{"id":3859,"date":"2018-02-14T00:00:00","date_gmt":"2018-02-14T08:56:39","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/sind-juden-weis\/"},"modified":"2020-12-11T12:20:06","modified_gmt":"2020-12-11T11:20:06","slug":"sind-juden-weis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/sind-juden-weis\/","title":{"rendered":"Sind Juden wei\u00df?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Das umstrittene <a href=\"https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/lg-frankfurt-224o37-17-kuwait-airline-passagier-israel-flug-verweigert\/\">Urteil des Landgerichts Frankfurt zum Flugverbot<\/a> f\u00fcr israelische Staatsb\u00fcrger bei Kuwait Airways ist auch in antidiskriminierungsrechtlicher Hinsicht interessant. Es zeigt, wie schwer es Gerichten f\u00e4llt Antisemitismus unter die Kategorien des Antidiskriminierungsrechts zu subsumieren und ihn in seinen aktuellen Ausformungen zu erfassen. Nicht nur in Deutschland.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.welt.de\/politik\/ausland\/article170721551\/Das-peinliche-Versagen-der-deutschen-Justiz.html\">\u201eDas Landgericht hat das Gesetz falsch angewendet.\u201c<\/a> So lautete die in der Sache v\u00f6llig berechtige Kritik deutscher Arbeitsrechtler an der <a href=\"http:\/\/www.lareda.hessenrecht.hessen.de\/lexsoft\/default\/hessenrecht_lareda.html#docid:7985830\">Entscheidung des LG Frankfurt<\/a> vom 16. November 2017. Das Gericht sah in der Weigerung einer Fluggesellschaft, israelische Passagiere zu transportieren, keine Diskriminierung nach dem <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/agg\/BJNR189710006.html#BJNR189710006BJNG000100000\">Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)<\/a>. Die Beklagte frage \u201elediglich nach der Staatsangeh\u00f6rigkeit\u201c \u2013 und die ist in \u00a7\u00a7 1, 19 AGG nicht gesch\u00fctzt. Das Gericht lehnte auch das Vorliegen einer \u201emittelbaren Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft oder wegen der Religion i.S.v. \u00a7 3 Abs. 2 AGG\u201c ab. Die komme zwar \u201ein Betracht, weil Angeh\u00f6rige eines bestimmten Staates typischerweise (wenn auch nicht zwingend) durch ihre Abstammung, ihren nationalen Ursprung und ihre Religion in diesem Staat gepr\u00e4gt sind.\u201c F\u00fcr das kuwaitische Gesetz, auf das die Fluggesellschaft ihre Weigerung gr\u00fcndet, spiele es jedoch \u201ekeine Rolle, ob die israelischen Staatsangeh\u00f6rigen j\u00fcdischen, christlichen oder sonstigen Glaubens sind.\u201c Gleiches gelte \u201ef\u00fcr eine ethnische Herkunft oder Rasse.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Eine verdeckte Diskriminierung ist auch eine Diskriminierung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Frankfurter Richter verkennen dabei nicht nur offenen Auges, dass die \u00fcberwiegende Mehrheit der Israelis \u2013 und damit von der Regelung betroffenen Personen \u2013 Juden und J\u00fcdinnen sind. Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung von <a href=\"https:\/\/hudoc.echr.coe.int\/eng#{%22itemid%22:[%22001-83256%22]}\">EGMR<\/a>, <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=196500&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\">EuGH<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2016\/06\/rk20160608_1bvr363413.html\">BVerfG<\/a> handelt es sich damit mindestens um eine mittelbare Diskriminierung. Ein Blick in die Kommentarliteratur zum AGG zeigt, dass es sich nach ganz herrschender Meinung vorliegend sogar um einen Fall unmittelbarer Diskriminierung handelt: Wer scheinbar auf die Staatsangeh\u00f6rigkeit abstellt (\u201eWir vermieten nicht an Ausl\u00e4nder.