{"id":4491,"date":"2015-02-02T00:00:00","date_gmt":"2015-02-02T06:46:47","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/vor-savoteze-lasati-i-savoteze\/"},"modified":"2020-12-09T13:53:03","modified_gmt":"2020-12-09T12:53:03","slug":"vor-savoteze-lasati-i-savoteze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/vor-savoteze-lasati-i-savoteze\/","title":{"rendered":"\u201eVor s\u0103voteze, l\u0103sa\u021bi-i s\u0103voteze!\u201c*"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">(*\u201cSie wollen w\u00e4hlen, lasst Ihnen ihre Stimme!\u201c So der Aufruf zu solidarischen Protesten innerhalb Rum\u00e4niens mit den Auslandsrum\u00e4nen)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kilometerlange Schlangen, verstopfte Stra\u00dfenz\u00fcge und zunehmend emp\u00f6rte rum\u00e4nische Staatsb\u00fcrger*innen \u2013 die Bilder, welche aus Br\u00fcssel, London, Birmingham, M\u00fcnchen, Rom, Stra\u00dfburg, Chisinau, Paris und vielen weiteren Orten mit rum\u00e4nischen diplomatischen Einrichtungen am Sonntag, den 16. November, auf den sozialen Netzwerken verbreitet wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Zehntausende, welche bis zu zw\u00f6lf Stunden in winterlicher K\u00e4lte vor den Wahlb\u00fcros anstehen, Stunde um Stunde vergeblich darauf bangen, dass sie ihre Stimme doch noch abgeben k\u00f6nnen und nach der Schlie\u00dfung sogar mit Tr\u00e4nengas von der Polizei vertrieben werden, wie in Paris geschehen \u2013 dies kann nur skandal\u00f6s genannt werden. Doch welche Schlussfolgerungen k\u00f6nnen aus der Situation der rum\u00e4nischen Diaspora f\u00fcr die jungen Demokratien S\u00fcdosteuropas gezogen werden und welche rechtlichen und normativen Implikationen gehen damit einher?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Diaspora im Rum\u00e4nischen und Moldawischen Wahlkrimi 2014<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die rum\u00e4nische Diaspora stand wieder einmal vor massiven Hindernissen, um am Wahlgeschehen ihres Heimatslandes ordnungsgem\u00e4\u00df zu partizipieren und ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Dies stellt stellt sicherlich keinen zuf\u00e4lligen Einzelfall dar, sind \u00e4hnliche Vorw\u00fcrfe doch schon in der ersten Runde der Pr\u00e4sidentschaftswahl am 2. November laut geworden. Die folgenden Proteste in einigen europ\u00e4ischen St\u00e4dten sowie in der Hauptstadt Bukarest blieben weitestgehend erfolglos. Auch Beschwerden an die EU und Kommissionspr\u00e4sident Juncker f\u00fchrten nicht dazu, dass die Zahl der Wahllokale f\u00fcr die Stichwahl zwischen Victor Ponta (PSD) und Klaus Iohannis (ACL) entsprechend erh\u00f6ht wurde. <a href=\"http:\/\/www.dw.de\/romanias-top-diplomat-resigns-after-botched-expatriate-vote\/a-18071945\">Zwei Au\u00dfenminister<\/a> mussten im Zuge der gesellschaftlichen Proteste den Hut nehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zwei Wochen sp\u00e4ter zeigten sich auch im Nachbarland Moldau <a href=\"http:\/\/www.rferl.org\/content\/moldova-holds-key-general-elections\/26717316.html\">\u00e4hnliche Schwierigkeiten<\/a> Die Parlamentswahl am 30. November stand im Mittelpunkt einer politischen Richtungsentscheidung der Republik zwischen Europ\u00e4ischer Union und Russland. Im Gegenzug zum europ\u00e4ischen Nachbar Rum\u00e4nien, befindet sich der Gro\u00dfteil der moldawischen Diaspora in Russland, wo f\u00fcr nahezu 300.000 moldawische Staatsb\u00fcrger*innen nur f\u00fcnf Wahllokale bereit standen. Besonders in Moskau soll es dabei zu chaotischen Szenen gekommen sein. Sogar Spezialeinsatzkr\u00e4fte der russischen Polizei mussten herbeigerufen werden. Viel schwerwiegender war jedoch die Situation im separatistischen Gebiet Transnistrien, welches durch Russland unterst\u00fctzt wird. Wie bei den vergangenen Wahlen gab es auch diesmal keine Wahllokale f\u00fcr die mehr