{"id":4044,"date":"2017-12-08T00:00:00","date_gmt":"2017-12-08T07:05:53","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/last-but-not-least-lebenslang-fur-den-schlachter-des-balkans\/"},"modified":"2020-12-09T13:12:08","modified_gmt":"2020-12-09T12:12:08","slug":"last-but-not-least-lebenslang-fur-den-schlachter-des-balkans","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/last-but-not-least-lebenslang-fur-den-schlachter-des-balkans\/","title":{"rendered":"Last but not least: Lebenslang f\u00fcr den &#8220;Schl\u00e4chter des Balkans&#8221;"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/FullSizeRender.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\" wp-image-8017 aligncenter\" src=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/wp-content\/uploads\/2017\/12\/FullSizeRender-225x300.jpg\" alt=\"FullSizeRender\" width=\"327\" height=\"436\" \/><\/a><\/p>\n<p>Bei der Verfolgung massiver Gewaltverbrechen spielen die Verfahren gegen die Entscheidungstr\u00e4ger*innen eine besondere Rolle. Die blo\u00dfe Verfolgung \u201ekleiner R\u00e4dchen im Getriebe\u201c verspricht nicht den gleichen Effekt auf die nach Gerechtigkeit strebenden Betroffenen. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Bosnienkrieges blieb dem politischen Oberhaupt der bosnischen Serb*innen, <em>Radovan Karad\u017ei\u0107<\/em>, eine lebenslange Freiheitsstrafe allerdings erspart. Entsprechend wurde der Urteilsverk\u00fcndung gegen den milit\u00e4rischen Kopf der bosnischen Serb*innen, <em>Ratko Mladi<\/em><em>\u0107<\/em>, von bosniakischer Seite entgegengefiebert. Oftmals als &#8220;Schl\u00e4chter des Balkans&#8221; bezeichnet, stellt der ehemalige Oberbefehlshaber der Streitkr\u00e4fte der \u201eRepublika Srpska\u201c f\u00fcr das Massaker von Srebrenica und die Belagerung von Sarajevo eine der Hauptfiguren dar. Der Erfolg des nun schlie\u00dfenden Jugoslawienstrafgerichtshofes wird daher <em>last but not least<\/em> an seinem letzten Verfahren, dem Verfahren gegen <em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em>, gemessen werden. Das erstinstanzliche <a href=\"http:\/\/www.icty.org\/case\/mladic\/4#tjug\">Urteil<\/a> dazu erging am 22. November 2017.<\/p>\n<p><strong>Die Anklage<\/strong><\/p>\n<p><em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em> wurde in zwei Anklagepunkten V\u00f6lkermord (in bestimmten bosnischen Gemeinden und Srebrenica), in f\u00fcnf weiteren Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verfolgung, Mord, Ausrottung, Vertreibung und zwangsweise \u00dcberf\u00fchrung) und in vier Kriegsverbrechen (Mord, Gewalttaten zur Verbreitung von Terror unter der Zivilbev\u00f6lkerung, rechtswidrige Angriffe auf Zivilisten und Geiselnahme) vorgeworfen. Die strafrechtliche Verantwortung von <em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em> begr\u00fcndete die Anklagebeh\u00f6rde vor allem durch die Beteiligung an vier gemeinsamen verbrecherischen Unternehmen (sogenannte <em>joint criminal enterprises<\/em>). Diese Rechtsfigur dient der wechselseitigen Zurechnung von Tatbeitr\u00e4gen und hatte bereits im <a href=\"http:\/\/www.icty.org\/x\/cases\/tadic\/acjug\/en\/tad-aj990715e.pdf\">Tadi\u0107-Fall<\/a> Eingang in die Rechtsprechung des Jugoslawienstrafgerichtshofes gefunden. Das erste <em>joint criminal enterprise<\/em>, an dem sich <em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em> der Angeklagebeh\u00f6rde zufolge beteiligte, hatte das allumfassende Ziel, Muslim*innen und Kroat*innen aus dem serbisch angesehenen Teil Bosnien-Herzegowinas dauerhaft zu beseitigen. Das zweite betraf Sarajevo und zielte darauf ab, durch eine Kampagne des Beschusses durch Scharfsch\u00fctzen und dem Einsatz von Granaten Terror in der Zivilbev\u00f6lkerung zu verbreiten. Das dritte gemeinsame verbrecherische Unternehmen war darauf ausgerichtet, die bosnisch-muslimische Bev\u00f6lkerung von Srebrenica auszul\u00f6schen. Das vierte <em>joint criminal enterprise<\/em> hatte letztlich die