{"id":4452,"date":"2020-06-17T00:00:00","date_gmt":"2020-06-17T07:00:10","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/rechtsformen-jenseits-des-kapitalismus\/"},"modified":"2020-12-09T12:06:46","modified_gmt":"2020-12-09T11:06:46","slug":"rechtsformen-jenseits-des-kapitalismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/rechtsformen-jenseits-des-kapitalismus\/","title":{"rendered":"Rechtsform(en) jenseits des Kapitalismus?"},"content":{"rendered":"<p><em>The Corporation, Law and Capitalism<\/em> ist ein wichtiges Buch. Mit einem historisch-materialistischen Fokus auf die rechtliche Konfigurierung des Unternehmens als Rechtsperson zeigt Grietje Baars exemplarisch die Rolle des Rechts f\u00fcr die Ausgestaltung des Kapitalismus. In ihrem Ausgangspunkt bezieht sich Baars dabei auf einen historischen Materialismus gest\u00fctzt auf die Autoren <a href=\"https:\/\/www.marxists.org\/archive\/pashukanis\/1924\/law\/index.htm\">Pashukanis<\/a> und <a href=\"https:\/\/brill.com\/view\/title\/8418\">Mi\u00e9ville<\/a>. Dementsprechend geht Baars davon aus, dass das Eigentum <em>raison d\u2019etre<\/em> des Rechts sei (S. 19). Eigentum sei als Grundnorm eines jeden Rechtssystems zu verstehen (S. 29). Vor diesem Hintergrund erz\u00e4hlt Baars eine faszinierende Geschichte der Ausbildung der grundlegenden Elemente der Rechtsform des Unternehmens im (vor allem englischen) nationalen Recht sowie internationalen Recht. Sie zeichnet sodann vor allem durch die Analyse bedeutender historischer und aktueller Gerichtsprozesse nach, wie das Internationale Strafrecht die Verantwortung von Unternehmen systematisch verdeckt und ihre Position als Akteure im internationalen Kontext bef\u00f6rdert hat. Abschlie\u00dfend stellt sie dar, wie auch aktuelle Diskurse der <em>Corporate Social Responsibility<\/em> diese Tendenz fortschreiben.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte drei Fragen aufwerfen, die s\u00e4mtlich auf das Verst\u00e4ndnis von Recht, Rechtsform und Kapitalismus zur\u00fcckgehen, das Grietje Baars Buch zu Grunde liegt. Daf\u00fcr ist es notwendig kurz den Standpunkt von Grietje Baars zu rekapitulieren. Wie bereits erw\u00e4hnt, legt sie ihrer Untersuchung ein an Pashukanis angelehntes Verst\u00e4ndnis von Warenform und Rechtsform zu Grunde:<\/p>\n<p>\u201eYet, since law, in the commodity form theory of law, is an inherently capitalist instrument (qua form, regardless even of content) based and built on the Grundnorm of private property ownership and inhering between formally equal subjects, it cannot but serve the interest of capital and reflect the underlying economic relations\u201d (S. 29, Fn. weggelassen).<\/p>\n<p>Das hat auch Folgen f\u00fcr ihre Einsch\u00e4tzung eines etwaigen emanzipatorischen Potentials des Rechts:<\/p>\n<p>\u201e[\u2026] the form of law is not an empty vessel into which we can pour any (progressive or even socialist) content. Our resistance must turn against the concept of private property, against capitalism and against law: away from legal emancipation toward human emancipation\u201d (S. 379 Fn. weggelassen)<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund m\u00f6chte ich diskutieren, ob das Buch die historische Ausbildung des Rechts (1.), die konstitutive Rolle des Rechts f\u00fcr \u00f6konomische Austauschbeziehungen (2.) sowie das emanzipatorische Potential des Rechts (3.) zu stark auf eine bestimmte Lesart verengt, so dass jeweils wichtige Aspekte aus dem Fokus geraten.