{"id":4516,"date":"2015-04-22T00:00:00","date_gmt":"2015-04-22T06:53:52","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/der-materielle-investorenschutz-im-ceta-entwurf-fortschritt-ruckschritt-gefahr\/"},"modified":"2020-12-09T13:47:44","modified_gmt":"2020-12-09T12:47:44","slug":"der-materielle-investorenschutz-im-ceta-entwurf-fortschritt-ruckschritt-gefahr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/der-materielle-investorenschutz-im-ceta-entwurf-fortschritt-ruckschritt-gefahr\/","title":{"rendered":"Der materielle Investorenschutz im CETA-Entwurf \u2013 Fortschritt, R\u00fcckschritt, Gefahr?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In letzter Zeit ist es in Mode gekommen, den v\u00f6lkerrechtlichen Investorenschutz als Mittel ausl\u00e4ndischer Konzerne zur Unterwanderung unserer Demokratie zu begreifen. Die Zivilgesellschaft, und \u2013 von ihr angestachelt \u2013 Teile der Rechtswissenschaft f\u00fcrchten sich vor amerikanischen und kanadischen Investoren, die ihre durch TTIP und CETA einger\u00e4umten subjektiven \u201eV\u00f6lker-Rechte\u201c auf Entsch\u00e4digungszahlung bei missliebigem staatlichem Verhalten zur Erpressung staatlicher Gesetzgebung gebrauchen k\u00f6nnten. Neu sind die mit Investitionsschutzabkommen einhergehenden demokratiepolitischen und verfassungsrechtlichen Probleme nicht. Sie waren bereits beim Abschluss des ersten bilateralen Investitionsschutzabkommens erkennbar und sind im Wesentlichen dieselben geblieben. Neu ist nur die Furcht, das Gef\u00fchl eigener Machtlosigkeit und Unfreiheit: Die fehlende demokratische Legitimation unserer Verhandlungsf\u00fchrerin, der Europ\u00e4ischen Kommission, und vor allem die mangelnde Identifikation der B\u00fcrger_innen mit dieser fernen Institution dringt auch dem juristischen Laien zunehmend ins Bewusstsein und baut sich zur Bedrohung auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Kommission versucht zu beschwichtigen: Gegen\u00fcber traditionell formulierten bilateralen Investitionsschutzabkommen (BIT) w\u00fcrden CETA und TTIP einen gr\u00f6\u00dferen Gestaltungsspielraum f\u00fcr die Gesetzgeber vorsehen; das \u201eright to regulate\u201c werde nicht angetastet. Der im August 2014 geleakte CETA-Textentwurf wurde dennoch von Rechtswissenschafter_innen und NGOs zerpfl\u00fcckt. Zu Unrecht?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u201eFair and equitable treatment\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die wichtigste materielle Schutzbestimmung, n\u00e4mlich die Pflicht des Staates, Investoren gerecht und billig zu behandeln (\u201efair and equitable treatment\u201c(FET), kurz FET), definiert der CETA-Entwurf entgegen bestehender Vertragspraxis \u00fcber eine taxative Liste von schweren M\u00e4ngeln der Rechtsstaatlichkeit. Die f\u00fcnf Tatbest\u00e4nde (darunter z. B. Willk\u00fcr, Verweigerung des Rechtswegs, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) sind der bisherigen Rechtsprechung der Tribunale entnommen und bilden jeweils Teilelemente des FET-Standards. Sie entspringen aber einer gemeinsamen Rechtstradition westlicher Verfassungssysteme und Verfahrensordnungen und sind uns z. T. auch aus der EMRK bekannt. Insoweit also nichts Neues. Zu bedenken gilt allerdings, dass der v\u00f6lkerrechtliche Schutz in Teilbereichen weiter geht \u2013 z. B. k\u00f6nnte auch eine gesetzliche Ma\u00dfnahme als Willk\u00fcr oder eine blo\u00dfe \u00c4u\u00dferung eines Politikers als missbr\u00e4uchliche Behandlung von Investoren qualifiziert werden. Einer m\u00f6glichen exzessiven Interpretation durch Tribunale wird aber durch die Verwendung best\u00e4rkender Adjektiva (manifestly, targeted, fundamental) Einhalt geboten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Schutz berechtigten Vertrauens: Eingriff in die demokratische Gestaltungsmacht?