{"id":4069,"date":"2016-03-07T00:00:00","date_gmt":"2016-03-07T12:58:37","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/moot-courts-in-der-lehre-des-internationalen-rechts-eine-kritische-wurdigung\/"},"modified":"2020-12-09T13:36:49","modified_gmt":"2020-12-09T12:36:49","slug":"moot-courts-in-der-lehre-des-internationalen-rechts-eine-kritische-wurdigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/moot-courts-in-der-lehre-des-internationalen-rechts-eine-kritische-wurdigung\/","title":{"rendered":"Moot Courts in der Lehre des internationalen Rechts \u2013 eine kritische W\u00fcrdigung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Unser Beitrag geht der Frage nach, ob sich eine verst\u00e4rkte Einbindung von Moot Courts in der Lehre des internationalen Rechts lohnt. Praxisn\u00e4he und die Steigerung der Reflexionskompetenzen der Teilnehmer sind gute Gr\u00fcnde f\u00fcr das \u00dcberwiegen des Nutzens von Moot Court-Formaten. Zudem bricht der Beitrag eine Lanze f\u00fcr die bessere Anerkennung von Studienleistungen, die im Zusammenhang mit Moot Courts erbracht werden.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Der Moot Court als didaktisches Modell: Kosten und Nutzen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Moot Courts sind Simulations\u00fcbungen. Studierende schl\u00fcpfen in die Rolle von Anw\u00e4lten und zum Teil auch Richtern. Dabei erschlie\u00dfen sie sich fremde Bereiche des Rechts in einem weitgehend selbstgesteuerten Lernprozess, der die Studierenden aus einer passiv-rezipierenden Haltung \u2013wie im normalen Studium \u2013 heraussch\u00e4lt. Die Reproduktion von Erlerntem ist dabei ausgesprochen praxisnah und hat wenig mit einer klassischen Klausursituation gemein. In der Regel fertigen Studierende umfangreiche anwaltliche Schrifts\u00e4tze an. Au\u00dferdem werden Gerichtsverhandlungen simuliert, in denen der unmittelbare m\u00fcndliche Schlagabtausch eine zentrale Herausforderung darstellt. Oft wird die Motivation der Studierenden noch durch den Wettbewerbscharakter der Veranstaltung \u2013 insbesondere bei den bundes- bzw. weltweit stattfindenden Moot Courts wie dem <a href=\"https:\/\/www.ilsa.org\/jessuphome\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Jessup<\/em><\/a> oder dem <a href=\"https:\/\/vismoot.pace.edu\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Vis Moot<\/em><\/a> \u2013 weiter gesch\u00fcrt. Die Teilnahme an einem Moot Court \u2013 das d\u00fcrften alle Teilnehmer best\u00e4tigen \u2013 stellt einen Gewinn sowohl in pers\u00f6nlicher wie in fachlicher Hinsicht dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Schw\u00e4che des Modells ist, dass oft nur ein kleiner Personenkreis tats\u00e4chlich in einem Moot Court-Team arbeitet. Die damit einhergehende Individualisierung des Studienverlaufs wird von (zuk\u00fcnftigen) Arbeitgebern allerdings gesch\u00e4tzt. Ein weiterer Nachteil von Moot Courts ist der hohe Zeitaufwand f\u00fcr Studierende, der vor allem mit den \u201egro\u00dfen\u201c Moot Courts verbunden ist. Dieser Zeitaufwand wird von den Pr\u00fcfungsordnungen und den Landesjustizausbildungsgesetzen \u2013 anders als von den (zuk\u00fcnftigen) Arbeitgebern &#8211; nur unzureichend honoriert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aus Sicht der Lehrenden gehen Moot Court-Formate mit Kapazit\u00e4tsgrenzen einher. Dieses Problem, wenn man es als solches begreifen m\u00f6chte, k\u00f6nnte allerdings durch ein gr\u00f6\u00dferes Angebot von Moot Courts \u2013 auch im Bereich des nationalen Rechts \u2013 entsch\u00e4rft werden. Problematisch ist au\u00dferdem die Erfassung des Lehrengagements von Betreuern in den Kategorien der Semesterwochenstunden und somit ihres Lehrdeputats.