{"id":4352,"date":"2020-01-27T00:00:00","date_gmt":"2020-01-27T12:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/richter-sein-bedeutet-von-allen-seiten-kritisiert-zu-werden\/"},"modified":"2021-04-26T12:24:30","modified_gmt":"2021-04-26T10:24:30","slug":"richter-sein-bedeutet-von-allen-seiten-kritisiert-zu-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/richter-sein-bedeutet-von-allen-seiten-kritisiert-zu-werden\/","title":{"rendered":"\u201eRichter sein bedeutet, von allen Seiten kritisiert zu werden\u201c"},"content":{"rendered":"<p>Angelika Nu\u00dfberger war neun Jahre die deutsche Richterin am Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), zum Jahreswechsel ist ihre Amtszeit zu Ende gegangen. Zur\u00fcck an ihrem Lehrstuhl an der Universit\u00e4t K\u00f6ln blickt die deutsche Rechtswissenschaftlerin und Slavistin mit uns zur\u00fcck auf ihre Jahre am Gerichtshof, dem sie seit 2017 auch als Vizepr\u00e4sidentin vorstand. Ein Gespr\u00e4ch \u00fcber rechtliche Herausforderungen in der heutigen Welt, die unterschiedliche Kritik am Gerichtshof, Erfolg und Misserfolg der zahlreichen Reformen des Menschenrechtssystems der letzten Jahre \u2013 und dar\u00fcber, was ihr von der t\u00e4glichen Arbeit am Gerichtshof fehlen wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Sie waren nun 9 Jahre am Gerichtshof. Gibt es einen Fall, der Ihnen in besonderer Erinnerung bleiben wird?<\/strong><\/p>\n<p>Wenn ich einen herausgreifen soll: Ein Fall, der mich sehr bewegt hat, war der Fall von Yuliya Tymoshenko. Das war ein sehr politischer Fall vor dem Hintergrund, dass es in der Ukraine gerade einen Regierungswechsel gegeben hatte. Die Dossiers zu vielen ehemaligen Regierungsmitgliedern, die inhaftiert worden waren, lagen auf den Schreibtischen von uns Richtern. Dieser Fall beinhaltete unter anderem die Frage, ob es sich um einen echten Machtmissbrauch nach Art. 18 EMRK, also eine Verwendung von Rechtsbeschr\u00e4nkungen zu einem \u201eulterior purpose\u201c handelte. Das war sehr spannend. Ich war damals auch noch relativ jung am Gericht, so dass mir dieser Fall ganz besonders in Erinnerung geblieben ist.<\/p>\n<p><strong>Der Gerichtshof befasst sich mit so vielem \u2013 von Schutz der Privatsph\u00e4re, \u00fcber Migration bis zu Religionsfreiheit und unzureichend unabh\u00e4ngigen Gerichtsverfahren in einzelnen Staaten\u2026 Gibt es einen Bereich, der f\u00fcr Sie hervorsticht, bei dem Sie sagen: hier liegen die gr\u00f6\u00dften oder dr\u00e4ngendsten Fragen?<\/strong><\/p>\n<p>Es sind in sehr vielen Rechtsbereichen immer die neuesten Fragen bzw. die aktuellsten Entwicklungen, die an den Gerichtshof gebracht werden. Eine dr\u00e4ngende Frage im Familienrecht ist etwa die Leihmutterschaft, die auch vor dem BGH und der Cour de Cassation anh\u00e4ngig war und dann zu uns kam. Derartige Fragen muss der Gerichtshof entscheiden, weil Beschwerdef\u00fchrer nicht zufrieden sind mit den Antworten, die sie von den nationalen Gerichten erhalten. Das gilt bei allen Themen, beispielsweise auch beim Fl\u00fcchtlingsschutz, wo Beschwerdef\u00fchrer ausloten, wie weit sie auf nationaler Ebene kommen und dann noch versuchen, beim EGMR mehr zu erreichen in der Hoffnung, dass der EGMR bereit ist, den nationalen Gerichten zu widersprechen. So ist es im Grunde im System angelegt, dass die jeweils neuesten Entwicklungen an den EGMR gebracht werden. Ich erwarte auch, dass die Thematik eines \u201edritten Geschlechts\u201c vor dem EGMR landet. F\u00fcr Deutschland nat\u00fcrlich nicht, weil wir die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung haben, aber in anderen L\u00e4ndern, in denen die Gerichte dazu \u201enein\u201c sagen, oder die Politik \u201enein\u201c sagt, kann ich mir vorstellen, dass der EGMR damit befasst wird.