{"id":3883,"date":"2018-06-11T00:00:00","date_gmt":"2018-06-11T11:50:21","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/endlich-erster-haftbefehl-gegen-einen-ranghohen-vertreter-des-syrischen-assad-regimes\/"},"modified":"2020-12-09T13:11:04","modified_gmt":"2020-12-09T12:11:04","slug":"endlich-erster-haftbefehl-gegen-einen-ranghohen-vertreter-des-syrischen-assad-regimes","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/endlich-erster-haftbefehl-gegen-einen-ranghohen-vertreter-des-syrischen-assad-regimes\/","title":{"rendered":"Endlich! \u2013 Erster Haftbefehl gegen einen ranghohen Vertreter des syrischen Assad-Regimes"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">K\u00f6nnen mutma\u00dfliche syrische V\u00f6lkerrechtsverbrecher einfach unbehelligt nach Europa ein- und wieder ausreisen? Diesen Eindruck musste man bei der Lekt\u00fcre eines <a href=\"https:\/\/www.lemonde.fr\/syrie\/article\/2018\/03\/28\/ali-mamlouk-le-discret-emissaire-de-damas-a-ete-recu-a-rome_5277477_1618247.html\">Berichtes<\/a> gewinnen, der vor einigen Wochen in der franz\u00f6sischen Tageszeitung \u201eLe Monde\u201c erschien. Bereits im Januar diesen Jahres sei <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Ali_Mamlouk\">Ali Mamluk<\/a>, der als \u201eDirektor des Nationalen Sicherheitsb\u00fcros\u201c der Ba\u2019ath-Partei, seit Jahrzehnten eine feste Gr\u00f6\u00dfe in dem syrischen Sicherheits- und Unterdr\u00fcckungsapparat, auf Einladung des italienischen Geheimdienstes <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Agenzia_Informazioni_e_Sicurezza_Esterna\">AISE<\/a> nach Rom geflogen und habe dort seinen italienischen Amtskollegen <a href=\"https:\/\/it.wikipedia.org\/wiki\/Alberto_Manenti\">Alberto Manenti<\/a> getroffen, bevor er wieder nach Damaskus zur\u00fcckgekehrt sei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Hoffnung liegt auf den Drittstaaten<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schlaglichtartig verdeutlichte diese Meldung noch einmal den eklatanten Mangel an strafrechtlicher Verfolgung der langen Liste von Verbrechen, die der syrischen Regierung vorgeworfen werden. Dass dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) insoweit die H\u00e4nde gebunden sind, sollte inzwischen bekannt sein: Da Syrien kein Vertragsstaat des R\u00f6mischen Statuts f\u00fcr den IStGH ist und Russland eine \u00dcberweisung der Situation durch den VN-Sicherheitsrat auf Dauer verhindern wird, kann er jedenfalls die Verbrechen der Regierungsseite <a href=\"https:\/\/www.hrw.org\/sites\/default\/files\/related_material\/Q%26A_Syria_ICC_Sept2013_en_0.pdf\">nicht verfolgen<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Schon lange ruhen die Hoffnungen der Folteropfer und ihrer Angeh\u00f6rigen daher auf der Strafjustiz sogenannter Drittstaaten und ihren Strafverfolgungsaktivit\u00e4ten auf der Grundlage des Weltrechtsprinzips. Das ist seit der <a href=\"http:\/\/www.iilj.org\/wp-content\/uploads\/2016\/08\/The-Yerodia-Case-Democratic-Republic-of-Congo-v.-Belgium-Judgment-2002.pdf\">Yerodia-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs<\/a> nicht nur starkem v\u00f6lkerrechtspolitischen Druck, sondern auch rechtsgrunds\u00e4tzlicher Kritik ausgesetzt; der Ausfall internationaler <em>accountability mechanisms <\/em>im Falle der V\u00f6lkerrechtsverbrechen der Assad-Seite zeigt aber, dass das Weltrechtsprinzip vorerst unverzichtbar bleibt. Der deutsche Gesetzgeber hat insofern einen Mittelweg gew\u00e4hlt: Die zust\u00e4ndige Generalbundesanwaltschaft (GBA) <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/vstgb\/__1.html\"><em>kann<\/em><\/a> Taten auf dem syrischen Kriegsschauplatz verfolgen, die sich als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar V\u00f6lkermord qualifizieren lassen, sie <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StPO\/153f.html\"><em>muss<\/em><\/a> es aber nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u201eNo safe haven Germany\u201c \u2013 leider zu kurz gesprungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Generell hat die GBA insoweit eine restriktive Haltung eingenommen, die sie unter das Motto: \u201eNo safe haven Germany\u201c gestellt hat. Der fr\u00fchere Leiter des Referates f\u00fcr V\u00f6lkerstrafrecht