\u201c), aber eigentlich die Herkunft meint, diskriminiert verdeckt und damit unmittelbar \u201eaus Gr\u00fcnden der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft\u201c (f\u00fcr viele Bauer\/G\u00f6pfert\/Krieger, \u00a7 1 AGG, 3. Aufl. Rn 24).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Genau das ist beim kuwaitischen Gesetz Nr. 21 (Einheitsgesetz zum Israel-Boykott) aus dem Jahr 1964 der Fall. Wer mit einem Israeli Handel treibt, wird mit Gef\u00e4ngnisstrafe, harter Gef\u00e4ngnisarbeit oder Geldstrafe bestraft und muss auf eigene Kosten an der Frontseite seines Gesch\u00e4fts ein Schild befestigen, auf dem er der gesch\u00e4ftlichen Kontakte zu Israelis bezichtigt wird. Wer auf Handel mit Israelis hinweist, also denunziert, wird belohnt. Das Gesetz erinnert nicht nur an das <a href=\"http:\/\/www.beck-shop.de\/Walk-Hrsg-Sonderrecht-Juden-NS-Staat\/productview.aspx?product=12114203\">Sonderrecht f\u00fcr die Juden im NS-Staat<\/a>, es richtet sich auch ausschlie\u00dflich gegen den Staat Israel als j\u00fcdischen Staat, selbst wenn es dabei <a href=\"https:\/\/www.haaretz.com\/middle-east-news\/palestinians\/nas-daily-points-to-ironies-of-anti-israel-boycott-1.5455306\">arabische Israelis trifft<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch nach <a href=\"https:\/\/www.holocaustremembrance.com\/sites\/default\/files\/press_release_document_antisemitism.pdf\">Antisemitismus-Definition<\/a> der Internationalen Allianz f\u00fcr Holocaust-Gedenken (IHRA), die von der <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/just\/item-detail.cfm?item_id=50144\">EU-Kommission<\/a> und seit September 2017 auch von der <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/politik\/deutschland\/2017-09\/berlin-antisemitismus-judenfeindlichkeit-thomas-de-maiziere-ihra\">Bundesregierung<\/a> verwendet wird \u2013 handelt es sich um eine antisemitische Ma\u00dfnahme. Manifestationen des Antisemitismus k\u00f6nnen danach auch die Fokussierung auf den Staat Israel sein, wenn er als j\u00fcdisches Kollektiv wahrgenommen wird. Eine Kritik an Israel, die sich auf einem Niveau bewegt, wie sie auch ein beliebiges anderes Land treffen k\u00f6nnte, ist nicht als antisemitisch anzusehen. Delegitimierung und Doppelstandards bezogen auf Israel sprechen dagegen f\u00fcr eine antisemitische Ma\u00dfnahme. Das kuwaitische Boykottgesetz richtet sich ausschlie\u00dflich gegen israelische Staatsb\u00fcrger*innen und Kuwait erkennt auch das Existenzrecht Israels nicht an. Genug Indizien, die mindestens die Beweislastverschiebung des \u00a7 22 AGG ausl\u00f6sen, und damit der beklagten Airline auferlegt h\u00e4tten, den Nachweis zu erbringen, dass es sich nicht um eine <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/just\/item-detail.cfm?item_id=50144\">antisemitische<\/a> Ma\u00dfnahme handelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass das Landgericht die Auseinandersetzung mit dieser Frage scheute \u2013 das Wort Antisemitismus sucht man in der Urteilsbegr\u00fcndung vergeblich \u2013 ist mit schlechter Kenntnis der AGG-Dogmatik jedoch nur unzureichend erkl\u00e4rt. Zwei weitere Gr\u00fcnde liegen nahe, die sich auch in anderen Urteilen spiegeln: Ein enges Antisemitismusverst\u00e4ndnis und eine rechtliche Dogmatik, die dazu einl\u00e4dt, einzelne Diskriminierungsmerkmale statt strukturelle Diskriminierungsrealit\u00e4ten zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Antisemitismus = abgeschafft? