{"id":4606,"date":"2015-12-16T00:00:00","date_gmt":"2015-12-16T06:40:59","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/?post_type=articles&#038;p=4606"},"modified":"2020-12-09T13:40:06","modified_gmt":"2020-12-09T12:40:06","slug":"bauern-vs-monsanto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/bauern-vs-monsanto\/","title":{"rendered":"Bauern vs. Monsanto"},"content":{"rendered":"<p>Im Konflikt um das Recht am Geistigen Eigentum und die Lizenzgeb\u00fchren auf genver\u00e4ndertes Soja in Argentinien seit 1997 waren die widerspr\u00fcchlichen Rechtsregime des Sortenschutzes und des Patentschutzes f\u00fcr Saatgut ein Schl\u00fcsselbaustein. Der Fall veranschaulicht die Frage, wie \u00fcberlappende Rechtsregime und -normen sich in der praktischen Anwendung zu einander verhalten. Ich argumentiere hier, dass kollidierende Rechtsregime zwar formal-rechtlich gleichwertig bleiben, aber tempor\u00e4r in der politischen Aushandlung einem Regime der Vorrang einger\u00e4umt wird. F\u00fcr diese praktische G\u00fcltigkeit sind vor allem die zugrundeliegenden Machtverh\u00e4ltnisse relevant. In diesem Fall waren es die argentinischen Bauern, die sich mit ihrem Anliegen gegen Monsanto durchsetzten und den Vorrang des Sortenschutzes gegen\u00fcber dem Patentschutz erwirkten.<\/p>\n<p>Zur Beleuchtung der zugrundeliegenden Prozesse wende ich den folgenden Zusammenhang zwischen Recht und politischen Aushandlungsprozessen, der in der Forschung zur Nichtbefolgung des Rechts in Lateinamerika (<a href=\"https:\/\/books.google.de\/books?id=ikL6C9Idv6cC&amp;pg=PA4&amp;lpg=PA4&amp;dq=se+acata+pero+no+se+cumple&amp;source=bl&amp;ots=L0sahtD2QU&amp;sig=D_yrDJbH1zYQZ8x8Qmf8VbLtNLc&amp;hl=de&amp;sa=X&amp;ved=0CDsQ6AEwA2oVChMIo4PE2OiXyAIVwjYaCh15swUS#v=onepage&amp;q&amp;f=false\">Costa et al. 2009<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.gbv.de\/dms\/spk\/iai\/toc\/726187135.pdf\">Werle et al. 2011<\/a>) erarbeitet wurde, an. Rechtsnormen werden als zun\u00e4chst abstrakte Regelungen, die nur auf dem Papier stehen, verstanden. In der politischen Aushandlung werden diese Rechtsnormen interpretiert und legitimiert, und ihre Durchsetzung verhandelt. Dadurch erlangen die abstrakten Rechtsnormen entweder praktische G\u00fcltigkeit \u2013 oder eben nicht. Die politische Aushandlung als Filter des Rechts ist von asymmetrischen Machtverh\u00e4ltnissen zwischen den beteiligten Akteuren durchdrungen. Dabei kann das Recht selbst als Machtressource (<a href=\"http:\/\/www.sfb-governance.de\/publikationen\/monographien\/Kron-Costa-Braig_Democracia_2012\/index.html\">Araujo 2012<\/a>) fungieren. Die Kollision von Rechtsregimen und -normen wird von Staaten (<a href=\"http:\/\/voelkerrechtsblog.com\/2015\/09\/07\/should-we-call-a-lawyer\/\">vgl. hier<\/a>) und nicht-staatlichen Akteuren wie z.B. Interessengruppen, sozialen Bewegungen, Unternehmen (<a href=\"http:\/\/www.annualreviews.org\/doi\/abs\/10.1146\/annurev.lawsocsci.2.081805.105917\">McCann 2006<\/a>, <a href=\"http:\/\/isites.harvard.edu\/fs\/docs\/icb.topic446176.files\/Week_7\/Keck_and_Sikkink_Transnational_Advocacy.pdf\">Keck\/Sikkink 1999<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.jura.uni-frankfurt.de\/42828538\/ZweiArtendesRechtspluralismusDTendApr08.pdf\">Teubner\/Korth 2009<\/a>) genutzt, um ihre Interessen in politischen und rechtlichen Auseinandersetzungen durchzusetzen.