<\/p>\n<p><strong>Sprechen wir \u00fcber zwei Bereiche, die aktuell viel Aufsehen erregen. Erstens der Bereich der Digitalisierung: In den letzten Jahren haben von Whistleblowern aufgedeckte F\u00e4lle gezeigt, dass Staaten teilweise die neuen technischen M\u00f6glichkeiten massiv missbrauchen. Der EGMR hatte sich schon mehrfach mit \u00dcberwachungsf\u00e4llen und anderen internetbezogenen Rechtsfragen zu befassen. Passen die alt hergebrachten \u00dcberlegungen zu Privatleben hier, oder brauchen wir neue Konzepte in einer digitalen Welt?<\/strong><\/p>\n<p>Ich denke, dass man zun\u00e4chst immer von den Konzepten ausgehen kann, die man urspr\u00fcnglich entwickelt hat. Die Herausforderung ist dann zu pr\u00fcfen, ob sie noch passen. Wenn Sie etwa den <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng?i=001-155105\">Fall Delfi<\/a> zur Verantwortung von Plattform-Betreibern nehmen, sehen Sie die Vielfalt neuer Kommunikationsstrukturen. Vor diesem Hintergrund muss man sich fragen, ob die Ideen von Freiheitsrechten, f\u00fcr die man im 19. Jahrhundert gek\u00e4mpft hat, noch passen. Nehmen wir das Beispiel Pressefreiheit und die Idee, Journalisten zu sch\u00fctzen als diejenigen, die Meinungen formen. Heute stellt sich die Frage, ob nicht jeder ein Journalist ist, der als Blogger eine Meinung ins Internet stellt. Kann man da noch an einem professionellen Begriff von \u201eJournalist\u201c festhalten? Gibt es heutzutage noch so etwas wie einen professionellen Meinungsmacher? Da gilt es viele Dinge neu zu bedenken. Auch die Privatsph\u00e4re stellt sich nat\u00fcrlich anders dar, wenn es eine digitale Privatsph\u00e4re ist und ganz andere Eingriffe m\u00f6glich sind. Im Augenblick ist der <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng?i=003-6455876-8500167\">Fall Big Brother Watch<\/a> anh\u00e4ngig, in dem es auch um Fragen zu neuen M\u00f6glichkeiten in der digitalen Welt geht. Ich denke, da ringen alle darum, die Abgrenzung der Sph\u00e4ren neu zu definieren.<\/p>\n<p><strong>Zweitens der Bereich der Migration: Die Entscheidungen zu Schutz von Asylsuchenden waren, beispielsweise mit dem Fall M.S.S. gg. Belgien und Griechenland oder dem Fall Hirsi, enorm wichtig und richtungsweisend f\u00fcr die europ\u00e4ische Migrationspolitik. Doch Menschenrechte und Migration zeigen immer auch eine Spannung: Es geht um den Schutz derjenigen, die keine B\u00fcrgerInnen sind. Wie sehr spielt das in Ihren Augen eine Rolle? Ist der Schutzauftrag des Gerichts umso gr\u00f6\u00dfer?<\/strong><\/p>\n<p>Der Status, die Staatsangeh\u00f6rigkeit, spielt \u00fcberhaupt keine Rolle. Der Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr den EGMR ist die Jurisdiktion. Wir sch\u00fctzen nicht Staatsb\u00fcrger, sondern alle Menschen, die unter die Jurisdiktion des jeweiligen Staates fallen. Bei den Migrationsf\u00e4llen ist genau dies die Frage: Wer steht unter der Jurisdiktion welchen Staates? Gestellt hat sich diese Frage etwa f\u00fcr Menschen, die auf dem Meer unterwegs sind: Inwieweit