{"id":3911,"date":"2018-08-18T00:00:00","date_gmt":"2018-08-18T10:15:51","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/artenschutz-als-menschenrechte\/"},"modified":"2020-12-09T13:08:20","modified_gmt":"2020-12-09T12:08:20","slug":"artenschutz-als-menschenrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/artenschutz-als-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Artenschutz als Menschenrecht?"},"content":{"rendered":"<p>In dem Beitrag \u201eHuman rights and the international protection of biodiversity \u2013 a promising alliance\u201c (<a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/human-rights-and-the-international-protection-of-biodiversity-a-promising-alliance-part-i\/\">Teil 1<\/a> und <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/human-rights-and-the-international-protection-of-biodiversity-a-promising-alliance-part-ii\/\">Teil 2<\/a>) stellt Romy Klimke die These auf, dass der Schutz der Biodiversit\u00e4t untrennbar mit der Verwirklichung von Menschenrechten verbunden sei. Sie greift dabei auf den Bericht von John Knox, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen f\u00fcr Umwelt und Menschenrechte (<a href=\"http:\/\/ap.ohchr.org\/documents\/dpage_e.aspx?si=A\/HRC\/34\/49\">A\/HRC\/34\/49<\/a>), zur\u00fcck und argumentiert, dass diese Thematik in der aktuellen Debatte bisher kaum ber\u00fccksichtigt werde. Zwar best\u00fcnden bereits v\u00f6lkerrechtliche Mechanismen und Verpflichtungen, um Biodiversit\u00e4t in hinreichendem Ma\u00dfe zu sch\u00fctzen, es mangele jedoch an einer effektiven Umsetzung durch die Staatengemeinschaft. Dies liege insbesondere daran, dass dem \u00fcberwiegend \u00f6kozentrisch motivierten Biodiversit\u00e4tsschutz kaum Priorit\u00e4t beigemessen werde. Dies k\u00f6nne gel\u00f6st werden, indem Artenschutz als Teil eines Menschenrechtes auf eine gesunde Umwelt (<em>right to a healthy environment<\/em>) unter v\u00f6lkerrechtlichen Schutz gestellt werde.<\/p>\n<p>Dieser Beitrag zeigt zun\u00e4chst auf, dass Artenvielfalt durch eine Koppelung an herk\u00f6mmliche Menschenrechte nicht zureichend gew\u00e4hrleistet werden kann. Sodann werden aktuelle Bestrebungen um die Kodifizierung\/Anerkennung des \u201eRechts auf eine gesunde Umwelt\u201c skizziert und untersucht, ob der Artenschutz vom Schutzbereich eines solchen Rechts erfasst w\u00e4re. Es wird gezeigt, dass eine umfassende Ausweitung des Anwendungsbereichs der Norm nicht zu einer Verbesserung der aktuellen Situation beitragen w\u00fcrde. Abschlie\u00dfend werden einige eigene L\u00f6sungsans\u00e4tze benannt.<\/p>\n<p><strong>Status quo: Artenschutz mithilfe von Menschenrechten?<\/strong><\/p>\n<p>Sch\u00e4digungen der Umwelt (und damit auch Degradierungen der Biodiversit\u00e4t) k\u00f6nnen auch menschenrechtlich relevant sein, sofern gleichzeitig ein Eingriff in den Schutzbereich eines Menschenrechtes vorliegt. M\u00f6glich erscheinen Verletzungen der Menschenrechte auf Leben (u.a. Art. 6 IPbpR), Gesundheit (u.a. Art. 12 IPwskR), angemessene Ern\u00e4hrung (u.a. Art. 11IPwskR) oder auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK).<\/p>\n<p>F\u00e4lle mit Umweltbezug werden regelm\u00e4\u00dfig vor internationalen Gerichten verhandelt (exemplarisch einige F\u00e4lle des EGMR: <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng?i=001-57905\"><em>L\u00f3pez Ostra v. Spain<\/em><\/a>, <a href=\"http:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng?i=001-57622\"><em>Powell and Rayner v. UK<\/em><\/a>, <a href=\"https:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng#{%22itemid%22:[%22001-93650%22]}\"><em>Leon and Agnieszka Kania v. Poland<\/em><\/a>). Diese haben gemeinsam, dass sowohl Sch\u00e4diger als auch die Wirkung der Sch\u00e4digung auf den Menschen klar bestimmbar sind.