als 200.000 moldawischen Staatsb\u00fcrger jenseits des Dnister. Es wurden jedoch spezielle Wahlstationen in der demilitarisierten Zone um Transnistrien eingerichtet. In beiden s\u00fcdosteurop\u00e4ischen Staaten haben sich pro-europ\u00e4ische Kandidaten und Parteib\u00fcndnisse durchgesetzt. Doch die abermalige, systematische Behinderung demokratischer Partizipation der s\u00fcdosteurop\u00e4ischen Diaspora ist gewiss kein Grund zu Feiern \u2013 Katerstimmung macht sich breit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>25 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs \u2013 <em>Wir sind das Volk<\/em>?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">25 Jahre nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und der blutigen Revolution gegen den Diktatur Ceausescu, leben bis zu vier Millionen Rum\u00e4n*innen im Ausland, vorwiegend in den europ\u00e4ischen Staaten Italien, Spanien, Deutschland und Gro\u00dfbritannien. Auch die Eltern des frisch gew\u00e4hlten Pr\u00e4sidenten Iohannis sind wie viele Angeh\u00f6rige deutscher Minderheiten in den 1990ern nach Deutschland umgesiedelt, wo sich zurzeit circa 200.000 rum\u00e4nische Staatsb\u00fcrger*innen dauerhaft aufhalten. Dabei zeigt sich am deutschen Fall eindeutig, wie erfolgreich eine andere Nation ihre gro\u00dfe deutsche Diaspora behandelt und versucht diese zunehmend in den demokratischen Prozess zu integrieren. Die T\u00fcrkei erm\u00f6glicht es ihren ungef\u00e4hr 1,4 Millionen wahlberechtigten Staatsangeh\u00f6rigen in Deutschland nach der Erweiterung des Auslandswahlrechts von Ministerpr\u00e4sident Erdogan an allen parlamentarischen Wahlen teilzunehmen. Um wirklich allen Wahlberechtigten die M\u00f6glichkeit zur Stimmabgabe zu geben, wird dabei kurzerhand das Berliner Olympiastadion zur <a href=\"http:\/\/www.cicero.de\/weltbuehne\/tuerkische-wahlen-deutschland-erdogan-zieht-nicht\/58015\">gr\u00f6\u00dften Wahlkabine Deutschlands<\/a> umfunktioniert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Gegensatz zur t\u00fcrkischen Diaspora, erlangten Angeh\u00f6rige der ehemaligen realsozialistischen Staaten das Auslandswahlrecht schon zu Beginn der 90er Jahre im Zuge umfassender Reformen im Staatsb\u00fcrgerschaftsrecht. Die im Ausland lebenden Staatsb\u00fcrger aus <a href=\"http:\/\/eudo-citizenship.eu\/admin\/?p=file&amp;appl=countryProfiles&amp;f=139-RO-FRACIT.pdf\">Rum\u00e4nien<\/a>, <a href=\"http:\/\/eudo-citizenship.eu\/admin\/?p=file&amp;appl=countryProfiles&amp;f=1323-Bulgaria-FRACIT.pdf\">Bulgarien<\/a>, <a href=\"http:\/\/eudo-citizenship.eu\/admin\/?p=file&amp;appl=countryProfiles&amp;f=135-Croatia-FRACIT.pdf\">Kroatien<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.presedinte.md\/titlul2#2\">Moldawien<\/a> haben damit neben ihrer wirtschaftlichen Unterst\u00fctzung der Heimatl\u00e4nder durch R\u00fcck\u00fcberweisungen oft auch eine entscheidende, in der Verfassung verankerte, politische Rolle. Die <a href=\"http:\/\/www.servat.unibe.ch\/icl\/ro00000_.html\">rum\u00e4nische Verfassung<\/a> ist dabei besonders spezifisch, da sie die Verbindung zu den im Ausland lebenden Staatsb\u00fcrgern (\u201eRom\u00e2nii de Pretutindeni\u201c) hervorhebt und sogar eine <a href=\"http:\/\/www.dprp.gov.ro\/despre-noi\/\">Abteilung des Ausw\u00e4rtigen Ministeriums<\/a> der Diaspora gewidmet ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts, verfassungsgem\u00e4\u00df verankert als <em>fundamental rights<\/em>, war sicherlich ein schlagkr\u00e4ftiges Symbol demokratischer Transformation. Bis heute bilden die Auslandsrum\u00e4nen eine nicht zu untersch\u00e4tzende politische Kraft, wie vor allem die Wiederwahl Traian Basescus als Staatspr\u00e4sident 2009 mit dem knappen Vorsprung von 70.000 Stimmen gezeigt hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das Z\u00fcnglein an der Waage \u2013 Die Diaspora