{"id":4247,"date":"2019-08-21T00:00:00","date_gmt":"2019-08-21T06:18:57","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/bei-einer-diplomatischen-losung-gibt-es-keinen-verlierer\/"},"modified":"2020-12-09T12:37:04","modified_gmt":"2020-12-09T11:37:04","slug":"bei-einer-diplomatischen-losung-gibt-es-keinen-verlierer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/bei-einer-diplomatischen-losung-gibt-es-keinen-verlierer\/","title":{"rendered":"Bei einer diplomatischen L\u00f6sung gibt es keinen Verlierer"},"content":{"rendered":"<p>Die Stra\u00dfe von Hormus ist einer der wichtigsten Wasserwege. Knapp ein F\u00fcnftel der globalen \u00d6l-Transporte und etwa ein Viertel der weltweiten Produktion von Fl\u00fcssiggas passieren j\u00e4hrlich die wenige Kilometer breite Schifffahrtsroute. Am 19. Juli 2019 setze der Iran in dieser Meerenge den unter britischer Flagge fahrenden Tanker <em>Stena Impero\u00a0<\/em>fest. Von iranischer Seite hei\u00dft es, das Schiff habe unter anderem ein iranisches Fischerboot gerammt und anschlie\u00dfend nicht auf dessen Notsignale reagiert. Dies versto\u00dfe gegen die maritimen Vorschriften und m\u00fcsse juristisch untersucht werden, so der iranische Au\u00dfenminister Mohammed Dschawad Sarif. Gro\u00dfbritanniens ehemalige Verteidigungsministerin Penny Mordaunt hingegen sprach von einem \u201afeindseligen Akt\u2018. Nachdem die Idee einer europ\u00e4ischen Marinemission in dem Persischen Golf zun\u00e4chst gescheitert zu sein scheint, kristallisiert sich nun die Etablierung einer Milit\u00e4roperation unter F\u00fchrung der USA heraus.<\/p>\n<p>Wir haben mit R\u00fcdiger Wolfrum \u00fcber den Vorfall gesprochen und ihn nach den seerechtlichen Implikationen gefragt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>1. Bei der Stra\u00dfe von Hormus handelt es sich dem Seerechts\u00fcbereinkommen der Vereinten Nationen nach um eine sogenannte Meerenge. Welche besonderen Rechte gelten in Meerengen f\u00fcr die Schifffahrt und K\u00fcstenstaaten?<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt im Seerechts\u00fcbereinkommen ein eigenes <a href=\"https:\/\/www.un.org\/Depts\/los\/convention_agreements\/texts\/unclos\/part3.htm\">Kapitel<\/a> \u00fcber Meerengen. Der Sinn dieser Regelungen ist es, die Freiheit der Schifffahrt in diesen Meerengen zum gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Umfang zu garantieren. Das Besondere ist, dass Meerengen durch das K\u00fcstenmeer von Staaten laufen, was bedeutet, dass sie die k\u00fcstenstaatlichen Kompetenzen in diesem Bereich einschr\u00e4nken. Die Rechte dritter Staaten (Flaggenstaaten) gehen weiter, als wenn sie nur ein K\u00fcstenmeer durchfahren w\u00fcrden. Auf der dritten Seerechtskonferenz war dies einer der ganz wesentlichen Verhandlungspunkte. Die Bef\u00fcrworter des Meerengen-Regimes \u2013 wenn ich das einmal so nennen darf \u2013 waren vor allem die USA und insoweit durchaus einig mit der damaligen UDSSR. Beide Staaten haben sogenannte Blauwassermarinen und sind auf die freie Durchfahrt durch Meerengen angewiesen. Meerengen d\u00fcrfen auch von getauchten U-Booten durchfahren werden, w\u00e4hrend sie im K\u00fcstenmeer aufgetaucht sein m\u00fcssen \u2013 dies jedoch nur als Nebenbemerkung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Der Iran hat das Seerechts\u00fcbereinkommen 1982 zwar unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert. Welche Auswirkungen hat dies f\u00fcr den vorliegenden Fall?