<\/p>\n<p>Hinsichtlich einer schleichenden Abnahme der Biodiversit\u00e4t durch menschliche Handlungen st\u00f6\u00dft der Menschenrechtsschutz jedoch an seine Grenzen: Zum einen sind Sch\u00e4diger in der Regel nichtstaatliche Akteure (z.B. Landwirte, Industrieunternehmen), die nicht unmittelbar an Menschenrechte gebunden sind. Zum anderen ergeben sich im Bereich der Wirkung des Sch\u00e4digungsbeitrags Schwierigkeiten. Sofern ein Sch\u00e4diger bestimmbar ist (z.B. ein staatliches Unternehmen), wird der individuelle Beitrag an der Abnahme der Biodiversit\u00e4t kaum determinierbar sein. \u00c4hnlich wie beim Klimawandel oder anderen globalen Umweltproblemen l\u00e4sst sich in der Regel der Anteil des Einzelnen an der Sch\u00e4digung der Biodiversit\u00e4t nicht nachweisen.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich problematisch k\u00f6nnte eine Klage direkt gegen den Staat wegen unterlassener (geeigneter) Gesetzgebung sein: Dabei k\u00f6nnte die aus den Menschenrechten auf Leben und Gesundheit ableitbare Schutzpflicht des Staates gegen\u00fcber seinen B\u00fcrger*innen tangiert sein. Dass ein entsprechender Versto\u00df eines Staates anerkannt wird, ist zwar bei Gesetzesl\u00fccken denkbar, die massive Eingriffe in die Biodiversit\u00e4t zulassen. Bei dem praxisrelevanteren Fall der schleichenden Abnahme der Biodiversit\u00e4t wird der Nachweis, dass die staatliche Schutzpflicht verletzt ist, aber wohl nicht gelingen.<\/p>\n<p>Es l\u00e4sst sich zusammenfassen, dass bestehende Menschenrechte kaum zum Biodiversit\u00e4tsschutz beitragen k\u00f6nnen. Nicht nur sind Klagen gegen private Akteure nicht m\u00f6glich, auch Klagen gegen staatlich gef\u00fchrte Unternehmen oder hinsichtlich unterlassener Gesetzgebung erscheinen wenig erfolgversprechend.<\/p>\n<p><strong><em>Das \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c und der Artenschutz<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Abhilfe k\u00f6nnte ein \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c schaffen. Zwar wurde das \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c bereits in einigen regionalen Abkommen und auch nationalen Verfassungen kodifiziert (zu einschl\u00e4gigen regionalen Abkommen, siehe <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/human-rights-and-the-international-protection-of-biodiversity-a-promising-alliance-part-i\/\">Klimke<\/a>). An einer v\u00f6lkerrechtlichen Anerkennung auf globaler Ebene fehlt es jedoch bisher.<\/p>\n<p>Das \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c wurde <a href=\"http:\/\/www.environmentmagazine.org\/Archives\/Back%20Issues\/2012\/July-August%202012\/constitutional-rights-full.html\">in etwa 100 nationalen Verfassungen festgeschrieben.<\/a> Es wird in fast allen Staaten durch Rechtsprechung, Gesetzgebung oder Zugeh\u00f6rigkeit zu einem dieses Recht anerkennenden regionalen Abkommen garantiert. Die Literatur bleibt gleichwohl vorsichtig damit, das Recht als allgemeinen Rechtsgrundsatz anzuerkennen (<a href=\"https:\/\/heinonline.org\/HOL\/Page?handle=hein.journals\/scjil13&amp;div=8&amp;g_sent=1&amp;casa_token=&amp;collection=journals\">Bratspies, Do We Need A Human Right To A Healthy Environment?<\/a>, S. 69).