{"id":4607,"date":"2015-12-21T00:00:00","date_gmt":"2015-12-21T07:31:53","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/?post_type=articles&#038;p=4607"},"modified":"2021-01-08T18:13:21","modified_gmt":"2021-01-08T17:13:21","slug":"mollers-buchforum-5-replik-von-christoph-mollers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/mollers-buchforum-5-replik-von-christoph-mollers\/","title":{"rendered":"M\u00f6llers-Buchforum (5): Replik von Christoph M\u00f6llers"},"content":{"rendered":"<p>Es ist ein Privileg, \u00fcber sein eigenes Buch offen und \u00f6ffentlich mit vier pr\u00e4zisen Lesern zu diskutieren. Die\u00a0 <a href=\"http:\/\/voelkerrechtsblog.com\/tag\/moellers\/\">Kommentare<\/a>waren wohlwollend, aber sie haben die Finger in einige Wunden gelegt. Ich werde in meiner Erwiderung die Nachfragen zuspitzen und versuchen, jede auf einen systematischen Punkt zu bringen.<\/p>\n<p><strong>Was kann eine Sozialtheorie des Normativen leisten?<\/strong><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/moellers-buchforum-1-die-moeglichkeit-der-normen\/\">Kn\u00f6bls Kritik<\/a> scheint mit den kritischen Teilen der Untersuchung durchaus einverstanden zu sein \u2013 und zwar auch mit denjenigen, die soziologische Dogmen, namentlich zu starke Begriffe sozialer Ausdifferenzierung oder die Beschr\u00e4nkung von Normen auf Handlungen, kritisieren. Seine eigene Kritik setzt bei der Frage an, inwieweit von einer Theorie sozialer Normen nicht mehr an positiver eigener Modellierung erwartet werden k\u00f6nnte, als sie das Buch liefert. Der Vorwurf ergibt sich auch aus dem Argumentationsgang des Buches, das bei einer Kritik der praktischen Philosophie beginnt und mit Betrachtungen zur Sozialtheorie des Normativen endet. H\u00e4tte man auch anders herum ansetzen k\u00f6nnen, vielleicht bei Klassikern der Soziologie, die nach meiner \u00dcberzeugung die interessantere Lekt\u00fcre zu Frage der Normativit\u00e4t bieten als die Philosophen? Vielleicht, aber mir schien es wichtig, die weiterhin pr\u00e4senten Hypotheken der philosophischen Tradition f\u00fcr die Soziologie aufzuarbeiten. Dennoch bleibt die Frage, ob nicht mehr zu sagen gewesen w\u00e4re, als ein Normbegriff liefert, dessen wesentliche Aufgabe, wie Kn\u00f6bl darstellt, darin besteht, die Welt der Normen f\u00fcr soziale Beschreibungen zur\u00fcckzugewinnen, ohne sie auf Kausalit\u00e4ten zu reduzieren.<\/p>\n<p>Wenn Kn\u00f6bl das \u00c4sthetik-Kapitel des Buches hervorhebt, dann gibt er einen f\u00fcr mich sehr hilfreichen Hinweis darauf, was er von einer solchen Theorie erwartet. Die dort entwickelte Sequenzierung des Werkbegriffs von der konzeptionellen Konstruktion zur Auff\u00fchrung (246\u2013255) ist als Anregung f\u00fcr den Normbegriff gedacht, und Kn\u00f6bl hat Recht damit, dass diese im Buch noch einmal ausdr\u00fccklich f\u00fcr Normen h\u00e4tte ausgef\u00fchrt werden sollen. Gleiches gilt f\u00fcr die \u00dcberlegungen zur beschr\u00e4nkten Ergiebigkeit von Theorien kollektiver Handlungen f\u00fcr den Normbegriff (362\u2013391). Gibt es f\u00fcr diese Enthaltsamkeit einen systematischen Grund \u2013 oder ist mir einfach nur die Luft ausgegangen? Letzteres ist nicht auszuschlie\u00dfen, aber nat\u00fcrlich besteht ein Anliegen des Buches, wie Kn\u00f6bl selbst bemerkt, darin, den begrifflichen Sack nicht zu fr\u00fch