusammenhang ist recht einfach: Eine Beschreibung von Normen, wie sie Möllers anstrebt, setzt deren Erkennbarkeit voraus (104). Die praktische Philosophie, laut Möllers auf der Suche nach einer Theorie des moralisch angemessenen Handelns, operiere jedoch mit einem begrifflichen Instrumentarium, entscheidend ist dabei der Begriff des Handlungsgrundes, das uns einen fatalen Verlust von Beschreibbarkeit normativer Phänomene beschere. Die Reduzierung von Normen auf Gründe – Entitäten ohne räumliche und zeitliche Dimension – führe, erstens, dazu, dass die einzelne Handlung zur Basiseinheit der Beschreibung von Normativität werde und somit der Blick auf deren soziale Bedingtheit verstellt bleibe. Und indem Normativität mit einer rein rationalen Verstandesleistung gleichgesetzt werde, rücke ihre Materialisierung oder praktische Umsetzung in den Hintergrund und müsse automatisch als defizitär betrachtet werden.
Von Möllers als problematisch erachtet wird dabei nicht die philosophische Rechtfertigungsperspektive an sich, sondern deren unlautere Anwendung auf alle normativen Praktiken. Indem die Philosophie ihre auf moralische Reflexion hin ausgerichtete Begrifflichkeit ausweite, komme es zu einer „Normmoralisierung“ (62), welche der empirischen Normenforschung eine schier erdrückende Hypothek aufbürde. Denn besagte soziale Normen, die keinen Anspruch auf Rechtfertigbarkeit in sich trügen, sondern lediglich Produkte sozialer und kultureller Prozesse darstellten, verschwänden dann vom Radar. Da sie sich einfach jenseits der Moralität abspielten, ließen sie sich, in ihrer “entäußerten” Form und als Teil sozialer Mechanismen, mit Kategorien der praktischen Philosophie alleine nicht bewältigen (126). Ihr Bestand, so Möllers, hänge nicht von der affirmativen Einstellung der Betroffenen ab, sondern lediglich davon, ob diese eine bestimmte Situation, rein kognitiv, als normativ auffassten. Praktische Routinen etwa, streng formalisierte Vorschriften oder eine Vielzahl weiterer Phänomene in der Grauzone zwischen Wirklichkeit und Möglichkeit könnten ebenso verhaltensrelevant sein. Was schließlich zu Möllers’ eigener Normenkonzeption führt, ist seine Beobachtung, dass ebendiese Art von Normen, in all ihrer Hybridität und Komplexität, lediglich eine formale Gemeinsamkeit auf der höchsten Abstraktionsebene zeigt: nämlich eine zweiteilige Struktur, bestehend aus einer bestimmten Möglichkeit (ein Zustand, der eintreten kann, aber nicht muss) sowie einem „Realisierungsmarker“, der die Verwirklichung dieser Möglichkeit affirmiert. Von dieser Konzeption ausgehend sind die vorrangigen Fragen einer Normenforschung dann natürlich nicht mehr solche der moralischen Richtigkeit, sondern empirische Fragen der sozialen Bedingtheit. Der Erörterung, wie genau und unter welchen Bedingungen sich soziale Normen im Verhältnis zur nichtnormativen Welt verselbständigen und behaupten – etwa wie es zu ihrer Autorisierung kommt oder wie Prozesse der Tradierung, Anwendung, Durchsetzung oder Formalisierung zu ihrer stetigen Wandlung und Neubestimmung beitragen –, ist daher ein Großteil des Buches gewidmet.
Nun könnte man meinen, diese überzeugend dargelegten Beobachtungen mit Bezug auf eine begrenzte Menge von – sich in sozialen Praktiken „entäußernden“ – Normen seien durchaus mit einer friedlichen Koexistenz zwischen empirischer und normativer Normwissenschaft vereinbar. Es ist jedoch so, dass Möllers selbst eine kategorische Unterscheidung zwischen moralischen und sozialen Normen für unmöglich hält. Die avisierte sozialwissenschaftlich-philosophische Arbeitsteilung, bei der jede Disziplin jeweils mit einer ihr eigenen Normkonzeption operiert, ist damit vom Tisch: Diese würde eine „umfassende Perspektive auf den Begriff des Normativen“ (40f.) verstellen. Genau eine solche umfassende Perspektive, einen allgemeinen Normbegriff, den wir gleichermaßen implizit unterstellen, egal ob wir staatliche Gesetze, moralische Gebote oder Geschmacksurteile im Sinn haben (11), will Möllers aber nicht aufgeben. Nur sollen wir diesen Begriff nicht mehr von der Moral aus extrapolieren und auf alle Normarten übertragen, sondern aus der Beschreibung sozialer Praktiken gewinnen. Es liegt also der Schluss nahe, dass es in der Tat das zweite, ambitioniertere Projekt ist, dessen sich Möllers annehmen will.
