{"id":4495,"date":"2015-02-20T00:00:00","date_gmt":"2015-02-20T14:16:03","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/die-rules-of-the-game-der-rule-of-law-forderung\/"},"modified":"2020-12-09T13:53:53","modified_gmt":"2020-12-09T12:53:53","slug":"die-rules-of-the-game-der-rule-of-law-forderung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/die-rules-of-the-game-der-rule-of-law-forderung\/","title":{"rendered":"Die \u201erules of the game\u201c der Rule of Law-F\u00f6rderung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Eine Replik auf <\/strong><a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/rule-of-law-forderung-jenseits-des-staatsaufbaus\/\"><strong>Matthias K\u00f6tter<\/strong><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Durchbruch: Nach \u00fcber 60 Jahren des juristischen Engagements in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verspricht die \u201ezweite Generation\u201c internationaler Rule of Law-F\u00f6rderung, die Defizite der bisherigen Ans\u00e4tze zu \u00fcberwinden. Ein ver\u00e4nderter Fokus, neue Methoden, angemessene Anreizstrukturen und mehr Sensibilit\u00e4t f\u00fcr den Kontext sollen dazu beitragen, endlich messbare Fortschritte zu erzielen. Auf der Grundlage konkreter Problemanalysen werden lokale Reformen gef\u00f6rdert, die vor allem auch informelle Rechtsdurchsetzungsmechanismen integrieren. So k\u00f6nnen langsam Strukturen wachsen, die f\u00fcr die betroffenen Bev\u00f6lkerungen eine sp\u00fcrbare Rechtsstaats-Dividende realisieren.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was soll gegen solch einen praxisorientierten und zugleich theoretisch reflektieren Ansatz einzuwenden sein? Wenn rechtsorientierte EZ funktioniert, dann wohl auf die im Beitrag von Matthias K\u00f6tter skizzierte Weise. Doch klingt die Rhetorik, die die Pr\u00e4sentation der \u201ezweiten Generation\u201c begleitet, nicht eigent\u00fcmlich vertraut? Geh\u00f6rt nicht der Aufruf zur Bescheidenheit, zur normativen Reflexivit\u00e4t und zur Effektivit\u00e4tsorientierung sp\u00e4testens seit den wegweisenden \u201e<a href=\"http:\/\/heinonline.org\/HOL\/LandingPage?handle=hein.journals\/wlr1974&amp;div=49&amp;id=&amp;page=\">Scholars in Self-Estrangement<\/a>\u201c von David Trubek und Marc Galanter aus dem Jahr 1974 zum Standard-Repertoire der \u201eLaw and Development\u201c- oder heute eben der \u201eRule of Law\u201c-Literatur? Werden nicht in den <a href=\"http:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=2435190\">40 Jahren seither<\/a> in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden immer neue Paradigmen entworfen, die dann, einige Jahre sp\u00e4ter aus eben den Gr\u00fcnden verworfen werden, die schon den \u00e4lteren Ans\u00e4tzen entgegengehalten wurden: letztlich nicht wirksam, nicht reflexiv genug.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Probleml\u00f6sung durch (Rechts-)Wissenschaft?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht glaubt die entsprechende Literatur zu sehr daran, bereits mit der Bestimmung des richtigen theoretischen Paradigmas die Probleme der Praxis gel\u00f6st zu haben. Vielleicht hat sie mit \u201einformal justice\u201c diesmal aber auch die richtige Formel gefunden, und es stellen sich tats\u00e4chlich Erfolge ein. Das bleibt unbedingt zu hoffen. Das Scheitern der bisherigen Ans\u00e4tze darf nicht zum Zynismus verf\u00fchren. Vielmehr gilt es, best\u00e4ndig aus den Fehlschl\u00e4gen zu lernen und die Instrumente zu verfeinern. Und tats\u00e4chlich ist es ein wichtiger Schritt, bei der Rule of Law-F\u00f6rderung die rechtsethnologische und -anthropologische Einsicht aufzunehmen, wonach \u201einformelle\u201c Regelungen \u2013 bzw. in anderer Terminologie: der \u201eRechtspluralismus\u201c \u2013 f\u00fcr die Governance-Struktur einer Gesellschaft entscheidend sind. So lassen sich in