{"id":4016,"date":"2017-08-04T00:00:00","date_gmt":"2017-08-04T11:10:14","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/zwischen-skylla-und-charybdis\/"},"modified":"2020-12-09T10:51:20","modified_gmt":"2020-12-09T09:51:20","slug":"zwischen-skylla-und-charybdis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/zwischen-skylla-und-charybdis\/","title":{"rendered":"Zwischen Skylla und Charybdis"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Die Stra\u00dfen rund um das <em>Plateau Kirchberg<\/em> im Osten Luxemburgs, quasi der Herzkammer der europ\u00e4ischen Rechtswissenschaft, sind schon seit mehreren Jahren eine Dauerbaustelle. Am Montag, den 19. Juni 2017, war vielen im Luxemburger Europaquartier jedoch klar, dass die vielleicht gr\u00f6\u00dften Baustellen hinter den T\u00fcren des <em>Boulevard Konrad Adenauer<\/em> liegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit den Schiedsgerichtsverfahren ist nicht erst seit den Diskussionen um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ein <a href=\"http:\/\/www.juwiss.de\/41-2016\/\">Dauerbrenner<\/a> in der (europ\u00e4ischen) Rechtswissenschaft. Ihren vorl\u00e4ufigen H\u00f6hepunkt fand die Thematik nun am 19. Juni 2017 im Rahmen der m\u00fcndlichen Verhandlung der <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/documents.jsf?pro=&amp;lgrec=de&amp;nat=or&amp;oqp=&amp;lg=&amp;dates=&amp;language=de&amp;jur=C%2CT%2CF&amp;cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&amp;num=C-284%252F16&amp;td=%3BALL&amp;pcs=Oor&amp;avg=&amp;page=1&amp;mat=or&amp;jge=&amp;for=&amp;cid=568228\">Rechtssache C-284\/16 (Achmea)<\/a> vor dem Gerichtshof in Luxemburg. Der BGH hatte dem Gerichtshof drei Fragen zur Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten (sog. Intra-EU-BITs) vorgelegt. Am Ende einer mehr als vierst\u00fcndigen m\u00fcndlichen Verhandlung musste man jedoch ern\u00fcchternd feststellen: Den Vorhang zu und alle Fragen offen.<\/p>\n<p><strong>Ausgangslage<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Werfen wir zun\u00e4chst einen (stark verk\u00fcrzten) Blick auf das <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2016&amp;Sort=3&amp;nr=74612&amp;linked=bes&amp;Blank=1&amp;file=dokument.pdf\">Ausgangsverfahren<\/a>. Im Jahre 1991 schlossen die damalige Tschechoslowakei (aus der 1993 als Rechtsnachfolgerin u.a. die Slowakei hervorging) und die Niederlande einen <a href=\"http:\/\/investmentpolicyhub.unctad.org\/Download\/TreatyFile\/968\">Investitionsschutzvertrag<\/a>. In diesem Vertrag war, wie \u00fcblich, auch eine Schiedsklausel vereinbart, in der sich beide Vertragsparteien verpflichten Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht auszutragen. Im Jahr 2004 trat die Slowakei sodann der EU bei. Im Jahr 2006 machte die slowakische Regierung eine im Zuge des EU-Beitritts weitgehende Liberalisierung des Krankenversicherungswesens wieder r\u00fcckg\u00e4ngig und schr\u00e4nkte private Krankenversicherungsanbieter empfindlich ein. Das slowakische Verfassungsgericht stellte im Jahr 2011 die <a href=\"https:\/\/www.ustavnysud.sk\/documents\/10182\/992328\/3_11a.pdf\/f27c17ef-a122-431d-aae6-8d7679fdb778\">Verfassungswidrigkeit<\/a> dieser Vorgehensweise fest. Im Jahr 2008 leitete die niederl\u00e4ndische <em>Achmea-Versicherungsgruppe<\/em> ein Schiedsverfahren auf Grundlage des bestehenden BITs zwischen der Slowakei und den Niederlanden ein und verlangte Schadenersatzanspr\u00fcche aufgrund der eingetretenen Einschr\u00e4nkungen. Das Schiedsgericht, welches gem\u00e4\u00df der Schiedsvereinbarung seinen Sitz in Frankfurt a. Main hatte, gab <em>Achmea<\/em> Recht und verurteilte die Slowakei zu einer Strafe im zweistelligen Millionenbereich. Daraufhin beantragte die Slowakei beim OLG Frankfurt a. Main die Aufhebung des Schiedsspruches nach \u00a7 1059 Abs. 2 ZPO. Eine Aufhebung des Schiedsspruches wurde vom OLG allerdings <a href=\"http:\/\/www.juris.de\/jportal\/portal\/t\/991\/page\/homerl.psml?cmsuri=\/juris\/de\/startseite\/dokvorschauseite.jsp&amp;doc.id=KORE200392015&amp;userHasToLogin=true&amp;docpreview=true&amp;showdoccase=1&amp;metainfo=2\">abgelehnt<\/a>. Der BGH hat das Verfahren ausgesetzt und den Sachverhalt zur Vorabentscheidung dem Gerichtshof vorgelegt.