sind sie schon in die Jurisdiktion des Zielstaates einbezogen? Oder inwieweit ist derjenige einbezogen, der an die T\u00fcr des Konsulats in einem ausl\u00e4ndischen Staat klopft, wie in dem jetzt gegen Belgien gerichteten <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng-press?i=003-6388962-8380412\">Fall<\/a>. Es geht um das \u201eDrinnen-Drau\u00dfen\u201c, aber nicht bezogen auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit, sondern bezogen auf die v\u00f6lkerrechtliche Grundfrage, f\u00fcr wen der Staat Verantwortung zu \u00fcbernehmen hat. Die Partizipationsfrage stellt sich f\u00fcr uns nicht an dieser Stelle. Inwieweit man Menschen an demokratischen Prozessen beteiligen muss, ist ein anderes Thema, nicht dann, wenn sie an der Grenze stehen, sondern wenn sie im Land leben.<\/p>\n<p><strong>Noch eine Frage im Anschluss: Teilweise werfen migrationsrechtliche F\u00e4lle besondere Probleme auf bei den Verfahrensfragen. Antragssteller sind oftmals abwesend, beispielsweise im Fall N.D. und N.T. gg. Spanien war sowohl die Identifizierbarkeit als auch der nachweisbare Kontakt mit den Anw\u00e4lten ein Thema. Sind die existierenden Verfahrensregeln immer geeignet f\u00fcr migrationsrechtliche F\u00e4lle?<\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist es so, dass der EGMR nur Individualschutz gew\u00e4hrt. Also k\u00f6nnen nur diejenigen Schutz erhalten, die sich im eigenen Namen an den Gerichtshof wenden. Nat\u00fcrlich ist es das Interesse von NGOs, exemplarische F\u00e4lle an den Gerichtshof zu bringen, um zu zeigen, wo Probleme liegen. Wir hatten einen belgischen Fall vor der Gro\u00dfen Kammer, in dem es um eine Roma-Familie ging, die, wie sie vortrug, in Belgien nicht in akzeptabler Weise aufgenommen worden war und dann nach Rum\u00e4nien zur\u00fcckging. Die Anw\u00e4lte haben diesen Fall vor die Gro\u00dfe Kammer gebracht, hatten aber l\u00e4ngst den Kontakt zu der Familie verloren. Auch wenn wir gerne \u00fcber eine Antwort auf die uns gestellten Rechtsfragen nachgedacht h\u00e4tten, geht es ohne Kontakt zum Betroffenen doch nicht mehr um einen individuellen Fall; dann ist die EMRK auch nicht mehr das richtige Instrument. Die Mission des Gerichtshofs ist es, Individuen zu sch\u00fctzen und nicht abstrakte Rechtsfragen zu l\u00f6sen. Bei der Identifizierung von Beschwerdef\u00fchrerInnen geht es um faktische Fragen. Das Prozessrecht stellt klar, dass \u00fcber individuelle Rechte entschieden werden muss. Dass dies dann f\u00fcr Tausende andere ebenfalls Bedeutung haben kann, ist ein anderer Aspekt. Die Frage stellt sich im \u00dcbrigen nicht nur bei Fl\u00fcchtlingsf\u00e4llen. Ein anderes Beispiel ist die Entscheidung <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng?i=003-4885757-5972370\">Gross gegen die Schweiz<\/a>, in der es um Sterbehilfe ging. Die Beschwerdef\u00fchrerin hatte Vorkehrungen getroffen, so dass ihr Anwalt nicht wissen konnte, dass sie Selbstmord begangen hatte, und so prozessierte er weiter. Sie wollte den Gerichtshof quasi als Gesetzgeber einsetzen. Auch da hat der Gerichtshof \u201eNein\u201c gesagt. Ebenso beim <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng?i=001-145466\">Fall S.A.S. gegen Frankreich<\/a>, dem Burka-Fall. Dort hat die franz\u00f6sische Regierung vorgetragen, die Beschwerdef\u00fchrerin sei ein \u201eabstraktes Konstrukt\u201c, es gebe sie gar nicht; hier hat der Gerichtshof dem Vortrag widersprochen. Die Frage stellt sich also immer wieder, der Gerichtshof muss sie aufgrund der jeweiligen Faktenlage beantworten.