{"id":4070,"date":"2016-03-09T00:00:00","date_gmt":"2016-03-09T08:28:55","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/volkerrecht-verstehen-wie-gewinnen-wir-die-anderen-99\/"},"modified":"2020-12-09T13:36:52","modified_gmt":"2020-12-09T12:36:52","slug":"volkerrecht-verstehen-wie-gewinnen-wir-die-anderen-99","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/volkerrecht-verstehen-wie-gewinnen-wir-die-anderen-99\/","title":{"rendered":"V\u00f6lkerrecht verstehen \u2013 Wie gewinnen wir die anderen 99%?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Kein anderes Rechtsgebiet eignet sich so gut wie das V\u00f6lkerrecht, um Studierende dort abzuholen, wof\u00fcr sie sich im Alltag und in ihrer Freizeit interessieren und begeistern. Zudem k\u00f6nnen Analogien und Abgrenzungen zu anderen F\u00e4chern \u2013 die Besonderheiten des V\u00f6lkerrechts, die oftmals als Schwachstellen wahrgenommen werden \u2013 f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der Materie nutzbar gemacht werden.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das V\u00f6lkerrecht nimmt als horizontales, zwischenstaatliches Rechtssystem ohne feste Rechtsdurchsetzung nicht blo\u00df fachlich eine besondere Stellung innerhalb der Rechtswissenschaft ein. W\u00e4hrend es in Deutschland und in vielen Lehrpl\u00e4nen der Schweiz \u00fcberhaupt nur unter den Wahlf\u00e4chern rangiert, gilt es in \u00d6sterreich zumindest in den Augen der Studierenden als \u201eNebenfach\u201c, was sich leider auch in der geringen Stundenbemessung innerhalb der Curricula wiederspiegelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lehrende des V\u00f6lkerrechts stehen daher vor einer zweifachen Herausforderung: Zum einen gilt es, die ewige Frage nach dem \u201e-recht\u201c im Terminus \u201eV\u00f6lkerrecht\u201c zu kl\u00e4ren; zum anderen gilt es, das Fach neben der Vielzahl \u2013 zumindest in der Wahrnehmung der Studierenden \u2013 praxisrelevanterer \u00f6ffentlich- und privatrechtlicher F\u00e4cher zu vermitteln.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nat\u00fcrlich gibt es in jedem Jahrgang eine feste Quote an v\u00f6lkerrechtlich begeisterten Studierenden, die gerne im ausw\u00e4rtigen Bereich des Staatsdienstes, in internationalen Organisationen oder im Bereich der Menschenrechte ihre Berufung sehen. Die sind schon f\u00fcr die Sache gewonnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frage aber, die sich Lehrende stellen m\u00fcssen, ist dieselbe, die sich jeder erfolgreiche Verk\u00e4ufer stellen muss: Wie gewinnen wir die anderen 99%?\u00a0Unsere These ist, dass sich kein anderes Rechtsgebiet so gut eignet wie das V\u00f6lkerrecht, um Studierende dort abzuholen, wof\u00fcr sie sich im Alltag und in ihrer Freizeit interessieren und begeistern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Vorwissen nutzbar machen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorwissen spielt eine ma\u00dfgebliche Rolle f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis neuer Bereiche. Aus dieser Annahme lassen sich f\u00fcr die Lehre zwei wesentliche Grunds\u00e4tze ableiten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum einen ist das Bewusstsein hinsichtlich des durchschnittlichen Wissensstands Studierender im V\u00f6lkerrecht zentral. Wie in anderen Bereichen f\u00fchrt der Einsatz v\u00f6lkerrechtlicher Konzepte und Fachsprache zu Erkl\u00e4rungszwecken eher dazu, auf die Diskrepanz zwischen dem Wissen der Lehrenden und der Studierenden hinzuweisen, als diese zu vermindern. Als stereotypes Beispiel solcher Erkl\u00e4rungsversuche m\u00f6gen jene des IT-Technikers herhalten, die beim Laien oftmals eher zu Frustration als zu Erkenntnisgewinn f\u00fchren. Gleichfalls k\u00f6nnen Lehrende des V\u00f6lkerrechts in die Falle tappen, das V\u00f6lkerrecht <em>anhand des V\u00f6lkerrechts<\/em> zu erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zum anderen kann Vorwissen in vielfacher Hinsicht im Unterricht nutzbar gemacht werden. Lernprozesse werden durch R\u00fcckgriff auf Bekanntes wesentlich erleichtert. Dies kann nicht nur durch den gezielten Einsatz allt\u00e4glicher Beispiele, sondern auch durch Analogiebildungen unterst\u00fctzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Lehre des V\u00f6lkerrechts l\u00e4sst sich diese Erkenntnis sowohl strukturell, als auch inhaltlich umsetzen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Strukturell kann zur Einteilung der Rechtsmaterie etwa auf die zwar bekannte, im V\u00f6lkerrecht jedoch un\u00fcbliche Unterscheidung zwischen Allgemeinem Teil und Besonderem Teil zur\u00fcckgegriffen werden. Entsprechend umfasst der Allgemeine Teil den \u201eformellen Rahmen\u201c, die Quellen und Rechtssubjekte, des