<\/p>\n<p>Auf globaler Ebene engagiert sich John Knox bereits seit Beginn seiner Amtszeit als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen im M\u00e4rz 2012 f\u00fcr die Anerkennung eines derartigen Rechts. Insbesondere in seinem letzten Amtsjahr scheint es ihm darum zu gehen, Impulse f\u00fcr die Schaffung des \u201eRechts auf eine gesunde Umwelt\u201c zu setzen. Im Juni 2018 <a href=\"https:\/\/www.ohchr.org\/EN\/NewsEvents\/Pages\/DisplayNews.aspx?NewsID=23162&amp;LangID=E\">sprach er sich gemeinsam mit Erik Solheim<\/a>, dem Leiter des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), f\u00fcr die Anerkennung des Rechts per Resolution durch die UN Generalversammlung aus:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201e<\/em><em>Recognition of the right could take various forms, including the adoption of a resolution by the General Assembly. <\/em><em>The adoption of a resolution recognising the right would follow the path taken by the rights to water and sanitation, which were recognized by the General Assembly in 2010.\u201d<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Einen anderen Weg hin zur Anerkennung des \u201eRechts auf eine gesunde Umwelt\u201c schl\u00e4gt derzeit eine franz\u00f6sische Initiative mit Regierungsunterst\u00fctzung ein: Am 19. September 2017 stellte Emmanuel Macron den <a href=\"http:\/\/pactenvironment.emediaweb.fr\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/Global-Pact-for-the-Environment-project-24-June-2017.pdf\">\u201eGlobal Pact for the Environment\u201c<\/a> am Rande der ministerialen Woche der UN Generalversammlung vor. Zentrale Vorschrift ist das \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c in Art. 1 des Vertragsentwurfs:<\/p>\n<blockquote><p><em>\u201eEvery person has the right to live in an ecologically sound environment adequate for their health, well-being, dignity, culture and fulfilment.\u201d<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Initiative war derart erfolgreich, dass in der Generalversammlung die Resolution \u201eTowards a Global Pact for the Environment\u201c (<a href=\"https:\/\/www.un.org\/en\/ga\/search\/view_doc.asp?symbol=A\/RES\/72\/277\">A\/RES\/72\/277<\/a>) verabschiedet wurde. Derzeit wird evaluiert, ob eine internationale Konferenz zur Verabschiedung eines entsprechenden v\u00f6lkerrechtlichen Vertrags einberufen werden soll. Der franz\u00f6sische Entwurf w\u00fcrde dabei aber nicht als Verhandlungsgrundlage dienen. Dass ein solcher Vertrag ein \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c enthalten w\u00fcrde, ist aber hinreichend wahrscheinlich.<\/p>\n<p>Obwohl Biodiversit\u00e4tsverletzungen taugliche Verletzungshandlungen w\u00e4ren, w\u00fcrde der besonders brisante Fall der schleichenden Abnahme der Biodiversit\u00e4t aber keinen Eingriff in den Schutzbereich des Rechts darstellen. Hierzu ein Beispiel: Ein*e Landwirt*in spr\u00fcht Pestizide \u00fcber ein Feld, in der Folge nimmt die Bienenpopulation ab. Nahe gelegene Obstb\u00e4ume haben dadurch einen geminderten Ertrag. Abgesehen davon, dass private Akteure ohnehin nicht aus dem Recht verpflichtet werden, steht dieses Beispiel exemplarisch f\u00fcr die praktischen Schwierigkeiten eines solchen Menschenrechts auf Ebene der Kausalit\u00e4t. Erstens l\u00e4sst sich die Intensit\u00e4t des Biodiversit\u00e4tsabbaus durch eine individuelle Handlung schwer bestimmen (um wie viel Prozent nahm die lokale Bienenpopulation ab?). Zweitens f\u00e4llt es schwer, die Kausalit\u00e4t zwischen dem Schaden und der Beeintr\u00e4chtigung von Menschenrechten nachzuweisen (welchen Einfluss hatte die verminderte Bienenpopulation auf das Menschenrecht auf angemessene Ern\u00e4hrung eines Individuums?). Drittens ist im Falle des schleichenden Biodiversit\u00e4tsabbaus eine individuelle Verletzungshandlung in der Regel nicht geeignet, Menschenrechte zu beeintr\u00e4chtigen. Dies geschieht erst durch die Handlungen vieler voneinander rechtlich unabh\u00e4ngiger Akteure (Beispiel: Global verspr\u00fchen Landwirt*innen Pestizide auf ihren Feldern).