
Extraterritoriale Regulierung als Staatenpflicht
Kontext, Konflikte und Komplementarität
Kontext Zwei Aspekte des von der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe im September 2017 vorgelegten Diskussionspapiers, das die Grundlage des gegenwärtigen Tauziehens um eine verbindliche internationale Regelung der Unternehmensverantwortung für Menschenrechte bildet, sind aus der Perspektive des extraterritorialen Menschenrechtsschutzes von besonderer Relevanz. Erstens knüpft das Diskussionspapier den räumlichen Anwendungsbereich des anvisierten Instruments an Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen, die auf dem Territorium und/oder innerhalb des Kompetenzbereichs („jurisdiction“) des relevanten Staates stattfinden. Ein vergleichbarer Ansatz findet …