{"id":4515,"date":"2015-04-21T00:00:00","date_gmt":"2015-04-21T06:00:24","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/zulassigkeitsgrenzen-von-investor-staat-schiedsvereinbarungen-nach-eu-recht\/"},"modified":"2020-12-09T13:51:30","modified_gmt":"2020-12-09T12:51:30","slug":"zulassigkeitsgrenzen-von-investor-staat-schiedsvereinbarungen-nach-eu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/zulassigkeitsgrenzen-von-investor-staat-schiedsvereinbarungen-nach-eu-recht\/","title":{"rendered":"Zul\u00e4ssigkeitsgrenzen von Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen nach EU-Recht"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">In der Debatte um TTIP und andere derzeit von der Europ\u00e4ischen Union verhandelte Freihandelsabkommen wird am kontroversesten \u00fcber das Thema Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen (ISDS) gestritten. Auch unter den Mitgliedstaaten bestehen zu dieser Thematik unterschiedliche Vorstellungen. Die Neuordnung der gemeinsamen Handelspolitik durch den Vertrag von Lissabon hat au\u00dferdem dazu gef\u00fchrt, dass viele der in diesem Zusammenhang relevanten rechtlichen Fragestellungen derzeit noch ungel\u00f6st sind. Generelle Kritik an ISDS wird insbesondere bez\u00fcglich dessen mangelnder demokratischer Legitimation und Rechtsstaatlichkeit formuliert. Auf der Basis sehr unbestimmter Rechtsbegriffe w\u00fcrden Schiedsgerichte unzul\u00e4ssig in staatliche Regulierungsbefugnisse (\u201eright to regulate\u201c) eingreifen. Auch gen\u00fcgten die Schiedsverfahren an sich rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen nicht. All dies wirft die Frage nach dem durch das Unionsrecht vorgegebenen Rechtsrahmen f\u00fcr derartige Vereinbarungen auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Abkommen mit Drittstaaten \u00fcber ISDS sind als \u201egemischte Abkommen\u201c abzuschlie\u00dfen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Union verf\u00fcgt in Art. 207 Abs. 1 AEUV \u00fcber die ausschlie\u00dfliche Kompetenz zur Regelung s\u00e4mtlicher Aspekte von \u201e<em>ausl\u00e4ndischen Direktinvestitionen<\/em>\u201c. Der in Investitionsschutzabkommen \u00fcbliche, weite Investitionsbegriff (vgl. z. B. Artikel X.3 des CETA-Entwurfs) erfasst dar\u00fcber hinaus allerdings auch alleine der Kapitalanlage dienende \u201ePortfolioinvestitionen\u201c. Zwar wird von einer zunehmenden Anzahl an Literaturstimmen \u2013 mit im Einzelnen unterschiedlichen Begr\u00fcndungsans\u00e4tzen \u2013 vertreten, dass der Union hierf\u00fcr aufgrund der Kapitalverkehrsfreiheit eine implizite Au\u00dfenkompetenz nach der <em>Implied Powers<\/em>-Lehre zusteht, mit Blick auf die Systematik der Vertr\u00e4ge k\u00f6nnen diese Ans\u00e4tze allerdings im Ergebnis nicht \u00fcberzeugen. Die Union kann deshalb Abkommen mit Drittstaaten \u00fcber ISDS nicht alleine abschlie\u00dfen, sie ben\u00f6tigt hierf\u00fcr die Zustimmung der Mitgliedstaaten im Rahmen von gemischten Abkommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bei der Vermittlung demokratischer Legitimation f\u00fcr ISDS kommt dem Europ\u00e4ischen Parlament eine entscheidende Bedeutung zu<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach traditionellem Verst\u00e4ndnis besteht f\u00fcr das ausw\u00e4rtige Handeln ein \u201a<em>Primat der Exekutive\u2018. <\/em>Innerhalb der Union wurde dieses durch die Neuordnung der gemeinsamen Handelspolitik zwar nicht v\u00f6llig beseitigt, die Befugnisse des Europ\u00e4ischen Parlaments auf diesem Gebiet wurden allerdings erheblich ausgeweitet. Insbesondere verf\u00fcgt das Parlament bereits in der Verhandlungsphase \u00fcber umfassende Informations- und Anh\u00f6rungsrechte. Diese Rechte sind f\u00fcr die Vermittlung von demokratischer Legitimation durch das Parlament von entscheidender Bedeutung, sie wurden im Rahmen der bisherigen Verhandlungen allerdings nicht vollumf\u00e4nglich beachtet. Dies f\u00fchrte zu Defiziten bei der demokratischen Kontrolle der <a href=\"http:\/\/www.europarl.europa.eu\/sides\/getDoc.do?pubRef=-\/\/EP\/\/NONSGML+COMPARL+PE-549.135+01+DOC+PDF+V0\/\/DE&amp;language=DE\">Verhandlungen<\/a>. Daneben wird demokratische Legitimation auf der Unionsebene durch die Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat vermittelt, die wiederum durch ihre nationalen Parlamente demokratisch legitimiert sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das Europ\u00e4ische Parlament hat dadurch auch entscheidenden Einfluss auf das Verh\u00e4ltnis von staatlichen