{"id":4604,"date":"2015-11-30T00:00:00","date_gmt":"2015-11-30T07:30:03","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/?post_type=articles&#038;p=4604"},"modified":"2021-01-08T18:14:05","modified_gmt":"2021-01-08T17:14:05","slug":"mollers-buchforum-2-zwischen-beschreibung-und-rechtfertigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/mollers-buchforum-2-zwischen-beschreibung-und-rechtfertigung\/","title":{"rendered":"M\u00f6llers-Buchforum (2): Zwischen Beschreibung und Rechtfertigung"},"content":{"rendered":"<p>Mit beeindruckendem Scharfsinn und scheinbar m\u00fchelos \u00fcber disziplin\u00e4re Grenzen hinweg diskutiert Christoph M\u00f6llers in <em>Die<\/em> <em>M\u00f6glichkeit der Normen <\/em>die Vielfalt und Komplexit\u00e4t normativer Praktiken. Wie bereits aus dem Untertitel des Buches hervorgeht, der ein Normverst\u00e4ndnis \u201ezwischen Moralit\u00e4t und Kausalit\u00e4t\u201c ank\u00fcndigt, m\u00f6chte er es diesbez\u00fcglich vor allem mit der (praktischen) Philosophie einerseits sowie der Soziologie andererseits aufnehmen. Nachdem sich Wolfgang Kn\u00f6bl <a href=\"http:\/\/voelkerrechtsblog.com\/2015\/11\/23\/moellers-buchforum-1-die-moeglichkeit-der-normen\/\">in seinem Beitrag<\/a> ausf\u00fchrlich mit der Rolle der letzteren besch\u00e4ftigt hat, soll nun erstere in den Fokus r\u00fccken. Der praktischen Philosophie kommt innerhalb des Narrativs des Buches in der Tat eine zentrale, wenngleich problematisierte Stellung zu, ist es doch die ihr eigene Rechtfertigungsperspektive, welche M\u00f6llers zufolge den Normendiskurs dominiert und auf unheilvolle Weise verarmt. Mein Ziel in diesem Beitrag ist es, kritisch zu beleuchten, wie M\u00f6llers seinen eigenen Ansatz in Abgrenzung zu dem in der praktischen Philosophie vorherrschenden entwickelt. Insbesondere m\u00f6chte ich hinterfragen, inwieweit sein eigener Normbegriff tats\u00e4chlich \u201enichtnormativ\u201c, das hei\u00dft frei von ethischen Implikationen ist. Die Beobachtung, dass die Ebene der normativen Beschreibung R\u00fcckwirkungen auf das Verst\u00e4ndnis empirisch beobachtbarer sozialer Praktiken hat, legt M\u00f6llers \u00fcberzeugend dar. Dar\u00fcber sollten wir jedoch die umgekehrte Abh\u00e4ngigkeit \u2013 inwieweit eine <em>empirische <\/em>Normwissenschaft Weichen auch f\u00fcr eine <em>normative <\/em>Perspektive stellt \u2013 nicht aus den Augen verlieren.<\/p>\n<p>Um M\u00f6llers\u2019 Auseinandersetzung mit der praktischen Philosophie verstehen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen wir uns zun\u00e4chst sein Erkenntnisinteresse vor Augen f\u00fchren. Bereits hier ergibt sich meiner Ansicht nach eine Ambivalenz, die sich durch das gesamte Buch zieht. M\u00f6llers m\u00f6chte einen Beitrag zur empirischen Normenforschung leisten, indem er eine explizit <em>nicht<\/em>normative Theorie der Normativit\u00e4t entwirft, die soziale Normen als erkennbare Praxis versteht (103). Der leitende (und zun\u00e4chst einmal offensichtliche) Verdacht ist, dass wir gewisse Handlungsweisen nur richtig beschreiben und verstehen k\u00f6nnen, wenn wir sie als normgeleitet auffassen. Wir k\u00f6nnen dieses Projekt, so scheint mir, auf zwei Weisen verstehen. Entweder m\u00f6chte uns M\u00f6llers eine Theorie einer ganz bestimmten