<\/strong><\/p>\n<p>Der Iran ist in der Tat nicht Mitglied des Seerechts\u00fcbereinkommens und insofern nicht unmittelbar an dieses gebunden. Allerdings hat der Iran das Seerechts\u00fcbereinkommen gezeichnet und nach dem Wiener \u00dcbereinkommen \u00fcber das Recht der Vertr\u00e4ge hat auch eine Zeichnung, die noch keine Ratifizierung ist, gewisse Wirkung. Der Titel von <a href=\"http:\/\/legal.un.org\/ilc\/texts\/instruments\/english\/conventions\/1_1_1969.pdf\">Artikel 18<\/a> des Wiener \u00dcbereinkommens lautet <em>Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln<\/em>. Der Sinn und Zweck dieses Abkommens darf nach dem Inhalt dieses Artikels 18 von dem Zeichner-Staat also nicht in Frage gestellt werden. Nun ist das Meerengen-System ein ganz wesentliches Element des Seerechts\u00fcbereinkommens und es k\u00f6nnte deswegen sehr wohl gesagt werden, dass dieses Regime vom Iran zu achten ist, auch wenn der Iran noch nicht Mitglied des Seerechts\u00fcbereinkommens ist. Au\u00dferdem m\u00fcsste noch auf einen anderen Punkt eingegangen werden: Der Iran ist Mitglied des Genfer Seerechts\u00fcbereinkommens und insofern gilt f\u00fcr ihn das <a href=\"https:\/\/treaties.un.org\/doc\/Publication\/UNTS\/Volume%20516\/volume-516-I-7477-English.pdf\">Genfer Seerechtsabkommen \u00fcber das K\u00fcstenmeer<\/a>, welches zumindest die friedliche Durchfahrt gew\u00e4hrleistet. Es existieren hier somit zwei m\u00f6gliche Schienen auf denen argumentiert werden kann, dass es bestimmte Verpflichtungen f\u00fcr den Iran aus dem geltenden Seerecht gibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Am 19. Juli gab das <em>S. Central Command\u00a0<\/em>bekannt, dass das Land dabei ist die Marinemission <em>Operation Sentinel\u00a0<\/em>ins Leben zu rufen. Seitdem werben die USA um eine Beteiligung weiterer Staaten, wie Gro\u00dfbritannien, Israel, Japan und S\u00fcdkorea an dieser. W\u00e4re solch eine Milit\u00e4rmission, ohne ein Mandat des Sicherheitsrates, in der Meerenge von Hormus und wom\u00f6glich in dem K\u00fcstenmeer eines anderen Staates dem Seerechts\u00fcbereinkommen nach zul\u00e4ssig?<\/strong><\/p>\n<p>Das ist eine Frage, die weniger im Seerecht verwurzelt ist als im allgemeinen V\u00f6lkerrecht. Schiffe, die sagen wir mal unter Flagge Gro\u00dfbritanniens fahren, haben solange sie diese Flagge f\u00fchren den Schutz Gro\u00dfbritanniens und dieser Schutz kann auch mit milit\u00e4rischen Mitteln durchgesetzt werden. Das hei\u00dft, theoretisch kann sehr wohl eine Truppe gebildet werden, die sicherstellt, dass Schiffe unter der Flagge bestimmter Staaten nicht gef\u00e4hrdet werden. Allerdings sind die Kompetenzen in dieser Hinsicht f\u00fcr diese Staaten sehr begrenzt, sie d\u00fcrften nur ihre Schiffe gegen rechtswidrige Angriffe sch\u00fctzen. In diesem Fall behauptet ja der Iran \u2013 und wir wissen eigentlich nicht viel mehr \u2013, dass der festgesetzte Tanker eine Kollision mit einem Fischerboot hatte. F\u00fcr die Aufarbeitung dieses Zwischenfalls ist der Iran zust\u00e4ndig und korrekterweise auch die Hafenbeh\u00f6rde des Irans, sowas kann man nicht verhindern. Vorausgesetzt die Faktenlage ist so, wie sie beschrieben wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. Das Seerechts\u00fcbereinkommen bietet Staaten umfassende Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten. Sie selbst waren Richter am Internationalen Seegerichtshof in Hamburg. Welchen Weg sehen Sie f\u00fcr beide Seiten als den geeignetsten um ihren Disput beizulegen?