zwischen Instrumentalisierung und Ausgrenzung im heutigen Europa<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diaspora kann viele Gesichter haben. Rechtlich und politisch relevant zeigten sich die h\u00f6chst emotionalen Diskussionen um Staatsb\u00fcrgerschaft und Wahlrecht der jeweiligen Auslandsbev\u00f6lkerung in den Regierungen <a href=\"http:\/\/www.wzb.eu\/sites\/default\/files\/publikationen\/wzb_mitteilungen\/s45-48arkilic.pdf\">Erdogan<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.budapester.hu\/2012\/01\/30\/wahlrecht-fur-auslandsungarn\/\">Orban<\/a>. Die Einf\u00fchrung der Staatsb\u00fcrgerschaft f\u00fcr circa 2,5 Millionen Auslandsungarn 2010 steht dabei im starken Kontrast zu gegenteiligen Tendenzen in <a href=\"http:\/\/en.iju.hr\/ccpa\/ccpa\/downloads_files\/018%20-%20Interview.pdf\">Kroatien<\/a> und <a href=\"https:\/\/aceproject.org\/electoral-advice\/archive\/questions\/replies\/45575219\/962621958\/romanian_diaspora.pdf\">Rum\u00e4nien<\/a>, wo Staatspr\u00e4sident Adrian Nastase 2009 die Abwertung der Stimmen der rum\u00e4nischen Diaspora im Vergleich zur inl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung forderte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der <a href=\"http:\/\/www.venice.coe.int\/webforms\/documents\/CDL-AD(2011)022.aspx\">Report der Venedig Kommission von 2011<\/a> zu \u201eOut-of-Country Voting\u201c und die <a href=\"http:\/\/assembly.coe.int\/Main.asp?link=\/Documents\/AdoptedText\/ta09\/ERES1696.htm\">Europarats Resolution 1696 (2009)<\/a>, gefolgt von der Empfehlung 1890 (2009), sprechen dabei eine deutliche Sprache: obwohl keine einheitliche Praxis innerhalb der Mitgliedsstaaten ermittelt werden kann, wird die Ausweitung des Auslandswahlrecht doch klar begr\u00fc\u00dft. Hinzunehmende Einschr\u00e4nkungen des in <a href=\"http:\/\/echr.coe.int\/Documents\/Convention_ENG.pdf\">Artikel 3 Protokoll 1 der EMRK<\/a> verankerten Rechts auf freie Wahlen sind jedoch durchaus denkbar, wenn beispielweise das Durchf\u00fchren einer Wahl im Ausland unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Aufwendungen erfordern w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Praxis des EGMR findet sich eine Reihe relevanter Urteile zu m\u00f6glichen Verletzungen des Wahlrechts. <a href=\"http:\/\/eudo-citizenship.eu\/caselawDB\/docs\/ECHR%20Hilbe%20v.%20Liechtenstein.pdf\"><em>Hilbe v. Liechtenstein<\/em><\/a>, <a><em>Shindler v. United Kingdom<\/em><\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.refworld.org\/docid\/42d2605b4.html\"><em>Melnychenko v. Ukraine<\/em><\/a> k\u00f6nnen jedoch nur als Einzelf\u00e4lle wahrgenommen werden. Die Situation der Staatsb\u00fcrger in der Diaspora wird im Rahmen von <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/webservices\/content\/pdf\/003-4734064-5752880\"><em>Oran v. Turkey<\/em><\/a> sowie <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/sites\/eng\/pages\/search.aspx?i=001-109579\"><em>Sitaropoulos and Giakoumopoulos v. Greece<\/em><\/a> angesprochen, dennoch sind diese F\u00e4lle nicht repr\u00e4sentativ f\u00fcr die s\u00fcdosteurop\u00e4ische Diaspora. Diese steht nicht nur quantitativ, sondern auch historisch in einem anderen Kontext. Als stark heterogene Gruppe beinhaltet sie nicht nur meist zeitlich befristete Arbeitsmigrant*innen, sondern auch Angeh\u00f6rige von historisch gewachsenen Minderheiten, welche durch den zunehmenden Abbau von Grenzen an Bedeutung gewinnen. Die s\u00fcdosteurop\u00e4ische Diaspora ist vergleichsweise jung und kaum organisiert. Sie besitzt jedoch durch ihre R\u00fcck\u00fcberweisungen einen hohen Stellenwert f\u00fcr ihre Heimatstaaten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Diaspora als demokratisches Subjekt<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon der Begriff der Diaspora beinhaltet theoretisch und praktisch ein duales Element, da in ihm zwei Gruppen von Menschen zusammengefasst werden: die dauerhaft in einem anderen Land lebenden B\u00fcrger mit doppelter Staatsb\u00fcrgerschaft genauso wie Migrant*innen. Ihm liegt das Prinzip der Staatsb\u00fcrgerschaft zugrunde, welches in Bezug auf das Wahlrecht zwischen zwei Polen oszilliert: Zum einen die Anbindung des Wahlrechts an die territorialen Grenzen des Nationalstaats, zum anderen die vollkommene Abkoppelung des Wahlrechts vom Staatsb\u00fcrgerschaftsstatus.