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So wie es verschiedene Formen von Rassismen gibt, tritt auch Antisemitismus nicht einheitlich auf. Zu den vier Grundph\u00e4nomenen z\u00e4hlt die <a href=\"http:\/\/www.chbeck.de\/benz-antisemitismus\/product\/12758\">Antisemitismusforschung<\/a> christlichen Antijudaismus, anthropologisch-biologistischen Rassenantisemitismus, sekund\u00e4ren Antisemitismus (z.B. Holocaustleugnung) und in bestimmten Konstellationen Antizionismus, wobei die Formen sich oft vermischen. Darauf hat die <a href=\"https:\/\/www.holocaustremembrance.com\/sites\/default\/files\/press_release_document_antisemitism.pdf\">IHRA Definition<\/a> von Antisemitismus reagiert. Deutsche Gerichte entscheiden derweil oft an diesen Erkenntnissen vorbei und h\u00e4ngen weiter einer Definition an, die Antisemitismus auf den rassischen Antisemitismus der Nationalsozialisten reduziert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Aufsehen erregte die Entscheidung des <a href=\"https:\/\/www.justiz.nrw.de\/nrwe\/lgs\/wuppertal\/ag_wuppertal\/j2015\/84_Ls_50_Js_156_14_22_14_Urteil_20150205.html\">Amtsgericht Wuppertal<\/a>, dass einen Brandanschlag auf die Wuppertaler Synagoge zwar strafrechtlich verurteilte, aber im Ergebnis nicht als antisemitisch befand, weil die T\u00e4ter angaben, sie h\u00e4tten damit die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken wollen. Warum es sich um eine antisemitische Tat handelte, hat <a href=\"http:\/\/www.juedische-allgemeine.de\/article\/view\/id\/27477\">Stefan Laurin<\/a> treffend beschrieben: \u201eF\u00fcr [&#8230;] Kritik an Israel [&#8230;] ist die Wuppertaler Gemeinde so sehr Ansprechpartner wie eine katholische Kirche oder ein von T\u00fcrken betriebener Laden: n\u00e4mlich \u00fcberhaupt nicht. Es sei denn, man ist der Ansicht, dass Juden, egal, in welchem Land [&#8230;] sie leben, nichts anderes sind, als der verl\u00e4ngerte Arm der israelischen Regierung.\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das enge Antisemitismusverst\u00e4ndnis bildet sich auch in zivilrechtlichen Verfahren ab, in denen sich Personen mit Unterlassungsverf\u00fcgungen gegen die Bezeichnung \u201eAntisemit\u201c wehren. Zum Beispiel im <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Els%C3%A4sser-Ditfurth-Prozess\">Els\u00e4sser-Ditfurth-Prozess<\/a>. Der rechte Publizist J\u00fcrgen Els\u00e4sser findet unter anderem, ein Prozent der \u201einternationalen Finanzoligarchie\u201c erdrossele \u201edie 99 Prozent [\u2026] in ihrer Zinsschlinge\u201c und nennt im selben Atemzug, \u201edie Herren Rockefeller, Rothschild, Soros, Chodorkowski\u201d. Nach Ansicht des Landgerichtes und des Oberlandesgerichts M\u00fcnchen \u00e4u\u00dfert sich antisemitisch aber nur, wer <a href=\"https:\/\/www.google.de\/url?sa=t&amp;rct=j&amp;q=&amp;esrc=s&amp;source=web&amp;cd=6&amp;ved=0ahUKEwjHxqeC4ZbYAhUPEVAKHTHfCssQFghCMAU&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.gesetze-bayern.de%2FContent%2FPdf%2FY-300-Z-BECKRS-B-2016-N-10888%3Fall%3DFalse&amp;usg=AOvVaw2WRxNLC8gw5NP4o5n5pqEO\">\u201edie \u00dcberzeugungen teilt, die zur Ermordung von 6 Millionen Juden unter nationalsozialistischer Schreckensherrschaft gef\u00fchrt haben [&#8230;].\u201c<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Urteil riss den Journalisten Deniz Y\u00fccel zu der sarkastischen Bemerkung hin, der <a href=\"http:\/\/www.taz.de\/!5019881\/\">Antisemitismus sei in Deutschland abgeschafft.