<\/strong><\/p>\n<p>Eine der M\u00f6glichkeiten w\u00e4re, dass der Flaggenstaat des festgenommenen Tankers \u2013 und das ist nicht ganz einfach \u2013 den Seegerichtshof nach <a href=\"https:\/\/www.un.org\/Depts\/los\/convention_agreements\/texts\/unclos\/part15.htm\">Artikel 292<\/a> des Seerechts\u00fcbereinkommens anruft. Das Problem ist blo\u00df, dass der Iran nicht Mitglied des Seerechts\u00fcbereinkommens und insofern an dieses Verfahren nicht gebunden ist. Deswegen w\u00e4re es besser, oder sagen wir mal aussichtsreicher, wenn sich Iran und Gro\u00dfbritannien einigen k\u00f6nnten, dass dieser Streit international beigelegt wird. Das w\u00e4re dann in diesem Fall entweder durch Vereinbarung den Internationalen Seegerichtshof oder alternativ, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag f\u00fcr zust\u00e4ndig zu erkl\u00e4ren. Als dritte und die wahrscheinlichste Alternative k\u00e4me noch ein Schiedsgericht in Frage. Eine dieser drei M\u00f6glichkeiten sollte meiner Meinung nach wahrgenommen werden. Die Charta der Vereinten Nationen besagt in <a href=\"https:\/\/www.un.org\/en\/sections\/un-charter\/chapter-vi\/index.html\">Artikel 33<\/a>, dass die Staaten verpflichtet sind, Streitigkeiten durch friedliche Mittel zu l\u00f6sen und dort werden diese M\u00f6glichkeiten der Streitbeilegung neben diplomatischen Formen der Streitbeilegung angesprochen.<\/p>\n<p><strong>W\u00fcrden Sie eine diplomatische L\u00f6sung gegen\u00fcber der Entscheidung des Streitfalles, durch ein internationales Gericht oder Schiedsgericht, vorziehen?<\/strong><\/p>\n<p>Wissen Sie, ich bin nun 21 Jahre Richter gewesen und deswegen wird Sie meine Antwort \u00fcberraschen. Wenn die Staaten sich mit einer diplomatischen L\u00f6sung einigen k\u00f6nnen, ist es die beste L\u00f6sung, denn dann gibt es keinen Verlierer. Ich bin nicht der Meinung, dass die gerichtliche oder schiedsgerichtliche L\u00f6sung immer die ad\u00e4quate L\u00f6sung ist. Sie hat Vorteile, gebe ich zu, weil damit ein Rechtsproblem gekl\u00e4rt wird, aber wenn eine L\u00f6sung pragmatisch diplomatisch herbeigef\u00fchrt wird, hat das auch Auswirkungen auf die Auslegung der entsprechenden Rechtsnorm und insofern k\u00f6nnte ich uneingeschr\u00e4nkt eine diplomatische L\u00f6sung vorziehen. Ich kann Ihnen das aber auch noch juristisch begr\u00fcnden. Nach den entsprechenden Vorschriften im Seerechts\u00fcbereinkommen, geht jede diplomatische L\u00f6sung einer gerichtlichen oder schiedsgerichtlichen L\u00f6sung vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. Zwischenf\u00e4lle in Meerengen ereignen sich immer wieder und auch sonst scheinen seerechtliche Fragen zunehmend in den Fokus der internationalen Politik zu geraten. In welcher Verfassung sehen Sie die normative Kraft des Seerechts\u00fcbereinkommens?