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Das didaktische Potenzial: Vertiefung v\u00f6lkerrechtlicher Kenntnisse in abgesichertem Rahmen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Moot Courts besitzen ein hohes didaktisches Potenzial. Auch der <a href=\"http:\/\/www.wissenschaftsrat.de\/download\/archiv\/2558-12.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Wissenschaftsrat empfahl 2012<\/a> (S. 57-58) Moot Courts unter anderem als Mittel zur F\u00f6rderung der Reflexionskompetenz im rechtswissenschaftlichen Studium. Studierende \u00fcben sich in einer kritisch-fragenden Grundhaltung, die auch f\u00fcr das wissenschaftliche Arbeiten Voraussetzung ist. Das Lehrformat bietet besonders im Bereich des internationalen Rechts einen Rahmen f\u00fcr die vertiefte Auseinandersetzung mit aktuellen Rechtsfragen. Der Praxisbezug von Moot Courts ist dabei ein Weg, die Relevanz von internationalem Recht in der Ausbildung zu unterstreichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kleinere Moot Court-Formate f\u00fcr mehr Studierende <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um eine m\u00f6glichst gro\u00dfe Gruppe von Studierenden in den Genuss dieser Vorteile kommen zu lassen, und um Nachteile zu minimieren, existieren an vielen Fakult\u00e4ten \u2013 auch in Deutschland \u2013 hochschulinterne Moot Courts. An der Bochumer Ruhr-Universit\u00e4t bieten wir \u201cMini Moots\u201d im V\u00f6lkerrecht an. Das Projekt soll die Neugier von Studierenden am internationalen Recht wecken. Zudem wird ihnen erm\u00f6glicht, die Praxis der T\u00e4tigkeit als Anwalt zu erproben. Die Studierenden erhalten zun\u00e4chst eine Einf\u00fchrung in das internationale (Prozess-)Recht und nehmen an Rhetoriktrainings teil \u2013 letztere organisiert von der studentischen Unternehmensberatung der Ruhr-Universit\u00e4t, <a href=\"http:\/\/campusforcompany.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Campus for Company<\/a>. Dieses \u201ePeer-Coaching\u201c zeigt sich als besonders wirksam. Daneben bekommen die Studierenden eine Einf\u00fchrung in das \u201eInterest Based Legal Reasoning\u201c aus der Perspektive der anwaltlichen Praxis. Zum Ende des Projekts halten alle Teilnehmenden w\u00e4hrend simulierter Gerichtsverhandlungen Pl\u00e4doyers, die sie eigenst\u00e4ndig \u00fcber das Semester hinweg auf Basis von Originalschrifts\u00e4tzen aus IGH-Verfahren vorbereiten. Den Abschluss bildet eine Exkursion zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Interessierten steht die M\u00f6glichkeit der Teilnahme an <em>Jessup<\/em> im dann folgenden Wintersemester offen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Verbindung der Vermittlung von Soft Skills, Praxiserfahrungen und dem V\u00f6lkerrecht gelingt es so, Studierende auch st\u00e4rker f\u00fcr internationale Zusammenh\u00e4nge zu interessieren. Nicht selten entdecken die Teilnehmer das V\u00f6lkerrecht so als ihren Studienschwerpunkt. Auch wenn die Veranstaltung \u00fcberobligatorisch ist und aus der Perspektive der Studierenden mit Arbeitsaufwand verbunden ist, ist dieser noch gut mit dem regul\u00e4ren Curriculum zu vereinbaren. Sowohl die \u201egro\u00dfen\u201c, genauso aber auch kleine Moot Court-Formate erweisen sich daher als \u00e4u\u00dferst sinnvoll f\u00fcr die Lehre des internationalen Rechts, genauso aber auch, um Studierende \u00fcberhaupt f\u00fcr das Gebiet zu gewinnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Empfehlung: Teilnahme an Moot Courts besser honorieren<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Punkt, auf den wir an dieser Stelle besonders eingehen m\u00f6chten, ist die Honorierung der Teilnahme an Moot Courts in den Pr\u00fcfungsordnungen und Landesausbildungsgesetzen, sowie im Bereich der Ausbildungsf\u00f6rderung nach dem Bundesausbildungsf\u00f6rderungsgesetz. Die durchaus wandelbaren Lehrformate, die im