<\/p>\n<p><strong>Der EGMR steht politisch unter Druck wie nie zuvor. Austrittsdebatten in England und der Schweiz; Russland weigert sich offen bestimmte Entscheidungen umzusetzen und letztes Jahr kam es beinahe zum Bruch mit dem Europarat. Auf der einen Seite erheben Kritiker den Vorwurf, der Gerichthof sei zu stark vorgeprescht mit dynamischen Auslegung der Konvention; auf der anderen Seite wird beklagt, der Gerichtshof gebe nur ungen\u00fcgende Antworten auf die schweren Menschenrechtsverletzungen, wie sie etwa in der T\u00fcrkei geschehen, und knicke ein gegen\u00fcber ihm kritisch gesinnten Staaten wie England. Was antworten Sie diesen Kritikern?<\/strong><\/p>\n<p>Richter zu sein bedeutet, von allen Seiten kritisiert zu werden. Richter k\u00f6nnen es nie allen recht machen \u2013 sie geben dem einen Recht und dem anderen nicht. Die Kritik wird immer von der einen oder anderen Seite kommen, je nachdem, wer sich best\u00e4tigt f\u00fchlt. Die Situation des EGMR ist im Vergleich zu nationalen Gerichten insofern eine besondere, als grunds\u00e4tzlich unterschiedliche Vorstellungen davon bestehen, was die Rolle des Gerichtshofs ist. Es gibt diejenigen, die sagen, der Gerichtshof solle noch weitergehen und mehr in die nationalstaatlichen Rechtsordnungen eingreifen. Die anderen meinen, er solle eher eine Reservefunktion wahrnehmen. Im Fall der T\u00fcrkei hat der Gerichtshof sich auf das Subsidiarit\u00e4tsprinzip gest\u00fctzt und auf den Standpunkt gestellt, er k\u00f6nne nicht \u00fcber die F\u00e4lle, die die Rechtsfolgen des versuchten Putsches betrafen, entscheiden, solange noch nationale Rechtsmittel best\u00fcnden. Dabei hat er eine sehr hohe Messlatte angelegt, die er anderswo aber auch anlegt. Zweifel an der Effektivit\u00e4t der nationalen Rechtsmittel gen\u00fcgen nicht, vielmehr muss definitiv feststehen, dass man keinen Rechtsschutz erh\u00e4lt. Dass das f\u00fcr die Betroffenen unter Umst\u00e4nden bedeutet jahrelang warten zu m\u00fcssen, ist in der Tat sehr unbefriedigend, aber im System angelegt, weil das ganze System auf der Zusammenarbeit mit den Staaten aufbaut. Prescht man vor und entscheidet, bevor die nationalen Instanzen entschieden haben, kommt die Antwort, dass zuerst die nationalen Gerichte h\u00e4tten geh\u00f6rt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Kritik, die an einzelnen Sachentscheidungen, etwa von Russland oder der T\u00fcrkei, ge\u00fcbt wird, kann man kontern und erkl\u00e4ren, wieso der Gerichtshof in keiner Weise politisch, sondern auf der Grundlage der Konvention entschieden hat. Die Kritik am System kann man beantworten, indem man erkl\u00e4rt, der Gerichtshof versuche im Rahmen der Vorgaben, also insbesondere des Subsidiarit\u00e4tsprinzips, seinen Auftrag eines effektiven Menschenrechtsschutzes so gut wie m\u00f6glich zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Ich denke, dass die Hauptangriffszeit gegen den Gerichtshof vorbei ist. Das Schweizer Referendum ist sehr deutlich zugunsten des Gerichtshofs ausgegangen. Andernfalls w\u00e4re das sicherlich sehr problematisch gewesen. Auch in England ist angesichts des Brexit die EMRK nicht mehr so im Fokus. Die Russland-Krise konnte 2019 gleichfalls erst einmal gel\u00f6st werden, wobei abzuwarten