<\/a> Die Parallelen zum rechtlichen Umgang mit Rassismus liegen auf der Hand: Wenn jemand einen Polizisten in einer als rassistisch empfundenen Polizeikontrolle als Rassisten bezeichnen, ist die Chance gro\u00df, dass <a href=\"http:\/\/www.regiomelder-frankfurt.de\/detailansicht\/news\/2014\/mai\/bundespolizist-als-rassist-beleidigt-zu-3000-euro-strafe-verurteilt.html\">Gerichte urteilen<\/a>, das sei eine <a href=\"https:\/\/www.berliner-zeitung.de\/berlin\/prozess-um-beleidigung-und-rassismus--affenbaby--gegen--rassist--10695164\">Beleidigung.<\/a> Rassismus und auch Antisemitismus sind nach dieser Lesart Relikte des historischen Nationalsozialismus, die im gegenw\u00e4rtigen Neonazismus fortleben. Jenseits dessen gelten sie als \u00fcberwunden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Historische Referenzen: Nationalsozialismus und Jim Crow<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Externalisierung von Rassismus und Antisemitismus in die Vergangenheit und an vermeintliche R\u00e4nder der Gesellschaft ist kein ausschlie\u00dflich deutsches Ph\u00e4nomen. Das zeigen die Debatten um <a href=\"https:\/\/www.theatlantic.com\/magazine\/archive\/2015\/07\/post-racial-society-distant-dream\/395255\/\">Post-Racialism<\/a> und um die Frage <a href=\"https:\/\/www.washingtonpost.com\/news\/acts-of-faith\/wp\/2017\/08\/14\/jews-will-not-replace-us-why-white-supremacists-go-after-jews\/?utm_term=.f3d04f3e7c2c\">\u201eSind Juden wei\u00df?\u201c<\/a> in den USA. Auseinandersetzungen um die historischen Ursachen und die\u00a0 gesellschaftliche Verantwortung f\u00fcr Ungleichheitsverh\u00e4ltnisse spiegeln sich besonders im Antidiskriminierungsrecht. Tats\u00e4chlich begann die Setzung von Recht gegen Rassismus und gegen Antisemitismus vor dem Hintergrund des nationalsozialistischen <a href=\"https:\/\/www.dhm.de\/lemo\/kapitel\/ns-regime\/ausgrenzung-und-verfolgung\/nuernberger-gesetze-1935.html\">antisemitischen<\/a> und <a href=\"https:\/\/www.jurion.de\/news\/332269\/Nach-60-Jahren-BGH-Richter-Mosbacher-entschuldigt-sich-fuer-Zigeuner-Urteile-des-Bundesgerichtshofs\/\">antiziganistischen<\/a> <a href=\"http:\/\/www.1000dokumente.de\/index.html?c=dokument_de&amp;dokument=0007_nue&amp;l=de\">Rasserechts<\/a> und des Holocaust. Daher stammt die Antidiskriminierungskategorie \u201eRasse\u201c im internationalen und im <a href=\"https:\/\/opinioiuris.de\/entscheidung\/1553\">deutschen Recht<\/a> und damit kann auch die beschriebene Tendenz erkl\u00e4rt werden, Rassismus und Antisemitismus an nationalsozialistischen Rassenantisemitismus r\u00fcckzubinden und so zu reduzieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Pr\u00e4gend f\u00fcr internationale Menschenrechtsabkommen, das Grundgesetz und europ\u00e4isches Antidiskriminierungsrecht war aber auch das US-amerikanische Verfassungsrecht. Hier verwies die Kategorie \u201erace\u201c auf das Erbe der Sklaverei: die rassistische Segregation von Afroamerikaner*innen durch die <a href=\"https:\/\/www.britannica.com\/event\/Jim-Crow-law\">Jim Crow-Gesetze<\/a>. Dieses historische Erbe und die Festlegung auf Kategorien, wie \u201eRasse\u201c oder \u201eAbstammung\u201c erschweren eine formelhafte \u00dcbertragung auf neuere Ph\u00e4nomene des Antisemitismus und des <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Rassismus_ohne_Rassen#Rassismus_ohne_Rassen_nach_%C3%89tienne_Balibar\">Rassismus.