In Einklang mit dieser Lesart beschränkt Möllers seine Diskussion dann auch nicht auf moralisch „unschuldige“ Normen, sondern bespricht immer wieder auch solche Praktiken, in denen tatsächlich Geltungsansprüche erhoben werden. Anders als Möllers scheinen mir hier die „normativ imprägnierten Begriffe“ (234) der praktischen Philosophie aber keineswegs ein unschärferes Bild zu zeichnen als die des Beobachters sozialer Praktiken. So wendet er sich gegen die Tendenz von „Verallgemeinerungstheoretikern“ wie Jürgen Habermas und John Rawls, politische Prozesse auf die Anwendung philosophischer Richtigkeitskriterien reduzieren zu wollen und damit den „Schnitt“ (49) zwischen Idealverfahren (wie Verallgemeinerungstests) und Realverfahren (wie Mehrheitsregel) zu ignorieren. Nun ist es eine Sache, anzuerkennen, dass die materielle Seite eines Verfahrens von der normativen nicht getrennt werden kann – kaum jemand (schon gar nicht Rawls oder Habermas) wird ernsthaft vorschlagen, demokratische Verfahren als defizitär umgesetzten Rationalitätstest zu interpretieren. Problematischer scheint mir hingegen die Behauptung zu sein, „die entscheidenden Merkmale demokratischer Ordnungen [sind] mit einer auf guten Gründen fixierten Demokratiekonzeption nicht zu vereinbaren“ (37). Wie plausibel ist die Behauptung, dass wir die Normativität demokratischer Verfahren und Institutionen erfassen können, ohne die moralischen Ansprüche, die sie verkörpern (etwa, dass wir uns gegenseitig gute Gründe schulden), miteinzubeziehen? Auf welcher Seite hier der Beschreibungsverlust liegt, scheint mir zumindest nicht offensichtlich.
Ähnliches gilt für Möllers’ Kritik an Rainer Forsts Machttheorie, diese verbanne Machtphänomene ins „Reich der Gründe“. Forsts Versuch, Machtverhältnisse durch die Handlungsgründe zu verstehen, die in ihnen bestimmt, manipuliert oder verändert werden, scheint mir jedoch eine differenziertere Annäherung an Phänomene von Ausnutzung bis Verführung zu ermöglichen als ein Ansatz, der diese als Zustand oder soziale Beziehung empirisch zu beschreiben versucht. Macht als Rechtfertigungsbeziehung zu verstehen bedeutet ja nicht notwendigerweise, sofort die Frage nach guten Rechtfertigungen zu stellen, sondern zunächst einmal Rechtfertigungsnarrative als soziale Tatsachen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Wie auch in diesem Fall differenziert Möllers gelegentlich nicht ausreichend zwischen einer Kritik am Konzept der Handlungsgründe und einer Kritik am Vorrang der Rechtfertigungsperspektive.
Auf einer allgemeineren Ebene ergibt sich daraus die Frage, ob der von Möllers verteidigte Vorrang der Praxis es noch zulässt, einen eigenständigen Bereich genuin moralischer Normativität zu bewahren. Ein auf empirische Beschreibung ausgelegter Begriff der Normativität hat zwangsläufig Implikationen für die Kraft normativer Begründungen. Sobald wir Normen rein als „Optionen innerhalb eines rationalen Handlungsschemas“ (42) verstehen, wird die Rechtfertigungsperspektive in den Hintergrund gedrängt. Denn wenn wir uns einer normativen Praxis oder Ordnung empirisch nähern, werden wir feststellen, dass der Zusammenhang zwischen ihrer rationalen Rechtfertigbarkeit einerseits, und ihrem „Funktionieren“ und Überdauern andererseits, kontingent ist. Praktiken stabilisieren schließlich Erwartungshaltungen, sie sind kein Surrogat für rationale Argumente. Die soziale Praxis schafft sich gewissermaßen ihren eigenen Geltungsgrund, der eine mögliche Rechtfertigung etwa über die interne Konsistenz einer Handlung mit einem ihr vorgeschalteten Prinzip überlagert. Die Normativität einer Sklavenhaltergesellschaft bleibt damit der historisch kontingenten sozialen Praxis, welche die entsprechende Möglichkeit affirmiert, immanent (311). Und selbst ob jemand, der mit 150 Km/h durch die Dreißiger-Zone fährt, ausschließlich gegen eine soziale Norm verstößt (also in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit begeht), scheint zumindest diskutabel.
Nun könnte man versuchen, empirischen Geltungsgrund und normative Rationalität wieder zu verknüpfen, etwa indem man hegelianisch inspirierten Ansätzen Frankfurter Provenienz darin folgt, bestimmten sozialen Praktiken (Habermas’ rationale Rekonstruktion) oder Formen institutionalisierter Sittlichkeit (Honneths normative Rekonstruktion) bereits einen impliziten normativen Gehalt zuzuschreiben. Da Möllers diesen Kurs aber ebenfalls als unlautere Normativierung des Faktischen ablehnt, stellt sich die Frage, unter welchem gemeinsamen Dach sich Beschreibung und Rechtfertigung noch treffen. Anders gefragt, führt die von Möllers postulierte Vorrangigkeit der normativen Praxis nicht zu einer entgegengesetzten Engführung des Normbegriffs? Wenn der philosophische Normbegriff für die angemessene Beschreibung vieler sozialer Praktiken zu exklusiv ist, so scheint ein von der empirischen Normwissenschaft her entwickelter Ansatz für moralische Normen zu eng gefasst. So lässt Christoph Möllers’ Studie – die, das sei abschließend noch einmal betont, in ihrer Reichweite überwältigend und im argumentativen Detail bestechend ist – für mich dennoch eine Frage offen: ob der in ihr entwickelte Ansatz tatsächlich ohne ethische Implikationen bleibt (396) und wo er uns mit Bezug auf die Autonomie moralischer Normativität letztendlich hinführt.
Alle weiteren Beiträge im Rahmen unseres Buchforums zu Christoph Möllers’ “Die Möglichkeit der Normen” (Suhrkamp 2015) sind hier zu finden.
Cite as: Jakob Huber, “Möllers-Buchforum (2): Zwischen Beschreibung und Rechtfertigung”, Völkerrechtsblog, 30 November 2015, doi: 10.17176/20171004-103040.