zuzumachen, nicht zu viele Ph\u00e4nomene auszuschlie\u00dfen, die eine Beschreibung als soziale Normen verdienen. So lese ich seine Kritik als Aufforderung, mehr zu riskieren und das einmal ge\u00f6ffnete Feld auch wieder zu schlie\u00dfen \u2013 oder auch nur \u00fcber die Implikationen des eigenen Ansatzes noch einmal systematisch nachzudenken. Denn in der Tat, hier geht es dem Autor nicht anders als dem Kritiker, hatte ich gegen Ende der Niederschrift den Eindruck, das eigene Modell nicht mehr vollst\u00e4ndig intellektuell zu kontrollieren. Wenn ich das Buch heute noch einmal schreiben w\u00fcrde, w\u00fcrde ich mich weiter vorwagen und \u2013 einem m\u00fcndlichen Beitrag von Oliver Lepsius folgend \u2013 Normen als Verdichtungsformen beschreiben, die mit Hilfe von Texten, Begriffen, Objekten, Routinen mehr oder weniger erfolgreich stabilisiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Soziale und moralische Normen<\/strong><\/p>\n<p>Mit der beneidenswerten analytischen Pr\u00e4zision des Philosophen richtet <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/moellers-buchforum-2-zwischen-beschreibung-und-rechtfertigung-christoph-moellers-auseinandersetzung-mit-der-praktischen-philosophie\/\">Jakob Huber<\/a> eine Frage an mein Buch: Geht es in diesem nur um Normen, die sich in sozialen Praktiken ent\u00e4u\u00dfern, oder um eine Beschreibung aller Normen \u00fcber den Zugang der Beschreibung sozialer Praktiken? Huber votiert f\u00fcr die zweite Alternative, und ich stimme ihm darin zu, wiewohl ich eine andere Sicht darauf habe, was das bedeutet.<\/p>\n<p>Huber h\u00e4lt mir entgegen, dass eine gehaltvolle Beschreibung einer normativen Praxis nicht von Fragen der Rechtfertigung absehen k\u00f6nne. Diese Sicht teile ich \u2013 und glaube anders als er nicht, dass im Buch das Gegenteil behauptet wird. Freilich halte ich es \u2013 auch entgegen neueren \u00dcberlegungen beim von Huber angef\u00fchrten Rainer Forsts \u2013 f\u00fcr entscheidend, zwischen Normen und ihrer Rechtfertigung selbst dann zu differenzieren, wenn sich beide praktisch nicht trennen lassen. Mit der Norm endet die Rechtfertigung. Normen k\u00f6nnen mit unterschiedlichen, sich \u00e4ndernden, sich widersprechenden Rechtfertigungen, ja ohne eine solche versehen werden. Nat\u00fcrlich kann die praktische Philosophie behaupten, dass Normen immer etwas mit Rechtfertigung zu tun h\u00e4tten, und dabei einen nichtnormativen Begriff der Rechtfertigung in Anschlag bringen, wie Forst es nun tut. Solche Begriffe sind auch gar nichts Neues. Max Webers Modell der drei Typen legitimer Herrschaft ist daf\u00fcr ein ber\u00fchmtes Beispiel. Dessen Ergiebigkeit folgt aber gerade daraus, dass Weber keine normative Pr\u00e4ferenz f\u00fcr einen der drei Typen hat. Sie dienen als Beschreibungsraster. Schwer vorstellbar, dass die praktische Philosophie einen Begriff der Rechtfertigung entwickelt, der eine aus ihrer Sicht gelungene Form der Rechtfertigung und andere misslungene systematisch gleichberechtigt behandelt.<\/p>\n<p>Wenn ich, wie Huber zutreffend zitiert, behaupte, dass die entscheidenden Merkmale demokratischer Ordnungen mit einer auf gute Gr\u00fcnde fixierten Demokratiekonzeption nicht zu vereinbaren sind, behaupte ich damit nicht, dass man von Fragen der Rechtfertigung absehen kann. Ich behaupte nur, dass es eigenartig ist, die eigentliche Leistung von Verfahren der Mehrheitsherrschaft in der rationalen Deliberation vor der Entscheidung zu sehen. Damit wird das Verfahren, so meine ich, sehr schlecht beschrieben. Das schlie\u00dft es nicht aus, nach der Rechtfertigung dieses Verfahren, namentlich in der Gleichheit der Teilnehmer zu suchen (49 f.).