{"id":4457,"date":"2020-06-19T00:00:00","date_gmt":"2020-06-19T07:00:08","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/internationales-recht-und-kapitalistische-verwertungslogik\/"},"modified":"2020-12-09T12:06:53","modified_gmt":"2020-12-09T11:06:53","slug":"internationales-recht-und-kapitalistische-verwertungslogik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/internationales-recht-und-kapitalistische-verwertungslogik\/","title":{"rendered":"Internationales Recht und kapitalistische Verwertungslogik"},"content":{"rendered":"<p><em>The Corporation, Law and Capitalism: A Radical Perspective on the Role of Law in the Global Political Economy<\/em> ist ein lautes Buch. Die Autor*in verspricht, auf \u201cradikale\u201d Weise unseren Blick auf das Verh\u00e4ltnis von Wirtschaft, Unternehmen und der Entwicklung des Internationalen Rechts zu ver\u00e4ndern; neue Kritik vorzutragen, die sich unter anderem auf bisher ungesichtetes Archivmaterial st\u00fctzt. Vielleicht bedarf es einer derartigen Ansage, um im ohrenbet\u00e4ubenden Rauschen des \u201cCorporate Accountability\u201d und \u201cBusiness &amp; Human Rights\u201c Diskurses geh\u00f6rt zu werden. Das jedenfalls ist das Anliegen des Buches. Die zentrale These: eine Menschenrechtsbindung f\u00fcr Unternehmen z\u00e4hmt nicht den kapitalistischen Akkumulationsprozess (und die von ihm ausgehende Gewalt), sondern verhilft vielmehr den Unternehmen, sich als legitime Akteure im internationale Raum zu etablieren und stabilisiert auf diese Weise langfristig kapitalistische Produktionsverh\u00e4ltnisse (S. 2).<\/p>\n<p>Baars\u2019 dezidiert marxistische Perspektive auf das Verh\u00e4ltnis von Unternehmen und Recht mutet streckenweise etwas deterministisch an. Zentrale Referenzpunkte sind die Arbeiten von <a href=\"https:\/\/www.marxists.org\/archive\/pashukanis\/1924\/law\/index.htm\">Eugen Paschukanis<\/a> und <a href=\"https:\/\/brill.com\/view\/title\/8418\">China Mieville<\/a>, neo-materialistische Rechtstheorien wie zum Beispiel die Arbeiten von <a href=\"http:\/\/sbb.berlin\/cbvlay\">Andrea Maihofer<\/a> oder <a href=\"https:\/\/www.uni-kassel.de\/fb05\/fachgruppen\/politikwissenschaft\/politische-theorie\/prof-dr-sonja-buckel\/publikationen.html\">Sonja Buckel<\/a> bleiben unbeachtet. Dennoch: es ist gerade die marxistische Perspektive, die es der Autor*in erlaubt, die unterschiedlichen Str\u00e4nge im Internationalen Recht gewinnbringend in einen gro\u00dfen Bogen zu verbinden. Indem Baars u.a. humanit\u00e4res V\u00f6lkerrecht, transnationales Investitionsrecht und Internationales Strafrecht zusammen betrachtet, tritt die wirtschaftspolitische Dimension gerade derjenigen Rechtsbereiche hervor, die gemeinhin v\u00f6llig losgel\u00f6st von dieser diskutiert werden.<\/p>\n<p><strong>Die Strafprozesse gegen deutsche Industrielle als kapitalistische Siegerjustiz<\/strong><\/p>\n<p>Dies gilt auch und insbesondere f\u00fcr das Internationale Strafrecht, das Baars im dritten Kapitel genauer untersucht. In den letzten Jahren, so die Autor*in, werde der Ruf nach einer strafrechtlichen Verantwortung von Unternehmern und Unternehmen f\u00fcr Menschenrechtsverbrechen immer lauter. Viele Praktiker*innen und Wissenschaftler*innen interessierten sich vor diesem Hintergrund vermehrt f\u00fcr die N\u00fcrnberger Industriellen-Prozesse.\u00a0 Auch Baars konzentriert sich auf diese Verfahren mit dem Anliegen, auf zwei blinde Flecken der gegenw\u00e4rtigen Debatte hinzuweisen. Anders als h\u00e4ufig dargestellt, seien die Industrieellenprozesse kein erfolgreicher, sondern ein gescheiterter Versuch, Unternehmen als Vertreter des Monopolkapitalismus f\u00fcr ihre Beteiligung am Angriffskrieg und den dabei begangenen Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.<\/p>\n<p>F\u00fcr ihre Argumentation verfolgt Baars <em>en detail<\/em> den Entscheidungsprozess, der zum Internationalen Tribunal gegen die Hauptkriegsverbrecher und den weiteren Verfahren gegen Wirtschaftsakteure gef\u00fchrt hat<em>. <\/em>Das Buch fokussiert hierbei die Entwicklung des <em>economic case,<\/em> also dem Anliegen der Alliierten den Beitrag der deutschen Wirtschaft zum Kriegsgeschehen aufzuzeigen. Baars spitzt die Analyse dabei auf zwei Begriffe zu: Die Prozesse h\u00e4tten als \u201eMoralit\u00e4ten\u201c (<em>morality play<\/em>) begonnen und sich zunehmend zu einem \u201eTheater des Absurden\u201c entwickelt (S. 134). Schon im