Regulierungsspielr\u00e4umen und Investitionsschutz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das gesamte ausw\u00e4rtige Handeln der Union hat sich an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den weiteren im Wertekanon des Art. 21 EUV enthaltenen Zielen und Grunds\u00e4tzen zu orientieren. Diese Anforderungen sind grunds\u00e4tzlich auch justitiabel, allerdings ist bei deren Umsetzung von einem erheblichen politischen Beurteilungsspielraum auszugehen. Die Bedeutung der Grunds\u00e4tze des Art. 21 AEUV liegt deshalb insbesondere in der weiteren St\u00e4rkung der Rolle des Europ\u00e4ischen Parlaments als \u201edemokratisches Gewissen\u201c der Union. Insgesamt wird f\u00fcr die Frage nach dem Verh\u00e4ltnis zwischen Investorenschutz und der Wahrung staatlicher Regulierungsspielr\u00e4ume letztlich entscheidend sein, wie das Parlament die ihm in diesem Bereich nun zustehenden Kompetenzen zuk\u00fcnftig aus\u00fcbt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Ausgestaltung von Schiedsverfahren, an denen die Union beteiligt ist, haben sich an den Justizgew\u00e4hrleistungen des Unionsrechts zu orientieren <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Trotz der als \u201ehybrid\u201c beschriebenen Rechtsnatur von ISDS, welches Elemente der privaten Handelsschiedsgerichtsbarkeit und des V\u00f6lkerrechts vereint, sind die Verfahren an den inhaltlichen Ma\u00dfst\u00e4ben zu orientieren, die das Unionsrecht f\u00fcr gerichtliche Verfahren garantiert. Dabei sind unter anderem eine St\u00e4rkung der <em>Unabh\u00e4ngigkeit und Unparteilichkeit<\/em> der Schiedsrichter und <a href=\"http:\/\/www.uncitral.org\/pdf\/english\/texts\/arbitration\/rules-on-transparency\/Rules-on-Transparency-E.pdf\"><em>\u00d6ffentlichkeit und Transparenz<\/em><\/a> der Verfahren von besonderer Bedeutung. Unabh\u00e4ngig davon w\u00e4re eine st\u00e4rkere Institutionalisierung des Verfahrens rechtspolitisch sehr w\u00fcnschenswert, zwingend durch das Unionsrecht vorgegeben ist dies allerdings nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Welche Anforderungen der EuGH an ISDS stellen wird, ist derzeit v\u00f6llig offen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der EuGH schlie\u00dft in st\u00e4ndiger Rechtsprechung die M\u00f6glichkeit der Union nicht grunds\u00e4tzlich aus, internationale Vereinbarungen abzuschlie\u00dfen, deren Einhaltung von einem darin vorgesehenen Gericht \u00fcberwacht wird, an dessen Entscheidungen die Union und insbesondere auch der EuGH selbst gebunden ist. Er fordert dabei aber eine umfassende Wahrung seiner Zust\u00e4ndigkeit und seiner Auslegungshoheit \u00fcber das Unionsrecht, die er der \u201aAutonomie des Unionsrechts\u2018 entnimmt. Es bleibt abzuwarten, welche Bedeutung dieser Rechtsprechung f\u00fcr ISDS unter Beteiligung der Union zukommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Roland Hoffmann, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, insbes. Europa und V\u00f6lkerrecht an der Deutschen Universit\u00e4t f\u00fcr Verwaltungswissenschaften Speyer.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Dieser Beitrag ist Teil des <a title=\"Symposium Trademocracy\" href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/category\/symposium\/trademocracy\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Symposiums Trademocracy<\/a> vom V\u00f6lkerrechtsblog und JuWiss. Weitere Beitr\u00e4ge werden ebensfalls auf JuWiss erscheinen <\/em><a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/33-2015\/\"><em>(hier).<\/em><\/a> <em>Parallel zu diesem Post\u00a0erscheinen\u00a0auf dem JuWissBlog der Beitrag von <a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/35-3015\/\">Andrej Lang<\/a> zum gleichen Thema sowie der Beitrag von <a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/36-2015\/\">Patricia Wiater<\/a> zum Einfluss des F\u00f6deralismus auf die demokratische Bewertung von Freihandelsabkommen.<\/em><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Roland Hoffmann, \u201cZul\u00e4ssigkeitsgrenzen von Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen nach EU-Recht\u201d,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 21 April 2015, doi: 10.17176\/20170403-222153.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Debatte um TTIP und andere derzeit von der Europ\u00e4ischen Union verhandelte Freihandelsabkommen wird am kontroversesten \u00fcber das Thema Investor-Staat-Schiedsvereinbarungen (ISDS) gestritten. 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