Art von Normen pr\u00e4sentieren, n\u00e4mlich solcher, die sich in sozialen Praktiken \u201eent\u00e4u\u00dfern\u201c, das hei\u00dft in einem sozialen Kontext, zu einer konkreten Zeit und an einem konkreten Ort in Erscheinung treten. Oder aber das Ziel ist ambitionierter: Wir sind auf der Suche nach einem allgemeinen Begriff des Normativen \u2013 was eine Norm als solche auszeichnet (11) \u2013 und sollen diesen <em>von sozialen Praktiken her<\/em> erschlie\u00dfen. Um einen ersten Bezug zur praktischen Philosophie herzustellen, ist die Frage, bildlich gesprochen, folgende: Soll dem (vermeintlich) zu sehr ausgreifenden \u201eRaum der Gr\u00fcnde\u201c (auf den sich die Philosophie konzentriert) ein Raum der sozialen Normen (in welchem etwa Tischsitten, Gerichtsurteile und religi\u00f6se Gebote dann ihren Platz h\u00e4tten) hinzugef\u00fcgt werden, oder ist das Ziel, gleich das gesamte Haus der Normativit\u00e4t in eines der sozialen Praktiken umzubauen? Beide M\u00f6glichkeiten m\u00f6chte ich nun etwas genauer betrachten.<\/p>\n<p>Der ersten Lesart zufolge entwirft M\u00f6llers lediglich eine Theorie einer bestimmten, genau umrissenen Art von Normen \u2013 von Kleidungsnormen bis zu Verkehrsregeln \u2013 die zwar handlungsrelevant sind, aber von keinerlei moralischen Geltungsanspr\u00fcchen unterf\u00fcttert werden. Unsere Unf\u00e4higkeit, diese Normen und damit die Praktiken, in denen sie sich \u201cent\u00e4u\u00dfern\u201d, akkurat zu erfassen und zu beschreiben, stehe auf systematische Weise mit dem allgemein vorherrschenden \u201ephilosophietypischen\u201c (520) Zugang zu Normen in Verbindung. Dieser Zusammenhang ist recht einfach: Eine Beschreibung von Normen, wie sie M\u00f6llers anstrebt, setzt deren Erkennbarkeit voraus (104). Die praktische Philosophie, laut M\u00f6llers auf der Suche nach einer Theorie des moralisch angemessenen Handelns, operiere jedoch mit einem begrifflichen Instrumentarium, entscheidend ist dabei der Begriff des Handlungsgrundes, das uns einen fatalen Verlust von Beschreibbarkeit normativer Ph\u00e4nomene beschere. Die Reduzierung von Normen auf Gr\u00fcnde \u2013 Entit\u00e4ten ohne r\u00e4umliche und zeitliche Dimension \u2013 \u00a0f\u00fchre, erstens, dazu, dass die einzelne Handlung zur Basiseinheit der Beschreibung von Normativit\u00e4t werde und somit der Blick auf deren soziale Bedingtheit verstellt bleibe. Und indem Normativit\u00e4t mit einer rein rationalen Verstandesleistung gleichgesetzt werde, r\u00fccke ihre Materialisierung oder praktische Umsetzung in den Hintergrund und m\u00fcsse automatisch als defizit\u00e4r betrachtet werden.<\/p>\n<p>Von M\u00f6llers als problematisch erachtet wird dabei nicht die philosophische Rechtfertigungsperspektive an sich, sondern deren unlautere Anwendung auf <em>alle <\/em>normativen Praktiken. Indem die Philosophie ihre auf moralische Reflexion hin ausgerichtete Begrifflichkeit ausweite, komme es zu einer \u201eNormmoralisierung\u201c (62), welche der empirischen Normenforschung eine schier erdr\u00fcckende Hypothek aufb\u00fcrde. Denn besagte soziale Normen, die keinen Anspruch auf Rechtfertigbarkeit in sich tr\u00fcgen, sondern lediglich Produkte sozialer und kultureller Prozesse darstellten, verschw\u00e4nden dann vom Radar. Da sie