{"id":4599,"date":"2015-12-07T00:00:00","date_gmt":"2015-12-07T07:47:10","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/moellers-buchforum-3-paradoxie-als-erkenntnisform\/"},"modified":"2020-12-09T13:39:56","modified_gmt":"2020-12-09T12:39:56","slug":"moellers-buchforum-3-paradoxie-als-erkenntnisform","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/moellers-buchforum-3-paradoxie-als-erkenntnisform\/","title":{"rendered":"M\u00f6llers-Buchforum (3): Paradoxie als Erkenntnisform?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Sucht man nach einer Formel, in der sich die gedanklichen und argumentativen F\u00e4den des j\u00fcngsten Buches von Christoph M\u00f6llers \u00fcber <em>Die M\u00f6glichkeit der Normen<\/em> b\u00fcndeln k\u00f6nnten, dann findet sich diese Formel in der folgenden, allemal \u00fcberraschenden Empfehlung: Ein angemessener theoretischer Umgang mit der Praxis des Normativen werde am Ende davon abh\u00e4ngen, ob es gelingt, dem Umstand ausreichend Rechnung zu tragen, dass normative Praktiken eben nicht von der Verhinderung, sondern der <em>Erm\u00f6glichung von Normbr\u00fcchen<\/em> zehren (457)!<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit erhebt M\u00f6llers im Anschluss an Luhmann nicht nur die Paradoxie erneut zu einer Erkenntnisform, sondern er macht sich unter dem Eindruck der dadurch er\u00f6ffneten theoretischen M\u00f6glichkeiten daran, den sozialen Ursprung von Normativit\u00e4t freizulegen und die darauf bezogene Debatte entschlossen von jenen moralphilosophischen Grundlagen abzul\u00f6sen, die ihr bisher den Stempel aufgedr\u00fcckt haben. <span id=\"more-15359\"><\/span>Ich m\u00f6chte im Folgenden diesem ambitionierten und ausgesprochen anregenden Versuch in drei Schritten \u00fcber M\u00f6llers Auseinandersetzung mit seiner Auffassung nach bisher dominanten philosophisch inspirierten Theorietypen (I) in den Kapiteln eins und zwei (sowie nochmals auf den Seiten 208 bis 237) und seinem in den Kapiteln drei bis f\u00fcnf konturiertem Neuansatz (II) bis an den Punkt folgen, an dem dann letztlich doch markante konzeptionelle Spannungen in seinem ansonsten beeindruckend dicht gef\u00fcgten Argumentationsgeflecht auftreten, die Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass er mit seiner dualistisch angelegten, zwischen Normativit\u00e4t und Faktizit\u00e4t strikt unterscheidenden Theoriestrategie erfolgreich sein kann (III).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>I. Normativit\u00e4t \u2013 diesseits von Moralit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Normativit\u00e4t wird bei M\u00f6llers erkennbar als Reflex einer prim\u00e4r selbstbez\u00fcglichen Normpraxis gefasst. Wie bei Luhmann muss sie sich auf sich selbst beziehen, um in dieser systemisch definierten und paradigmatisch als institutionalisierte Ordnung gefassten Gestalt des Normativen auch tats\u00e4chlich f\u00fcr gesellschaftliche Zwecke zur Verf\u00fcgung zu stehen und sich dadurch zu reproduzieren. Angesichts dieser Konzeption h\u00e4ngt alles Weitere davon ab, an welchen Normtypen man die erforderlichen systembildenden Eigenschaften am ehesten entdecken und idealtypisch entfalten kann. M\u00f6llers fokussiert auf zwei sehr plausible Kandidaten: moralische Normen einerseits und Rechtsnormen andererseits, die er auf ihre Eignung als begrifflicher Grundlage f\u00fcr die gesuchte Theorie sozialer Normativit\u00e4t pr\u00fcft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Arrangement, das dieser Pr\u00fcfung zugrunde liegt, ist allerdings einigerma\u00dfen komplex, weil M\u00f6llers sich gezwungen sieht, eine Reihe von Performanzgesichtspunkten einzuf\u00fchren und zu erl\u00e4utern, unter denen Formalisierbarkeit, raum-zeitliche