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Diskriminierungsmerkmal j\u00fcdisch \u2013 oder: Sind Juden wei\u00df? <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr den US-amerikanischen Kontext wird das an einer Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahre 1987, <a href=\"https:\/\/supreme.justia.com\/cases\/federal\/us\/481\/615\/\">Shaare Tefilia Congregation vs. Cobb<\/a>, deutlich. Nach dem ihre Synagoge mit antisemitischen Symbolen und Slogans, wie \u201eTod den Juden\u201c und \u201eWhite Power\u201c beschmiert worden war, hatte die Gemeinde Shaare Tefilia Schadensersatz nach einer Antidiskriminierungsvorschrift eingeklagt, die Verletzung von Eigentum verbietet, wobei die Formulierung lautet: <em>racially discriminating<\/em>. Die Kl\u00e4ger selbst vertraten die Auffassung, dass Juden zwar keine Rasse sind, von der Vorschrift aber gesch\u00fctzt seien, weil die T\u00e4ter Juden als rassisch verschiedene Gruppe ansehen und deren Handlung auf rassistisch-antisemitischen Vorurteilen gr\u00fcndete. Eine \u00e4hnliche Definition findet sich in der Gesetzesbegr\u00fcndung zum AGG, wo es zu <a href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/btd\/16\/017\/1601780.pdf\">\u00a7 1 AGG<\/a> hei\u00dft, \u201edass nicht das Gesetz das Vorhandensein verschiedener menschlicher \u201eRassen\u201c voraussetzt, sondern dass derjenige, der sich rassistisch verh\u00e4lt, eben dies annimmt.\u201c Die T\u00e4ter im Fall Shaare Tefilia, die noch in der Verhandlung angaben, ihr Ziel sei es gewesen, \u201edie j\u00fcdische Rasse zu beleidigen\u201c, argumentierten dagegen spitzfindig: Juden k\u00f6nnten sich gar nicht auf das Gesetz berufen, denn sie seien ja keine Rasse. Die beiden ersten Instanzen folgten dieser Argumentation. Sie wiesen die Klage mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcck, dass Diskriminierung gegen Juden keine rassische Diskriminierung im Sinne des Gesetzes sei, weil Juden heutzutage als Teil der <em>caucasian race<\/em> angesehen w\u00fcrden, also <a href=\"https:\/\/forward.com\/opinion\/356166\/how-jews-became-white-folks-and-may-become-nonwhite-under-trump\/\">\u201ewei\u00df\u201c seien<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Supreme Court folgte der Entscheidung der Untergerichte insofern, dass erstens eine rassistische Motivation allein nicht f\u00fcr einen Versto\u00df gegen das Gesetz ausreiche, sie m\u00fcsse auch gegen eine Gruppe gerichtet sein, die der Gesetzgeber sch\u00fctzen wollte, als er das Gesetz verabschiedete. Die Vorschrift sei erlassen worden, um Personen vor Diskriminierung wegen deren Abstammung oder ethnischen Charakteristiken zu sch\u00fctzen. Er kam nur auf Umwegen zu einer Entscheidung zugunsten der Gemeinde, in dem er argumentierte, dass Juden zum Zeitpunkt der Verabschiedung der urspr\u00fcnglichen Vorschrift, dem Civil Rights Act 1866, noch zu den Personen z\u00e4hlten, die als <em>distinct race<\/em> angesehen wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf sp\u00e4ter erlassene Antidiskriminierungsgesetze, die vor <em>racial discrimination<\/em> sch\u00fctzen, ist diese Argumentation schlicht nicht anwendbar, folgt man der Logik des Supreme Courts, wonach Juden, wie auch Muslime, <em>Caucasian, <\/em>also rassisch wei\u00df sind. Diese Schutzl\u00fccke wird vor allem im Bereich Bildung deutlich. Title VI des Civil Rights Act von 1964 sch\u00fctzt Studierende vor Diskriminierung aufgrund von <a href=\"https:\/\/www.justice.gov\/crt\/fcs\/TitleVI-Overview\"><em>\u201erace, color, and national origin discrimination\u201c.