<\/p>\n<p>Weder bestreite ich im Buch die M\u00f6glichkeit brauchbarer Rechtfertigung durch politische Verfahren oder moralische Argumente, noch behaupte ich dort, dass solche Rechtfertigungen keine praktische Relevanz h\u00e4tten. Sehr wohl aber bezweifele ich, dass man bei der Beschreibung normativer Praktiken mit einem Begriff gelungener Rechtfertigung beginnen sollte. Die Frage ist nicht, ob es bessere und schlechtere Formen der Rechtfertigung gibt \u2013 wer sollte das bezweifeln? Die Frage ist, wie viel uns Theorien gelungener Rechtfertigung \u00fcber die Praxis des Rechtfertigens zu sagen haben.<\/p>\n<p>Eine von Huber favorisierte Normentheorie scheint mir das Verh\u00e4ltnis von Norm, Rechtfertigung im Allgemeinen und gelungener Rechtfertigung im Besonderen wie folgt zu verstehen: Normen stehen grunds\u00e4tzlich in Rechtfertigungszusammenh\u00e4ngen. Werden diese nicht aktualisiert, dann besteht eine Vermutung, dass alles in Ordnung ist. Werden sie problematisiert, dann steht ihre Rechtfertigung zur Debatte und f\u00fchrt zu einer kritischen Auseinandersetzung, in der Argumente eine Rolle spielen, die zu einer Verbesserung f\u00fchren k\u00f6nnen. Dabei z\u00e4hlt aber nicht die Rechtfertigung, die tats\u00e4chlich f\u00fcr eine Norm gegeben oder einer Norm unterschoben wird, sondern die gelungene Rechtfertigung. Nicht zuf\u00e4llig verstehen sich die verschiedensten kritischen Theorien ausdr\u00fccklich als Fortschrittstheorien (so noch j\u00fcngst Forst).<\/p>\n<p>Mich \u00fcberzeugt diese Rekonstruktion nicht. Von Fortschrittsnarrativen sollten wir Abstand halten, auch von Modellen, die uns unweigerlich in sie hineinf\u00fchren. Zudem wird die Rechtfertigung von Normen, die als problematisch empfunden werden, deswegen noch nicht thematisiert. Normen verfestigen Rechtfertigungsdiskurse und diese Funktion erf\u00fcllen sie nur, wenn sie sich gegen\u00fcber diesen verselbstst\u00e4ndigen k\u00f6nnen. Diese Verfestigung kann man freilich nur beschreiben, wenn man zwischen beiden unterscheidet. Die harte philosophische Frage an Huber w\u00e4re: Warum eigentlich werden gelungene Formen der Rechtfertigung eher sozial wirksam als misslungene? Denn nur, wenn das der Fall ist, k\u00f6nnen sie auch als privilegiertes Vehikel der Beschreibung sozialer Normen dienen. Seine Antwort auf diese Frage kommt, so vermute ich, aus einem Changieren zwischen Kantianismus und moralischem Realismus, den ich auch immanent f\u00fcr problematisch halte.<\/p>\n<p><strong><u>Paradoxie und Ordnung<\/u><\/strong><\/p>\n<p>Mit dem durch Niklas Luhmann eingebrachten Begriff der Paradoxie kann ich wenig anfangen. Dass eine systemkonstituierende Unterscheidung auf sich selbst angewendet zu keinen entscheidbaren Kriterien f\u00fchrt, und dass sich daraus alles M\u00f6gliche als \u201eStrategie der Ent-Paradoxierung\u201c erkl\u00e4ren l\u00e4sst, kommt mir wie eine Schwundstufe eines differenztheoretischen hegelianisierenden Arguments vor, das alle m\u00f6glichen Ph\u00e4nomene beschreiben will, diese aber