Projektion und Darstellung in empirisch erfassbaren Verfahren, die Einpassbarkeit in Formen reflexiver Strukturbildung sowie die Unterscheidbarkeit von anderen, a-normativen Elementen der Verhaltens- und Handlungsregulierung oder -steuerung (paradigmatisch: das Setzen von Ursachen im Unterschied zur Setzung von Normen) und schlie\u00dflich die Selbstidentifzierung als Elemente des Normativen und nicht des Wirklichen nur die wichtigsten bilden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der dieser Exposition folgenden, detaillierten Auseinandersetzung nimmt die leitende Idee einer nicht-normativen Theorie des Normativen dann zunehmend Gestalt an, und zwar zun\u00e4chst in der grundlegenden These, dass Moral, da moralische Normen aus sich heraus keine Reichweiten- und Anwendungsbegrenzungen entfalten k\u00f6nnen, einer \u201e\u00dcbernormativierung\u201c von Gesellschaften Vorschub zu leisten und mithin eine Spannung auch zu Prinzipien demokratischer Legitimit\u00e4t aufzubauen drohe (65, vgl. auch 450, 453) \u2013 man m\u00fcsse eben in Betracht ziehen und theoretisch ratifizieren, so notiert M\u00f6llers kurz und b\u00fcndig, dass Gesellschaften auch an ihren eigenen normativen Anspr\u00fcchen zugrunde gehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wohl nicht ganz zuf\u00e4llig klingt hier Luhmann an, der ja bereits in \u201eSoziale Systeme\u201c (Frankfurt\/M. 1984, 319) zu bedenken gegeben hatte, dass die Forderung, das Sittengesetz um seiner selbst willen zu beachten, dem Soziologen eher als Extravaganz und jedenfalls als Krisensymptom erscheinen m\u00fcsse. Dieser Regieanweisung jedenfalls scheint M\u00f6llers sehr bereitwillig zu folgen, wenn er seine Position zun\u00e4chst via negativa entlang einiger nur stichwortartig zu res\u00fcmierender Gedankenmotive entfaltet, in denen er sich gegen einen moralisch induzierten Normindividualismus (23ff.) und einen \u201ePannormativismus\u201c (57, 61) ebenso wendet wie gegen eine \u201eVergeistigung des Normativen\u201c (76) und die Verschlingung von Erkennen und Anerkennen (64, 198, 313 und 316) oder den damit verbundenen \u201eFundamentalismus des Verinnerlichten\u201c (92). All dies sind Stichworte, die M\u00f6llers letztlich in seiner Kritik der normativen (Honneth, 215-227) oder rationalen (Habermas, 230-235) Rekonstruktion b\u00fcndelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Ausgangspunkt aber, an dem die verschiedenen, dann sukzessive ausgerollten F\u00e4den der Argumentation noch dicht beisammenliegen, bildet f\u00fcr M\u00f6llers die philosophische Konzeption des Grundes, die zu einem viel zu weiten und f\u00fcr die f\u00fcr ihn ma\u00dfgeblichen Theoriezwecke viel zu unspezifischen Zuschnitt der Theorieanlage f\u00fchren muss. Instruktiv sind die im Wesentlichen vier Sorten von Gr\u00fcnden (sic!), die er schon an dieser fr\u00fchen Stelle f\u00fcr diesen misslichen Effekt verantwortlich macht: In ph\u00e4nomenologischer Hinsicht n\u00e4mlich f\u00fchrt die Identifikation von Normen mit Gr\u00fcnden zun\u00e4chst dazu, dass anderen m\u00f6glichen Tr\u00e4gern von Normativit\u00e4t wie \u201eGesetz, Regel, Urteil oder [\u2026] Offenbarung und Sch\u00f6nheit\u201c (25) von Anfang an die Aufmerksamkeit entzogen wird, die ihnen geb\u00fchrt. Das bringt es dann \u2013 zweitens \u2013 mit sich, dass Gr\u00fcnde, um ihre eigenwillige Normativit\u00e4t zu erweisen, letztlich als Ursachen f\u00fcr Handlungen gefasst werden m\u00fcssen (29). Diese interne und methodische Verklammerung von Norm, Grund und Handlung als den basalen Bezugspunkten einer Erl\u00e4uterung der Bedeutung und Funktionsweise von Normativit\u00e4t verschlie\u00dft sich wiederum der soziologischen Einsicht, dass Handlungen keine