<\/p>\n<p>Ein \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c wird v\u00f6lkerrechtlich bisher also noch nicht garantiert. Sollte es kodifiziert\/anerkannt werden, d\u00fcrfte eine Verletzung der Artenvielfalt grunds\u00e4tzlich nur in engen Grenzen als Eingriff in den Schutzbereich des Rechts angesehen werden.<\/p>\n<p><strong>Ausweitung eines potenziellen Umwelt-Menschenrechts auf Artenschutzbelange?<\/strong><\/p>\n<p>Nehmen wir an, ein \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c best\u00fcnde, welches Individuen gegen\u00fcber dem Staat geltend machen k\u00f6nnten. Fraglich ist, ob dieses umfassend auf Biodiversit\u00e4tsbelange ausgeweitet werden sollte.<\/p>\n<p>Bei der Anerkennung eines einklagbaren \u201eRechts auf eine gesunde Umwelt\u201c, welches auch Biodiversit\u00e4tsbelange umfasst, erg\u00e4ben sich einige Probleme und Herausforderungen. W\u00fcrde bei Eingriffen in die Biodiversit\u00e4t immer auch eine Beeintr\u00e4chtigung schutzw\u00fcrdiger menschlicher Interessen anerkannt, w\u00fcrde dies wom\u00f6glich zu einer unkontrollierbaren Flut an Klagen und damit einer \u00dcberlastung von Gerichten f\u00fchren. Dem k\u00f6nnte jedoch m\u00f6glicherweise ein St\u00fcck weit dadurch begegnet werden, dass ein derartiges \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c in r\u00e4umlicher Hinsicht lediglich auf den \u201eLebensraum\u201c des Individuums beschr\u00e4nkt w\u00fcrde (siehe bereits <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/human-rights-and-the-international-protection-of-biodiversity-a-promising-alliance-part-i\/\">Klimke<\/a>). Bei Umweltsch\u00e4digungen au\u00dferhalb dieses Bereichs w\u00fcrde ein Nachweis der individuellen Betroffenheit fehlschlagen.<\/p>\n<p>Ein weiteres Problem ist, dass nicht garantiert w\u00e4re, dass mittels dieses Rechts wirksam gegen sch\u00e4digende Privatpersonen vorgegangen werden k\u00f6nnte, da nur der Staat unmittelbar verpflichtet w\u00e4re. Eine Ausweitung des Rechts auf Biodiversit\u00e4tsbelange k\u00f6nnte lediglich dementsprechend gewinnbringend sein, als dass die Schwelle der staatlichen Schutzpflicht gegen\u00fcber B\u00fcrger*innen abgesenkt w\u00fcrde. Der Staat k\u00f6nnte dann gegebenenfalls leichter zu gesetzlichen Schutzma\u00dfnahmen gezwungen werden.<\/p>\n<p>Insgesamt legt dies nahe, dass ein erweitertes \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c nicht das gew\u00fcnschte Allheilmittel f\u00fcr einen effektiven Schutz der Artenvielfalt darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong><em>Verbandsklagen auf nationaler Ebene als Ausweg?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Damit ein m\u00f6gliches \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c auch dem Biodiversit\u00e4tsschutz nutzen k\u00f6nnte, m\u00fcsste der Fokus auf eine effektive nationale Umsetzung des Rechts gelegt werden. Wie Knox bereits in seinem <a href=\"http:\/\/ap.ohchr.org\/documents\/dpage_e.aspx?si=A\/HRC\/34\/49\">Bericht \u00fcber die Beziehung von Menschenrechten und Biodiversit\u00e4t<\/a> analysiert hat, mangelt es nicht an materiellen Verpflichtungen im Bereich des Artenschutzes. Als Hauptproblem sieht er die Umsetzung bestehender Verpflichtungen. Damit benennt er das im Umwelt(v\u00f6lker)recht allgegenw\u00e4rtige Problem des Vollzugsdefizits.