sich einfach jenseits der Moralit\u00e4t abspielten, lie\u00dfen sie sich, in ihrer \u201cent\u00e4u\u00dferten\u201d Form und als Teil sozialer Mechanismen, mit Kategorien der praktischen Philosophie alleine nicht bew\u00e4ltigen (126). Ihr Bestand, so M\u00f6llers, h\u00e4nge nicht von der affirmativen Einstellung der Betroffenen ab, sondern lediglich davon, ob diese eine bestimmte Situation, rein kognitiv, als normativ auffassten. Praktische Routinen etwa, streng formalisierte Vorschriften oder eine Vielzahl weiterer Ph\u00e4nomene in der Grauzone zwischen Wirklichkeit und M\u00f6glichkeit k\u00f6nnten ebenso verhaltensrelevant sein. Was schlie\u00dflich zu M\u00f6llers\u2019 eigener Normenkonzeption f\u00fchrt, ist seine Beobachtung, dass ebendiese Art von Normen, in all ihrer Hybridit\u00e4t und Komplexit\u00e4t, lediglich eine formale Gemeinsamkeit auf der h\u00f6chsten Abstraktionsebene zeigt: n\u00e4mlich eine zweiteilige Struktur, bestehend aus einer bestimmten M\u00f6glichkeit (ein Zustand, der eintreten kann, aber nicht muss) sowie einem \u201eRealisierungsmarker\u201c, der die Verwirklichung dieser M\u00f6glichkeit affirmiert. Von dieser Konzeption ausgehend sind die vorrangigen Fragen einer Normenforschung dann nat\u00fcrlich nicht mehr solche der moralischen Richtigkeit, sondern empirische Fragen der sozialen Bedingtheit. Der Er\u00f6rterung, wie genau und unter welchen Bedingungen sich soziale Normen im Verh\u00e4ltnis zur nichtnormativen Welt verselbst\u00e4ndigen und behaupten \u2013 etwa wie es zu ihrer Autorisierung kommt oder wie Prozesse der Tradierung, Anwendung, Durchsetzung oder Formalisierung zu ihrer stetigen Wandlung und Neubestimmung beitragen \u2013, ist daher ein Gro\u00dfteil des Buches gewidmet.<\/p>\n<p>Nun k\u00f6nnte man meinen, diese \u00fcberzeugend dargelegten Beobachtungen mit Bezug auf eine <em>begrenzte<\/em> Menge von \u2013 sich in sozialen Praktiken \u201eent\u00e4u\u00dfernden\u201c \u2013 Normen seien durchaus mit einer friedlichen Koexistenz zwischen empirischer und normativer Normwissenschaft vereinbar. Es ist jedoch so, dass M\u00f6llers selbst eine kategorische Unterscheidung zwischen moralischen und sozialen Normen f\u00fcr unm\u00f6glich h\u00e4lt. Die avisierte sozialwissenschaftlich-philosophische Arbeitsteilung, bei der jede Disziplin jeweils mit einer ihr eigenen Normkonzeption operiert, ist damit vom Tisch: Diese w\u00fcrde eine \u201eumfassende Perspektive auf den Begriff des Normativen\u201c (40f.) verstellen. Genau eine solche umfassende Perspektive, einen <em>allgemeinen<\/em> Normbegriff, den wir gleicherma\u00dfen implizit unterstellen, egal ob wir staatliche Gesetze, moralische Gebote oder Geschmacksurteile im Sinn haben (11), will M\u00f6llers aber nicht aufgeben. Nur sollen wir diesen Begriff nicht mehr von der Moral aus extrapolieren und auf alle Normarten \u00fcbertragen, sondern aus der Beschreibung sozialer Praktiken gewinnen. Es liegt also der Schluss nahe, dass es in der Tat das zweite, ambitioniertere Projekt ist, dessen sich M\u00f6llers annehmen will.