{"id":4514,"date":"2015-04-20T00:00:00","date_gmt":"2015-04-20T05:53:33","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/investitionsschiedsverfahren-individualrechtsschutzes-oder-anti-demokratische-herrschaft\/"},"modified":"2020-12-09T13:51:26","modified_gmt":"2020-12-09T12:51:26","slug":"investitionsschiedsverfahren-individualrechtsschutzes-oder-anti-demokratische-herrschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/investitionsschiedsverfahren-individualrechtsschutzes-oder-anti-demokratische-herrschaft\/","title":{"rendered":"Investitionsschiedsverfahren: Individualrechtsschutz oder \u201eanti-demokratische Konzernherrschaft&#8221;?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Einst l\u00f6sten Schiedsverfahren die Kanonenbootpolitik der Industrienationen ab. Heute ger\u00e4t die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter Beschuss. Charakteristika des Systems wie Verhandlungen unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit, \u00dcbertragung von Entscheidungsgewalt auf drei Einzelpersonen als Schiedsrichter, aber auch eine vermeintlich uneinheitliche Spruchpraxis der Schiedsgerichte erregen Unruhe. Abw\u00e4gungsentscheidungen zwischen \u00f6ffentlichen und Unternehmensinteressen, so der Kern der Kritik in Deutschland, d\u00fcrften nicht von \u201eSchattengerichten\u201c in Hinterzimmern getroffen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Entwicklung der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit im modernen V\u00f6lkerrecht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Debatte vernachl\u00e4ssigt, dass Schiedsgerichte im modernen V\u00f6lkerrecht auf eine wesentlich l\u00e4ngere Geschichte zur\u00fcckblicken als eine institutionalisierte Gerichtsbarkeit. Exemplarisch zeigt dies das Ergebnis der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907: Der Versuch, eine obligatorische internationale Gerichtsbarkeit zu etablieren, scheiterte. Vielmehr gr\u00fcndeten die teilnehmenden Staaten den <a href=\"http:\/\/www.pca-cpa.org\/\">St\u00e4ndigen Schiedshof<\/a> (Permanent Court of Arbitration) zur friedlichen Streitbeilegung von \u2013 wohlgemerkt rein zwischenstaatlichen \u2013 Streitigkeiten. Konflikte sollten nicht l\u00e4nger milit\u00e4risch, sondern durch Schiedsgerichte gel\u00f6st werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aber auch der Schutz von dem, was wir heute unter Auslandsinvestitionen verstehen, ging bis zu den Haager Friedenskonferenzen h\u00e4ufig einher mit dem Einsatz milit\u00e4rischer Gewalt. Noch im 19. Jahrhundert entsandte beispielsweise in der sogenannten Don Pacifico-Aff\u00e4re der britische Au\u00dfenminister Lord Palmerston Milit\u00e4rschiffe in die \u00c4g\u00e4is, um griechisches Eigentum in dem Wert zu beschlagnahmen, den vorher ein britischer Staatsangeh\u00f6riger vergeblich von Griechenland eingefordert hatte. Es kam schlie\u00dflich sogar zu einer Blockade des Hafens von Pir\u00e4us.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der Zweiten Haager Friedenskonferenz endete langsam diese Kanonenbootdiplomatie \u2013 parallel erstarkte das v\u00f6lkerrechtliche Gewaltverbot. Es entwickelte sich die heute noch bekannte Form der Durchsetzung des fremdenrechtlichen Mindeststandards oder dar\u00fcber hinausgehender Rechte im Rahmen des diplomatischen Schutzes vor Schiedsgerichten, dem St\u00e4ndigen Internationalen Gerichtshof (StIGH) und sp\u00e4ter dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Die schiedsgerichtliche Entwicklung geht von den Mixed Claims Commissions der ersten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts bis zur Etablierung des Iran-US Claims Tribunals 1981.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Idee der M\u00fctter und V\u00e4ter des Grundgesetzes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch das Grundgesetz greift noch 1949 \u2013 trotz der zwischenzeitlichen Errichtung zweier internationaler Gerichte (StIGH und IGH) \u2013 auf die Schiedsgerichtsbarkeit zur Beilegung internationaler Streitigkeiten, wie sie auch Investitionsschutzstreitigkeiten darstellen, zur\u00fcck. Art.