Forschungsnetzwerk Klasse und Recht
Vom 13. bis zum 14. November 2026 findet das 2. Kolloquium des Forschungsnetzwerks „Klasse und Recht“ an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Damit möchten wir an das anregende erste Treffen in Frankfurt am Main im letzten Jahr anknüpfen und erneut einen Raum eröffnen, in dem ein breiter und rechtsgebietsübergreifender Austausch zu „Klasse“ und „Klassismus“ als Themen der Rechtswissenschaft möglich wird.
Wir richten uns mit dem Format sowohl an Doktorand:innen als auch an Habilitand:innen; der Stand eurer bisherigen Arbeiten ist dabei nicht ausschlaggebend. Auch Personen aus der (Rechts-)Praxis sind herzlich eingeladen. Inhaltlich spannen wir für das Kolloquium wieder einen weiten Bogen – ihr seid mit euren Überlegungen und Perspektiven willkommen!
Folgende, nicht abschließende Fragen können euch allerdings als Inspiration dienen:
- Was ist unter den Begriffen Klasse und Klassismus zu verstehen und inwiefern ist das ein Thema der Rechtswissenschaft? Wie ist der Zusammenhang von Klassenverhältnissen und Klassismus?
- Wo und wie (re-)produziert Recht Klassenverhältnisse und welche Akteur:innen (Gerichte,
Behörden, Gewerkschaften, …) werden in der Auseinandersetzung relevant? - Welches Potential bietet das Grundgesetz für eine Auseinandersetzung mit sozioökonomischer Ungleichheit? Gibt es ein Grund- oder Menschenrecht, um diese zu adressieren? Müsste das Gleichheitsverständnis des Grundgesetzes im Lichte des Europa- und Völkerrechts umfassender angewendet werden?
- Wie verhält sich Klasse zu den in Art. 3 Abs. 3 GG sowie den in nationalen und internationalen Menschenrechtsinstrumenten anerkannten Ungleichheitskategorien?
- Wie kann juristische Forschung zu Klasse und Klassismus konsequent intersektional gestaltet
werden? Welche theoretischen und methodischen Erwägungen müssen dabei berücksichtigt
werden? Was lässt sich hierzu aus der feministischen Rechtswissenschaft lernen? - Inwiefern folgen Klassenverhältnisse notwendigerweise aus dem Anspruch des Rechts, von den realen (ökonomischen) Ungleichheiten der Personen zu abstrahieren?
- Wie ist das Verhältnis des Rechtsinstituts des Privateigentums zu Klassenverhältnissen?
- Wie beeinflussen klassistische Stereotype die Rechtspraxis? Gibt es Konzepte zur
Sensibilisierung? Wie können sie etabliert werden und wie wirksam sind sie?
In Anlehnung an das Konzept der WZB/DIMR-Tagung „Armut und Recht“ aus dem vergangenen Jahr sollen die Vorträge durch einen kurzen Kommentar ergänzt werden. Hierfür werden eure Einreichungen vorab von einer weiteren teilnehmenden Person gelesen. Dadurch entsteht eine gleichermaßen informierte und angeregte Gesprächsatmosphäre. Ergänzt wird das Programm durch zwei fachliche Impulsvorträge. Nähere Informationen hierzu sowie zum genauen Ablauf folgen.
Wenn wir euer Interesse geweckt haben, lasst uns gern ein Abstract mit einem Umfang von maximal 5.000 Zeichen zukommen. Einreichen könnt ihr dieses bis zum 30. Juli 2026 an unser Postfach klasseundrecht@web.de.
Im Falle einer Zusage habt ihr anschließend bis zum 1. Oktober 2026 Zeit, euer Abstract zu einem Text mit maximal 25.000 Zeichen auszuarbeiten. Ihr könnt aber auch noch vorläufigere Gedanken, z. B. in Form von kommentierten Gliederungen, einreichen.
Wir freuen uns auf eure Beiträge sowie euer Interesse am Forschungsnetzwerk „Klasse und Recht“!
Dilara Karmen Yaman (Ruhr-Universität Bochum), Johanna Schlingmann (Humboldt-Universität zu Berlin), Frederic Stelter (Universität zu Köln), Yaro Birnbrich (Universität Hamburg)