bleibt, wie das russische Verfassungsgericht das Gesetz zur \u00dcberpr\u00fcfung einzelner EGMR-Entscheidungen weiter anwenden wird. Ich sehe momentan eine etwas ruhigere Phase in den Beziehungen der Mitgliedsstaaten zum EGMR. Aber es wird wohl immer so sein, dass dann, wenn besonders kontroverse Entscheidungen ergehen, von beiden Seiten, also von denjenigen, die weitergehen m\u00f6chten, und denjenigen, die mehr Zur\u00fcckhaltung w\u00fcnschen, Kritik ge\u00fcbt werden wird. Wenn Sie bedenken, dass wir dieses Jahr 70 Jahre EMRK feiern, dann ist es aber doch bemerkenswert, dass der Gerichtshof sich so lange halten und seine Autorit\u00e4t unter Beweis stellen konnte.<\/p>\n<p><strong>Da gleich anschlie\u00dfend: Die EMRK entstand als Antwort auf die Schrecken des zweiten Weltkriegs und wird auch als Warnsystem gegen Totalitarismus verstanden. In den letzten Jahren kommen auch in europ\u00e4ischen Staaten Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte wieder st\u00e4rker unter Druck. Kann der Gerichtshof eine Rolle spielen, um diesem \u201ebacksliding\u201c Einhalt zu gebieten?<\/strong><\/p>\n<p>Man darf nicht annehmen, der Gerichtshof k\u00f6nne die Welt wirklich \u00e4ndern. Wenn ein Staat einen Milit\u00e4rputsch erlebt und die menschenrechtliche Situation dann, wie damals in Griechenland, in einer Interstaatenbeschwerde aufgegriffen wird, besteht, wie der damalige Fall zeigt, die M\u00f6glichkeit, aus dem Europarat auszutreten und die EMRK zu k\u00fcndigen. Diese Option ist im System angelegt, das hei\u00dft eine absolute Stopp-M\u00f6glichkeit f\u00fcr solche Situationen hat der Gerichtshof nicht in der Hand. Griechenland ist danach zwar wieder eingetreten, aber ein Austritt war erst einmal m\u00f6glich. Wir k\u00f6nnen uns also nicht der Illusion hingeben, wir k\u00f6nnten tats\u00e4chlich die Errichtung eines diktatorischen Regimes verhindern. Wir sehen in einigen europ\u00e4ischen Staaten, dass die Entwicklung in eine Richtung geht, die eigentlich nicht mehr als Demokratie bezeichnet werden kann. Es w\u00e4re sch\u00f6n, wenn es dem Gerichtshof gelingen w\u00fcrde, die Zivilgesellschaft so zu st\u00e4rken, dass wieder eine andere Richtung eingeschlagen werden kann. Aber die Erfahrung zeigt, dass er das kaum bewirken kann. Was er aber kann, ist Nadelstiche zu versetzen, wichtige Nadelstiche, und denjenigen, die f\u00fcr den Erhalt der demokratischen Ordnung eintreten, Sch\u00fctzenhilfe geben. In j\u00fcngerer Zeit hat der Gerichtshof mehrfach Art. 18 angewandt und sehr deutliche Worte zur Gef\u00e4hrdung der Demokratie gefunden; dies wird aufmerksam wahrgenommen. Wir d\u00fcrfen keine \u00fcberzogenen Erwartungen haben, man k\u00f6nne wirklich einen Staat auf der schiefen Ebene stoppen, aber man kann zumindest die Zivilgesellschaft, die sich dagegen stemmt, st\u00e4rken.<\/p>\n<p><strong>2010 wurde der Interlaken-Prozess gestartet, weil sich damals zeigte, dass der Gerichtshof Opfer seines eigenen Erfolges geworden war und unter der Last der enormen Zahl an Beschwerden zu ersticken drohte. Zehn Jahre und zahlreiche Reformen sp\u00e4ter sehen die Statistiken zwar besser aus, wirklich behoben ist das Problem aber nicht. Brauchen wir eine neue Debatte \u00fcber eine Beschr\u00e4nkung des Zugangs zum Gerichtshof, soll sich dieser also beispielsweise nur noch auf die besonders schwerwiegenden Konventionsverletzungen konzentrieren?