\u00a024 III GG normiert, der Bund werde \u201eVereinbarungen \u00fcber eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.\u201c Zwar hat die internationale Entwicklung eine so qualifizierte Schiedsgerichtsbarkeit bisher nicht hervorgebracht, dennoch zeigt diese Norm die grunds\u00e4tzlich positive Grundhaltung der deutschen Verfassung gegen\u00fcber Schiedsverfahren \u2013 zus\u00e4tzlich zur ohnehin gegebenen Erm\u00e4chtigung zur \u00dcbertragung von Hoheitsrechten, auch der Rechtsprechung, auf zwischenstaatliche Einrichtungen nach Art. 24\u00a0I GG.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die heutigen Investitionsschutzverfahren<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit selbst hat erst in den letzten 15 Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Zwar schlossen Deutschland und Pakistan bereits 1959 den weltweit ersten Investitionsschutzvertrag (BIT). Auch das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) wurde schon 1966 etabliert. Seinen ersten Fall registrierte es aber erst 1972. Die Marke von zehn neuen ICSID-Schiedsklagen in einem Jahr wurde wiederum erst 2001 gebrochen. Bis heute hat das ICSID <a href=\"https:\/\/icsid.worldbank.org\/apps\/ICSIDWEB\/cases\/Pages\/AdvancedSearch.aspx\">516 F\u00e4lle<\/a> registriert. Mit denen anderer Institutionen und <em>ad hoc<\/em>-Verfahren d\u00fcrfte die Gesamtzahl aller bisherigen Investitionsschiedsklagen bei 600 liegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erst mit dem Schritt von der notwendigerweise auf einem State Contract beruhenden Schiedsvereinbarung zur \u201eArbitration without Privity\u201c, der Schiedsgerichtsbarkeit ohne unmittelbares Vertragsverh\u00e4ltnis, erlebte das Investitionsschutzrecht seinen Aufschwung. F\u00fcr Investitionsschiedsverfahren reichten nun BITs oder Investitionsgesetze als Grundlage. Durch diese gibt der Gaststaat sein Angebot zum Abschluss einer Schiedsabrede ab, der Investor nimmt es durch seine Klage an.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die funktionale V\u00f6lkerrechtssubjektivit\u00e4t des Einzelnen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Investitionsschutzrecht bereitete so den Weg vom diplomatischen Schutz hin zur funktionalen V\u00f6lkerrechtssubjektstellung des Einzelnen. Dem Investor kommt ein eigenes Klagerecht zu. Im Erfolgsfalle erh\u00e4lt er nicht nur ein blo\u00dfes Feststellungsurteil. Vielmehr wird ihm direkt eine Entsch\u00e4digung in Geld zugesprochen \u2013 eine Entwicklung, die dem voranschreitet, was beispielsweise der menschenrechtliche Individualschutz im Rahmen der EMRK nur langsam zu leisten beginnt. Im Kontrast zur \u00f6ffentlichen Kritik am Investitionsschutz wird der immer noch sehr z\u00f6gerliche Zuspruch von Schadensersatz in Individualbeschwerdeverfahren durchweg positiv kommentiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine schiedsgerichtliche Rechtsdurchsetzung kann nur als St\u00e4rkung individueller Rechte auf internationaler Ebene gesehen werden. Sie befreit den Einzelnen aus der Abh\u00e4ngigkeit von den politischen Interessen seines Heimatlandes und f\u00fcllt damit eine Rechtschutzl\u00fccke. Nicht immer sind Staaten schlie\u00dflich gewillt, ihre Angeh\u00f6rigen diplomatisch zu sch\u00fctzen. Eindrucksvoll unterstreicht dies in Bezug auf die deutsche Bundesregierung der Fall <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/zeit-magazin\/2014\/47\/enteignung-entschaedigung-franz-sedelmayer-russland\"><em>Franz Sedelmayer v Russland<\/em><\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die \u00f6ffentliche Kritik<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was ist also die Grundlage der Kritik an schiedsgerichtlicher Streitbeilegung? Eine vermeintlich investorenfreundliche Ausrichtung der Entscheidungstr\u00e4ger ist statistisch nicht zu verzeichnen: In weniger als einem Drittel der F\u00e4lle \u201egewinnt\u201c der Investor (so f\u00fcr 2013 der <a href=\"http:\/\/unctad.org\/en\/PublicationsLibrary\/wir2014_en.pdf\">UNCTAD World Investment Report 2014<\/a>, S. 126). Regelm\u00e4\u00dfig wird ihm auch nur ein Teil der beantragten Entsch\u00e4digung zugesprochen. Auch auf die Schiedsrichterauswahl haben beide Parteien den gleichen Einfluss. Vielfach wird dieses Amt von derzeitigen oder ehemaligen Richtern am IGH oder Professoren besetzt \u2013 die <a href=\"http:\/\/www.daserste.de\/information\/wirtschaft-boerse\/plusminus\/sendung\/swr\/2014\/freihandelsabkommen_11_06_2014-100.html\">Schiedsgerichte aus drei Wirtschaftsanw\u00e4lten<\/a> sind eine verk\u00fcrzte Darstellung der Presse.