{"id":3420,"date":"2014-12-10T00:00:00","date_gmt":"2014-12-10T08:28:25","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/dass-der-eugh-als-internationales-gericht-angesehen-wird-ist-ein-groses-missverstandnis\/"},"modified":"2020-12-11T12:23:29","modified_gmt":"2020-12-11T11:23:29","slug":"dass-der-eugh-als-internationales-gericht-angesehen-wird-ist-ein-groses-missverstandnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/dass-der-eugh-als-internationales-gericht-angesehen-wird-ist-ein-groses-missverstandnis\/","title":{"rendered":"\u201eDass der EuGH als internationales Gericht angesehen wird, ist ein gro\u00dfes Missverst\u00e4ndnis\u201c"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>In unserem Symposium diskutieren wir derzeit \u00fcber Spannungen zwischen V\u00f6lkerrecht und nationalem Verfassungsrecht. Wo f\u00fcgt sich das EU-Recht ein?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Wenn Sie sich die Kadi-Urteile aus <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=67611&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=189479\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">2008<\/a> und <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=139745&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=459306\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">2013<\/a> anschauen, dann stellen Sie fest, dass es sich um eine ganz \u00e4hnliche Konstellation handelt, wie die, \u00fcber die der italienische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden hatte (dessen Urteil ich \u00fcbrigens mit gro\u00dfem Interesse gelesen habe). Die Unterwerfung eines Staates \u2013 oder auch der Europ\u00e4ischen Union \u2013 unter eine supranationale oder internationale Instanz kann nie zur Folge haben, dass die Grundz\u00fcge des eigenen Verfassungssystems gef\u00e4hrdet werden. Das hat das italienische Verfassungsgericht so ausgef\u00fchrt und das deckt sich weitestgehend mit der Argumentation des EuGH, insbesondere im ersten Kadi-Urteil von 2008. Dort ging es bekanntlich um gezielte Sanktionen des Sicherheitsrats gegen Einzelpersonen. Solche sind nur dann m\u00f6glich, wenn rechtsstaatliche Standards ber\u00fccksichtigt werden. Der Sicherheitsrat kann die Mitgliedstaaten nicht veranlassen, die eigenen Standards zur Rechtsstaatlichkeit aufzugeben, ebenso wenig eine andere v\u00f6lkerrechtliche Instanz. Solange v\u00f6lkerrechtliche Normen den rechtsstaatlichen Standards der Staaten entsprechen, werden sie umgesetzt. Aber die Staaten haben ihre rechtsstaatlichen Grundprinzipien nicht mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen aufgeben k\u00f6nnen. Wenn also der Sicherheitsrat etwas beschlie\u00dft, was diesen Standards nicht entspricht, dann sind die Mitgliedstaaten nicht gehalten, einen solchen Beschluss umzusetzen, auch wenn Sicherheitsratsresolutionen nat\u00fcrlich grunds\u00e4tzlich bindend sind. Aber sie sind es nur soweit, wie Verfassungsprinzipien geachtet werden.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Der EuGH ist in einer interessanten Situation: einerseits k\u00f6nnen Konflikte auftreten mit einzelnen nationalen Verfassungsgerichten, andererseits hat sich der EuGH mit dem Kadi-Urteil ganz \u00e4hnlich verhalten, wie ein nationales Verfassungsgericht. Wie geht das zusammen?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Dass der EuGH teilweise immer noch als ein \u201einternationales\u201c oder \u201eregionales\u201c Gericht im Sinne des V\u00f6lkerrechts angesehen wird, ist aus meiner Sicht ein gro\u00dfes Missverst\u00e4ndnis. Der EuGH ist ein internes Gericht des europ\u00e4ischen Verfassungsverbunds, kein internationales Gericht. Er ist das oberste Gericht der EU-Rechtsordnung, die nat\u00fcrlich gemeinsam mit den jeweiligen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten betrachtet werden muss. Das ist klar. Aber dennoch ist der EuGH in erster Linie ein internes Gericht. Das Verh\u00e4ltnis zwischen