{"id":3903,"date":"2018-08-01T00:00:00","date_gmt":"2018-08-01T07:00:41","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/galeone-san-jose-schatzjagd-und-unterwasserkulturerbe\/"},"modified":"2020-12-09T13:10:03","modified_gmt":"2020-12-09T12:10:03","slug":"galeone-san-jose-schatzjagd-und-unterwasserkulturerbe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/galeone-san-jose-schatzjagd-und-unterwasserkulturerbe\/","title":{"rendered":"Galeone San Jos\u00e9: Schatzjagd und Unterwasserkulturerbe"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Als die im fr\u00fchen 18. Jahrhundert gesunkene, vermutlich mit sagenhaften Sch\u00e4tzen beladene Galeone <em><a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/San_Jos%C3%A9_(Schiff)\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">San Jos\u00e9<\/a>\u00a0<\/em>2015 vor der K\u00fcste Kolumbiens <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/der-schatz-der-karibik-in-kolumbien-wurde-die-spanische.1773.de.html?dram:article_id=339033\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">geortet<\/a>\u00a0wurde, war dies eine internationale Sensation. Als k\u00fcrzlich bekannt wurde, dass Kolumbien die <a href=\"http:\/\/www.maritimeherald.com\/2018\/this-is-how-the-treasure-of-the-san-jose-galleon-will-be-rescued\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bergung<\/a>\u00a0des Schiffes im Rahmen einer Public-private-Partnership plant, bei der Teile des auf \u00fcber 10 Milliarden US-Dollar gesch\u00e4tzten Fundes als Gegenleistung an beteiligte Unternehmen gelangen k\u00f6nnten, begegnete dies substantieller Kritik. Im April 2018 verabschiedete der Wissenschaftlich-Technische Beirat zum UNESCO \u00dcbereinkommen \u00fcber den Schutz des Unterwasserkulturerbes eine <a href=\"http:\/\/unesdoc.unesco.org\/images\/0026\/002628\/262821e.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Resolution<\/a>\u00a0und richtete einen eindringlichen <a href=\"https:\/\/www.independent.ie\/world-news\/unesco-urges-colombia-not-to-exploit-shipwreck-treasure-36851315.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Appell<\/a>\u00a0an die kolumbianische Regierung. Er warnte vor einer kommerziellen Ausbeutung des Fundes, und vor den <a href=\"http:\/\/www.unesco.org\/new\/en\/culture\/themes\/underwater-cultural-heritage\/protection\/threats\/commercial-exploitation\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">negativen Folgen<\/a>, die derartige Vorhaben f\u00fcr die beteiligten L\u00e4nder in der Vergangenheit hatten. Zudem r\u00fcgte er die voraussichtliche Beteiligung von Personen, die bereits bei \u00e4hnlichen Projekten konstant gegen arch\u00e4ologische Standards versto\u00dfen h\u00e4tten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>End of story? Nicht ganz<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun k\u00f6nnte man meinen, dass die Angelegenheit mit dieser Mahnung ihr Bewenden haben m\u00fcsste: Das kolumbianische Vorhaben konfligiert zwar mit grundlegenden Bestimmungen des\u00a0<a href=\"http:\/\/www.unesco.org\/new\/en\/culture\/themes\/underwater-cultural-heritage\/2001-convention\/official-text\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">UNESCO-\u00dcbereinkommens<\/a>, Kolumbien hat dieses allerdings nicht ratifiziert. \u00dcberdies kommt den \u00c4u\u00dferungen des durch Art. 23 der Konvention installierten Wissenschaftlich-Technischen Beirats keine rechtliche Bindungswirkung zu. Allerdings enth\u00e4lt das \u00dcbereinkommen mit Art. 16 eine Bestimmung, die den Schutz des Unterwasserkulturerbes im Sinne der Konvention \u00fcber die Grenzen der Vertragsstaaten hinaus erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Art. 16 der Konvention \u2013 in der offiziellen, englischen Version \u00fcberschrieben mit \u201e<em>Measures relating to nationals and vessels<\/em>\u201c \u2013 verpflichtet die Vertragsparteien alle durchf\u00fchrbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass sich weder ihre Staatsangeh\u00f6rigen noch Schiffe unter ihrer Flagge an auf das Unterwasserkulturerbe gerichteten konventionswidrigen Handlungen beteiligen:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u201e<em>States Parties shall take all practicable measures to ensure that their nationals and vessels flying their flag do not engage in any activity directed at underwater cultural heritage in a manner not in conformity with this Convention.