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bleibt also zu fragen, ob ein \u201eRegulatory Chill\u201c (die Drohung mit Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcchen, die Staaten veranlasst, Regulierungsma\u00dfnahmen zu unterlassen) tats\u00e4chlich existiert. In der Realit\u00e4t zeigt sich jedenfalls, dass Staaten vor Beschluss einer Ma\u00dfnahme h\u00e4ufig die eventuellen Risiken von (schiedsgerichtlichen) Schadensersatzforderungen sehr wohl absch\u00e4tzen \u2013 und dennoch regulierend eingreifen. Ohnehin sind Schiedsgerichte keinesfalls erm\u00e4chtigt, demokratische Entscheidungsprozesse umzukehren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insbesondere hinsichtlich Transparenz hat das Investitionsschiedsrecht in den letzten Jahren eine gro\u00dfe Entwicklung genommen. Im Verfahren <a href=\"http:\/\/www.pca-cpa.org\/showpage.asp?pag_id=1341\"><em>Bilcon of Delaware et al v Canada<\/em><\/a> wurden 2013 bereits m\u00fcndliche Verhandlungen live im Internet \u00fcbertragen. J\u00fcngst <a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/DE\/Presse\/pressemitteilungen,did=696962.htm\">unterzeichnete Deutschland gemeinsam mit zun\u00e4chst sieben weiteren Staaten die Mauritius-Konvention<\/a>, die den <a href=\"http:\/\/www.uncitral.org\/uncitral\/en\/uncitral_texts\/arbitration\/2014Transparency.html\">UNCITRAL-Transparenzregeln aus dem Jahr 2014<\/a> auch f\u00fcr bestehende BITs Geltung verleiht. Investitionsschiedsverfahren werden so transparenter als so manche nationale Gerichtsverfahren, jedenfalls als deutsche Gerichtsverfahren: Wo werden schon Schrifts\u00e4tze ver\u00f6ffentlicht oder Verhandlungen im Internet \u00fcbertragen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In diesem Lichte ist auch die derzeitige Debatte weiter zu f\u00fchren. Es muss darum gehen, wie das bestehende System weiter verbessert werden kann, um so auch den v\u00f6lkerrechtlichen Individualrechtsschutz weiter zu st\u00e4rken. Dies ist auch im langfristigen Interesse der Staaten \u2013 schlie\u00dflich werden zwischenstaatliche Konflikte damit verringert. Nicht notwendigerweise m\u00fcssen Ver\u00e4nderungen allerdings einseitig zu ihren Lasten gehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Sebastian Wuschka, LL.M. (Geneva MIDS), Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, Hamburg &amp; Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakult\u00e4t der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum <\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Dieser Beitrag ist Teil des <a title=\"Symposium Trademocracy\" href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/category\/symposium\/trademocracy\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Symposiums Trademocracy<\/a>. Weitere Beitr\u00e4ge werden ebensfalls auf Juwiss erscheinen <\/em><a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/34-2015\/\"><em>(hier).<\/em><\/a><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Sebastian Wuschka, \u201cInvestitionsschiedsverfahren: Individualrechtsschutz oder \u201eanti-demokratische Konzernherrschaft&#8221;?\u201d,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 20 April 2015, doi: 10.17176\/20170403-221819.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einst l\u00f6sten Schiedsverfahren die Kanonenbootpolitik der Industrienationen ab. Heute ger\u00e4t die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter Beschuss. Charakteristika des Systems wie Verhandlungen unter Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit, \u00dcbertragung von Entscheidungsgewalt auf drei Einzelpersonen als Schiedsrichter, aber auch eine vermeintlich uneinheitliche Spruchpraxis der Schiedsgerichte erregen Unruhe. 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