<\/p>\n<p><strong>Die Vorlagefragen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Konkret wurden dem EuGH drei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. <a href=\"http:\/\/jean-monnet-saar.eu\/wp-content\/uploads\/2013\/12\/Lind-Saarblueprints.pdf\">Inhaltlich richteten sich die Fragen gegen m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe der Art. 344, 267 und 18 Abs. 1 AEUV.<\/a> Dem Grunde nach zielen die ersten beiden Fragen auf prozessuale und institutionelle Problembereich ab: Inwieweit sind Schiedsgerichte im Verh\u00e4ltnis zum Gerichtshof befugt \u00fcber Sachverhalte zu entscheiden, die unionsrechtlich determiniert sind? Die dritte Vorlagefrage zu Art. 18 Abs. 1 AEUV betraf dann wiederum m\u00f6gliche Diskriminierungen von Investoren, die keine Rechte aus einem Investitionsschutzabkommen ableiten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Die m\u00fcndliche Verhandlung \u2013 Jeder darf einmal<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Neben der Slowakei als Antragstellerin und der <em>Achmea-Versicherungsgruppe<\/em> als Antragsgegnerin des Verfahrens nahmen 15 weitere Mitgliedstaaten sowie die Kommission die Gelegenheit war, sowohl in Form von Schrifts\u00e4tzen als auch im Rahmen der m\u00fcndlichen Verhandlung zu den Vorlagefragen Stellung zu nehmen. Die Redezeiten betrugen f\u00fcr <em>Achmea<\/em>, die Slowakei und Deutschland, das sich am schriftlichen Verfahren nicht beteiligt hatte, jeweils 15 Minuten. Die anderen Mitgliedstaaten hatten 10 Minuten Redezeit zur Verf\u00fcgung. Zum Ende der Verhandlung durfte auch die Kommission ihre juristischen Standpunkte vorbringen. Der Boden f\u00fcr eine denkw\u00fcrdige Entscheidung vor der Gro\u00dfen Kammer des Gerichtshofs (13 Richter*innen) unter dem Vorsitz des Gerichtshofs-Pr\u00e4sidenten <em>Koen Lenaerts<\/em> ist also bereitet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dem Grunde nach lassen sich in der vorliegenden Rechtssache und den jeweils wiederkehrend vorgebrachten, wenn auch hin und wieder anders akzentuierten, Argumenten zwei Lager ausmachen. Das Lager, angef\u00fchrt von der Antragstellerin und der Kommission, welches die Vereinbarkeit der EU-internen Investitionsschutzabkommen mit Unionsrecht <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-15-5198_de.htm\">kategorisch verneint<\/a>, und die Investoren auf die zur Verf\u00fcgung stehenden materiellen und prozessualen Voraussetzungen der Vertr\u00e4ge verweist. Dem gegen\u00fcber steht das Lager von Mitgliedstaaten, darunter allen voran Deutschland und Frankreich, die die Schiedsvereinbarungen in Intra-EU-BITs als ein <a href=\"http:\/\/telc.jura.uni-halle.de\/sites\/default\/files\/altbestand\/Heft_104.pdf\">\u201eMehr\u201c an Rechten f\u00fcr Investoren<\/a> begreifen und welche die Aufrechterhaltung der EU-internen Investitionsschutzabkommen auch nach Lissabon f\u00fcr mit dem Unionsrecht vereinbar halten. Es w\u00fcrde den Umfang dieses Beitrages sprengen, die jeweiligen Argumente und Standpunkte der Verfahrensbeteiligten minuzi\u00f6s aufzeigen. Zumal sich die Argumente innerhalb der soeben beschriebenen Lager vom Grundtenor nicht unterscheiden. Es sei jedoch der Versuch unternommen zumindest einige prominent vertretene Argumente kurz zu beleuchten, die am 19. Juni besonders hervorstachen.<\/p>\n<p><strong>V\u00f6lkerrecht vs. Unionsrecht \u2013 Was gilt denn nun?