Geiselnahme des UNO-Personals zum Gegenstand und zielte darauf ab, die NATO davon abzuhalten, Luftangriffe gegen bosnisch-serbische milit\u00e4rische Objekte durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Das Urteil <\/strong><\/p>\n<p>Am 22. November 2017 sprach die Verfahrenskammer den Angeklagten <em>Ratko Mladi<\/em><em>\u0107 <\/em>in allen Punkten f\u00fcr schuldig, die den Beschuss von Sarajevo, die Ausl\u00f6schung der muslimischen Bev\u00f6lkerung Srebrenicas und die Geiselnahme des UNO-Personals betrafen. F\u00fcr die Verbrechen in den bosnischen Gemeinden wurde er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verurteilt. Freigesprochen wurde er dagegen vom Anklagepunkt, der die Taten in den bosnischen Gemeinden als V\u00f6lkermord bezeichnete. Dieser Teil des Urteils verdient deshalb im Folgenden besondere Aufmerksamkeit.<\/p>\n<p>Dass die Verbrechen in den Gemeinden wie Sanski Most, Fo\u010da, Kotor Varo\u0161, Vlasenica oder Prijedor wohl nicht die Schwelle zum V\u00f6lkermord erreichen werden, war bereits aufgrund des vorherigen Urteils gegen den ehemaligen Pr\u00e4sidenten der \u201eRepublika Srpska\u201c, <em>Radovan Karad\u017ei\u0107<\/em>, absehbar. Dieser wurde ebenfalls von diesem Anklagepunkt <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/the-karadzic-judgment-the-icty-at-its-peak\/\">freigesprochen<\/a>. Dennoch soll die Ablehnung des V\u00f6lkermordvorwurfes nicht suggerieren, dass die makabren Taten der Armee der \u201eRepublika Srpska\u201c in den bosnischen Gemeinden straflos blieben. Ganz im Gegenteil. Bosnische Muslime beispielsweise von der Vrhpolje-Br\u00fccke springen zu lassen und anschlie\u00dfend das Feuer zu er\u00f6ffnen wurde von der Verfahrenskammer immerhin als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen bewertet. Man mag bedauern, dass der Jugoslawienstrafgerichtshof bei den Taten in den bosnischen Gemeinden nicht auf das stigmatisierende Label des V\u00f6lkermordes zur\u00fcckgegriffen hat. Allerdings erscheint es ohnehin zweifelhaft, Verbrechen gegen die Menschlichkeit wertungsm\u00e4\u00dfig als ein Minus zum Mord an einer eng definierten Volksgruppe anzusehen.<\/p>\n<p>Interessant an der Ablehnung des V\u00f6lkermordvorwurfes bleibt die Begr\u00fcndung der Verfahrenskammer, die von der Argumentation im Karad\u017ei\u0107-Urteil abweicht und in die Tiefen der V\u00f6lkermordsdefinition f\u00fchrt. Im Verfahren gegen <em>Karad\u017ei\u0107<\/em> wurde bereits die Absicht der unmittelbaren T\u00e4ter abgelehnt, eine gesch\u00fctzte Gruppe zu zerst\u00f6ren. Bei <em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em> dagegen scheiterte der V\u00f6lkermordvorwurf in den bosnischen Gemeinden erst im nachgelagerten Pr\u00fcfungspunkt, einen <em>substantiellen <\/em>Teil der Gruppe zerst\u00f6ren zu wollen. Dieses Kriterium dient der Sicherstellung des Schutzzwecks des V\u00f6lkermordtatbestandes. Dieser ist prim\u00e4r gerade nicht auf den Schutz von Individuen ausgerichtet, sondern sch\u00fctzt die Gruppe als soziale Einheit. Um also die Absicht nachzuweisen, eine gesch\u00fctzte Gruppe ganz oder teilweise zu zerst\u00f6ren, ist es nach der Rechtsprechung des Jugoslawienstrafgerichtshofes zumindest erforderlich, dass es dem T\u00e4ter oder der T\u00e4terin auf die Zerst\u00f6rung eines substantiellen Teils der Gruppe ankommt (vgl. Rn. 3528 des <a href=\"http:\/\/www.icty.org\/x\/cases\/mladic\/tjug\/en\/171122-3of5_1.pdf\">Urteils<\/a>). Ob ein Teil substantiell ist, l\u00e4sst sich wiederum quantitativ, aber auch qualitativ feststellen. Bei den Verbrechen in den bosnischen Gemeinden nahm die Mladi\u0107-Verfahrenskammer das Kriterium des substantiellen Teils allerdings weder aufgrund der zahlenm\u00e4\u00dfigen Gr\u00f6\u00dfe der betroffenen Bosniak*innen noch aufgrund der Bedeutung dieses betroffenen Teils f\u00fcr die Bosniak*innen insgesamt an. W\u00e4hrend die quantitative Signifikanz nachvollziehbar abgelehnt wurde, mag die Zur\u00fcckweisung der