<\/p>\n<p><strong> 1. Die historische Ausbildung des Rechts<\/strong><\/p>\n<p>Das Buch erz\u00e4hlt in Kapitel 2 eine faszinierende Geschichte des Unternehmens im Recht. Gerade im Wirtschaftsrecht wird \u2013 wie Grietje Baars zutreffend bemerkt \u2013 einer historischen Betrachtung viel zu wenig Beachtung geschenkt. Die Erz\u00e4hlung von Baars ist jedoch mit dem Ausgangspunkt, dass das Eigentum als Grundnorm eines jeden Rechtssystems sei, sehr stark auf spezifisch kapitalistische Aspekte der Entwicklung des Rechts fokussiert. Es scheint aber durchaus fraglich, ob wir tats\u00e4chlich alle Aspekte der Entwicklung des Rechts historisch derart stark auf einen solchen Begriff des Eigentums verengen k\u00f6nnen. Der Rechtshistoriker <a href=\"https:\/\/www.hup.harvard.edu\/catalog.php?isbn=9780674517769\">Harold Berman<\/a> bezeichnet z.B. das Kanonische Recht als erstes Rechtssystem Europas. Inwiefern k\u00f6nnen wir aber auch das Kanonische Recht aus dem Eigentum als Grundnorm erkl\u00e4ren? Hinzu kommt, dass die Geschichte des Rechts schon bezogen auf die Konfiguration des Eigentums ganz unterschiedliche Formen kennt. Das von Baars zentral gesetzte Privateigentum ist nur eine dieser Formen. Es gab etwa mit der <em>Allmende<\/em> historisch stets auch andere Formen der rechtlichen Konfiguration von Eigentum, die in aktuellen <em>Commons<\/em>-Debatten durchaus pr\u00e4sent sind und neben dem Privateigentum stets auch Formen des <a href=\"https:\/\/www.degruyter.com\/view\/journals\/dzph\/62\/3\/article-p443.xml\">Sozialeigentums<\/a>. Deshalb sind durchaus auch rechtliche Konfigurationen des Eigentums f\u00fcr einen demokratischen Sozialismus <a href=\"https:\/\/www.degruyter.com\/view\/journals\/dzph\/62\/3\/article-p487.xml\">denkbar<\/a> . Die Verengung auf ein Recht, dessen <em>raison d\u2019etre<\/em> das Privateigentum ist, verdeckt diese durchaus diverse Geschichte des Rechts jenseits kapitalistischer Wirtschaftsweisen. Gerade jenseits eurozentrischer Perspektiven gibt es etwa mit der Bewegung des Derecho Alternativo und des <a href=\"https:\/\/www.beck-shop.de\/fechner-schriftenreihe-zentrums-europaeische-rechtspolitik-universitaet-bremen-zerp-emanzipatorischer-rechtsstaat\/product\/17271308\">emanzipatorischen Rechtspluralismus<\/a> \u00a0durchaus gegenhegemoniales Recht.<\/p>\n<p><strong> 2. Die konstitutive Rolle des Rechts<\/strong><\/p>\n<p>Diese Erkenntnis deckt sich im Ansatz mit einer Vielzahl unterschiedlicher kritischer Ans\u00e4tze, die sich unter dem Titel <em>Neue Politische \u00d6konomien des Rechts<\/em> versammeln (vgl. etwa <a href=\"https:\/\/harvardlawreview.org\/2014\/12\/the-laws-of-capitalism\/\">Grewal, Harvard Law Review, 128 (2014), 626<\/a>; <a href=\"https:\/\/press.princeton.edu\/books\/hardcover\/9780691178974\/the-code-of-capital\">Pistor, The Code of Capital, 2019<\/a>; sowie die Beitr\u00e4ge auf <a href=\"https:\/\/lpeblog.org\/\">lpeblog.org<\/a>). Diese Ans\u00e4tze gehen von der konstitutiven Rolle des Rechts f\u00fcr \u00f6konomische Austauschbeziehungen aus. <a href=\"https:\/\/www.chbeck.de\/piketty-kapital-ideologie\/product\/29712172\">Eigentum<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.jura.uni-frankfurt.de\/42828818\/Generic_42828818.pdf\">Vertrag<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.sciencedirect.com\/science\/article\/pii\/S0147596716300087\">Markt<\/a> , <a href=\"https:\/\/www.cambridge.org\/core\/journals\/german-law-journal\/article\/public-laws-rationalization-of-the-legal-architecture-of-money-what-might-legal-analysis-of-money-become\/AC4571009E000B70D5938659626B6DA0\">Geld<\/a> \u00a0und auch das Unternehmen haben jenseits ihrer rechtlichen Konfigurationen keinen Bedeutungsgehalt, ja, gar keinen ontologischen Status. Es gibt sie je nur als rechtliche Konfigurationen.