<\/strong><\/p>\n<p>Die normative Kraft des Seerechts\u00fcbereinkommens ist verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00df. Die letzten Entscheidungen, sowohl des Internationalen Seegerichtshofes, des Internationalen Gerichtshofs und der Schiedsgerichte haben eine Menge von seerechtlichen Fragen behandelt, aufgeworfen und auch gel\u00f6st. In vielen dieser F\u00e4lle, und die meisten dieser F\u00e4lle sind politisch sehr sensibel, sind deren Ergebnisse auch akzeptiert worden. Die Abgrenzung zwischen Bangladesch und Indien, beziehungsweise Bangladesch und Myanmar im Golf von Bengalen ist beispielsweise sofort akzeptiert worden. Die Abgrenzung zwischen Ghana und C\u00f4te d\u2019Ivoire ist ebenfalls sofort akzeptiert worden. Die problematischen F\u00e4lle, die nicht akzeptiert worden sind, aber in der Praxis doch gel\u00f6st wurden, sind die F\u00e4lle mit Russland (Arctic Sunrise), allerdings dann sind ja auch noch F\u00e4lle zwischen Ukraine und Russland anh\u00e4ngig. Der gro\u00dfe Problemfall ist der Fall Philippinen gegen China \u2013 S\u00fcdchinesisches Meer \u2013, wo China auf keinen Fall bereit ist, diesen Schiedsspruch zu akzeptieren. Das ist also, wo das Schiedsgericht es nicht geschafft hat \u2013 ich war ja selber Mitglied dieses Schiedsgerichtes \u2013 China zu \u00fcberzeugen. Es kann lange dar\u00fcber philosophiert werden, wieso dieses der Fall war, aber hier m\u00fcssen wir wahrscheinlich pragmatisch noch warten, bis China einsieht, dass diese Entscheidung durchaus auch f\u00fcr China selbst gro\u00dfe Chancen bietet. Aber insgesamt, um Ihre Frage global zu beantworten, sind die gerichtlichen Entscheidungen internationaler Spruchk\u00f6rper sehr viel konstruktiver und pr\u00e4gender, als viele nationale Urteile \u00fcber nationale Problemfelder.<\/p>\n<p>[Das Interview wurde am 19. August 2019 gef\u00fchrt.]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/www.mpil.de\/de\/pub\/institut\/personen\/institutsleitung\/wissenschaftliche-mitglieder\/wolfrum.cfm\">R\u00fcdiger Wolfrum<\/a> war von 1996 bis 2017 Richter am Internationalen Seegerichtshof und in der Zeit von 2005 bis 2008 dessen Pr\u00e4sident. Er ist emeritierter Direktor des Max-Planck-Instituts f\u00fcr ausl\u00e4ndisches \u00f6ffentliches Recht und V\u00f6lkerrecht in Heidelberg.<\/em><\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/twitter.com\/CPogies\">Christian R. J. Pogies<\/a> ist Student im Masterstudiengang Internationale Studien\/Friedens- und Konfliktforschung mit dem Schwerpunkt Globalisierung und Recht an der Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt. Er arbeitet als studentische Hilfskraft am Max-Planck-Institut f\u00fcr Europ\u00e4ische Rechtsgeschichte und ist Mitglied der Redaktion des V\u00f6lkerrechtsblogs.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Cite as: R\u00fcdiger Wolfrum, Christian Pogies, &#8220;Bei einer diplomatischen L\u00f6sung gibt es keinen Verlierer&#8221;, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 21 August 2019, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20190821-201116-0\">10.17176\/20190821-201116-0<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stra\u00dfe von Hormus ist einer der wichtigsten Wasserwege. Knapp ein F\u00fcnftel der globalen \u00d6l-Transporte und etwa ein Viertel der weltweiten Produktion von Fl\u00fcssiggas passieren j\u00e4hrlich die wenige Kilometer breite Schifffahrtsroute. Am 19. 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