Call for Papers
Symposium Behinderung und Recht
– Zwischen Fachrecht, Grund- und Menschenrechten
und Disability Studies –
Um den wissenschaftlichen Austausch rund um die Inhalte des SGB IX, völkerrechtliche Menschenrechtsverträge sowie die Umsetzung entsprechender Regelungen in der behördlichen Praxis zu stärken, möchten wir am 16. März 2027 in Frankfurt am Main zusammenkommen, um im Rahmen von Fachvorträgen und anschließenden Diskussionen Raum für einen vertieften Austausch zu geben.
Wir haben den Eindruck, dass die wissenschaftliche und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Behinderung an unterschiedlichen Stellen zunimmt, wenn sie auch immer noch nicht ausreichend ist. Beispielhaft zu nennen wären etwa die Debatten um die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), um die Reformideen zur Eingliederungshilfe, den Nachteilsausgleich oder das 20-jährige Jubiläum der UN-Behindertenrechtskonvention. Parallel zu diesen Debatten und der Forschung zum SGB IX im Allgemeinen, haben sich in den Sozial- und
Geisteswissenschaften die Disability Studies weiter verfestigt.
Ziel unserer Veranstaltung ist es, diese unterschiedlichen Zugänge stärker zusammenzubringen, indem der wissenschaftliche Austausch unter den Forschenden intensiviert, das Netzwerk zwischen Forscher:innen und Praktiker:innen gestärkt wird und eine gemeinsame Publikation zu dem Themenbereich im Nachgang der Veranstaltung erscheint. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Forschende als auch an Praktiker:innen aus Gerichten, Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Insbesondere wollen wir Nachwuchswissenschaftler:innen (Studierende, Promovierende, Postdocs) und Personen, die bisher in der Rechtswissenschaft und Rechtspraxis marginalisiert sind, einladen, sich zu bewerben. Ein besonderer thematischer Schwerpunkt liegt auf dem SGB IX und der UN-BRK sowie deren Umsetzung und Wirksamkeit in der Praxis. Zentrale Fragen betreffen etwa die Stärkung der Selbstbestimmung, den Zugang zu Leistungen und die Durchsetzbarkeit von Rechten im Alltag. Einsendungen aus anderen
sozialwissenschaftlichen, sozialrechtlichen sowie menschenrechtlichen Bereichen sind ebenfalls herzlich willkommen.
Einreichung:
Abstracts (max. 300 Wörter) für einen fünfzehn bis zwanzigminütigen Vortrag mit anschließender Diskussion können bis zum 15.08.2026 an sulzbach@jur.uni-frankfurt.de eingesendet werden.
Die Abstracts sollten eine klare Fragestellung, methodische Ansätze und einen Ausblick auf Ergebnisse oder Thesen enthalten. Wir freuen uns auch über interdisziplinäre Vorschläge sowie solche aus dem Ausland.
Unser Ziel ist es, die Beiträge im Nachgang der Veranstaltung zu veröffentlichen. Die ausformulierten Manuskripte (10-15 Seiten) hierfür sollen bis Ende März 2027 eingereicht werden.
Sowohl für die Veranstaltungsdurchführung (Verpflegung, Anreise und
Unterbringung) wie die Veröffentlichung bemühen wir uns um externe Finanzierung.
Wir freuen uns auf spannende Beiträge und eine angeregte Diskussion!