<\/p>\n<p>Um die Situation im Bereich des Artenschutzes voranzutreiben (und das Vollzugsdefizit zu mindern), m\u00fcssten die prozessualen Rechte der B\u00fcrger*innen dahingehend gest\u00e4rkt werden, bei Eingriffen in die Biodiversit\u00e4t klagen zu k\u00f6nnen. Als geeignetes Mittel zur Verminderung von Vollzugsdefiziten haben sich Verbandsklagen (in Deutschland z.B. im Naturschutzrecht, nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz und z.T. im Tierschutzrecht) erwiesen. Diese sollten dahingehend erweitert werden, dass Umweltverb\u00e4nde in noch gr\u00f6\u00dferem Umfang bei umweltsch\u00e4dlichem Verhalten privater Akteure Klagerechte zugestanden werden.<\/p>\n<p>Dennoch wird man auch damit das von Romy Klimke angesprochene Problem des schleichenden Abbaus von Biodiversit\u00e4t kaum bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen. Sofern jemals ein Verlangen nach wahrlich effektiver Umweltgesetzgebung best\u00fcnde, ginge wohl kein Weg daran vorbei, die Umwelt mit eigenen Rechten auszustatten. \u00c4hnlich einer Verbandsklage k\u00f6nnten beispielsweise anerkannte Umweltverb\u00e4nde prozessstandschaftlich f\u00fcr die Umwelt Rechte geltend machen. Entsprechende Vorschl\u00e4ge kursieren bereits f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/content\/pdf\/10.1007%2Fs10357-017-3220-2.pdf\">Verleihung von subjektiven Rechten an Tiere<\/a>. Vermutlich w\u00e4re f\u00fcr eine solch weitreichende Entscheidung die v\u00f6lkerrechtliche Ebene allerdings ungeeignet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Carsten Schenke ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl f\u00fcr Deutsches, Europ\u00e4isches und Internationales \u00d6ffentliches Recht an der Martin-Luther-Universit\u00e4t Halle-Wittenberg.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Carsten Schenke, &#8220;Artenschutz als Menschenrecht? Gedanken zum &#8216;Recht auf eine gesunde Umwelt&#8217;\u201c, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 18. August 2018 Year, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20180919-182550-0\">10.17176\/20180919-182550-0<\/a>.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In dem Beitrag \u201eHuman rights and the international protection of biodiversity \u2013 a promising alliance\u201c (Teil 1 und Teil 2) stellt Romy Klimke die These auf, dass der Schutz der Biodiversit\u00e4t untrennbar mit der Verwirklichung von Menschenrechten verbunden sei. Sie greift dabei auf den Bericht von John Knox, Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen f\u00fcr Umwelt und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[4974],"article-categories":[6000],"doi":[],"class_list":["post-3911","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-carsten-schenke","article-categories-article"],"acf":{"subline":"Gedanken zum \u201eRecht auf eine gesunde Umwelt\u201c"},"meta_box":{"doi":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3911","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3911"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3911\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3911"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3911"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3911"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=3911"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=3911"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=3911"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}