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Gretchenfrage, die sich hinter der rechtlichen W\u00fcrdigung der Intra-EU-BITs versteckt, ist so banal wie verzwickt. Wenn EU-Recht und v\u00f6lkerrechtliche Investitionsschutzabkommen aufeinanderprallen und unterschiedliche Schutzstandards gelten, wem ist dann der Vorrang einzur\u00e4umen? L\u00e4sst man die Investitionsschutzabkommen unangewendet oder verlangt man von Unionsseite sogar ihre K\u00fcndigung, w\u00fcrden Unionsb\u00fcrger <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vorlage-bgh-eugh-intra-eu-bits-vertraege-voelkerrecht-handel-schiedsgerichte\/\">subjektive Rechte verlieren<\/a>. Wendet man die Schutzstandards der Abkommen an, verst\u00f6\u00dft man <a href=\"http:\/\/www.bundestag.de\/blob\/405232\/bbfc8baddada4255025531d7ecbd1dae\/pe-6-025-15-pdf-data.pdf\">wohlm\u00f6glich<\/a> gegen Unionsrecht<a href=\"https:\/\/www.humanrights.ch\/upload\/pdf\/140130_NZZ_egmr_schwarze_liste.pdf\">. Die Schweiz l\u00e4sst \u2013 was die Wahl zwischen Skylla und Charybdis anbelangt \u2013 gr\u00fc\u00dfen<\/a>. In diesem speziellen Fall ging es im Kern auch darum bei Befolgen des einen Rechts, anderes Recht, zu ignorieren. Die Schweiz befand ich hinsichtlich der Beantwortung dieser mehr als verzwickten Sachlage in einem Dilemma. Es ist daher ausdr\u00fccklich hervorzuheben, dass eine Handvoll Mitgliedstaaten diesem drohenden Szenario mit einem <a href=\"http:\/\/www.bmwi.de\/Redaktion\/DE\/Downloads\/I\/intra-eu-investment-treaties.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4\">gemeinsamen Vorsto\u00df<\/a> entgegentreten wollen. Die Gefahr des Abwanderns von Investoren aus dem Binnenmarkt, sollte der EuGH einen Pr\u00e4zedenzfall schaffen, ist gro\u00df. Interessant ist an dieser Stelle auch der Einwand des deutschen Vertreters, f\u00fcr diesen Fall den Rechtsgedanken des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/351.html\">Art. 351 \u00a0<\/a> zu bem\u00fchen, der besagt, dass dann zun\u00e4chst Abhilfe durch entsprechende \u00c4nderungen der BITs zu suchen ist, um eine Unwirksamkeitserkl\u00e4rung der Intra-EU-BITs mit weitreichenden und unvorhersehbaren Auswirkungen auf den Investorenschutz im Binnenmarkt zu umgehen und abzufedern.<\/p>\n<p><strong>Wo kein Kl\u00e4ger, da kein Richter \u2013 auch im Unionsrecht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ausgehend von der dritten Vorlagenfrage hinsichtlich einer m\u00f6glichen Diskriminierung von Investoren gem\u00e4\u00df Art. 18 Abs. 1 AEUV wurde insbesondere von der Antragsgegnerin aber auch von finnischer Seite der Einwand erhoben, dass diese Frage rein hypothetischer Natur und damit schon per se unzul\u00e4ssig sei. Im Ausgangsverfahren g\u00e4be es \u00fcberhaupt keine dritte Partei, die eine Diskriminierung geltend gemacht hatte; eine Befassung mit dieser Frage sei demnach f\u00fcr die Entscheidung vollkommen irrelevant, da der Gerichtshof lediglich den konkreten Fall rechtlich zu w\u00fcrdigen hat. Dass die Aufarbeitung des dem Fall zugrundeliegenden unionsrechtlichen Dilemmas notwendig ist, stehe au\u00dfer Zweifel. Der hier zu entscheidende Fall sei jedoch der falsche Ort um den <a href=\"http:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/vorlage-bgh-eugh-intra-eu-bits-vertraege-voelkerrecht-handel-schiedsgerichte\/\">gordischen Knoten<\/a> des Unionsrechts, die rechtliche W\u00fcrdigung von Intra-EU-BITs im Unionsrechtsgef\u00fcge, zu zerschlagen. Dies machte der Vertreter von <em>Achmea<\/em> deutlich, der wiederholt darauf hinwies, dass die Argumente, die darauf abzielen, dass vorliegend ja nur zuf\u00e4llig ein mitgliedstaatliches Gericht diese f\u00fcr das Unionsrecht so schwierige Sachlage \u00fcberhaupt vorlegen konnte, nicht entscheidend sein k\u00f6nnen f\u00fcr die W\u00fcrdigung des Gerichthofes. Sein Credo: Wieso regt sich die halbe Union \u00fcber etwas auf, was augenscheinlich nicht Bestandteil des Ausgangsverfahrens ist? Dass die Aufregung berechtigt(er) w\u00e4re, wenn der Ort des Schiedsgerichts nicht Frankfurt a. Main, sondern Z\u00fcrich gewesen w\u00e4re, geschenkt.