<\/p>\n<p>In Einklang mit dieser Lesart beschr\u00e4nkt M\u00f6llers seine Diskussion dann auch nicht auf moralisch \u201eunschuldige\u201c Normen, sondern bespricht immer wieder auch solche Praktiken, in denen tats\u00e4chlich Geltungsanspr\u00fcche erhoben werden. Anders als M\u00f6llers scheinen mir hier die \u201enormativ impr\u00e4gnierten Begriffe\u201c (234) der praktischen Philosophie aber keineswegs ein unsch\u00e4rferes Bild zu zeichnen als die des Beobachters sozialer Praktiken. So wendet er sich gegen die Tendenz von \u201eVerallgemeinerungstheoretikern\u201c wie J\u00fcrgen Habermas und John Rawls, politische Prozesse auf die Anwendung philosophischer Richtigkeitskriterien reduzieren zu wollen und damit den \u201eSchnitt\u201c (49) zwischen Idealverfahren (wie Verallgemeinerungstests) und Realverfahren (wie Mehrheitsregel) zu ignorieren. Nun ist es eine Sache, anzuerkennen, dass die materielle Seite eines Verfahrens von der normativen nicht getrennt werden kann \u2013 kaum jemand (schon gar nicht Rawls oder Habermas) wird ernsthaft vorschlagen, demokratische Verfahren als defizit\u00e4r umgesetzten Rationalit\u00e4tstest zu interpretieren. Problematischer scheint mir hingegen die Behauptung zu sein, \u201edie entscheidenden Merkmale demokratischer Ordnungen [sind] mit einer auf guten Gr\u00fcnden fixierten Demokratiekonzeption nicht zu vereinbaren\u201c (37). Wie plausibel ist die Behauptung, dass wir die Normativit\u00e4t demokratischer Verfahren und Institutionen erfassen k\u00f6nnen, ohne die moralischen Anspr\u00fcche, die sie verk\u00f6rpern (etwa, dass wir uns gegenseitig gute Gr\u00fcnde schulden), miteinzubeziehen? Auf welcher Seite hier der Beschreibungsverlust liegt, scheint mir zumindest nicht offensichtlich.<\/p>\n<p>\u00c4hnliches gilt f\u00fcr M\u00f6llers\u2019 Kritik an Rainer Forsts Machttheorie, diese verbanne Machtph\u00e4nomene ins \u201eReich der Gr\u00fcnde\u201c. Forsts Versuch, Machtverh\u00e4ltnisse durch die Handlungsgr\u00fcnde zu verstehen, die in ihnen bestimmt, manipuliert oder ver\u00e4ndert werden, scheint mir jedoch eine differenziertere Ann\u00e4herung an Ph\u00e4nomene von Ausnutzung bis Verf\u00fchrung zu erm\u00f6glichen als ein Ansatz, der diese als Zustand oder soziale Beziehung empirisch zu beschreiben versucht. Macht als Rechtfertigungsbeziehung zu verstehen bedeutet ja nicht notwendigerweise, sofort die Frage nach <em>guten <\/em>Rechtfertigungen zu stellen, sondern zun\u00e4chst einmal Rechtfertigungsnarrative als soziale Tatsachen auf ihre Wirksamkeit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen. Wie auch in diesem Fall differenziert M\u00f6llers gelegentlich nicht ausreichend zwischen einer Kritik am Konzept der Handlungsgr\u00fcnde und einer Kritik am Vorrang der Rechtfertigungsperspektive.<\/p>\n<p>Auf einer allgemeineren Ebene ergibt sich daraus die Frage, ob der von M\u00f6llers verteidigte <em>Vorrang der Praxis<\/em> es noch zul\u00e4sst, einen eigenst\u00e4ndigen Bereich genuin moralischer Normativit\u00e4t zu bewahren. Ein auf empirische Beschreibung ausgelegter Begriff der Normativit\u00e4t hat zwangsl\u00e4ufig Implikationen f\u00fcr die Kraft normativer Begr\u00fcndungen. Sobald wir Normen rein als \u201eOptionen innerhalb eines rationalen Handlungsschemas\u201c (42) verstehen, wird die Rechtfertigungsperspektive in den Hintergrund gedr\u00e4ngt. Denn wenn wir uns einer normativen Praxis oder Ordnung empirisch n\u00e4hern, werden wir feststellen, dass