Stellen als Reporter*innen (Honorarbasis)
Die Online-Datenbank „Oxford Reports on International Law in Domestic Courts“ (ILDC), die von dem renommierten Wissenschaftsverlag Oxford University Press als Bestandteil der „Oxford Reports on International Law“ betrieben wird, enthält eine stetig wachsende englischsprachige Sammlung von Entscheidungen nationaler Gerichte zum Völkerrecht. Diese werden als sog. „Headnotes“ nicht nur aus der Gerichtssprache ins Englische übersetzt, sondern auch von fachkundigen Reporterinnen und Reportern aus den Herkunftsstaaten zusammengefasst und in Anmerkungen besprochen.
Das deutsche ILDC-Team ist nun auf der Suche nach Verstärkung.
Reporterinnen und Reporter für ILDC sollten ein juristisches Studium – möglichst mit völkerrechtlichem Schwerpunkt – abgeschlossen haben oder sich auf sonstige Weise mit dem Völkerrecht wissenschaftlich befassen.
Sie genießen folgende Vorteile:
- Publikationsmöglichkeit in der weltweit rezipierten ILDC-Datenbank
- kleines Honorar, wahlweise Buchgutscheine bei OUP
- Teilnahme an einer ILDC-Schulung
- Kontakte zu Juristinnen und Juristen im weltweiten ILDC-Netzwerk
Bei Interesse wenden Sie sich per E-Mail an den Koordinator des deutschen ILDC-Teams, Prof. Dr. Björn Schiffbauer (bjoern.schiffbauer@uni-rostock.de), mit:
- einem akademischen Lebenslauf,
- einem kurzen Motivationsschreiben und
- Angabe Ihrer völkerrechtlichen Interessensschwerpunkte.
Im Namen des gesamten ILDC-Teams freue ich mich, Sie bei Interesse in einem Video-Gespräch näher kennenzulernen!
Prof. Dr. Björn Schiffbauer
Koordinator des Deutschen ILDC-Team
Mission Statement
Das deutsche ILDC-Team will wichtige Entscheidungen deutscher Gerichte zum Völkerrecht erfassen und dabei auch Bereiche der Gerichtspraxis dokumentieren, die bisher weniger im Zentrum völkerrechtlicher Forschung standen.
Wenn das Völkerrecht in höherem Maße Gegenstand nationaler Gerichtsentscheidungen wird, ist es auch Aufgabe der Völkerrechtswissenschaft, diese Praxis zu erschließen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahm Hersch Lauterpacht wichtige nationale Gerichtsentscheidungen in die „International Law Reports“ auf; das Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht begann mit der Reihe „Fontes Iuris Gentium“, deutsche Gerichtsentscheidungen zum Völkerrecht zusammenzutragen und zu übersetzen.
An dieser Tradition orientiert sich gegenwärtig die Online-Datenbank ILDC. Sie trägt dem Anwachsen der völkerrechtlichen Praxis nationaler Gerichte aus verschiedenen Staaten aller Regionen der Welt systematisch Rechnung, indem sie einschlägige Entscheidungen in ihrer Breite wie in ihrer Tiefe erfasst, übersetzt und für ein weltweites Fachpublikum aus innerstaatlicher Perspektive erläutert. Sie erfüllt damit nicht nur eine dokumentarische Funktion, sondern trägt auch dazu bei, den gegenwärtigen Status des Völkerrechts mit einem hohen Verbreitungsgrad widerzuspiegeln – sei es in Bezug auf die spezifische Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Verträge als Staatenpraxis oder eine gerichtlich zum Ausdruck gebrachte staatliche opinio iuris zur Erschließung möglicher Normen des Völkergewohnheitsrechts.
Unter diesen Aspekten möchte das deutsche ILDC-Team die völkerrechtliche Gerichtspraxis in Deutschland erfassen. Im Mittelpunkt stehen einerseits eher klassische völkerrechtliche Themen wie Immunitäten, Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht sowie inzwischen auch das Völkerstrafrecht. Daneben soll das deutsche ILDC-Team aber auch in Bereiche vordringen, die zunehmend völkerrechtlich beeinflusst werden, aber noch keine zentrale Stelle im Kreis der Völkerrechtswissenschaft eingenommen haben, darunter etwa das Arbeitsrecht, das Sozialrecht oder das Steuerrecht.