elementaren, sich von selber verstehenden und sich selbst erl\u00e4uternde Einheiten darstellen. Handlungen sind vielmehr als Ergebnis einer sozialen Zuschreibungspraxis zu begreifen, die einerseits Ereignisse verarbeitet, indem sie sie als Handlungen versteht, und andererseits die Kriterien, denen solche Zuschreibungen folgen, laufend an Erfahrungen anpasst (35). Dies spricht dann aus sowohl methodologischen wie normativen Gr\u00fcnden dagegen, mit der Perspektive der praktischen Philosophie von vornherein einen methodischen und normativen Individualismus oder Intersubjektivismus zu pr\u00e4mieren, der davon ablenkt, dass sich ihm ganz grunds\u00e4tzlich die Erl\u00e4uterung von Normativit\u00e4t als Eigenschaft normativer Praktiken, die h\u00e4ufig genug einen institutionellen Rahmen aufweisen, entzieht (34).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das nun stellt aus seiner Sicht prim\u00e4r deswegen ein Problem dar, weil die gesuchte soziale Theorie des Normativen sich nicht auf die philosophisch anempfohlene Verschr\u00e4nkung von Erkennen und Anerkennen einlassen kann, die als unmittelbare Implikation einer gr\u00fcndebasierten Konzeption des Normativen erscheint, weil nur im Durchgriff von Gr\u00fcnden auf Motive und die damit einhergehende Assimilation von Gr\u00fcnden an Ursachen ihnen die zwanglos zwingende Kraft verliehen werden kann, die ihnen als Tr\u00e4gern von Normativit\u00e4t zugeschrieben werden k\u00f6nnen muss. Darauf kann sich, so die feste \u00dcberzeugung M\u00f6llers, eine soziale Theorie des Normativen aber generell nicht einlassen, weil sie auch weniger rechtfertigungsaffine oder gar rechtfertigungsresistente Normtypen einbeziehen muss, sodass auch das blinde, unreflektierte Befolgen einer Norm oder das reflexhafte Anhalten vor einer roten Ampel als Variante der Normanwendung zu erfassen w\u00e4ren: In diesem Sinne ist eine philosophische Konzeption, so wie er sie hier charakterisiert, zugleich zu anspruchsvoll und zu bescheiden, \u201eweil sie die Etablierung einer Norm [weitgehend] subjektiviert, also nicht mehr verlangt als eine individuelle Haltung, die allein f\u00fcr ein Modell sozialer Normen nicht hinreicht und Fragen der Darstellung, Tradierung, Durchsetzung und Aufrechterhaltung von Normen aus den Augen verl\u00f6re\u201c (198).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>II. Die Ordnung des Normativen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit scheint M\u00f6llers ausreichend Gr\u00fcnde versammelt zu haben, die dagegen sprechen, sich auf Theorien normativer (Honneth) oder rationaler (Habermas) Rekonstruktion einzulassen \u2013 Theorieangeboten also, die seiner Auffassung nach die Einsicht in die Wirkungsweise von Normen eher verstellen als erhellen, wenn der Versuch der Erkl\u00e4rung des Normativen nur \u00fcber eine Normativierung der Erkl\u00e4rung erreicht werden kann (so mit Blick auf Honneth, 217), oder wenn der normative Theorieimpuls auf den Gegenstand der Theoriebildung \u00fcbergreift und die Gesellschaft selber als normativ konstituiert erscheint (so gegen Habermas, 235).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Demgegen\u00fcber setzt M\u00f6llers alles auf die Erl\u00e4uterung und Erkl\u00e4rung von Normativit\u00e4t als Effekt einer selbstbez\u00fcglichen Praxis der Normgenerierung, -stabilsierung und \u2013anwendung, um so eine Perspektive anzubieten, die sich schon von Anfang an, in der Beschreibung der Normentstehung und \u2013entfaltung wie mit Blick auf die Formen und Mechanismen historischen Normwandels von der Habermasschen Idee eines moralisch induzierten Lernprozesses l\u00f6st und stattdessen auf die autonome Entfaltung des sozial Kontrafaktischen in normbildenden, als evolution\u00e4r