bei der GBA <a href=\"http:\/\/www.nomos-shop.de\/Je%C3%9Fberger-Geneuss-Zehn-Jahre-V%C3%B6lkerstrafgesetzbuch\/productview.aspx?product=20651\">erl\u00e4uterte diesen Ansatz<\/a> so: \u201eNiemand, der sich des V\u00f6lkermordes, eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens verd\u00e4chtig gemacht hat, findet in Deutschland einen vor Strafverfolgung sicheren Unterschlupf\u201c. Im Umkehrschluss hei\u00dft das freilich: Anstrengungen zur Verfolgung von V\u00f6lkerrechtsverbrechen als Drittstaat werden nur hinsichtlich solcher T\u00e4ter unternommen, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Um in dem Bild zu bleiben: Als unsicherer Hafen erweist sich Deutschland also nur f\u00fcr solche V\u00f6lkerrechtsverbrecher, die hier l\u00e4ngerfristig \u201evor Anker\u201c gehen wollen. Wer lediglich kurzzeitig nach Deutschland reist, braucht angesichts der \u201eno safe haven\u201c-Strategie das deutsche V\u00f6lkerstrafgesetzbuch (VStGB) nicht zu f\u00fcrchten, denn Ermittlungen kommen dann immer zu sp\u00e4t. Zugleich kann die Erfassung der systematischen Dimension von V\u00f6lkerrechtsverbrechen so nie gelingen, denn die Ermittlungen bleiben selbst in den wenigen F\u00e4llen, in denen sie stattfinden, auf Einzelpersonen beschr\u00e4nkt. \u201eNo safe haven Germany\u201c war daher als Maxime der Strafverfolgung von Taten nach dem VStGB stets verfehlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Strukturermittlungsverfahren<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die GBA hat dies inzwischen wohl erkannt. Ohne sich offiziell von dem \u201eno safe haven\u201c-Motto verabschiedet zu haben, f\u00fchrt sie bereits seit Jahren\u00a0sogenannte Strukturermittlungsverfahren, die sich nicht gegen bestimmte Beschuldigte richten, sondern einen v\u00f6lkerstrafrechtlich relevanten Gesamtkomplex betreffen. Im Rahmen dieser Strukturermittlungsverfahren werden insbesondere die im Inland zug\u00e4nglichen Beweismittel zu m\u00f6glichen V\u00f6lkerrechtsverbrechen gesichert. Das geschieht unabh\u00e4ngig davon, ob sich absehen l\u00e4sst, dass daraus einmal personenbezogene Ermittlungsverfahren erwachsen. Erst die Strukturermittlungsverfahren versetzen die GBA aber in die Lage, einer anderen Strafjustiz das Beweismaterial zur Verf\u00fcgung zu stellen, wenn diese entsprechende Strafverfahren f\u00fchrt, oder aber selbst kurzfristiger konkrete Strafverfolgungsma\u00dfnahmen zu ergreifen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die V\u00f6lkerrechtsverbrechen unter Assad<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein <a href=\"https:\/\/kleineanfragen.de\/bundestag\/18\/12533-ermittlung-von-in-syrien-begangenen-voelkerstraftaten-in-deutschland\">Strukturermittlungserfahren<\/a>, das die GBA bereits seit September 2011 betreibt, betrifft V\u00f6lkerrechtsverbrechen des Assad-Regimes. Erfasst werden hier z.B. Hinweise, die von Gefl\u00fcchteten stammen, die aus den Kriegsregionen nach Deutschland gekommen sind. Umf\u00e4ngliche Informationen \u00fcber Verbrechen, Verantwortliche, Opfer und Zeug*innen hat die GBA \u00fcberdies durch Nichtregierungsorganisationen erhalten, die sich um die strafrechtliche Verfolgung von V\u00f6lkerrechtsverbrechen des Assad-Regimes durch die deutsche Strafjustiz bem\u00fchen. Zu nennen sind hier insbesondere vier Strafanzeigen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Laufe des vergangenen Jahres jeweils unter Mitwirkung des <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/\">European Center for Constitutional and Human Rights<\/a> (ECCHR) eingereicht wurden. Die <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/fall\/folter-unter-der-regierung-assad\/\">erste dieser Strafanzeigen<\/a> hat die Folter von sieben \u00fcberlebenden Personen zum Gegenstand; die <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/fall\/caesar-fotos-belegen-systematische-folter-in-syrien\/\">zweite Anzeige<\/a> vom September 2017 betrifft tausende F\u00e4lle von Folterungen und T\u00f6tungen in den Haftanstalten der syrischen Regierung, die durch die sog. \u201eCaesar Files\u201c dokumentiert werden. Zwei Anfang November 2017 eingereichte Strafanzeigen nehmen einerseits Verbrechen in den Blick, die an Gefangenen des ber\u00fcchtigten