anglo-amerikanischen Rechtskreis weit verbreitet sind, k\u00f6nnten durch eine bewusste F\u00f6rderung ihr didaktisches Potenzial besser entfalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Anrechnung auf den \u201eFreischuss\u201c <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass aber bereits die gesetzlichen Regelungen dem derzeit teilweise entgegenstehen, zeigt ein Blick in die Justizausbildungsgesetze der L\u00e4nder. In Bremen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland geht aus den jeweiligen Normen nicht hervor, dass Teilnehmer am Moot Court von einem Freisemester in Bezug auf den \u201eFreischuss\u201c auf das Erste Staatsexamen profitieren. Vielmehr sehen die Ausbildungsgesetze hier nur \u201eFreisemester\u201c f\u00fcr Auslandsstudien oder schwere Krankheit vor. Eine Klarstellung zugunsten der Moot Courts w\u00e4re w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Tatbest\u00e4nde an Lebenswirklichkeit ann\u00e4hern<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mehrheit der L\u00e4nder erkennt die Teilnahme an Moot Courts als Grund f\u00fcr eine \u201eFreisemester\u201c auf dem Weg zum \u201eFreischuss\u201c an. Hier ist jedoch festzustellen, dass manche Tatbest\u00e4nde nicht mit der Realit\u00e4t des Lehrformats Moot Court \u00fcbereinstimmen. So fordern beispielsweise \u00a7 37 Abs. 4 <a href=\"https:\/\/www.justiz.bayern.de\/landesjustizpruefungsamt\/ausbildungs-pruefungsordnung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">JAPO<\/a> in Bayern sowie <a href=\"https:\/\/recht.nrw.de\/lmi\/owa\/br_text_anzeigen?v_id=2320031009101636983#det301819\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 25 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW<\/a>, dass zur Anerkennung des Moot Courts Lehrveranstaltungen im Ausma\u00df von 16 Semesterwochenstunden zu besuchen sind. Abseits der Tatsache, dass jeder Moot-Alumnus angesichts von 16 Semesterwochenstunden Aufwand nur m\u00fcde l\u00e4cheln k\u00f6nnen wird, ist das Lehrformat des Moot Court gerade auf die Eigeninitiative und eigene Arbeitsleistung der Teilnehmer au\u00dferhalb von festen Kursen und Frontalunterricht ausgerichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch nehmen diese Normen nicht speziell Prozesssimulationen oder gar die Lehre von internationalem Recht in den Blick. Vielmehr ist die Rede von einer \u201cfremdsprachige[n] rechtswissenschaftliche[n] Ausbildung\u201d. So ist es hier derzeit nur der flexiblen Auslegung der Normen durch die Justizpr\u00fcfungs\u00e4mter zu verdanken, dass Moot Court-Teilnehmer von den Regelungen, soweit \u00fcberhaupt vorhanden, profitieren. Andere Landesregelungen sind hier bereits wesentlich fortschrittlicher, indem sie einen Leistungsnachweis, dass der Moot Court den \u201c\u00fcberwiegenden Teil des Studienaufwandes\u201d dargestellt hat, fordern. Eine Angleichung w\u00e4re auch hier w\u00fcnschenswert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Sprechen wir \u00fcber Geld<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kritisch wird der derzeitige ausbildungsrechtliche Rahmen mit Blick auf finanzielle F\u00f6rderung. Schlie\u00dflich ist ein zus\u00e4tzliches Semester Studium auch eine Kostenfrage. <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-15-foerderungsdauer-235.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 15<\/a> Abs. 2 BAf\u00f6G normiert, dass Ausbildungsf\u00f6rderung bis zu einer bestimmten F\u00f6rderungsh\u00f6chstdauer gezahlt wird. Nach <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-15a-foerderungshoechstdauer-236.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 15a<\/a> BAf\u00f6G ist diese die Regelstudienzeit, die sich wiederum f\u00fcr Jura-Studierende an der Freischussfrist orientiert. Zwar sieht <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-15-foerderungsdauer-235.