S\u00fcdafrika, Liberia, Indonesien oder in den zahlreichen anderen von Matthias K\u00f6tter und in der weiteren Sekund\u00e4rliteratur angef\u00fchrten L\u00e4ndern m\u00f6glicherweise informelle Rechtsdurchsetzungsmechanismen finden und st\u00e4rken, die Effektivit\u00e4t und Wertverwirklichung nachhaltig und erfolgreich balancieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Doch was k\u00f6nnen die \u201eScholars\u201c und was kann insbesondere die Rechtswissenschaft zu diesem Entdeckungsverfahren beitragen? Das Aufsp\u00fcren erfolgsversprechender Strukturen setzt in jedem Einzelfall eine umfassende ethnologische und anthropologische Arbeit voraus, zu der allerdings Rechtswissenschaftler_innen meist die Ausbildung und vielfach wohl auch die Neigung fehlt (auch wenn neue Institutionen <a href=\"http:\/\/www.eth.mpg.de\/cms\/de\/people\/d\/foblets\/index.html\">hier<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.lsi-berlin.org\/\">hier<\/a> hoffentlich Abhilfe schaffen). An die einmal identifizierten und \u201edicht\u201c beschriebenen informellen Mechanismen k\u00f6nnen dann zahlreiche Anfragen, insbesondere auch aus <a href=\"http:\/\/www.vrue.nomos.de\/archiv\/2012\/heft-2\/\">postkolonialer<\/a> und aus <a href=\"http:\/\/www.routledge.com\/books\/details\/9780415526067\/\">feministischer<\/a> Sicht, gestellt werden. Doch sind dabei ebenfalls keine einfachen Antworten zu erwarten: Wie Matthias K\u00f6tter zu Recht betont, weisen informelle Ordnungen ebenso wenig wie formelles Recht bestimmte inh\u00e4rente Qualit\u00e4ten auf \u2013 au\u00dfer der ambivalenten Tatsache, Ordnung zu sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Perspektivwechsel\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Angesichts dessen k\u00f6nnte es sich f\u00fcr Rechtswissenschaftler_innen, die in westlichen L\u00e4ndern an Schreibtischen sitzen und die f\u00fcr ihre Arbeit auf publizierte Quellen verwiesen sind, als sinnvolle Strategie erweisen, wenigstens zeitweise die Perspektive zu wechseln und den Forschungsgegenstand st\u00e4rker an den eigenen Erkenntnis- und Bewertungsm\u00f6glichkeiten auszurichten. Bestimmte Dinge sind aus \u201eunserer\u201c Sicht deutlich einfacher zu erforschen als andere. Existenz und Funktionieren informeller Rechtssysteme oder die Evaluation der Implementation konkreter Rule of Law-F\u00f6rderma\u00dfnahmen geh\u00f6ren nicht zu den uns leicht zug\u00e4nglichen Wissensbest\u00e4nden dieser Welt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Solange wir uns aber nicht vor Ort begeben, werden wir im besten Fall auf die notwendig verzerrten Darstellungen dieser Ph\u00e4nomene in der wissenschaftlichen Sekund\u00e4rliteratur und in interessengeleiteten Projektberichten verwiesen sein; im schlechtesten Fall fehlt es ganz an belastbarem Wissen. Auf solch prek\u00e4rer Grundlage Theorie zu betreiben, geht mit der Gefahr einher, stets der j\u00fcngsten Mode aus der Entwicklungspraxis hinterherzulaufen, um dann, wenn sich deren Scheitern ank\u00fcndigt, dies anzuprangern, Besserung zu geloben und auf den n\u00e4chsten Zug aufzuspringen. Vielleicht ist es sinnvoll, in einer arbeitsteiligen Wissenschaftswelt erst einmal <a href=\"http:\/\/www2.iniis-neu.uni-bremen.de\/uploads\/CfPEthnographyIR.pdf\">anderen Wissenschaften<\/a> die Generierung ausreichenden Wissens und den Entwurf der Paradigmen effektiver Rule of Law-F\u00f6rderung zu \u00fcberlassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hei\u00dft das, Jurist_innen sollten ins Glied zur\u00fccktreten? Im Gegenteil. Vielmehr treten mit einem Perspektivwechsel die Strukturen und Mechanismen der entwicklungsorientierten EZ selbst in den Blick. Damit wird \u201eunsere\u201c Seite der Rule of Law-F\u00f6rderung der Analyse und der normativen Kritik zug\u00e4nglich. Hier lassen sich durchaus juristische Kompetenzen