nationalen Rechtsordnungen und der EU-Rechtsordnung ist ein grundlegend anderes als das Verh\u00e4ltnis zwischen EU-Recht und dem V\u00f6lkerrecht. Die Position des EuGH zum V\u00f6lkerrecht \u00e4hnelt der des amerikanischen Supreme Court. Als Gericht ist der EuGH \u00e4quivalent zum Modell eines Supreme Court. Gelegentlich treffen wir uns mit unseren amerikanischen Kollegen vom US Supreme Court, und merken: im Wesentlichen stellen sich vor unserem Gerichtshof die gleichen verfassungsrechtlichen Fragen, die auch den US Supreme Court besch\u00e4ftigen. Um einige Beispiele aus dem grundrechtlichen Bereich zu nennen: die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, der rechtliche Status von Embryonen und die Zul\u00e4ssigkeit von Stammzellenforschung, solche Fragen aus dem ethisch-verfassungsrechtlichen Bereich, die in den USA verhandelt werden, tauchen auch bei uns auf. Das wird verst\u00e4rkt durch den Binnenmarkt, durch Harmonisierungsrichtlinien, die ausgelegt werden, durch die Grundrechtecharta, an deren Standard sich andere europarechtliche Akte messen lassen m\u00fcssen. All diese Fragen sind Verfassungsfragen, die sich innerhalb der europ\u00e4ischen Rechtsordnung stellen, noch bevor es um Durchf\u00fchrungsakte der einzelnen Mitgliedstaaten geht. Dazu geh\u00f6ren auch Kompetenzfragen, insbesondere die der Kompetenzverteilung im Rahmen des Verfassungsverbunds zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, die in dem Prinzip der begrenzten Einzelerm\u00e4chtigung ihren Ausdruck findet. Hier finden sich auch Parallelen zu der Rechtsprechung des amerikanischen Supreme Court. Deswegen muss man den EuGH richtigerweise als einen Supreme Court betrachten, also eine Mischung von oberstem Gericht und Verfassungsgericht. Dabei \u00fcberwiegt die Funktion als oberstes Gericht: von den rund 700 Rechtssachen, die allein der EuGH jedes Jahr entscheidet, verhandeln wir vielleicht 10-20 Rechtssachen, die wirklich streitige Fragen des europ\u00e4ischen Verfassungsrechts, der Kompetenzverteilung oder des Verh\u00e4ltnisses zu den nationalen Rechtsordnungen oder dem V\u00f6lkerrecht betreffen. Deswegen k\u00e4mpfe ich gegen das deformierte Bild an, der EuGH sei ein Verfassungsgericht auf EU-Ebene oder ein zweites Stra\u00dfburg, auch wenn wir die Rechtsprechung aus Stra\u00dfburg nat\u00fcrlich beachten. Dazu sind wir nach Art. 6 EUV ja auch gehalten.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Gerade gegen\u00fcber der Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte gibt es allerdings in einzelnen Mitgliedstaaten erhebliche Vorbehalte. Sehen Sie hier eine Gefahr auch f\u00fcr Ihr eigenes Gericht? Und welche M\u00f6glichkeiten gibt es, als Gericht auf eine solche Skepsis zu reagieren?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der EuGH ist deutlich st\u00e4rker, als es gelegentlich nach au\u00dfen hin wahrgenommen wird, Teil eines echten Verfassungsverbundes. Wenn wir eine verfassungsrechtliche Frage zu entscheiden haben, wie etwa k\u00fcrzlich in <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d537b8e1a5eb4a405fa18afaf9444c2dfb.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4Obh8Oe0?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=188571\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Google Spain<\/a> oder in <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=150642&amp;pageIndex=0&amp;doclang=de&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=188878\">Digital Rights Ireland und Seitlinger<\/a>, dann studieren wir als Richter zuvor ausf\u00fchrlich die verfassungsrechtliche Rechtsprechung aller Mitgliedstaaten und analysieren die jeweiligen verfassungsrechtlichen Traditionen mit Hilfe unseres wissenschaftlichen Dienstes. Zweitens schauen wir nat\u00fcrlich auch nach Stra\u00dfburg. Und dann gehen wir \u00e4hnlich vor, wie im common law, und machen eine Form von distinguishing. Dabei bleibt aber nat\u00fcrlich das EU-Recht der Ma\u00dfstab. Im