<\/p>\n<p>Das Recht wird also erst in Verbindung mit anderen Machtressourcen, die dem Recht G\u00fcltigkeit verschaffen, zur Machtressource. In diesem Sinne weist <a href=\"http:\/\/www.annualreviews.org\/doi\/abs\/10.1146\/annurev.lawsocsci.2.081805.105917\">McCann (2006)<\/a> darauf hin, dass soziale Bewegungen neben der Mobilisierung des Rechts weitere Aktionsformen wie Demonstrationen und Medienkampagnen nutzen, um ihre Interessen in politische Entscheidungen umzusetzen.<\/p>\n<p>\u00dcbertragen auf die Frage der widerspr\u00fcchlichen Rechtsregime und -normen bedeutet dies, dass trotz ihrer formalen Gleichwertigkeit, ihre Gewichtung in der Praxis politisch ausgehandelt und entschieden wird. Dadurch kann eine formal bestehende Rechtsnormkollision in der praktischen Implementierung der Rechtsnormen nicht zur Anwendung kommen.<\/p>\n<p>Kommen wir zum konkreten Fall des Konfliktes zwischen argentinischen Landwirten und dem Saatgut-Konzern Monsanto: Der rechtliche Rahmen des politischen Konflikts um das Recht am Geistigen Eigentum und die Lizenzgeb\u00fchren auf genver\u00e4ndertes Soja in Argentinien besteht in widerspr\u00fcchlichen Rechtsregimen zum Sortenschutz und zum Patentschutz, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. W\u00e4hrend der Sortenschutz auf Saatgut und Pflanzen zugeschnitten ist, bezog sich der Patentschutz urspr\u00fcnglich auf industrielle Produkte sowie Verfahren, und wurde erst in den letzten Jahrzehnten auf Lebewesen ausgedehnt. Sowohl im Sorten- als auch im Patentschutz ist der Schutz des Geistigen Eigentums des Saatgutz\u00fcchters und seine Entsch\u00e4digung durch Lizenzgeb\u00fchren verankert. Der Widerspruch beider Rechtsregime liegt aber in der Reichweite des Schutzes des Geistigen Eigentums und damit verkn\u00fcpft die Erhebung von Lizenzgeb\u00fchren auf Saatgut, Erntegut und\/oder unmittelbar daraus hergestellte Erzeugnisse: Das internationale Sortenschutzabkommen UPOV sowie das daran angelehnte argentinische Saatgutgesetz sehen das Recht auf freie Nutzung reproduzierten Saatguts im eigenen Betrieb vor. Das Recht am Geistigen Eigentum wird auf das urspr\u00fcnglich von Saatgutz\u00fcchtern vertriebene Saatgut beschr\u00e4nkt. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums im Rahmen der Welthandelsorganisation (TRIPS) und das in Folge dessen erlassene argentinische Patentgesetz verbieten dagegen die ungenehmigte Produktion und Nutzung eines patentierten Produkts oder Prozesses.<\/p>\n<p>Die Hersteller von Saatgut, allen voran Monsanto, verlangen die Durchsetzung ihres Rechts am Geistigen Eigentum nach dem Patentgesetz und pochen auf die ausnahmslose Zahlung von Lizenzgeb\u00fchren f\u00fcr die Nutzung ihres genver\u00e4nderten Sojas. Demgegen\u00fcber verweisen die argentinischen Agrarproduzenten, indigene Kleinbauern, NGOs und weitere gesellschaftliche Gruppen auf das Saatgutgesetz und das darin vorgesehene Recht, das Saatgut zu reproduzieren und ohne die Zahlung von Lizenzgeb\u00fchren f\u00fcr die n\u00e4chste Aussaat zu verwenden.<\/p>\n<p>Bis jetzt wurden keine Lizenzgeb\u00fchren auf genver\u00e4ndertes Soja in Argentinien gezahlt. Seit 1997 versuchten die gro\u00dfen Saatgutz\u00fcchter ihre Marktmacht zu nutzen, um den Patentschutz f\u00fcr genver\u00e4ndertes Soja in privatrechtlichen Vertr\u00e4gen mit Agrarproduzenten zu erzwingen. Dar\u00fcber hinaus verhandelten sie mit der Regierung \u00fcber die Einf\u00fchrung von Lizenzgeb\u00fchren auf die Sojaernte und \u00fcber die Einschr\u00e4nkung des Rechts auf die freie Nutzung reproduzierten Saatguts im Saatgutgesetz. Dabei wurden sie durch Regierungsmitglieder und -funktion\u00e4re der USA, die Druck