aktivieren: Den genuin rechtlichen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, sind in den letzten Jahren die Forschungen zum <a href=\"http:\/\/www.mohr.de\/nc\/rechtswissenschaft\/schriftenreihen\/detail\/buch\/entwicklungsverwaltungsrecht.html\">Entwicklungsverwaltungsrecht<\/a> bereits intensiv nachgegangen. Aber es gilt auch hier, den \u201einformellen\u201c Strukturen Aufmerksamkeit zu widmen: Welche Akteure treten mit welchen Interessen in der rechtsorientierten EZ auf? Welche Bedeutung hat die Zuweisung von Kompetenzen in diesem Feld an bestimmte Ressorts, (internationale) Organisationen oder auch an Private bzw. in Privatrechtsform organisierte Institutionen? Welcher Einfluss kommt Expert_innen zu und welche Steuerungsmedien jenseits des Rechts werden hier relevant? Kurz: Was sind die \u201erules of the game\u201c der Rule of Law-F\u00f6rderung?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicherlich lassen sich diese Fragen nicht auf der Basis der juristischen Methodenlehre beantworten. Die pr\u00e4zise Rekonstruktion der Rule of Law-F\u00f6rderung als eines sozialen \u201e<a href=\"http:\/\/www.lse.ac.uk\/collections\/law\/sociological\/Sociological%20enquiries%20paper_Desai.docx\">Feldes<\/a>\u201c wird prim\u00e4r eine Aufgabe f\u00fcr (Organisations\u2011)Soziolog_innen sein. Doch \u2013 um diese These zu wagen \u2013 weil in Deutschland ausgebildeten Jurist_innen das b\u00fcrokratische Innenleben einer transnationalen Geberorganisation oder die Interaktion von staatlichen F\u00f6rderpolitiken und den Aktivit\u00e4ten von NGOs im Zweifel deutlich n\u00e4her liegt als lokales Recht in Indonesien, sind die Chancen f\u00fcr einen ertragreichen interdisziplin\u00e4ren Dialog besser. In diesen Dialog kann die Rechtswissenschaft ihre spezifischen F\u00e4higkeiten einbringen: Interesse am Detail, Sensibilit\u00e4t f\u00fcr Machtfragen, Aufmerksamkeit f\u00fcr \u201eblo\u00dfe\u201c Organisations- und Verfahrensfragen etc.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">All das l\u00e4sst sich dann auch auf die von Matthias K\u00f6tter beschriebene \u201ezweite Generation\u201c internationaler Rule of Law-F\u00f6rderung anwenden \u2013 beide Forschungsans\u00e4tze schlie\u00dfen sich also keineswegs gegenseitig aus. Dadurch geraten etwa folgende Problemstellungen in den Blick: Welcher Instrumente bedient sich die \u201ezweite Generation\u201c? Welche Akteure sind hier pr\u00e4sent? Wie f\u00fcgen sich die hier formulierten Anspr\u00fcche in das sonstige Feld der rechtsorientierten Entwicklungszusammenarbeit ein? Oder auch: Gibt es Kollisionen mit klassischen State Building-Ans\u00e4tzen und wie werden diese aufgel\u00f6st?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Darin jedenfalls gleicht die rechtsorientierte Entwicklungsforschung jeder anderen Art von Forschung: Am Ende stehen mehr Fragen als Antworten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><a href=\"http:\/\/www.jura.uni-freiburg.de\/institute\/rphil\/stawi\/de\/personen\/thomas-wischmeyer\">Thomas Wischmeyer<\/a>\u00a0ist\u00a0Akademischer Rat a.Z. am\u00a0Institut f\u00fcr Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie der\u00a0Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Thomas Wischmeyer, \u201cDie \u201erules of the game\u201c der Rule of Law-F\u00f6rderung\u201d, <em><span style=\"color: #000000;\">V\u00f6lkerrechtsblog<\/span><\/em>, 20 February 2015, doi: 10.17176\/20170203-140138.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Replik auf Matthias K\u00f6tter Ein Durchbruch: Nach \u00fcber 60 Jahren des juristischen Engagements in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verspricht die \u201ezweite Generation\u201c internationaler Rule of Law-F\u00f6rderung, die Defizite der bisherigen Ans\u00e4tze zu \u00fcberwinden. 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