Grundrechtebereich ist unser verbindlicher Ma\u00dfstab die Grundrechtecharta; diese erw\u00e4hnt aber wiederum explizit die von mir skizzierte Methode, Verfassungstraditionen zu ermitteln und zu beachten. Durch die umfassende Analyse der verschiedenen Verfassungstraditionen erreichen wir, so hoffe ich, zumindest dieses: dass kein Mitgliedstaat von unseren Entscheidungen schockiert ist, sondern dass sie uns als ein Gericht ansehen, das jedenfalls methodisch genauso vorgeht wie die nationalen Gerichte. Nat\u00fcrlich kann eine Abw\u00e4gung im Einzelfall zwischen EuGH und obersten Gerichten einmal unterschiedlich ausfallen. Aber auf der Methodenebene gibt es aus meiner Sicht keine radikalen Unterschiede. Das ist vielleicht das Wichtigste, um als Gericht akzeptiert zu werden. Daneben ist es nat\u00fcrlich auch wichtig, dass der EuGH streng im Rahmen der ihm \u00fcbertragenen Zust\u00e4ndigkeiten bleibt und Entscheidungen nur im Bereich des Unionsrechts f\u00e4llt.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Strebt der EuGH dadurch eine Harmonisierung auch verfassungsrechtlicher Prinzipien \u2013 insbesondere von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, menschenrechtlichen Standards &#8211; zwischen der Union und den Mitgliedstaaten an?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Absolut. Und dabei geht es nicht nur um die Harmonisierung solcher Standards innerhalb der Union, sondern auch dar\u00fcber hinaus. Letztlich wollten wir mit dem Kadi-Urteil auch einen Beitrag zur Entwicklung des V\u00f6lkerrechts leisten. Man muss sich hier nichts vormachen: die EU ist ein Block von 28 wichtigen Staaten, und wir als Rechtsprechungsorgan dieses wichtigen Blocks signalisieren der Weltgemeinschaft, dass sich gezielte Sanktionen des Sicherheitsrats am Rechtsstaatsprinzip messen lassen m\u00fcssen. Das hei\u00dft: jeder Rechtsakt des V\u00f6lkerrechts muss sich an bestimmten Grundprinzipien messen lassen, und dieser Grundprinzipien bedarf es auch in der V\u00f6lkerrechtsordnung. Die Staaten d\u00fcrfen nicht blind v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtungen folgen. Das w\u00e4re sehr gef\u00e4hrlich, und alle Staaten, die Erfahrungen mit einer Diktatur gemacht haben, wissen um die Gefahr, Rechtspflichten zu folgen, ohne diese zu hinterfragen. Das V\u00f6lkerrecht selbst muss essentielle Menschenrechte und das Rechtsstaatsprinzip achten. Dieses Signal, das durch unser Kadi-Urteil an die Vereinten Nationen ausgesandt wurde, ist dort auch aufgenommen worden. Dort findet seitdem ein Prozess statt, um rechtsstaatliche Elemente zu st\u00e4rken. Dieser Prozess ist nicht einfach, aber er geht doch in die richtige Richtung. Ich meine also, dass unser Urteil die Entwicklung rechtsstaatlicher Standards auch auf v\u00f6lkerrechtlicher Ebene durchaus bef\u00f6rdert hat.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Auch wenn es unter 193 Mitgliedstaaten ungleich schwieriger wird, sich auf ein koh\u00e4rentes Verst\u00e4ndnis von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit oder gar Demokratie zu einigen: sollte das die Vision sein?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Ganz pragmatisch ist es wohl unm\u00f6glich, die bestehenden Spannungen komplett zu \u00fcberwinden. W\u00e4re es w\u00fcnschenswert? Das ist eine andere Frage. Es geht darum, neuen Situationen, die bei der Gr\u00fcndung der Vereinten Nationen 1945 durch die Charta nicht vorhersehbar waren, zu begegnen. Wenn also nach 9\/11 der Sicherheitsrat Ma\u00dfnahmen beschlie\u00dft, ohne entsprechenden Rechtsschutz bereitzustellen und es auch kein Gericht auf internationaler Ebene gibt, das dieser Entwicklung Einhalt gebietet, dann m\u00fcssen wir einen solchen Impuls von einer anderen Ebene aus setzen. Und hier hat nun der EuGH, gleichsam stellvertretend f\u00fcr seine 28 Mitgliedstaaten, eine Grenze gezogen: bestimmte Einschr\u00e4nkungen von Menschenrechten und rechtsstaatlichen Standards sind nicht hinnehmbar. Dadurch entstehen Wechselwirkungen im Mehrebenensystem, angesto\u00dfen von den Mitgliedstaaten. Man sollte im \u00dcbrigen aufh\u00f6ren \u2013 ich habe das in einigen Schrifts\u00e4tzen gelesen \u2013 zu fragen, ob der EuGH hier das V\u00f6lkerrecht geb\u00fchrend beachtet hat, das ist nicht die Frage. Sondern es geht hier um ein verfassungsrechtliches Prinzip des EU-Rechts, das m\u00f6glicherweise verletzt wird.