der Zusammenhang zwischen ihrer rationalen Rechtfertigbarkeit einerseits, und ihrem \u201eFunktionieren\u201c und \u00dcberdauern andererseits, kontingent ist. Praktiken stabilisieren schlie\u00dflich Erwartungshaltungen, sie sind kein Surrogat f\u00fcr rationale Argumente. Die soziale Praxis schafft sich gewisserma\u00dfen ihren eigenen Geltungsgrund, der eine m\u00f6gliche Rechtfertigung etwa \u00fcber die interne Konsistenz einer Handlung mit einem ihr vorgeschalteten Prinzip \u00fcberlagert. Die Normativit\u00e4t einer Sklavenhaltergesellschaft bleibt damit der historisch kontingenten sozialen Praxis, welche die entsprechende M\u00f6glichkeit affirmiert, immanent (311). Und selbst ob jemand, der mit 150 Km\/h durch die Drei\u00dfiger-Zone f\u00e4hrt, <em>ausschlie\u00dflich<\/em> gegen eine soziale Norm verst\u00f6\u00dft (also in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit begeht), scheint zumindest diskutabel.<\/p>\n<p>Nun k\u00f6nnte man versuchen, empirischen Geltungsgrund und normative Rationalit\u00e4t wieder zu verkn\u00fcpfen, etwa indem man hegelianisch inspirierten Ans\u00e4tzen Frankfurter Provenienz darin folgt, bestimmten sozialen Praktiken (Habermas\u2019 rationale Rekonstruktion) oder Formen institutionalisierter Sittlichkeit (Honneths normative Rekonstruktion) bereits einen impliziten normativen Gehalt zuzuschreiben. Da M\u00f6llers diesen Kurs aber ebenfalls als unlautere Normativierung des Faktischen ablehnt, stellt sich die Frage, unter welchem gemeinsamen Dach sich Beschreibung und Rechtfertigung noch treffen. Anders gefragt, f\u00fchrt die von M\u00f6llers postulierte Vorrangigkeit der normativen Praxis nicht zu einer entgegengesetzten Engf\u00fchrung des Normbegriffs? Wenn der philosophische Normbegriff f\u00fcr die angemessene Beschreibung vieler sozialer Praktiken zu exklusiv ist, so scheint ein von der empirischen Normwissenschaft her entwickelter Ansatz f\u00fcr moralische Normen zu eng gefasst. So l\u00e4sst Christoph M\u00f6llers\u2019 Studie \u2013 die, das sei abschlie\u00dfend noch einmal betont, in ihrer Reichweite \u00fcberw\u00e4ltigend und im argumentativen Detail bestechend ist \u2013 f\u00fcr mich dennoch eine Frage offen: ob der in ihr entwickelte Ansatz tats\u00e4chlich ohne ethische Implikationen bleibt (396) und wo er uns mit Bezug auf die Autonomie moralischer Normativit\u00e4t letztendlich hinf\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Alle weiteren Beitr\u00e4ge im Rahmen unseres Buchforums zu Christoph M\u00f6llers\u2019 \u201cDie M\u00f6glichkeit der Normen\u201d (Suhrkamp 2015) sind <a href=\"http:\/\/voelkerrechtsblog.com\/tag\/moellers\/\">hier<\/a> zu finden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Jakob Huber, \u201cM\u00f6llers-Buchforum (2): Zwischen Beschreibung und Rechtfertigung\u201d,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>,\u00a0\u00a030 November\u00a02015, doi: 10.17176\/20171004-103040.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit beeindruckendem Scharfsinn und scheinbar m\u00fchelos \u00fcber disziplin\u00e4re Grenzen hinweg diskutiert Christoph M\u00f6llers in Die M\u00f6glichkeit der Normen die Vielfalt und Komplexit\u00e4t normativer Praktiken. 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