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein expansives Staatsb\u00fcrgerschaftsmodell mit weitreichenden Wahlrechten f\u00fcr die Diaspora sieht sich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Einerseits erlangen besonders historisch gewachsene Diaspora durch nationale Argumentationsmuster gew\u00f6hnlich mehr Mitbestimmungsrechte, andererseits stehen sie in Gefahr durch einen ethnischen Nationalismus instrumentalisiert zu werden. Auch das Prinzip des <em>Quod omnestangit<\/em><em>, ab omnibus approbetur <\/em>steht der extraterritorialen Partizipation entgegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Zuge von Globalisierung und Modellen dualer Staatsb\u00fcrgerschaft entwickelt sich die Diaspora zunehmend zum Gegenmodell abgeschlossener nationalstaatlicher Prozesse. Dabei wird im Rahmen philosophischer Vorstellungen wie Post-Nationalismus, Transnationalismus oder Kosmopolitismus das Konzept einer exklusiven, territorialen politischen Sph\u00e4re herausgefordert. So kann etwa Seyla Benhabibs Idee der Migration als Z\u00fcndfunke f\u00fcr neue post-nationale Inklusionsformen moderner Demokratien einige Elemente der \u00fcberdurchschnittlich hohen Wahlbeteiligung s\u00fcdosteurop\u00e4ischer Diaspora erkl\u00e4ren. Der Wille zur demokratischen Partizipation, die \u201epolitische Kultur\u201c nach Robert Putnam, scheint in ihnen besonders ausgepr\u00e4gt. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die s\u00fcdosteurop\u00e4ische Diaspora ein Indiz f\u00fcr die Best\u00e4tigung der These einer postnationalen Konstellation sein k\u00f6nnte. Demokratische \u00d6ffentlichkeit \u00fcberwindet nicht nur territoriale, sondern auch zeitliche, kulturelle und historische Grenzen. Die w\u00fctenden Rum\u00e4n*innen auf den Stra\u00dfen Europas sollten uns jedoch zu denken geben, inwieweit dieser normative Anspruch faktisch und rechtlich eingel\u00f6st wird. In Ermangelung eines gemeinsamen bindenden Standards in der Europ\u00e4ischen Union, bleibt die Diaspora bislang in der Passivit\u00e4t gefangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><a href=\"http:\/\/www.mpil.de\/de\/pub\/forschung\/forschung_im_detail\/projekte\/exno.cfm\">Silvia Steininger<\/a> ist wissenschaftliche Hilfskraft am Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches \u00f6ffentliches Recht und V\u00f6lkerrecht. Sie studiert Internationale Politik, Moderne Politische Theorie und V\u00f6lkerrecht im Master an der Universit\u00e4t Heidelberg.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Silvia Steininger, \u201c&#8217;Vor s\u0103voteze, l\u0103sa\u021bi-i s\u0103voteze!&#8217;*\u201d, <em><span style=\"color: #000000;\">V\u00f6lkerrechtsblog<\/span><\/em>, 2 February 2015, doi: 10.17176\/20170125-204356.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>(*\u201cSie wollen w\u00e4hlen, lasst Ihnen ihre Stimme!\u201c So der Aufruf zu solidarischen Protesten innerhalb Rum\u00e4niens mit den Auslandsrum\u00e4nen) Kilometerlange Schlangen, verstopfte Stra\u00dfenz\u00fcge und zunehmend emp\u00f6rte rum\u00e4nische Staatsb\u00fcrger*innen \u2013 die Bilder, welche aus Br\u00fcssel, London, Birmingham, M\u00fcnchen, Rom, Stra\u00dfburg, Chisinau, Paris und vielen weiteren Orten mit rum\u00e4nischen diplomatischen Einrichtungen am Sonntag, den 16. 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