<\/em><\/a> Antisemitismus, und auch antimuslimischer Rassismus, die antidiskriminierungsrechtlich als Diskriminierung aufgrund der Religion gelten, sind deshalb rechtlich nicht bzw. <a href=\"https:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=1813192\">nur schwer adressierbar<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zugeh\u00f6rigkeit oder Zuschreibung<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Argumentation des Supreme Courts, der Civil Rights Act wolle vor Diskriminierung <a href=\"because%20of%20their%20ancestry%20or%20ethnic%20characteristics\">\u201ewegen der Abstammung oder ethnischen Charakteristiken\u201c<\/a> sch\u00fctzen, l\u00e4dt auch zu einer seltsam anmutenden Abstammungspr\u00fcfung ein. Letzteres ist seit Inkrafttreten des AGG der Trend im deutschen Recht: Glaubt man den meisten AGG-Kommentaren, sind Juden, wie auch Sinti und Roma, nunmehr eine Ethnie im Sinne des Rechts. Diese Bestimmung verdankt das deutsche Recht der von der britischen Rechtsprechung entwickelten Unterscheidung zwischen Juden als <a href=\"https:\/\/www.supremecourt.uk\/cases\/docs\/uksc-2009-0105-judgment.pdf\">\u201eMitglieder einer vom <em>Race Relation Act<\/em> gesch\u00fctzten ethnischen Gruppe (Rn. 28)\u201c<\/a> oder als religi\u00f6ser Gruppe. Dabei geht es gar nicht darum, was Juden <em>sind<\/em>. Angesichts der weltweiten Vielfalt j\u00fcdischen Lebens eine gemeinsame j\u00fcdische Ethnie bestimmen zu wollen, erscheint bereits einigerma\u00dfen absurd. Die Zuweisung als Semiten haben einst die Antisemiten selbst vorgenommen. Im Unterschied zum Begriff Rassismus war das Wort Antisemitismus selbst bereits eine <a href=\"http:\/\/www.bpb.de\/politik\/extremismus\/antisemitismus\/37945\/antisemitismus\">Wortsch\u00f6pfung der Antisemiten<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Doch die Frage: \u201eSind Juden eine Ethnie oder eine Religion?\u201c ist schon falsch gestellt, wenn es nicht um die Religionsfreiheit, sondern um Antisemitismus geht. Denn dann f\u00fchrt die ethnische Gruppenbestimmung vom eigentlichen Problem weg. Mit Adorno gewendet ist Antisemitismus \u201edas Ger\u00fccht \u00fcber die Juden\u201c<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> und das hat mit Zugeh\u00f6rigkeit wenig zu tun. Wer also mit Recht insistiert, dass Juden und J\u00fcdinnen bis heute nicht <em>wei\u00df<\/em> sind, meint damit nicht deren Hautfarbe, Abstammung oder Ethnizit\u00e4t, sondern den Fakt, dass sie weitgehend unabh\u00e4ngig von ihrem Dasein und Verhalten facettenreichen antisemitischen Zuschreibungen und daraus resultierender Diskriminierung ausgesetzt sind. F\u00fcr Deutschland hat das zuletzt der <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2017\/kw17-antisemitismus\/502770\">Zweite Antisemitismusbericht<\/a> eindr\u00fccklich gezeigt. Aufgabe von Antidiskriminierungsrecht ist es diese Ph\u00e4nomene und Effekte klar zu benennen, zu verhindern und wiedergutzumachen, nicht ethnologische Forschungen anzustellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Antisemitismus wirkt intersektional und postkategorial<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Rasse, Ethnie, Religion, &#8230;. ein Katalog solcher \u201eDiskriminierungsmerkmale\u201c l\u00e4dt Gerichte auch ein bisschen dazu ein, \u201edas Gesetz falsch anzuwenden\u201c, n\u00e4mlich Zugeh\u00f6rigkeiten zu pr\u00fcfen \u2013 und die Frage, ob eine Handlung rassistische oder antisemitische Zwecke oder Effekte hat, nicht zu stellen. Mit <a href=\"http:\/\/www.cornellpress.cornell.edu\/book\/?GCOI=80140100197440\">Martha Minow<\/a> gilt es dagegen, den Fokus von der \u201eDifferenz der Person zu der sozialen Beziehung, die diese Differenz produziert\u201c zu verschieben. Antisemitismus ist kein \u201eMerkmal\u201c der davon Betroffenen. Er l\u00e4sst sich auch nicht in eine einzige Diskriminierungskategorie pressen: Rassistische und antisemitische Zuschreibungen, Religion, Sprache und Staatsangeh\u00f6rigkeit, ganz unterschiedliche Aspekte spielen hier intersektional zusammen. F\u00fcr dieses Zusammenspiel von rassistischen Zuschreibungen und Religion passen Konzepte wie <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Rassismus_ohne_Rassen#Kultureller_Rassismus\">kultureller Rassismus<\/a> oder Antisemitismus besser als\u00a0 Begriffe wie Rasse, Ethnie und Religion.