<\/strong><\/p>\n<p>Aus meiner pers\u00f6nlichen Sicht w\u00fcrde ich best\u00e4tigen, dass der Prozess so erfolgreich nicht war, weil man es eigentlich nur geschafft hat, die Beschwerden, die offensichtlich unzul\u00e4ssig oder unbegr\u00fcndet waren, schneller herauszufiltern. Aber die wirklich begr\u00fcndeten F\u00e4lle sind immer noch in solcher Zahl anh\u00e4ngig, dass der Gerichtshof nach jetziger Geschwindigkeit rein rechnerisch zehn bis zw\u00f6lf Jahre braucht, um sie abzuarbeiten. Es ist nicht ersichtlich, wie er es machen soll, wenn gleichzeitig weitere F\u00e4lle eingehen. Au\u00dferdem will man ja nicht zehn Jahre warten, bis man ein Urteil bekommt. Ich sehe noch keine Antworten, und bin daher sehr kritisch. Man hat allgemein viel getan in Bezug auf die Beschleunigung der Verfahren. Aber das Grundproblem bleibt, dass 10.000 &#8211; 15.000 F\u00e4lle anh\u00e4ngig sind, die keine Standard-F\u00e4lle zu Gef\u00e4ngnisbedingungen oder zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen, sondern sonstige schwerwiegende F\u00e4lle sind. Ich h\u00e4tte mir gew\u00fcnscht, dass man den Interlaken-Prozess nicht einfach abschlie\u00dft und sagt, es sei alles gut. Der harte Kern der F\u00e4lle ist geblieben und man muss sich kreativ Gedanken machen, wie man damit umgeht, ob man beispielsweise nicht ein anderes Gremium schaffen will wie fr\u00fcher die Kommission, das die weniger wichtigen F\u00e4lle behandelt, damit der Gerichtshof sich auf die wichtigeren F\u00e4lle konzentrieren kann. Das Problem ist meiner Meinung nach noch nicht gel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Wie empfanden Sie die t\u00e4gliche Arbeit am Gerichtshof, den Umgang untereinander, insbesondere \u00fcber Sprachgrenzen hinweg?<\/strong><\/p>\n<p>Die verschiedenen Sprachen sind ein Moment der Gew\u00f6hnung. Man entwickelt mit den Kolleginnen und Kollegen unterschiedliche Sprachpraktiken. Mit den einen spricht man Englisch, mit den anderen Franz\u00f6sisch, und wenn man Englisch spricht und Franz\u00f6sisch geantwortet wird, wundert man sich auch nicht. Die Sprachenfrage ist eigentlich nur relevant, wenn man konkret an den Texten von Urteilen arbeitet und bei einzelnen Begriffen \u00fcberlegt, ob sie nun in den verschiedenen Sprachen dasselbe bedeuten oder nicht. Das ist aber eine Problematik, die wir im nationalen Recht \u2013 in \u00e4hnlicher Form \u2013 ja auch kennen. Im \u00dcbrigen erscheint es mir nach der Stra\u00dfburger Zeit schon fast komisch, dass alle dieselbe Sprache sprechen.<\/p>\n<p>Wenn Sie mich allgemein nach dem Alltag am Gerichtshof in Stra\u00dfburg fragen, dann gibt es verschiedene Elemente, die ihn sehr sch\u00f6n machen. Das eine sind die Kammersitzungen, auf die ich mich immer gefreut habe. Da findet eine intensive Rechtsdiskussion und Auseinandersetzung mit den Kolleginnen und Kollegen statt, mit denen man \u00fcber Jahre zusammenarbeitet, die man also auch wirklich gut kennt und mit denen man versucht, gemeinsam das beste Ergebnis zu erreichen. Diese Art der Zusammenarbeit, bei der man wirklich an einem Strang zieht und aufeinander h\u00f6rt \u2013 das habe ich \u00fcber alles geliebt und das wird mir sicher fehlen. Mit jemandem gemeinsam einen Aufsatz zu schreiben ist auch sch\u00f6n, aber zu siebt aus unterschiedlichen Rechtskulturen zu einem Ergebnis zu kommen, das gefiel mir ganz besonders.