trotzdem in ein enges begriffliches Raster zu pressen sucht. Ich erkenne in meiner Feststellung, dass Normen ihren eigenen Bruch erm\u00f6glichen, anders als <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/moellers-buchforum-3-paradoxie-als-erkenntnisform\/\">Rainer Schmalz-Bruns<\/a> kein Paradox. Sie ist der Hinweis darauf, dass eine Praxis, die Abweichung ausschlie\u00dft, etwa durch Zwang oder andere Ursachensetzung, als normative Praxis schlecht rekonstruiert w\u00e4re. Aus diesem Grund w\u00fcrde ich meine Modellierung sozialer Normen auch nicht als selbstbez\u00fcglich verstehen, eine Einordnung, die einen starken Begriff von Ausdifferenzierung voraussetzt, den ich gerade zu vermeiden suche. Soziale Normen sind hybride Gebilde, die sich immer aus etwas anderem speisen m\u00fcssen. Sie sind Folgen religi\u00f6ser, politischer und juridischer Praktiken \u2013 und sie treten, siehe oben, selten ohne eine einzige, zumeist mit verschiedenen, nicht konsistenten Rechtfertigungen auf den Plan. Dies ist wichtig, weil Schmalz-Bruns nach meinem Eindruck zu viel Luhmann in meine Modellierung hineinliest.<\/p>\n<p>Seine Kritik irritiert mich aber vor allem, weil sie zun\u00e4chst auf eine beneidenswerte Weise mein Modell hochverdichtet und angemessen komplex darstellt, um auf der folgenden Seite dessen Absichten ganz anders zu verstehen, als sie von mir gemeint waren. Schmalz-Bruns greift meine Zweifel an Modellen auf, die unterstellen, Normen lie\u00dfen sich als Summe individueller moralischer Haltungen erkl\u00e4ren (!). Das bedeutet freilich nicht, dass sie sich nicht so rechtfertigen lassen k\u00f6nnen. Damit vermag ich anders als Schmalz-Bruns in meinem Modell weder einen \u201elegalistischen\u201c Grundzug, im Sinne eines selbstbez\u00fcglichen Ordo-Institutionalismus, noch die Aufgabe der Unterscheidung zwischen Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t zu erkennen. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Normen in Frage gestellt werden, sowohl durch institutionelle Strukturen als auch durch individuelle Zweifel. Diese Zweifel des Individuums soll nicht, wie er meint, \u201efunktionalistisch suspendiert\u201c werden. Nur reichen sie eben auch nicht aus zu erkl\u00e4ren, was passiert. Trotzdem haben Subjekte in meinem Modell eine wesentliche Rolle, und zwar bei der Anwendung. Normen determinieren nie die Art ihrer eigenen Anwendung. Darum k\u00f6nnen sich Akteure nicht auf eine Norm berufen, um ihre eigene Verantwortlichkeit beiseitezuschieben. Die Offenheit der Anwendungspraktiken zeigt, wie wichtig Subjekte f\u00fcr normative Ordnungen sind.<\/p>\n<p>Auch aus diesem Grund kommen mir normative Ordnungen nicht, wie Schmalz-Bruns meint, \u201ekompakt\u201c vor, sondern h\u00f6chst fragil; aber diese Fragilit\u00e4t verdankt sich nicht allein ihrer Rechtfertigungsbed\u00fcrftigkeit, sondern ma\u00dfgeblich dem allgemeinen Problem der Bedeutungsstabilisierung und den den spezifischen Problemen, mit kontra-faktischen Strukturen umzugehen. Wie Schmalz-Bruns darauf kommt, meinen Ordnungsbegriff als ein eisernes Geh\u00e4use darzustellen, finde ich schwer nachzuvollziehen. So schreibt er in Bezug auf meine \u00dcberlegungen: \u201eEinem solchen Praktikenverst\u00e4ndnis entgeht, dass in Praktiken nicht nur zum Ausdruck gebracht wird, wie die Dinge nun einmal sind, sondern immer auch, wie die Dinge sein k\u00f6nnten.