und damit kontingent gefassten Ereignissen abstellt: Seine Theorie nimmt hier also einen grundlegend negativistischen Zug an, der sich daran zu erkennen gibt, dass normbildende Unrechtserfahrungen etwa nicht als historische Aktualisierung eines (wie immer) impliziten moralischen Standards aufzufassen sind, sondern als ein Protestereignis, in dem und durch das ein moralischer Standard definiert und sozial sichtbar wird (203f.) \u2013 und zwar so, dass die in einer Entt\u00e4uschungsartikulation sich vollziehende Negation der Realit\u00e4t als \u201eeine Entscheidung der Realit\u00e4t \u00fcber das M\u00f6glichkeitsbewusstsein zur Kenntnis genommen und gebracht [und zirkuliert} wird\u201c (208).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit dieser Vorstellung, die M\u00f6llers mit der Erl\u00e4uterung einer dreistufigen Genese des Normativen auff\u00fcllt (405ff.), sind die meines Erachtens wesentlich systemischen Konturen der Theorie so weit festgezurrt, dass sich alles Weitere mehr oder weniger von selbst ergibt, wobei vor allem vier Elemente in den Vordergrund treten:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Eine angemessene Perspektive auf Normativit\u00e4t ergibt sich erst dann, wenn man von der Frage der Vermittlung von Norm und Wirklichkeit (und die darauf berechneten Konzepte von Rechtfertigung und rationaler oder normativer Rekonstruktion, Wirkung oder Sanktion) umstellt auf die Frage nach den Bedingungen der Herstellung der Unterscheidbarkeit von Norm und Wirklichkeit, die allein (sic!, 395) an dieser Unterscheidung die soziale Leistung von Normen und die Quelle ihrer Normativit\u00e4t zu entbinden erlaubt.<\/li>\n<li>Die M\u00f6glichkeit dazu ergebe sich erst unter Operationsbedingungen, die eine bestimmte Zeitstruktur von Normen mit dem institutionalisierten Nebeneinander von Formalisierung, Deformalisierung und Formlosigkeit verbindet (397; vgl. auch 271, 276, 278ff. und 289ff.) \u2013 weil nur formalisierte Ordnungen zugleich den Bereich des Informellen mit strukturieren und so gleichsam \u201eWiderstand gegen sich selbst\u201c stiften k\u00f6nnen (410f.).<\/li>\n<li>Insofern wird dann Missachtung oder Normbruch zu einem konstitutiven Element des Normativen selbst, weil Normen sich als Normen nur dadurch behaupten k\u00f6nnen, dass sie \u00fcber Achtung und Befolgung hinaus zugleich auf die M\u00f6glichkeit ihrer Missachtung verweisen (428). Das aber impliziert, dass der Kern des Normativen nicht \u00fcber Geltung, sondern \u00fcber Autorisierung zu bestimmen ist, weil die Erkenntnis einer Norm als Norm einen Einblick in deren Autorisierungsstruktur wesentlich voraussetzt (425, vgl. auch 185ff., 215, 400f.).<\/li>\n<li>Entsprechend deutet M\u00f6llers den moralischen, im individuellen Subjekt verankerten Internalismus schlie\u00dflich mit Hilfe H.L.A. Harts in einen ordnungsinternen Internalismus um (365, vgl. auch 378ff.). Ausgehend von der Einsicht, dass der Umgang mit sozialen Normen, sobald er explizit und damit reflexiv wird (427), regelm\u00e4\u00dfig formalisiert werden muss, nimmt der Begriff der normativen Ordnung nicht nur selber einen normativen Gehalt (373) an. Er r\u00fcckt vielmehr selbst in eine gleichsam paradigmatische Funktion, weil sich eine normative soziale Praxis einen von subjektiven Intentionen, Einsichten und Motiven unabh\u00e4ngigen Halt dadurch gibt, dass sie sich institutionalisiert (404f.). Die Ausstattung des Theoriegeb\u00e4udes einer normativen Ordnung \u201e[\u2026] mit einem eigenen Satz an Prozeduren, mit eigens organisierten Zurechnungssubjekten oder mit formalisierten Entscheidungsstrukturen\u201c (378) bewirkt dadurch ihrerseits eine Emanzipation vom Kriterium moralischer Gr\u00fcnde und setzt stattdessen eher auf die Delegation normativer Bedeutungen an Gegenst\u00e4nde (etwa Verkehrsschilder) (379).