<\/p>\n<p>Das andere, was ich sehr gesch\u00e4tzt habe an meinem Alltag, war das Zusammensein. Wir waren alle auf einem bzw. mehreren G\u00e4ngen verteilt im Gerichtshof, man hatte eine wirkliche N\u00e4he zu den Kolleginnen und Kollegen, man konnte immer zu dem Nachbarn und der Nachbarin gehen und sich austauschen.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite bedeutet der Wechsel vom Gericht zur Universit\u00e4t ein unterschiedliches Ma\u00df an Freiheit. An der Universit\u00e4t hat man eine sehr gro\u00dfe Freiheit, etwa wenn man entscheidet, wo man Schwerpunkte setzen will. Am Gericht bekommt man Akten und muss sich mit Dingen auseinandersetzen, von denen man im Leben nicht getr\u00e4umt h\u00e4tte. Da gibt es viele schreckliche F\u00e4lle von Menschenrechtsverletzungen. Aber da hilft nichts, da muss man durch.<\/p>\n<p><strong>Ihre Nachfolgerin hat ihr Amt zum Jahresbeginn aufgenommen. Haben Sie sich im Vorfeld ausgetauscht? Haben Sie ihr Ratschl\u00e4ge mit auf den Weg gegeben?<\/strong><\/p>\n<p>Frau Seibert-Fohr und ich kennen uns seit vielen Jahren sehr gut, es war also nicht so, dass wir uns erst jetzt kennengelernt h\u00e4tten, als sie gew\u00e4hlt wurde. Sie war ja beim UN-Menschenrechtsausschuss, und wir waren viel im Gespr\u00e4ch \u00fcber die unterschiedlichen Entscheidungskulturen. Der EGMR hat auch einmal den Ausschuss besucht. Konkret im Vorfeld des Stabwechsels haben wir uns auch mehrfach getroffen, so dass ich sie auch mit Kolleginnen und Kollegen bekannt machen konnte. Tipps in dem Sinne habe ich ihr nicht gegeben, weil ich finde, dass es sehr individuell ist, wie man das Amt ausf\u00fcllt. Aber ich habe ihr sehr viel erz\u00e4hlt aus meiner Erfahrung: was ich wichtig fand, was weniger. Und wir haben \u00fcber die deutschen F\u00e4lle gesprochen, an denen ich noch gearbeitet habe und die jetzt in ihre H\u00e4nde \u00fcbergehen. Auch bin ich jetzt zwar nicht mehr Richterin, bin aber in verschiedenen F\u00e4llen, die noch in Arbeit sind, weiter in der Formation. F\u00fcr ca. zehn F\u00e4lle der Gro\u00dfen Kammer und ebenso viele Kammerf\u00e4lle komme ich zur\u00fcck nach Stra\u00dfburg und werde die Gelegenheit nutzen, um Anja zu treffen. Wir werden uns sicher auch in Zukunft miteinander austauschen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Raffaela Kunz ist <a href=\"https:\/\/www.mpil.de\/de\/pub\/institut\/personen\/wissenschaftlicher-bereich\/rkunz.cfm\">Referentin am Max-Planck-Institut f\u00fcr ausl\u00e4ndisches \u00f6ffentliches Recht und V\u00f6lkerrecht<\/a> sowie Co-Chefredakteurin des V\u00f6lkerrechtsblogs. <\/em><\/p>\n<p><em>Dana Schmalz ist <a href=\"https:\/\/cccct.law.columbia.edu\/people\/dana-schmalz\">Referentin am Columbia Center for Contemporary Critical Thought<\/a> sowie Co-Chefredakteurin des V\u00f6lkerrechtsblogs.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Raffaela Kunz &amp; Dana Schmalz, \u201eRichter sein bedeutet, von allen Seiten kritisiert zu werden\u201c, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 27 Januar 2020, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20200127-225913-0\">10.17176\/20200127-225913-0<\/a>.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Angelika Nu\u00dfberger war neun Jahre die deutsche Richterin am Europ\u00e4ischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR), zum Jahreswechsel ist ihre Amtszeit zu Ende gegangen. 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