\u201c Auf einer ersten Ebene ist gerade dies Thema des Buches \u2013 siehe seinen Titel. Normen enthalten Behauptungen dar\u00fcber, wie die Welt sein k\u00f6nnte. Auf einer zweiten Ebene er\u00f6ffnet die sich hieraus ergebende Fragilit\u00e4t mit der M\u00f6glichkeit der Normen eben auch die M\u00f6glichkeit anderer Normen.<\/p>\n<p><strong>Die M\u00f6glichkeit der Rechtsnormen<\/strong><u><\/u><\/p>\n<p><em>Die M\u00f6glichkeit der Normen<\/em> ist das Abfallprodukt einer ungeschriebenen Rechtstheorie. Nachdem ich l\u00e4nger an dieser gearbeitet hatte, kam ich zu dem Schluss, zun\u00e4chst eine Stufe grundlegender nachzudenken zu m\u00fcssen, eben \u00fcber soziale Normativit\u00e4t. Die Funktion, die Recht in dem Buch spielen sollte, wurde mir schnell klar. Recht sollte als Beispielsreservoir dienen. Die Vielfalt des Rechts gestattet es, den Normbegriff von Verengungen zu befreien, etwa ihn auf Handlungsanweisungen zu beschr\u00e4nken. Insbesondere ist Recht ein Laboratorium f\u00fcr die Effekte der Formalisierung sozialer Normen. Was geschieht, wenn soziale Normen verschriftlicht, \u00e4nderbar, kontrolliert und vollstreckt werden, l\u00e4sst sich an Recht gut beobachten.<\/p>\n<p>Was aber hat meine Theorie damit der Theorie des Rechts zu sagen? <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/moellers-buchforum-4-die-un-moeglichkeit-der-normen\/\">Valentin Jeutner<\/a> \u00fcberpr\u00fcft diese Frage anhand einer sorgf\u00e4ltigen Rekonstruktion meines M\u00f6glichkeitsbegriffs und konfrontiert diesen mit der Realit\u00e4t juristischer Normen. Wenn ich soziale Normen als Affirmation der Verwirklichung einer M\u00f6glichkeit bestimme, dann sollten sich Rechtsnormen diesem Begriff f\u00fcgen, will er f\u00fcr Rechtsnormen brauchbar sein. Daran zweifelt Jeutner und nennt Beispiele aus dem internationalen Kaufrecht, dem Kolonialrecht und einer Bemerkung Lon Fullers, die darauf hinauslaufen, dass es tats\u00e4chlich Rechtsnormen gibt, die Unm\u00f6gliches verlangen, etwa, um damit die Adressaten zu verunsichern oder zu entw\u00fcrdigen.<\/p>\n<p>Jeutner sieht, dass es meinem M\u00f6glichkeitsbegriff um das geht, was eine Gemeinschaft f\u00fcr m\u00f6glich h\u00e4lt. Daher w\u00fcrde ich auch die Beispiele, in denen Anweisungen zu einer unm\u00f6glichen Handlung gegeben werden, mit Hilfe von Jeutners eigener Lesart, in meine Begrifflichkeit einpassen. Sie sind richtig gedeutet keine Handlungsanweisungen, sondern expressive Normen, die Verunsicherung verbreiten sollen. Mir ist im Gegensatz zu Jeutner nicht klar, wie ich die von ihm beschriebenen Normen als Handlungsanweisungen auch nur denken k\u00f6nnte. Im Buch behandele ich dieses Problem an einem positiven Beispiel, der Utopie. Als Norm kann sie nur insoweit verstanden werden, wie sie als Nebenprodukt Identit\u00e4ten oder Handlungsanweisungen abwirft (140 f.).