<\/p>\n<p>Gerade deshalb sind diese Konfigurationen aber auch historisch wandelbar und politisch transformierbar. Das hei\u00dft auch: Es gibt kein Ableitungsverh\u00e4ltnis des Rechts oder der Rechtsform aus den \u00f6konomischen Verh\u00e4ltnissen (im Sinne von Pashukanis). Das Recht l\u00e4sst sich in seinem Bedeutungsgehalt und seiner Variet\u00e4t deshalb auch nicht auf eine spezifische feststehende Rechtsform der b\u00fcrgerlichen Gesellschaft reduzieren. Zurecht fokussiert Baars ihre Darstellung zwar auf grundlegende Elemente der Entwicklung der <em>corporation<\/em> im Recht von Gro\u00dfbritannien, wenn sie festh\u00e4lt, dass sich die grundlegenden Charakteristika der <em>corporation<\/em> schon Mitte des 19. Jh. in unterschiedlichen L\u00e4ndern nach dem Vorbild Gro\u00dfbritanniens herausgebildet und sich seitdem nicht mehr grundlegend ver\u00e4ndert h\u00e4tten (S. 67). Denn diese Entwicklung scheint in der Tat von beispielhafter Bedeutung. Das hei\u00dft allerdings nicht, dass diese rechtliche Konfiguration des Unternehmens nicht wandelbar ist. Schon in den <em>varieties of capitalism<\/em> gibt es <em>varieties of law<\/em>, die durchaus unterschiedlich mit der Rechtspersonalit\u00e4t und der Haftungsbeschr\u00e4nkung von Unternehmen umgehen. Diese <em>varieties<\/em> reichen von unterschiedlichen Auspr\u00e4gungen der Mitbestimmung von Arbeitnehmerinnen bis hin zu mannigfaltigen Formen des <em>piercing of the corporate veil<\/em> (in j\u00fcngerer Zeit etwa in Lieferketten). Hinzu kommen alternative Rechtsformen wie Genossenschaften und Kooperativen, die sich jenseits eines Unternehmenskapitalismus bewegen. Ein Ansatz, der zu sehr auf eine bestimmte Form der Inkorporation im kapitalistischen Recht verengt wird \u2013 so wichtig diese Erz\u00e4hlung als Kontrapunkt auch ist \u2013 l\u00e4uft Gefahr diese <em>varieties<\/em> und alternativen Formen des Rechts aus dem Blick zu verlieren. In Baars Buch kommen deshalb existierende alternative oder abweichenden Formen des Rechts und der rechtlichen Formen der Inkorporation etwas zu kurz.<\/p>\n<p><strong>3. Das emanzipatorische Potential des Rechts<\/strong><\/p>\n<p>Grietje Baars beschr\u00e4nkt den Begriff der Rechtsform mithin auf ihre kapitalistische Erscheinungsform. Recht gibt es nur als kapitalistische Erscheinungsform. Es scheint allerdings fraglich, ob selbst ein historischer Materialismus zwingend so verstanden werden muss, dass die Form des Rechts gleichbedeutend ist mit ihrer Erscheinungsweise im Kapitalismus. So gibt es etwa auch materialistische Theorien des Rechts, die von einer relativen Unabh\u00e4ngigkeit des Rechts ausgehen (etwa Franz Neumann). In der Konsequenz gibt es auch materialistische Theorien des Rechts, die auch dem Recht selbst ein emanzipatorisches Potential <a href=\"https:\/\/www.velbrueck.de\/Programm\/Theorie-des-Rechts\/Subjektivierung-und-Kohaesion.html\">zuerkennen<\/a>. Allgemeiner fragt sich zudem, ob ein Verst\u00e4ndnis, welches das Recht auf seine kapitalistische Erscheinungsform reduziert, noch das emanzipatorische Potential des Rechts denken kann. Grietje Baars verneint \u2013 wie zu Beginn erl\u00e4utert \u2013 solch ein emanzipatorisches Potential des Rechts. Die Rechtsform sei kein \u201eempty vessel\u201c (S. 379), welches mit