Hauptkriegsverbrecherprozess sei es das Anliegen der Alliierten gewesen, zu zeigen, dass die Wirtschaft ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Kriegsmaschine gewesen war (S. 153). Anders als die zeitgen\u00f6ssischen gesellschaftlichen Debatten h\u00e4tten diese Verfahren jedoch nicht den grunds\u00e4tzlichen Zusammenhang von \u201eFaschismus und Kapitalismus\u201c untersucht oder den Krieg auf imperialistische Tendenzen kapitalistischer Akkumulationslogik zur\u00fcckgef\u00fchrt. Vielmehr stellte die Anklage auf die Raffgier der Unternehmer ab oder machte die Kartellbildung, also die als unheilvoll angesehene Verquickung von Staat und Wirtschaft, f\u00fcr das Kriegsgeschehen verantwortlich. Als <em>morality play<\/em> sollten die Kriegsverbrecherprozesse den Alliierten zun\u00e4chst eine moralische Autorit\u00e4t verleihen und die wirtschaftliche Intervention (Stichwort: Deindustrialisierung) nach dem Krieg legitimieren (S. 237). Auch die Nachfolgeprozesse gegen deutsche Industrielle, so die Rekonstruktion Baars, seien auf dieses Anliegen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Allerdings: Der tats\u00e4chliche Verlauf der Verfahren \u2013 milde Urteile, hinkende Urteilsbegr\u00fcndungen und schnell folgende Begnadigungen \u2013 sei dann von der aufkommenden Blockkonfrontation und der Angst der westlichen Alliierten, antikapitalistische Ressentiments zu f\u00f6rdern, beeinflusst worden. Angesichts der erdr\u00fcckenden Beweislast und der teilweise widerspr\u00fcchlichen Argumentation glichen Baars zufolge die Prozesse letztendlich einem Theater des Absurden.<\/p>\n<p>Inwiefern l\u00e4sst sich dieses Geschehen nun als Ausdruck einer \u201eSiegerjustiz des Kapitalismus\u201c begreifen, wie Baars im Titel des Kapitels fragt? Die Verfahren, so die Autor*in, h\u00e4tten in jedem Fall geholfen, die kapitalistische Produktionsordnung st\u00e4rker zu institutionalisieren (S. 198). Anders als h\u00e4ufig in aktuellen Betrachtungen der Verfahren suggeriert, h\u00e4tten diese Verfahren die unternehmerische Beteiligung am Kriegsgeschehen eher exkulpiert als diese verurteilt. \u00dcber Ressourcenabzug, Anweisungen und Personalentscheidungen h\u00e4tte die US-amerikanische Regierung eine Kehrtwende eingeleitet und dadurch sowohl eigene Unternehmen gesch\u00fctzt (Vietnam) als auch f\u00fcr eine Gesichtswahrung der deutschen Industriellen gesorgt. Langfristig seien durch den Fokus auf die politischen und milit\u00e4rischen Verantwortlichen die wirtschaftlichen Gr\u00fcnde f\u00fcr den Zweiten Weltkrieg aus der Debatte \u201eweggezaubert\u201c worden.<\/p>\n<p><strong>Gerne noch ein bisschen genauer: das Verh\u00e4ltnis von Recht und Kapitalismus<\/strong><\/p>\n<p>Es ist ein wichtiger Beitrag dieses Kapitels, die Debatte um das Verh\u00e4ltnis von milit\u00e4rischer Gewalt und Wirtschaftsordnung wieder in die Geschichte dieser Verfahren hinein zu schreiben und daran zu erinnern, dass letztere im Kontext einer breiteren Diskussion um den Zusammenhang von Kapitalismus, Imperialismus und Faschismus stattfanden. So war auch das Internationale Milit\u00e4rtribunal ein Ort, an dem die aus dem Krieg zu ziehenden Lehren nicht nur f\u00fcr einen Weltfrieden, sondern auch f\u00fcr die \u201erichtige\u201c Wirtschaftsordnung verhandelt wurden. Diese historische Verortung unterscheidet Baars Studie von denjenigen, die die Prozesse gegen Industrielle r\u00fcckwirkend zu einer ersten Instanz von \u201eCorporate Accountability\u201c erkl\u00e4ren und sie damit durch eine Linse betrachten, die die Systemfrage schon gar nicht mehr stellt.<\/p>\n<p>Dennoch: an einigen Stellen h\u00e4tte ich mir mehr analytische Klarheit gew\u00fcnscht, insbesondere was das Verh\u00e4ltnis von Kapitalismus und Recht betrifft. W\u00e4hrend das Buch einerseits detailliert die widerspr\u00fcchlichen Interessen auch innerhalb des US-amerikanischen Personals nachvollzieht, fasst Baars andererseits die Prozesse als einen orchestrierten Coup der Kapitalisten zusammen (S. 236 f.). Effekt und Intention verschwimmen in der Analyse h\u00e4ufiger. Das \u201ekapitalistische\u201c am Recht scheint vor allem darin zu bestehen, dass es als Instrument einer US-amerikanischen Interessenpolitik genutzt wird, indem diese direkt darauf zugreifen kann. Ein R\u00fcckbezug dieser Feststellung zu dem im ersten Kapitel skizzierten theoretischen Rahmen bleibt leider aus. Insbesondere bleibt uner\u00f6rtert, wie sie sich zu den