<\/em>\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Strafrechtlich sanktionierte Verbote<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den Vertragsparteien obliegen folglich Umsetzung und Durchf\u00fchrung der von Art. 16 vorgesehenen Schutzma\u00dfnahmen. Deren konkreter Inhalt wird auch durch die in Art. 2 des \u00dcbereinkommens enthaltenen Grunds\u00e4tze determiniert. W\u00e4hrend Art. 2 Ziff. 1 die Gew\u00e4hrleistung und Verst\u00e4rkung des Schutzes des Unterwasserkulturerbes als Ziel der Konvention festh\u00e4lt, verlangt Ziff. 4 von den Vertragsparteien, dass sie alle f\u00fcr diesen Schutz geeigneten, erforderlichen Ma\u00dfnahmen ergreifen, und zu diesem Zweck die geeignetsten ihnen verf\u00fcgbaren Mittel einsetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Kontext von Art. 16 bedeutet dies, dass alle geeigneten Ma\u00dfnahmen, die einen wirksamen Schutz des Unterwasserkulturerbes gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen, zu etablieren sind. Daf\u00fcr ist vor allem an den Erlass von Verboten zu denken, die \u00fcberdies zwecks Effektivit\u00e4t sanktionsbewehrt sein m\u00fcssen. Solche Verbote k\u00f6nnten grunds\u00e4tzlich sowohl im Verwaltungs- als auch im Strafrecht verankert werden. Da aber sowohl Art. 16 als auch Art. 2 Ziff. 1 die <em>Gew\u00e4hrleistung <\/em>des Schutzes verlangen und zudem gem\u00e4\u00df Art. 2 Ziff. 4 die <em>geeignetsten\u00a0<\/em>Mittel zum Einsatz kommen m\u00fcssen, sind die Vertragsparteien wohl zur Verh\u00e4ngung <em>strafrechtlicher\u00a0<\/em>Sanktionen als besonders abschreckende Gegenma\u00dfnahmen verpflichtet. Das Gebot der strafrechtlichen Sanktion ergibt sich zudem parallel aus Art. 17 der Konvention. Dieser verlangt nicht nur die Verh\u00e4ngung von ad\u00e4quaten Sanktionen, sondern auch, dass diese die Einhaltung der Konvention in effektiver Weise bewirken und von Verst\u00f6\u00dfen abschrecken sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Gebietsunabh\u00e4ngige Jurisdiktion<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Kriterium der Effektivit\u00e4t bestimmt auch den von den Ma\u00dfnahmen betroffenen Personenkreis. Aus Wortlaut sowie Sinn und Zweck des Art. 16 folgt eindeutig, dass die Vertragsstaaten ihre Jurisdiktion sowohl nach dem Flaggenprinzip als auch nach dem aktiven Personalit\u00e4tsprinzip wahrzunehmen haben. Die Reichweite von Sanktionen ist bei der Anwendung des Flaggenprinzips durch die leicht zu realisierende M\u00f6glichkeit des Ausflaggens zugegebenerma\u00dfen sehr begrenzt. Dar\u00fcber hinaus kann f\u00fcr fragliche Vorhaben von vornherein ein Schiff unter genehmer Flagge gew\u00e4hlt werden. Durch die Ausdehnung der Strafbarkeit auf die Staatsangeh\u00f6rigen der Konventionsstaaten erh\u00e4lt die Konvention eine ganz andere Reichweite: Durch sie wird die Jurisdiktion von der Begehung der konventionswidrigen Handlung in einem bestimmten Hoheitsgebiet oder auf einem Schiff unter einer spezifischen Flagge entkoppelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf diese Weise tr\u00e4gt die Konvention \u00fcblichen Szenarien bei der Besch\u00e4digung und Entfernung von Unterwasserkulturerbe Rechnung: Die Bergung von Gegenst\u00e4nden vom Meeresgrund erfordert regelm\u00e4\u00dfig den Einsatz komplexer Technik und enormen fachlichen Know-hows sowie eine hohe Mobilit\u00e4t. Insbesondere Staatsangeh\u00f6rige wohlhabenderer Staaten sind daher in der Lage, entsprechende Projekte durchzuf\u00fchren. Ziel solcher Vorhaben sind \u00fcberdies h\u00e4ufig solche Teile des Unterwasserkulturerbes, die sich in Gew\u00e4ssern von Staaten befinden, deren Ressourcen keinen wirksamen Schutz nach der Konvention erm\u00f6glichen oder aber in Gebieten liegen, die keiner entsprechenden Strafgewalt unterstehen. Um hier keine L\u00fccke im Schutz entstehen zu lassen und damit Sinn und