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das umstrittenste und potentiell am weitesten in die demokratische Gestaltungsmacht eingreifende Teilelement des FET ist der Schutz berechtigten Vertrauens (\u201elegitimate expectations\u201c) in gesetzte Vertrauenstatbest\u00e4nde (\u201especific representations\u201c) des Staates. Die CETA -Verhandlungspartner haben dieses eigenst\u00e4ndige Teilelement des FET bewusst nicht in die taxative Liste aufgenommen, dessen Anwendung aber dennoch \u2013 in einer legistisch zweifelhaften Weise \u2013 den Schiedsrichter_innen Schiedsrichtern anheimgestellt: <em>\u201eWenn das Tribunal das FET-Prinzip anwendet, kann\u201c<\/em> das Tribunal diesen Tatbestand bei seiner Entscheidung ber\u00fccksichtigen. Wohl kann diese Formulierung nur bedeuten, dass einer der gelisteten Tatbest\u00e4nde (z. B. Willk\u00fcr) erf\u00fcllt oder dessen Anwendung zumindest naheliegend sein muss. So kann ein Tribunal etwa f\u00fcr die Beurteilung, ob ein willk\u00fcrliches Verhalten die erforderliche Schwere erreicht, ein vom Staat veranlasstes gerechtfertigtes Vertrauen mitber\u00fccksichtigen. Den Intentionen der Verhandlungsparteien w\u00fcrde es aber nicht entsprechen, die Verletzung der \u201elegitimate expectations\u201c schlicht als weiteren, eigenst\u00e4ndigen FET-Tatbestand zu behandeln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch \u2013 geht man bei CETA von einem gemischten Abkommen aus \u2013 ist die Bestimmung, wonach durch einen unmittelbar verbindlichen Beschluss eines durch CETA eigens eingerichteten \u201eTrade Committees\u201c die Tatbestandsliste des FET-Prinzips nicht nur verbindlich interpretiert, sondern auch um \u201eweitere Elemente des FET\u201c erg\u00e4nzt werden kann. Damit w\u00fcrde einer zwischenstaatlichen Einrichtung die Kompetenz \u00fcbertragen, durch Einf\u00fchrung neuer Verhaltensstandards bestimmte staatliche Verhaltensweisen f\u00fcr v\u00f6lkerrechtswidrig zu erkl\u00e4ren und Schadenersatzpflichten auszul\u00f6sen, sprich: den v\u00f6lkerrechtlichen Vertrag zu \u00e4ndern, ohne dass hierf\u00fcr ein innerstaatlicher Ratifikationsprozess bzw. eine Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich w\u00e4re. Dem Vertragstext ist nicht zu entnehmen, dass sich das \u201eTrade Committee\u201c dabei an etablierte Schutzstandards orientieren m\u00fcsste; vielmehr d\u00fcrfte das \u201eTrade Committee\u201c, dem Wortlaut der Norm zufolge (\u201efurther elements of the FET obligation\u201c), dem FET-Standard wohl auch neue, derzeit noch nicht absehbare staatliche Gew\u00e4hrleistungspflichten unterstellen. Da Art. 23 bzw Art. 24 Abs. 1 GG bzw der \u00e4hnliche Art. 9 Abs 2 B-VG die \u00dcbertragung von Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Einrichtungen in einer Weise untersagt, dass aus ihrer Aus\u00fcbung heraus eigenst\u00e4ndig weitere Zust\u00e4ndigkeiten begr\u00fcndet werden k\u00f6nnen \u2013 so die Lesart des BVerfG im Lissabon-Urteil \u2013 d\u00fcrfte die Kompetenz des \u201eTrade Committee\u201c die verfassungsrechtlichen Integrationsschranken \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Im Kreuzfeuer der Kritik: indirekte Enteignungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch das Verbot entsch\u00e4digungsloser indirekter Enteignungen steht im Kreuzfeuer der Kritik. Die Sorgen der \u00d6ffentlichkeit ber\u00fccksichtigend, gew\u00e4hrt