<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>III. Praktische Normativit\u00e4t und die Normativit\u00e4t der Praxis<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf diese Weise scheint M\u00f6llers mit seinem im Kern legalistischen Zugriff letztlich auch die f\u00fcr moderne Gesellschaften konstitutive Spannung zwischen Legalit\u00e4t und Legitimit\u00e4t stillzustellen. Damit einhergehend drei weitere Grundz\u00fcge des vorliegenden Buches, die auch den geneigten und ansonsten beeindruckten Leser am Ende etwas ratlos und irritiert zur\u00fccklassen, wenn M\u00f6llers sich auf<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>methodologischer Ebene auf eine weitgehende, funktionalistische Suspendierung der Perspektive von an Normbildungs, -anwendungs- und \u2013ver\u00e4nderungsprozessen unvermeidlich beteiligten Subjekten einl\u00e4sst,<\/li>\n<li>oder auf konzeptioneller Ebene einen Ordnungsinternalismus pr\u00e4miert, der seine Plausibilit\u00e4t wiederum nur im Licht einer konstitutiven Kontrafaktizit\u00e4t von sozial-normativen Praktiken gewinnt,<\/li>\n<li>oder wenn er auf begrifflicher Ebene schlie\u00dflich auf eine weitgehend institutionell domestizierte Vorstellung sozialer Praktiken abstellt.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich m\u00f6chte mich, unter Auslassung der methodologischen Reflexion, abschlie\u00dfend stichwortartig, auf die beiden letztgenannten Gesichtspunkte beschr\u00e4nken. Der die Ordnung des Normativen pr\u00e4mierende Grundgedanke ist generell, und so auch bei M\u00f6llers, dass sozial fungierende Normen selten im Singular auftreten, sondern sich in der Regel im Kontext anderer Normen bewegen und sich h\u00e4ufig genug nur durch den wechselseitigen Verweis in ihrem Normstatus beglaubigen. Allerdings scheint es doch so, dass man aus diesem Umstand keine \u00fcbertriebenen Schl\u00fcsse ziehen sollte, denn auch das Rechtssystem (das f\u00fcr M\u00f6llers an vielen entscheidenden Punkten sicherlich Pate steht) f\u00fcgt sich einer solchen Beschreibung kaum, weil sich auch rechtliche Normen jenseits ihres systembildenden Charakters ihrer Legitimit\u00e4t nur mit Bezug auf au\u00dferrechtliche Normquellen der (im Idealfall: demokratischen) Gesetzgebung einerseits und der Gerechtigkeit andererseits beziehen k\u00f6nnen m\u00fcssen, um sich der Rechtlichkeit der eigenen Normbest\u00e4nde und der internen Operationen versichern zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon mit Blick auf diesen Umstand scheint die (wenigstens implizit) durch den vorliegenden Ansatz transportierte Ordnungsvorstellung zu kompakt, was nicht nur in F\u00e4llen emergenter Rechtsordnungen wie etwa des Internationalen \u00d6ffentlichen Rechts augenf\u00e4llig ist. Sie l\u00e4sst sich auch an der gedanklichen Gegenprobe ablesen, die den Ordnungsbegriff so weit in den Vordergrund schieben w\u00fcrde, dass es m\u00f6glich w\u00e4re, Unrechtssicherheit eindeutig den durch Ordnungsmangel m\u00f6glicherweise resultierenden Ph\u00e4nomenen von Rechtsunsicherheit vorzuziehen (diese Formulierung verdanke ich M\u00f6llers selber \u2013 sie findet sich in einem noch unver\u00f6ffentlichten j\u00fcngsten Manuskript unter dem Titel: Der Zweck im Recht und seine Grenze: Zur Eigenlegitimit\u00e4t des Rechts. Berlin 2015, 12).