emanzipatorischen Programmen aufgef\u00fcllt werden k\u00f6nne. Ein emanzipatorisches Projekt m\u00fcsse sich deshalb notwendig gegen das Recht und gegen die Rechtsform richten. Ich denke, dass die Rechtsform zwar in der Tat kein \u201eempty vessel\u201c ist, sie ist aber auch keine ontologische Konstante. <a href=\"https:\/\/www.suhrkamp.de\/buecher\/kritik_der_rechte-christoph_menke_58625.html\">Ein anderes Recht<\/a>, eine Transzendierung der b\u00fcrgerlichen Rechtsform ist m\u00f6glich . Baars fordert selbst: \u201eOur imagination and our organising must turn towards the creation of alternative forms of relating, producing, and distributing\u201d (S. 379). Diese Aufgabe erreichen wir nicht durch die Abschaffung von Recht. Damit w\u00e4re nichts gewonnen [vgl. <a href=\"https:\/\/www.augustverlag.de\/de\/catalog\/rechtskraft\/\">Fischer-Lescano, Rechtskraft 2013<\/a>]. Es geht darum, die rechtlichen Formen f\u00fcr emanzipatorische Projekte zu finden.\u00a0 \u201eNur rechtliche Strategien, die entgegen allem Realismus <a href=\"https:\/\/www.mohrsiebeck.com\/buch\/gegenrechte-9783161560293\">unterstellen<\/a>, dass das andere Recht schon da ist, k\u00f6nnen dazu beitragen, dass es einmal hervorgebracht wird\u201c.<\/p>\n<p>Grietje Baars hat eine innovative Studie mit vielen (f\u00fcr mich) wichtigen Erkenntnissen vorgelegt. Meine Frage w\u00e4re aber, ob es tats\u00e4chlich richtig ist, unseren Begriff des Rechts von vornherein auf eine spezifisch kapitalistische Erscheinungsform zu beschr\u00e4nken. Denn dadurch laufen wir Gefahr, im Blick auf das Recht gerade solche alternativen, abseitigen, unterdr\u00fcckten und gegenhegemonialen Elemente des Rechts aus den Augen zu verlieren, die f\u00fcr ein emanzipatorisches Programm des Rechts wichtige Potentiale bereithalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Grietje Baars, <a href=\"https:\/\/www.haymarketbooks.org\/books\/1461-the-corporation-law-and-capitalism#:~:text=In%20The%20Corporation%2C%20Law%20and,in%20the%20global%20political%20economy.&amp;text=The%20book%20shows%20that%20precisely,externalities'%20produced%20by%20corpora\">The Corporation, Law and Capitalism: A Radical Perspective on the Role of Law in the Global Political Economy<\/a> (Brill 2019 &amp; Haymarket 2020).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/www.rewi.hu-berlin.de\/de\/lf\/oe\/lsi\/personen\/wissma\/johan-horst-ll-m\">Johan Horst<\/a> ist Postdoc am Integrative Research Institute Law and Society (LSI), Juristische Fakult\u00e4t, Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin.<\/em><\/p>\n<p>Dieser Beitrag wurde auch auf Englisch ver\u00f6ffentlicht. Die englische Version finden Sie <a href=\"https:\/\/wp.me\/p73ZZo-3Mw\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Johan Horst, &#8220;Rechtsform(en) jenseits des Kapitalismus?&#8221;, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 17. Juni 2020, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20200617-123933-0\">10.17176\/20200617-123933-0<\/a>.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>The Corporation, Law and Capitalism ist ein wichtiges Buch. Mit einem historisch-materialistischen Fokus auf die rechtliche Konfigurierung des Unternehmens als Rechtsperson zeigt Grietje Baars exemplarisch die Rolle des Rechts f\u00fcr die Ausgestaltung des Kapitalismus. In ihrem Ausgangspunkt bezieht sich Baars dabei auf einen historischen Materialismus gest\u00fctzt auf die Autoren Pashukanis und Mi\u00e9ville. 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