qualitativen Bedeutung der Gemeinden und ihrer bosniakischen Bev\u00f6lkerung bei der Durchsicht des Urteils auf weniger Verst\u00e4ndnis sto\u00dfen. Wiederholt wies die Verfahrenskammer in ihrer Begr\u00fcndung auf die symbolische Bedeutung der Gemeinden Sanski Most, Fo\u010da, Kotor Varo\u0161, Vlasenica, oder Prijedor hin. Fo\u010da beispielsweise wurde seitens der bosnischen Serben als \u201ezweites islamisches Zentrum f\u00fcr Muslime in Europa&#8221; angesehen (Rn. 3531 des <a href=\"http:\/\/www.icty.org\/x\/cases\/mladic\/tjug\/en\/171122-3of5_1.pdf\">Urteils<\/a>). Die multiethnische Gemeinde Prijedor galt als Inbegriff f\u00fcr &#8220;Bruderschaft und Einheit\u201c (Rn. 3534 <a href=\"http:\/\/www.icty.org\/x\/cases\/mladic\/tjug\/en\/171122-3of5_1.pdf\">des Urteils<\/a>). Auf diese Ausf\u00fchrungen folgte schlie\u00dflich das einsilbige Fazit der Verfahrenskammer, es l\u00e4gen nicht ausreichend Beweise vor, die die besondere Bedeutung der bosnischen Muslim*innen in diesen Gemeinden oder die Bedeutung der Gemeinden an sich belegten. Selbstverst\u00e4ndlich obliegt die Beweisw\u00fcrdigung im Einzelnen dem Gericht. Dennoch \u00fcberraschte die knappe Schlussfolgerung nach der umfassenden Herausarbeitung der Wichtigkeit der Gemeinden.<\/p>\n<p><strong>Das Strafma\u00df<\/strong><\/p>\n<p>Von bosniakischer Seite d\u00fcrfte die lebenslange Freiheitsstrafe f\u00fcr <em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em> auf Zustimmung sto\u00dfen. Die Verurteilung <em>Karad\u017ei\u0107s <\/em>f\u00fcr den V\u00f6lkermord an der Bev\u00f6lkerung von Srebrenica und die gleichzeitige Verh\u00e4ngung einer \u201enur\u201c 40-j\u00e4hrigen Haftstrafe waren f\u00fcr viele Bosniak*innen bereits Widerspruch genug. Selbst wenn 40 Jahre Gef\u00e4ngnis f\u00fcr den 72-j\u00e4hrigen <em>Karad\u017ei\u0107<\/em> de facto auf eine lebenslange Freiheitsstrafe hinauslaufen d\u00fcrften (siehe bereits <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/the-karadzic-judgment-the-icty-at-its-peak\/\">B\u00e4hr<\/a>), so ist die Verfahrenskammer beim sogar \u00e4lteren <em>Mladi<\/em><em>\u0107<\/em> gerade nicht denselben Weg gegangen. Der expressive Wert der maximalen Aussch\u00f6pfung des Strafma\u00dfes sollte dabei nicht untersch\u00e4tzt werden. Durch den Ausspruch einer lebenslangen Freiheitsstrafe haben die Richter das h\u00f6chste Ma\u00df an rechtlicher Missbilligung kundgetan. Angesichts der Verantwortung <em>Mladi<\/em><em>\u0107s<\/em> f\u00fcr das gr\u00f6\u00dfte Massaker in Europa seit dem zweiten Weltkrieg konnte der Jugoslawienstrafgerichtshof durch die Verh\u00e4ngung der faktisch nicht notwendigen lebenslangen Freiheitsstrafe seine Arbeit mit einem Ausrufezeichen beenden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/www.linkedin.com\/in\/annegret-hartig-1b1464131\/\">Annegret L. Hartig<\/a> ist Doktorandin an der Universit\u00e4t Hamburg und wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich des V\u00f6lkerstrafrechts bei Prof. Dr. Florian Je\u00dfberger.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Annegret L. Hartig, &#8220;Last but not least: Lebenslang f\u00fcr den &#8220;Schl\u00e4chter des Balkans&#8221;. Das Urteil des Jugoslawienstrafgerichtshofes vom 22. November 2017 gegen Ratko Mladi\u0107, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 8 December 2017 , doi: 10.17176\/20171207-210841.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei der Verfolgung massiver Gewaltverbrechen spielen die Verfahren gegen die Entscheidungstr\u00e4ger*innen eine besondere Rolle. Die blo\u00dfe Verfolgung \u201ekleiner R\u00e4dchen im Getriebe\u201c verspricht nicht den gleichen Effekt auf die nach Gerechtigkeit strebenden Betroffenen. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung des Bosnienkrieges blieb dem politischen Oberhaupt der bosnischen Serb*innen, Radovan Karad\u017ei\u0107, eine lebenslange Freiheitsstrafe allerdings erspart. 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