<\/p>\n<p><strong>Rien ne va plus \u2013 Ausblick<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der erste Generalanwalt Melchior Wathelet wird seine Schlussantr\u00e4ge am 19. September 2017 ver\u00f6ffentlichen. Eine \u2013 auch f\u00fcr die oftmals langsam aber gr\u00fcndlich mahlenden M\u00fchlen des Gerichtshofes \u2013 \u00fcberdurchschnittlich lange Zeit. Dies allein zeigt schon die grunds\u00e4tzliche und tiefgreifende Problematik und die weitreichenden Konsequenzen des Falles f\u00fcr das Unionsrecht. Es bleibt abzuwarten, welchem Lager sich der Generalanwalt in seinen Antr\u00e4gen anschlie\u00dfen wird. Tendenzen waren auch bei seinen lediglich zwei kleineren Nachfragen an die Vertreter der Slowakei (Weshalb hat die Slowakei nach dem Beitritt zur EU das Investitionsschutzabkommen mit den Niederlanden nicht einfach gek\u00fcndigt?) und der Kommission (Worin liegen die rechtlichen Unterschiede zwischen Intra-EU-BITs und Extra-EU-BITs?) zumindest nicht offensichtlich erkennbar. Die m\u00fcndliche Verhandlung am 19. Juni 2017 hat viele der aufgeworfenen Fragen noch einmal geb\u00fcndelt und dem Gerichtshof auf dem Serviertablett pr\u00e4sentiert. Am 19. September 2017 werden dann alle Karten auf dem Tisch liegen. Dann bleibt es abzuwarten, in welchem Zustand der Gerichtshof diese so wichtige Baustelle hinterl\u00e4sst. Die Konsequenzen, wie auch immer der Gerichtshof entscheiden wird, sind weitrechend: Kommt er zu dem Schluss, dass die Schiedsklausel mit Unionsrecht im Einklang steht, ist dies insbesondere eine Niederlage f\u00fcr die Kommission und deren Rechtsauffassung. Gelangt er jedoch zu der Auffassung, dass die Klausel mit Unionsrecht unvereinbar ist, h\u00e4tte dies zur Folge, dass die Mitgliedstaaten ihre Intra-EU-BITs an das Unionsrecht mindestens an zu passen haben. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit innerhalb der Union wird es daher von herausragendem Interesse sein, ob die Bem\u00fchungen um eine unionsweite Regelung hinsichtlich den Intra-EU-BITs erfolgreich sein werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Dipl.-Jur. Alexander Gro\u00df, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl f\u00fcr deutsches Recht an der Universit\u00e4t Lausanne.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Cite as: Alexander Gro\u00df, &#8220;Zwischen Skylla und Charybdis. Die Kollision von v\u00f6lkerrechtlichen Intra-EU-BITs mit dem Unionsrecht&#8221;, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 04 August 2017, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20190423-133039-0\">10.17176\/20190423-133039-0<\/a>.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stra\u00dfen rund um das Plateau Kirchberg im Osten Luxemburgs, quasi der Herzkammer der europ\u00e4ischen Rechtswissenschaft, sind schon seit mehreren Jahren eine Dauerbaustelle. Am Montag, den 19. Juni 2017, war vielen im Luxemburger Europaquartier jedoch klar, dass die vielleicht gr\u00f6\u00dften Baustellen hinter den T\u00fcren des Boulevard Konrad Adenauer liegen. Die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit den [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[4646],"article-categories":[6000],"doi":[4744],"class_list":["post-4016","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-alexander-gros","article-categories-article","doi-10-17176-20190423-133039-0"],"acf":{"subline":"Die Kollision von v\u00f6lkerrechtlichen Intra-EU-BITs mit dem Unionsrecht"},"meta_box":{"doi":"10.17176\/20190423-133039-0"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4016","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4016"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4016\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4016"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4016"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4016"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=4016"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=4016"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=4016"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}