materialistischen Ans\u00e4tzen verh\u00e4lt, die gerade in der relationalen Autonomie (<a href=\"https:\/\/www.velbrueck.de\/Programm\/Theorie-des-Rechts\/Subjektivierung-und-Kohaesion.html\">Sonja Buckel<\/a>) des Rechts seine spezifische kapitalistische Form ausmachen. Unber\u00fccksichtigt bleibt damit auch, auf welche Weise die im b\u00fcrgerlichen Recht vorausgesetzte Trennung von Staat und Wirtschaft die juristischen Argumentationen und den Ausgang der Verfahren pr\u00e4gt. Autor*innen, die bereits Analysen in diese Richtung vorgelegt haben, hat Baars trotz sonst sehr umfassend aufgearbeiteter Literatur leider nicht ber\u00fccksichtigt (z.B. <a href=\"https:\/\/nyujilp.org\/wp-content\/uploads\/2013\/02\/43.4-Lustig.pdf\">Lustig 2014<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.journals.uchicago.edu\/doi\/10.1086\/668801\">Priemel 2013<\/a>).<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig davon: indem das Buch umfangreiches Material so zueinander ins Verh\u00e4ltnis setzt, dass der sehr spezifische Zuschnitt der aktuellen wissenschaftlichen und politischen Diskussion um Unternehmensverantwortung sichtbar wird, legt Baars eine unbedingt lesenswerte kritische Betrachtung der Rolle des internationalen Rechts bei der Zementierung kapitalistischer Produktions- und Ausbeutungsverh\u00e4ltnisse vor. Der abschlie\u00dfende Appell in unseren gesellschaftlichen K\u00e4mpfen angesichts dieser Komplizenschaft des Rechts auf alternative Formen gesellschaftlichen Zusammenlebens zu setzen, erscheint umso dringender (S. 379). Ob sich alle gleicherma\u00dfen leisten k\u00f6nnen, wie von Baars gefordert, w\u00e4hrend dessen strategisch auf das Recht zu verzichten, bliebe noch zu debattieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Grietje Baars, <a href=\"https:\/\/www.haymarketbooks.org\/books\/1461-the-corporation-law-and-capitalism#:~:text=In%20The%20Corporation%2C%20Law%20and,in%20the%20global%20political%20economy.&amp;text=The%20book%20shows%20that%20precisely,externalities'%20produced%20by%20corpora\">The Corporation, Law and Capitalism: A Radical Perspective on the Role of Law in the Global Political Economy<\/a> (Brill 2019 &amp; Haymarket 2020).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/www.tfl.uni-bremen.de\/mitarbeiter\/hannah-franzki\/\">Hannah Franzki<\/a> (franzki@uni-bremen.de) ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin (post-doc) an der rechtswissenschaftlichen Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t Bremen.<\/em><\/p>\n<p>Dieser Post wurde auch in Englisch ver\u00f6ffentlicht. Die englischsprachige Version finden Sie <a href=\"https:\/\/wp.me\/p73ZZo-3Lu\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Hannah Franzki, &#8220;Internationales Recht und kapitalistische Verwertungslogik: zur politische \u00d6konomie der Unternehmensverantwortung&#8221;, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 19. Juni 2020, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20200619-123856-0\">10.17176\/20200619-123856-0<\/a>.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>The Corporation, Law and Capitalism: A Radical Perspective on the Role of Law in the Global Political Economy ist ein lautes Buch. Die Autor*in verspricht, auf \u201cradikale\u201d Weise unseren Blick auf das Verh\u00e4ltnis von Wirtschaft, Unternehmen und der Entwicklung des Internationalen Rechts zu ver\u00e4ndern; neue Kritik vorzutragen, die sich unter anderem auf bisher ungesichtetes Archivmaterial [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[5925],"article-categories":[5080,3572],"doi":[],"class_list":["post-4457","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-hannah-franzki","article-categories-book-review","article-categories-symposium"],"acf":{"subline":"Zur politischen \u00d6konomie der Unternehmensverantwortung"},"meta_box":{"doi":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4457","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4457"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4457\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4457"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4457"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4457"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=4457"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=4457"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=4457"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}