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ist ein solches Wechselspiel auch heute noch im Verh\u00e4ltnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem EuGH denkbar?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Es gibt nat\u00fcrlich Stimmen, die sagen, wenn eine Konstellation wie in Kadi zwischen der EU-Rechtsebene und dem V\u00f6lkerrecht m\u00f6glich ist, dann muss es auch zwischen der EU-Rechtsebene und der nationalen Ebene m\u00f6glich sein. Das ist zwar theoretisch richtig. Aber hier sehen Sie doch die grundlegende Bedeutung unserer Methode, vom gemeinsamen Kern der mitgliedstaatlichen Verfassungen auszugehen. Sollten wir anfangen \u2013 ich hoffe, das wird nicht passieren \u2013 Entscheidungen zu treffen, die keine R\u00fccksicht auf den Kern der jeweiligen mitgliedstaatlichen Verfassungen nehmen, dann ist es nat\u00fcrlich m\u00f6glich, dass sich nationale Verfassungsgerichte hiergegen auflehnen. Allerdings ist die Integration innerhalb der EU schon soweit fortgeschritten, dass eine solche Situation etwa im Grundrechtebereich kaum mehr vorstellbar ist.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle Beitr\u00e4ge des Symposiums erscheinen auch auf dem\u00a0<a href=\"http:\/\/www.verfassungsblog.de\/category\/themen\/verfassungs-und-voelkerrecht-im-spannungsverhaeltnis\/\">Verfassungsblog<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Hannah Birkenk\u00f6tter und Koen Lenaerts, \u201c&#8217;Dass der EuGH als internationales Gericht angesehen wird, ist ein gro\u00dfes Missverst\u00e4ndnis&#8217;\u201d, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 10 December 2014, doi: 10.17176\/20170125-143748.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In unserem Symposium diskutieren wir derzeit \u00fcber Spannungen zwischen V\u00f6lkerrecht und nationalem Verfassungsrecht. Wo f\u00fcgt sich das EU-Recht ein? Wenn Sie sich die Kadi-Urteile aus 2008 und 2013 anschauen, dann stellen Sie fest, dass es sich um eine ganz \u00e4hnliche Konstellation handelt, wie die, \u00fcber die der italienische Verfassungsgerichtshof zu entscheiden hatte (dessen Urteil ich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[6639],"tags":[],"authors":[3586,3741],"article-categories":[3572],"doi":[3742],"class_list":["post-3420","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized","authors-hannah-birkenkotter","authors-koen-lenaerts","article-categories-symposium","doi-10-17176-20170125-143748"],"acf":{"subline":"Interview mit Prof. Dr. Koen Lenaerts, Vize-Pr\u00e4sident des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs"},"meta_box":{"doi":"10.17176\/20170125-143748"},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3420","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3420"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3420\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11302,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3420\/revisions\/11302"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3420"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3420"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3420"},{"taxonomy":"authors","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/authors?post=3420"},{"taxonomy":"article-categories","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/article-categories?post=3420"},{"taxonomy":"doi","embeddable":true,"href":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/wp-json\/wp\/v2\/doi?post=3420"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}