<\/p>\n<p>Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer. Die Bestimmung eines Begriffs sozialer Normen ist der Versuch, aus einer bestimmten Praxis mit Hilfe eines Begriffs Sinn zu machen, eine Struktur zu beschreiben. Ich unternehme dies, indem ich nachzuweisen suche, dass der Hinweis auf zwei M\u00f6glichkeiten, von der eine positiv markiert wird, eine Gemeinsamkeit vieler ansonsten recht verschiedener Praktiken ist, die wir als normativ bezeichnen. Wie sinnig oder widersinnig diese Bestimmung auch sein mag, mit ihr wird nicht behauptet, dass sich jedwede soziale Praxis, die sich selbst als normativ bezeichnet, an einen solchen Begriff h\u00e4lt. Nat\u00fcrlich steht es einer Rechtsordnung frei, einen anderen Begriff von Norm zu haben. Meine Theorie beansprucht keine Rechtsgeltung, und ein \u201eVersto\u00df\u201c gegen sie hat keine Rechtsfolge. Die Theorie zeigt ihre Brauchbarkeit nicht darin, dass die Praxis ihr ausnahmslos folgt, sondern darin, dass Abweichungen erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig sind und mit der Praxis im Ganzen nicht in Einklang stehen. Ebenfalls w\u00fcrde ich auf den M\u00f6glichkeitsbegriff nicht zugunsten des Begriffs der Alternative verzichten, wie Jeutner am Ende anregt. Denn wenn es sozialen Normen um Verwirklichung geht, dann entsteht die Spannung sozialer Normen eben nur dort, wo diese Verwirklichung nicht von vornherein ausgeschlossen ist \u2013 und wo sie ausgeschlossen zu sein scheint, sollte man noch einmal nachschauen, ob es nicht um eine andere Verwirklichung geht \u2013 so wie es mir in seinen Beispielen der Fall zu sein scheint.<\/p>\n<p>Von einer in irgendeinem normativen Sinn \u201eunangemessenen\u201c Norm w\u00fcrde ich schlie\u00dflich auch nicht sprechen. Mein Normbegriff ist kein normativer Begriff. Dass meine Theorie in Wirklichkeit gar normativ sei, unterstellen sowohl Jeutner als auch Huber, ohne genau zu sagen, worin diese Normativit\u00e4t bestehe. Darin, dass ich einen Begriff des Normativen entwickele und diesen f\u00fcr die Beschreibung sozialer Normen f\u00fcr geeigneter halte als andere, w\u00fcrde eine normative Haltung jedenfalls nur dann bestehen, wenn Begriffe selbst normative Gebilde w\u00e4ren. Das wird vielfach so gesehen, ich versuche aber im Buch ausdr\u00fccklich dagegen zu argumentieren (57\u201361) und halte es da mit Herbert Schn\u00e4delbachs Aufforderung, nicht jedes begriffliche Kriterium auch als ein normatives zu verstehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Professor Dr. Christoph M\u00f6llers LL.M. ist Inhaber des Lehrstuhls f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, insb. Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin, Permanent Fellow des Wissenschaftskolleg Berlin. Am 10. Dezember 2015 wurde bekanntgegeben, dass er mit dem Leibniz-Preis 2016 der Deutschen Forschungsgemeinschaft ausgezeichnet werden wird. <\/em><\/p>\n<p>Dieser Beitrag ist der letzte Teil eines Buchforums, das der V\u00f6lkerrechtsblog gemeinsam mit dem <a href=\"http:\/\/www.theorieblog.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Theorieblog<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.soziopolis.de\/\">Soziopolis<\/a> veranstaltet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Christoph M\u00f6llers, \u201cM\u00f6llers-Buchforum (5): Replik von Christoph M\u00f6llers\u201d,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>,\u00a0\u00a021 December\u00a02015, doi: 10.17176\/20171004-110704.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es ist ein Privileg, \u00fcber sein eigenes Buch offen und \u00f6ffentlich mit vier pr\u00e4zisen Lesern zu diskutieren. Die\u00a0 Kommentarewaren wohlwollend, aber sie haben die Finger in einige Wunden gelegt. 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