auf die argentinische Regierung aus\u00fcbten, unterst\u00fctzt. Dagegen vermehrten die Agrarproduzenten das Sojasaatgut und handelten mit dem unregistrierten Saatgut. Unter Berufung auf das Saatgutgesetz verweigerten sie jegliche Zahlung von Lizenzgeb\u00fchren auf das selbst reproduzierte Saatgut. Gegen die privatrechtlichten Vertr\u00e4ge zwischen Saatgutz\u00fcchtern und einzelnen Agrarproduzenten gingen die Bauernverb\u00e4nde gerichtlich vor. Durch Mobilisierungen und Demonstrationen wehrten sich Agrarproduzenten, NGOs und gesellschaftliche Gruppen gegen die Ver\u00e4nderung des rechtlichen Rahmens und die Anwendung des Patentgesetzes. Auch nutzten die Bauernverb\u00e4nde die wirtschaftliche Bedeutung des Agrarsektors f\u00fcr die argentinische Wirtschaft, um die argentinische Regierung von ihrer Position zu \u00fcberzeugen. Die argentinische Regierung nahm eine ambivalente Position ein: Obwohl sie zahlreiche Vorschl\u00e4ge zur Zahlung von Lizenzgeb\u00fchren und zur Reform des Saatgutgesetzes machte, wurden diese von der Regierung wieder verworfen oder versandeten im Kongress unter Beteiligung der Regierungspartei.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft: Obwohl Saatgut- und Patentgesetz formal gleichgestellt waren, wurde in der Praxis dem Saatgutgesetz Priorit\u00e4t einger\u00e4umt und auf diese Weise der Widerspruch der Rechtsregime politisch entschieden. Entscheidend f\u00fcr die politische Aushandlung waren die asymmetrischen Machtverh\u00e4ltnisse zugunsten der Agrarproduzenten in Argentinien. Die Machtverh\u00e4ltnisse zwischen den Konfliktakteuren divergieren allerdings in anderen L\u00e4ndern. Zudem sind die politischen Entscheidungen \u00fcber eine Rechtsnormkollision ebenso wie die Machtverh\u00e4ltnisse nur tempor\u00e4rer Natur. Dass eine Priorisierung der Rechtsregime und -normen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erneut ausgehandelt und ver\u00e4ndert werden kann, zeigte sich auch im Fall Kolumbiens: Dort wurde im Jahr 2010 zuerst die freie Nutzung reproduzierten Saatguts verboten, die entsprechende Norm aber nach zahlreichen Protesten im Jahr 2013 wieder au\u00dfer Kraft gesetzt. Der Konflikt um das Saatgutrecht findet also in zahlreichen Staaten und Weltregionen statt, und beschr\u00e4nkt sich nicht auf Lateinamerika &#8211; wie der Fall der EU Saatgutverordnung zeigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.lai.fu-berlin.de\/homepages\/Rauchecker\/index.html\">Markus Rauchecker<\/a> ist Gastdozent am Lateinamerika-Institut der Freien Universit\u00e4t Berlin. Eine ausf\u00fchrliche Analyse des Falls findet sich <a href=\"http:\/\/www.mattersburgerkreis.at\/jep\/20132.php#5\">hier<\/a>.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Markus Rauchecker, \u201cBauern vs. Monsanto<span class=\"subtitle\">: Die Kollision des Patent- und Sortenschutzes f\u00fcr Saatgut in Argentinien<\/span>\u201d,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>,\u00a0\u00a016 December\u00a02015, doi: 10.17176\/20171004-110238.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Konflikt um das Recht am Geistigen Eigentum und die Lizenzgeb\u00fchren auf genver\u00e4ndertes Soja in Argentinien seit 1997 waren die widerspr\u00fcchlichen Rechtsregime des Sortenschutzes und des Patentschutzes f\u00fcr Saatgut ein Schl\u00fcsselbaustein. Der Fall veranschaulicht die Frage, wie \u00fcberlappende Rechtsregime und -normen sich in der praktischen Anwendung zu einander verhalten. 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