Zweck der Konvention zu verfehlen, sollen gerade solche Personen durch strafbewehrte Verbote ihrer Heimatstaaten von Beeintr\u00e4chtigungen abgehalten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Norm und Realit\u00e4t: notwendige Umsetzungsschritte<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Obwohl Art. 16 den Vertragsstaaten deutliche Verpflichtungen auferlegt, besteht weiterhin erheblicher Umsetzungsbedarf. Angesichts von lediglich 60 Konventionsstaaten sind weitere Beitritte erforderlich \u2013 L\u00e4nder wie die <a href=\"https:\/\/www.admin.ch\/gov\/de\/start\/dokumentation\/medienmitteilungen.msg-id-68697.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Schweiz<\/a>\u00a0und <a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/Content\/DE\/_Anlagen\/2013\/2013-12-17-koalitionsvertrag.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Deutschland<\/a>\u00a0bereiten einen solchen vor bzw. beabsichtigen ihn. Zugleich sind auch seitens der Vertragsparteien noch nicht alle notwendigen Schritte erfolgt. Die Dringlichkeit der vollst\u00e4ndigen Umsetzung von Artikel 16 zeigt sich auch daran, dass in derselben UNESCO-Sitzung, in der das Schicksal der <em>San Jos\u00e9\u00a0<\/em>diskutiert wurde, eine weitere <a href=\"http:\/\/unesdoc.unesco.org\/images\/0026\/002628\/262821e.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Resolution<\/a>\u00a0verabschiedet wurde. In dieser Resolution wurden die Vertragsparteien auf die Beteiligung von Staatsangeh\u00f6rigen und Schiffen unter ihrer Flagge an Konventionsverst\u00f6\u00dfen hingewiesen. W\u00e4hrend sich die Empfehlungen des Beirats auf praktische Durchsetzungsma\u00dfnahmen richteten, besteht auch auf der Ebene der Rechtsgrundlagen Handlungsbedarf. Die Vertragsstaaten m\u00fcssen nicht nur entsprechende Strafvorschriften beschlie\u00dfen, sondern auch ihre diesbez\u00fcgliche Jurisdiktion begr\u00fcnden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Art. 16 die Strafbarkeit von Staatsangeh\u00f6rigen nicht von einem Lex-loci-Erfordernis abh\u00e4ngig macht. Die Vertragsparteien m\u00fcssen folglich \u2013 sofern noch nicht geschehen \u2013 ihre strafrechtlichen Jurisdiktionsnormen um entsprechende Regelungen erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>N\u00e4chste Stufe: Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber beteiligten Unternehmen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Konnex zwischen wohlhabenden Staaten und der Bedrohung des Unterwasserkulturerbes beschr\u00e4nkt sich nicht auf ihre Staatsangeh\u00f6rigen. Auch die Aktivit\u00e4ten von Unternehmen sind derart <a href=\"https:\/\/www.google.com\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;cad=rja&amp;uact=8&amp;ved=0ahUKEwia8_qFv4jcAhWisKQKHYNdB8QQFggoMAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.unesco.org%2Fnew%2Ffileadmin%2FMULTIMEDIA%2FHQ%2FCLT%2Fpdf%2FUCH%2520Commercial%2520Exploitation%2520versus%2520Protection_07.pdf&amp;usg=AOvVaw2rDTxOKXaEZ5R-9hvgb9lf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">problematisch<\/a>, dass es naheliegt, auch \u00fcber die Erforderlichkeit von Ma\u00dfnahmen gegen\u00fcber juristischen Personen zu diskutieren. Der Wortlaut von Art. 16 (<em>\u201enationals\u201c<\/em>) scheint sich zwar nicht auf im jeweiligen Vertragsstaat ans\u00e4ssige Unternehmen zu erstrecken. Nichtsdestotrotz k\u00f6nnte im Lichte der j\u00fcngsten Bestrebungen, Unternehmen f\u00fcr die Verletzung v\u00f6lkerrechtlicher Verpflichtungen zur Verantwortung zu ziehen, \u00fcber eine Erstreckung des Anwendungsbereichs der Konvention im innerstaatlichen Strafrecht nachgedacht werden. Das entsprechende <a href=\"https:\/\/www.google.com\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=1&amp;cad=rja&amp;uact=8&amp;ved=0ahUKEwiZku2uiIXcAhVPalAKHV6CCTQQFggoMAA&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.unesco.org%2Fnew%2Ffileadmin%2FMULTIMEDIA%2FHQ%2FCLT%2Fpdf%2FUNESCO_MODEL_UNDERWATER_ACT_2013.pdf&amp;usg=AOvVaw23IgMWDHlDet_xzFqBaoky\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">UNESCO-Mustergesetz<\/a>\u00a0ber\u00fccksichtigt diese Entwicklung bereits: seine in Bestimmung 22 vorgesehene Sanktionsregelung umfasst ausdr\u00fccklich auch Unternehmen. Angesichts der herausgehobenen Rolle, die Unternehmen bei der Durchf\u00fchrung von Bergungsprojekten wie der Hebung der <em>San Jos\u00e9\u00a0<\/em>einnehmen, erscheint eine Entwicklung in dieser Richtung angezeigt, wenn der Schutz durch die Konvention nicht unvollst\u00e4ndig bleiben soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Ist der Erhalt des Kulturerbes <i>San Jos\u00e9\u00a0<\/i>also gesichert?