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Deshalb ist die <a href=\"https:\/\/www.antidiskriminierungsstelle.de\/SharedDocs\/Kurzmeldungen\/DE\/2017\/nl_05_2017\/nl_05_aus_der_arbeit_5.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Forderung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes<\/a> (ADS), angesichts des Urteils in Sachen \u201eKuwait Airlines\u201c eine neue Diskriminierungskategorie \u201eStaatsangeh\u00f6rigkeit\u201c ins AGG einzuf\u00fchren leider eine Scheinl\u00f6sung. Um \u2013 wie die ADS zu recht einklagt \u2013 k\u00fcnftig s\u00e4mtlichen Formen der Diskriminierung rechtlich entgegentreten zu k\u00f6nnen\u201c, muss auch Antisemitismus im Gesetzestext benannt und in seinen aktuellen Auspr\u00e4gungen rechtlich diskutiert und anerkannt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.rewi.hu-berlin.de\/de\/lf\/ls\/bae\/team\/doris-liebscher\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Doris Liebscher<\/em><\/a><em> ist Mitarbeiterin der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte am Lehrstuhl f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt Universit\u00e4t zu Berlin und im B\u00fcro f\u00fcr Recht und Wissenschaft Berlin.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Theodor W. Adorno, Minima Moralia, Frankfurt\/Main 2001, S. 200.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Doris Liebscher, &#8220;Sind Juden wei\u00df? Wie Antidiskriminierungsrecht am Antisemitismus scheitert,&#8221;\u00a0<em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 14\u00a0February\u00a02018, DOI:\u00a010.17176\/20180214-101003.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das umstrittene Urteil des Landgerichts Frankfurt zum Flugverbot f\u00fcr israelische Staatsb\u00fcrger bei Kuwait Airways ist auch in antidiskriminierungsrechtlicher Hinsicht interessant. Es zeigt, wie schwer es Gerichten f\u00e4llt Antisemitismus unter die Kategorien des Antidiskriminierungsrechts zu subsumieren und ihn in seinen aktuellen Ausformungen zu erfassen. Nicht nur in Deutschland.<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[3707],"article-categories":[3572],"doi":[],"class_list":["post-3859","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-doris-liebscher","article-categories-symposium"],"acf":{"subline":"Wie Antidiskriminierungsrecht am Antisemitismus scheitert"},"meta_box":{"doi":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3859","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3859"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3859\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11272,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3859\/revisions\/11272"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3859"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3859"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3859"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=3859"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=3859"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=3859"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}