V\u00f6lkerrechts und der Besondere Teil die Rechte und Pflichten in den unterschiedlichen v\u00f6lkerrechtlichen Regelungsgebieten sowie die Konsequenzen deren Nichteinhaltung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Inhaltlich kann vor allem auf bekannte Rechtsfiguren aus dem innerstaatlichen Recht zur\u00fcckgegriffen werden. So lassen sich etwa hilfreiche Vergleiche zwischen dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben im innerstaatlichen Recht und im V\u00f6lkerrecht, den Ankn\u00fcpfungspunkten f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Jurisdiktion im Kollisionsrecht und im V\u00f6lkerrecht, dem r\u00f6misch-rechtlichen Schadenersatzrecht (der <em>lex aquilia<\/em>) und dem Recht der v\u00f6lkerrechtlichen Verantwortlichkeit oder zwischen Willensm\u00e4ngeln und Beendigungsgr\u00fcnden im innerstaatlichen und v\u00f6lkerrechtlichen Vertragsrecht ziehen. Ebenso kann die weitgehende \u00c4hnlichkeit zwischen innerstaatlichem und v\u00f6lkerrechtlichem Selbstverteidigungsrecht \u2013 mitsamt der Rolle des Sicherheitsrats als quasi-Weltpolizei, weil Selbstverteidigungshandlungen theoretisch nur so lange gestattet sind, bis er Ma\u00dfnahmen ergreift \u2013 als Analogie zum innerstaatlichen Recht herangezogen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vorwissen kann allerdings auch verwirren. Entsprechend ist es ebenso zentral, weitverbreitetes unrichtiges Vorwissen und m\u00f6gliche falsche Assoziationen zu erkennen und ihnen aktiv entgegenzuwirken. Beispiele hierf\u00fcr sind etwa die den Besuchern der UNO-City in Wien meist vermittelte Information, diese geh\u00f6re nicht zum \u00f6sterreichischen Staatsgebiet, oder die unterschiedliche Bedeutung von Begriffen wie etwa \u201eImmunit\u00e4t\u201c, \u201eGesandter\u201c oder \u201edue diligence\u201c im innerstaatlichen Recht und im V\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u201eCultural References\u201c<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vermittlung des V\u00f6lkerrechts erlaubt jedoch nicht blo\u00df, die Studierenden dort abzuholen, wo sie fachlich stehen. Vielfach ist nicht bekannt, wie pr\u00e4sent diese Rechtsmaterie auch in Bereichen ist, die ansonsten eher der Zerstreuung als dem Studium dienen. Der Fundus an m\u00f6glichen \u201ecultural references\u201c zu Film und Fernsehen ist nirgendwo so gro\u00df wie im V\u00f6lkerrecht. Zudem k\u00f6nnen diese im Unterricht durch Bedienung anderer Sinnesorgane einen enormen didaktischen Mehrwert leisten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Auge \u00fcbertrumpft alle anderen Sinnesorgane; <a href=\"http:\/\/www.brainrules.net\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">laut dem Molekularbiologen John Medina<\/a> braucht der Sehsinn die H\u00e4lfte der Kapazit\u00e4ten unseres Gehirns. Folglich lernen wir daher am besten \u00fcber bewegte und auch unbewegte Bilder, nicht \u00fcber geschriebene oder gesprochene Worte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor allem politisch und diplomatisch brisante v\u00f6lkerrechtliche Fragestellungen werden \u00e4u\u00dferst oft in Filmen, Serien oder Dokumentationen thematisiert. Diese lassen sich in Form von Kurzclips, etwa via YouTube-Videos oder auch durch kurze Ausschnitte von Filmen hervorragend in den Unterricht einbauen, um ein Thema einzuleiten oder n\u00e4her zu besprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insbesondere Fehler und Ungenauigkeiten in der Darstellung der Rechtslage beziehungsweise rechtswidriges Verhalten k\u00f6nnen dabei als Diskussionsgrundlage dienen. Beispiele umfassen etwa die klar gegen die elementaren Grunds\u00e4tze der WDK versto\u00dfende Behandlung eines Missionschefs in der <a href=\"http:\/\/cdi.ulb.ac.be\/columbo-ted-post1975-saison-5-episode-2-un-diplomate-peut-il-renoncer-son-immunite-diplomatique-une-analyse-de-maxime-didat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">US-Krimiserie \u201eColumbo\u201c<\/a> (5. Stafel, 2. Folge: \u201eA Case of Immunity\u201c) oder die <a href=\"http:\/\/blogs.wsj.com\/speakeasy\/2011\/12\/05\/homeland-season-1-episode-10-representative-brody-tv-recap\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Erpressung eines saudischen Diplomaten in der US-Serie \u201eHomeland\u201c<\/a>. F\u00fcr die Grunds\u00e4tze der friedlichen Streitbeilegung und die Abgrenzung zum internationalen Strafrecht eignet sich wiederum das Verfahren gegen <a href=\"http:\/\/simpsons.wikia.com\/wiki\/International_Court_of_Justice\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Krusty den Clown<\/a> \u2013 und somit gegen ein Individuum und nicht gegen einen Staat \u2013 vor dem <a href=\"http:\/\/simpsons.wikia.com\/wiki\/International_Court_of_Justice\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Internationalen