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den Schutz des Wracks der <em>San Jos\u00e9\u00a0<\/em>und des Unterwasserkulturerbes insgesamt ergibt sich nach dem Vorstehenden das folgende Bild: Obwohl Kolumbien die Konvention nicht ratifiziert hat, sieht Art. 16 Ma\u00dfnahmen durch die Konventionsstaaten vor, die einer Beeintr\u00e4chtigung des Unterwasserkulturerbes der <em>San Jos\u00e9\u00a0<\/em>nennenswert entgegenwirken k\u00f6nnten \u2013 vorausgesetzt sie wurden bzw. werden alsbald vollst\u00e4ndig umgesetzt. Danach w\u00fcrden Staatsangeh\u00f6rige und Schiffe unter der Flagge der 60 Vertragsparteien durch Verbote und strafrechtliche Sanktionen von einer Mitwirkung an der geplanten Bergung abgehalten. W\u00fcrden die Konventionsstaaten \u00fcberdies ihre Ma\u00dfnahmen auf in ihnen ans\u00e4ssige Unternehmen ausweiten, w\u00e4ren auch diese an einer Beteiligung gehindert; umfangreiche Ressourcen st\u00fcnden so f\u00fcr das konventionswidrige Vorhaben nicht zur Verf\u00fcgung. Vor diesem Hintergrund w\u00e4re eine Modifikation der Pl\u00e4ne zur Hebung der <em>San Jos\u00e9 <\/em>durch die kolumbianische Regierung durchaus denkbar \u2013 zugunsten eines konventionskonformen Umganges mit Unterwasserkulturerbe.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Anna Petrig ist Professorin f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und \u00d6ffentliches Recht an der Universit\u00e4t Basel.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Maria Stemmler ist wissenschaftliche Assistentin an der Universit\u00e4t Basel, Professur f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und \u00d6ffentliches Recht, und Doktorandin an der Albert-Ludwigs-Universit\u00e4t Freiburg.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Anna Petrig &amp; Maria Stemmler, &#8220;Galeone San Jos\u00e9: Schatzjagd und Unterwasserkulturerbe. Art. 16 der UNESCO-Konvention von 2001 erm\u00f6glicht effektive Schutzma\u00dfnahmen&#8221;,\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 1 August 2018, doi:\u00a0<a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20180801-095737-0\">10.17176\/20180801-095737-0<\/a>.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als die im fr\u00fchen 18. Jahrhundert gesunkene, vermutlich mit sagenhaften Sch\u00e4tzen beladene Galeone San Jos\u00e9\u00a02015 vor der K\u00fcste Kolumbiens geortet\u00a0wurde, war dies eine internationale Sensation. Als k\u00fcrzlich bekannt wurde, dass Kolumbien die Bergung\u00a0des Schiffes im Rahmen einer Public-private-Partnership plant, bei der Teile des auf \u00fcber 10 Milliarden US-Dollar gesch\u00e4tzten Fundes als Gegenleistung an beteiligte Unternehmen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[4959,4960],"article-categories":[6000],"doi":[],"class_list":["post-3903","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-anna-petrig","authors-maria-stemmler","article-categories-article"],"acf":{"subline":"Art. 16 der UNESCO-Konvention von 2001 erm\u00f6glicht effektive Schutzma\u00dfnahmen"},"meta_box":{"doi":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3903","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3903"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3903\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3903"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3903"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3903"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=3903"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=3903"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=3903"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}