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 15<\/a> Abs. 3 BAf\u00f6G Ausnahmeregelungen zur Ausdehnung der F\u00f6rderungsh\u00f6chstdauer vor. Ein Moot Court l\u00e4sst sich zun\u00e4chst jedoch nicht leicht unter einen der Ausnahmetatbest\u00e4nde subsumieren. Spielr\u00e4ume f\u00fcr die BAf\u00f6G-\u00c4mter sind keine Vorhanden. Das Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung stellt n\u00e4mlich auf seiner <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/zu-15-foerderungsdauer-328.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Webseite<\/a> in Bezug auf den Ausnahmetatbestand der \u201eschwerwiegenden Gr\u00fcnde\u201c nach <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/-15-foerderungsdauer-235.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 15<\/a> Abs. 3 Nr. 1 BAf\u00f6G, den einzig in Frage kommenden, explizit klar:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201e<em>Au\u00dfergew\u00f6hnliche Studienprojekte oder Wettbewerbe (z.B. \u201eMoot Courts\u201c) stellen ebenfalls keinen schwerwiegenden Grund dar<\/em>.\u201d<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit der \u201cindividuellen Ausbildungsf\u00f6rderung\u201d im Sinne des <a href=\"https:\/\/www.baf\u00f6g.de\/de\/grundsatz-408.php\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00a7 1<\/a> BAf\u00f6G ist diese Verwaltungsvorschrift schwerlich in Einklang zu bringen. Ein Seitenblick auf andere f\u00f6rderungsf\u00e4hige Ausbildungsabschnitte, wie etwa Auslandsaufenthalte, die ebenfalls nicht zwingend f\u00fcr den Studienabschluss sind, l\u00e4sst die von der Exekutive getroffene Entscheidung gegen Moot Courts als wenig nachvollziehbar erscheinen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ein Blick voraus<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Lehre des internationalen Rechts w\u00e4re es w\u00fcnschenswert, um mehr Studierende f\u00fcr die Materie des internationalen Rechts zu begeistern, Moot Court Formate niederschwelliger anzubieten. F\u00fcr \u201cgro\u00dfe\u201d Moot Courts sollten die Leistungen der Studierenden besser honoriert werden, sowohl auf Ebene der Landesausbildungsgesetze und Pr\u00fcfungsordnungen, als auch auf Ebene der finanziellen Ausbildungsf\u00f6rderung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.ruhr-uni-bochum.de\/ls-puttler\/lehrstuhl.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Isabella Risini<\/em><\/a><em>, LL.M. (Chicago-Kent)<\/em><em> ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Lehrstuhl f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, insbesondere V\u00f6lkerrecht, Europarecht und internationales Wirtschaftsrecht der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/de.linkedin.com\/in\/sebastianwuschka\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Sebastian Wuschka<\/em><\/a><em>, LL.M. (Geneva MIDS) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg sowie Lehrbeauftragter und Doktorand an der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die Autoren danken Frau Rafaela Kn\u00e4pper f\u00fcr Einblicke in die studentische Perspektive sowie f\u00fcr ihre Hilfe bei der Zusammenstellung der einschl\u00e4gigen Landesnormen.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Isabella Risini &amp; Sebastian Wuschka, \u201cMoot Courts in der Lehre des internationalen Rechts \u2013 eine kritische W\u00fcrdigung\u201d, <em><span style=\"color: #000000;\">V\u00f6lkerrechtsblog<\/span><\/em>,\u00a07\u00a0March 2016, doi: 10.17176\/20171123-094544.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unser Beitrag geht der Frage nach, ob sich eine verst\u00e4rkte Einbindung von Moot Courts in der Lehre des internationalen Rechts lohnt. 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