Gerichtshof bei den \u201eSimpsons\u201c<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es gibt aber auch Positivbeispiele. Der Film \u201e<a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Argo_(Film)\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Argo<\/a>\u201c etwa fasst in den ersten Minuten beinahe den gesamten <em>Teheraner Geisel<\/em>-Fall mitsamt den entscheidenden Fragen zusammen. So versuchen die US-Botschaftsmitarbeiter verzweifelt, die iranischen Beh\u00f6rden zu erreichen, woraufhin sich die Erkenntnis einstellt, dass keine Hilfe erfolgen wird; ebenso sieht man eine iranische Sicherheitskraft, die trotz der Eskalation der Lage in Inaktivit\u00e4t verharrt. Auch diplomatische Notfallma\u00dfnahmen wie die Zerst\u00f6rung unverletzlicher Dokumente sind zu sehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In \u201eHouse of Cards\u201c wird wiederum die M\u00f6glichkeit einer \u201eEmergency Session\u201c der Generalversammlung auf Grundlage der ber\u00fchmten \u201eUniting for Peace\u201c-Resolution ins Spiel gebracht (wobei nicht unerw\u00e4hnt bleiben sollte, dass der Handlungsstrang den realpolitischen Gepflogenheiten widerspricht; <a href=\"http:\/\/www.undispatch.com\/4-ways-house-of-cards-un-wrong\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">eine aus russischen und US-amerikanischen Truppen bestehende Peacekeeping-Operation im Jordangraben grenzt an Science-Fiction<\/a>).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein letztes Beispiel, das sich in der Lehre bew\u00e4hrt hat, sind die Kampfszenen aus dem Film \u201e<a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Der_Soldat_James_Ryan\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Saving Private Ryan<\/a>\u201c, die sich hervorragend unter dem Gesichtspunkt des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts beurteilen lassen (freilich unter der Annahme, die heutige Rechtslage auf den Zweiten Weltkrieg anzuwenden).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zuletzt sind auch offizielle Videos von Ansprachen, Stellungnahmen und Konferenzen zu erw\u00e4hnen. So etwa die j\u00fcngsten Reden im Rahmen der letzten UN-Generalversammlung von <a href=\"http:\/\/webtv.un.org\/watch\/united-states-of-america-general-debate-67th-session\/1860711411001\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Barack Obama<\/a> oder <a href=\"http:\/\/webtv.un.org\/search\/russian-federation-general-debate-70th-session\/4515630458001?term=putin\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Wladimir Putin<\/a>, in denen das V\u00f6lkerrecht beziehungsweise die Rolle der Vereinten Nationen betont wurde. Oft zeigt sich, dass diese Reden auf umso mehr Interesse sto\u00dfen, wenn man mit den Studenten die damit zusammenh\u00e4ngenden Hintergr\u00fcnde bespricht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/doktorat.univie.ac.at\/finanzierung-fuer-doktorandinnen\/unidocs-foerderprogramm-der-universitaet-wien\/fellows-2013\/beham\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Markus Beham<\/em><\/a><em> ist uni:docs Stipendiat am Institut f\u00fcr Rechtsphilosophie der Universit\u00e4t Wien. <\/em><a href=\"http:\/\/law.leiden.edu\/organisation\/publiclaw\/europainstitute\/staff\/melanie-fink.html#contact\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Melanie Fink<\/em><\/a><em> ist DOC-Stipendiatin der \u00d6sterreichischen Akademie der Wissenschaften an den Universit\u00e4ten Leiden und Wien (\u2018cotutelle de th\u00e8se\u2019). <\/em><a href=\"https:\/\/intlaw.univie.ac.at\/personal\/wissenschaftliches-personal\/janik\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Ralph Janik<\/em><\/a><em> ist Universit\u00e4tsassistent (prae doc) an der Abteilung f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und Internationale Beziehungen der Universit\u00e4t Wien. Sie sind Autoren des 2015 im Facultas Verlag erschienenen Lehrbuchs <\/em><a href=\"http:\/\/www.facultas.at\/zinfo\/9783708912998\/Beham_Leseprobe.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>V\u00f6lkerrecht verstehen<\/em><\/a><em>.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Markus Beham, Melanie Fink &amp; Ralph Janik, \u201cV\u00f6lkerrecht verstehen \u2013 Wie gewinnen wir die anderen 99%?\u201d, <em><span style=\"color: #000000;\">V\u00f6lkerrechtsblog<\/span><\/em>,\u00a09\u00a0March 2016, doi: 10.17176\/20171123-094949.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein anderes Rechtsgebiet eignet sich so gut wie das V\u00f6lkerrecht, um Studierende dort abzuholen, wof\u00fcr sie sich im Alltag und in ihrer Freizeit interessieren und begeistern. 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