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieser Umstand k\u00f6nnte dann, zweitens, auch die eigentlich faszinierende Idee in Mitleidenschaft ziehen, soziale Praktiken als Praktiken in den Mittelpunkt des normativen Geschehens zu r\u00fccken \u2013 dann n\u00e4mlich, wenn diese, wie in vielen Hinweisen M\u00f6llers etwa auf die Praxis der Demokratie, allein unter vermeintlichen Praktikabilit\u00e4tsgesichtspunkten erl\u00e4utert und als institutionell domestiziert vorgestellt werden. Einem solchen Praktikenverst\u00e4ndnis entgeht, dass in Praktiken nicht nur zum Ausdruck gebracht wird, wie die Dinge nun einmal sind, sondern immer auch, wie die Dinge sein k\u00f6nnten (vgl. die sehr instruktive Arbeit Tanja Pritzlaff-Scheeles: Prefigurative Politics. The Normativity of Political Practice. Bremen: Habil, unver. Ms, 2015). Jedenfalls scheint in begrifflicher und konzeptioneller Hinsicht einiges daf\u00fcr zu sprechen, dass man Praktiken auf ihre Normativit\u00e4t vermittelnden Eigenschaften hin nur durchsichtig machen kann, wenn man sie \u2013 analog zum Lebensweltkonzept Habermas\u2019 etwa \u2013 als Zusammenh\u00e4nge fasst, in die Subjekte im Zuge der wechselseitigen Durchdringung ihres Selbstverh\u00e4ltnisses wie ihres Verh\u00e4ltnisses zur \u00e4u\u00dferen und sozialen Natur hineingezogen werden: Praktiken in ihrer konstitutiven Funktion ernst zu nehmen, w\u00fcrde es wohl verbieten, sie in eng gefassten formalistischen und unpers\u00f6nlichen Begriffen zu fassen; und es w\u00fcrde nahelegen, die in ihnen eingelagerten physischen und k\u00f6rperlichen Momente st\u00e4rker in den Vordergrund zu r\u00fccken: Entschiedene Schritte in die damit angedeuteten Richtungen freilich m\u00fcssten am Ende das konzeptionelle Gef\u00fcge des vorliegenden Buches wohl kaum zu bew\u00e4ltigenden Spannungen aussetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"http:\/\/www.ipw.uni-hannover.de\/rsb.html\">Professor Dr. Rainer Schmalz-Bruns<\/a> ist Inhaber des Lehrstuhls Politische Ideengeschichte und Theorie der Politik an der Leibniz Universit\u00e4t Hannover.<\/em><\/p>\n<p>Alle weiteren Beitr\u00e4ge im Rahmen unseres Buchforums zu Christoph M\u00f6llers\u2019 \u201cDie M\u00f6glichkeit der Normen\u201d (Suhrkamp 2015) sind <a href=\"http:\/\/voelkerrechtsblog.com\/tag\/moellers\/\">hier<\/a> zu finden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Rainer Schmalz-Bruns, \u201cM\u00f6llers-Buchforum (3): Paradoxie als Erkenntnisform\u201d,\u00a0<em><span style=\"color: #000000;\">V\u00f6lkerrechtsblog<\/span><\/em>,\u00a0\u00a07 December\u00a02015, doi: 10.17176\/20171004-104953.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sucht man nach einer Formel, in der sich die gedanklichen und argumentativen F\u00e4den des j\u00fcngsten Buches von Christoph M\u00f6llers \u00fcber Die M\u00f6glichkeit der Normen b\u00fcndeln k\u00f6nnten, dann findet sich diese Formel in der folgenden, allemal \u00fcberraschenden Empfehlung: Ein angemessener theoretischer Umgang mit der Praxis des Normativen werde am Ende davon abh\u00e4ngen, ob es gelingt, dem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[4047],"article-categories":[3572],"doi":[4048],"class_list":["post-4599","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-rainer-schmalz-bruns","article-categories-symposium","doi-10-17176-20171004-104953"],"acf":{"subline":"Herausforderungen einer nicht-normativen Theorie der Normativit\u00e4t"},"meta_box":{"doi":"10.17176\/20171004-104953"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4599","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4599"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4599\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4599"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4599"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4599"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=4599"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=4599"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=4599"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}