CETA bei indirekten Enteignungen explizit keinen Schadenersatzanspruch, wenn der Staat legitime Ziele im \u00f6ffentlichen Interesse verfolgt. Eine solche Bezugnahme fehlt beim FET-Prinzip, wo die Verankerung eines dementsprechenden Rechtfertigungsgrundes ebenso w\u00fcnschenswert gewesen w\u00e4re. Die gr\u00f6\u00dfte Gefahr sehe ich darin, dass die nicht-staatlichen Tribunale den \u201ejudicial self-restraint\u201c, den der EGMR und auch nationale Verfassungsgerichte bei der Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit indirekter Enteignungen pflegen, nicht f\u00fcr angebracht halten, sondern selbst \u00fcber die Legitimit\u00e4t einer Regulierungsma\u00dfnahme und sogar \u00fcber das (Nicht-)Vorliegen eines \u00f6ffentlichen Interesses befinden werden. Damit drohen auch transatlantische Meinungsverschiedenheiten, wie mit wissenschaftlich ungekl\u00e4rten Gefahrenlagen (Stichwort: Fracking, Hormonfleisch) umzugehen ist, zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen zu werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Schluss: Grund zur Sorge und sanfte Entwarnung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bedroht der Investorenschutz in der Version des CETA-Entwurfs unsere Demokratie? Wer eine potentiell investorenfreundliche Interpretation durch k\u00fcnftige Schiedstribunale miteinkalkuliert, vergangene Schiedsspr\u00fcche als Quasi-Rechtsquelle anerkennt und auch die psychologische Wirkung solcher Schutzklauseln auf die Staatsgewalten (regulatory chill) mitber\u00fccksichtigt, wird dies nicht abstreiten k\u00f6nnen, selbst wenn die Tribunale nationale Gesetzgebungs- und Verwaltungsakte nicht aufheben d\u00fcrfen. Unter alleiniger Ber\u00fccksichtigung des Vertragstextes w\u00fcrde ich jedoch sanft Entwarnung geben: Die materiellen Garantien in CETA bleiben hinter denen traditionell formulierter BITs zur\u00fcck. Ob ein v\u00f6lkerrechtlicher Investitionsschutz in Industriestaaten mit im Wesentlichen funktionierenden Justizsystemen \u00fcberhaupt erforderlich ist, steht dagegen auf einem anderen Blatt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><a href=\"http:\/\/www.wirtschaftsrecht-binder.at\/?id=310\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Dr. Thomas Trentinaglia<\/a> ist Universit\u00e4tsassistent am Institut f\u00fcr \u00f6ffentliches Wirtschaftsrecht der Johannes Kepler Universit\u00e4t Linz.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Dieser Beitrag ist Teil des <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/category\/symposium\/trademocracy\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Symposiums Trademocracy<\/a>\u00a0vom V\u00f6lkerrechtsblog und JuWiss. Weitere Beitr\u00e4ge werden ebenfalls auf Juwiss erscheinen (<a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/tag\/trademocracy\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>). Parallel zu diesem Post erscheint auf JuWiss der Beitrag von <a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/37-2015\/\">Andreas Kerkemeyer<\/a>.<\/em><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Thomas Trentinaglia, \u201cDer materielle Investorenschutz im CETA-Entwurf \u2013 Fortschritt, R\u00fcckschritt, Gefahr?\u201d,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 22\u00a0April 2015, doi: 10.17176\/20170403-222530.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In letzter Zeit ist es in Mode gekommen, den v\u00f6lkerrechtlichen Investorenschutz als Mittel ausl\u00e4ndischer Konzerne zur Unterwanderung unserer Demokratie zu begreifen. 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