Milit\u00e4rgef\u00e4ngnisses <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/fall\/das-militaergefaengnis-saydnaya-ort-jahrzehntelanger-folter-erniedrigung-und-hinrichtungen\/\">Saydnaya<\/a> begangen wurden, insbesondere vors\u00e4tzliche T\u00f6tung, Verfolgung, Folter und Bestrafung ohne ordentliches Gerichtsverfahren, sowie andererseits <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/fall\/syriens-luftwaffengeheimdienst-die-rechte-hand-der-praesidentenfamilie-al-assad\/\">Verbrechen des syrischen Luftwaffengeheimdienstes<\/a>. Gerichtet sind diese Anzeigen gegen zahlreiche, vielfach hochrangige und namentlich benannte Angeh\u00f6rige der syrischen Geheimdienste und des Milit\u00e4rs sowie die politisch Verantwortlichen f\u00fcr die Folter- und Hinrichtungsprogramme.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Warten auf die GBA<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die GBA nahm diese Strafanzeigen erfreulicherweise zum Anlass, z\u00fcgig eigene Ermittlungsma\u00dfnahmen zu ergreifen: Zeug*innen wurden vernommen, das Bildmaterial der &#8220;Caesar-Files&#8221; zur n\u00e4heren rechtsmedizinischen Pr\u00fcfung auf ihre Beweistauglichkeit in einem Strafverfahren nach der StPO an Experte*innen \u00fcbergeben. Dann aber geschah, so schien es zumindest von au\u00dfen, monatelang nichts. Der Blick der \u00fcberlebenden Opfer, die ihre Hoffnungen in die deutsche Justiz gesetzt hat, begann sich auf Verfolgungsanstrengungen in anderen L\u00e4ndern zu verlagern, etwa in \u00d6sterreich, wo Ende Mai eine Koalition von Menschenrechtsorganisationen und syrischen Juristen eine <a href=\"https:\/\/www.ecchr.eu\/fall\/der-weg-zu-gerechtigkeit-fuehrt-ueber-europa-zb-oesterreich\/\">Strafanzeige<\/a> wegen der Folterverbrechen des syrischen Regimes bei der Staatsanwaltschaft in Wien anh\u00e4ngig machte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Endlich!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun ist es also so weit: Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass der Generalbundesanwalt bereits zwei Tage zuvor, am 6. Juni, den Erlass eines internationalen <a href=\"https:\/\/www.zeit.de\/politik\/ausland\/2018-06\/syrien-jamil-hassan-internationaler-haftbefehl-generalbundesanwalt?print\">Haftbefehls<\/a> gegen <a href=\"https:\/\/en.wikipedia.org\/wiki\/Jamil_Hassan_(military_officer)\">Jamil Hassan<\/a>, den Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes, erwirkt habe, weil dringender Tatverdacht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestehe. Der erste deutsche Haftbefehl gegen einen Vertreter des Regimes von Baschar Al-Assad. Der erste Haftbefehl der Strafjustiz eines europ\u00e4ischen Mitgliedsstaats in diesem Zusammenhang. Ein sichtbares Zeichen, dass die Bem\u00fchungen um eine strafrechtliche Verfolgung der Verbrechen des syrischen B\u00fcrgerkriegs nicht schon deswegen unm\u00f6glich sind, weil auf absehbare Zeit keine internationalen Mechanismen der Strafverfolgung greifen. Ein sichtbares Zeichen an die Opfer und ihre Angeh\u00f6rigen, dass auch von offizieller Seite in Europa Anstrengungen unternommen werden, die Straflosigkeit des Assad-Regimes zu durchbrechen. Endlich! Es sollte nicht der einzige Haftbefehl bleiben!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><a href=\"https:\/\/werle.rewi.hu-berlin.de\/personen\/mitarbeiter\/\">Boris Burghardt<\/a> ist Privatdozent an der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin und derzeit Gastprofessor f\u00fcr Strafrecht an der Universit\u00e4t Hamburg.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Boris Burghardt, &#8220;Endlich! \u2013 Erster Haftbefehl gegen einen ranghohen Vertreter des syrischen Assad-Regimes&#8221;, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>,\u00a011 June 2018, doi: <a href=\"https:\/\/doi.org\/10.17176\/20180611-135326-0\">10.17176\/20180611-135326-0.<\/a><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00f6nnen mutma\u00dfliche syrische V\u00f6lkerrechtsverbrecher einfach unbehelligt nach Europa ein- und wieder ausreisen? Diesen Eindruck musste man bei der Lekt\u00fcre eines Berichtes gewinnen, der vor einigen Wochen in der franz\u00f6sischen Tageszeitung \u201eLe Monde\u201c erschien. 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