{"id":3394,"date":"2014-09-16T00:00:00","date_gmt":"2014-09-16T12:17:07","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/geschichte-des-volkerrechts-oder-das-volkerrecht-in-der-geschichte\/"},"modified":"2020-12-11T12:27:03","modified_gmt":"2020-12-11T11:27:03","slug":"geschichte-des-volkerrechts-oder-das-volkerrecht-in-der-geschichte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/geschichte-des-volkerrechts-oder-das-volkerrecht-in-der-geschichte\/","title":{"rendered":"Geschichte des V\u00f6lkerrechts \u2013 oder das V\u00f6lkerrecht in der Geschichte?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Eine Replik auf <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/volkerrechtsgeschichten\/\">Alexandra Kemmerer <\/a>und <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/die-deutsche-volkerrechtswissenschaft-und-der-postcolonial-turn\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Jochen von Bernstorff<\/a> <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">K\u00f6nnen V\u00f6lkerrechtler Historiker sein, und sollen sie das? Diese Frage, die im Zentrum des Beitrags von Alexandra Kemmerer steht, mag zun\u00e4chst \u00fcberraschen, denn auf den ersten Blick gibt die Geschichtsschreibung zum V\u00f6lkerrecht keine gro\u00dfen Differenzen zwischen den Disziplinen zu erkennen. Auch historisch interessierte Juristen kennen und pflegen die \u00fcblichen methodischen Standards der historiographischen Vorgehensweise, also Quellenn\u00e4he und Quellenkritik, Transparenz der Vorannahmen und der Vorgehensweise, Einsicht in die eigene Subjektivit\u00e4t und in den konstruierten Charakter der Narrative, mit denen aus Vergangenheit Geschichte gemacht wird.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn gleichwohl zwischen Juristen und Historiker eine gewisse Sprachlosigkeit \u00fcber die je eigene Besch\u00e4ftigung mit der V\u00f6lkerrechtsgeschichte besteht, dann liegt es vermutlich weniger an solchen methodischen Voraussetzungen als daran, dass nicht immer ganz klar wird, was genau uns am V\u00f6lkerrecht interessiert, warum wir uns mit ihm besch\u00e4ftigen und wie wir mit den Unterschieden umgehen wollen. Schon die innerfachlichen Diskurse, in denen \u00fcber die dr\u00e4ngenden Probleme und aktuellen Trends der Forschung entschieden wird, verlaufen zwischen Rechts- und Geschichtswissenschaft kaum parallel, vielleicht sind sie auch inkommensurabel. Die Aufforderung zum interdisziplin\u00e4ren Gespr\u00e4ch kommt da gerade recht, allzumal Interdisziplinarit\u00e4t ja gerade nicht eine \u00dcbernahme der je anderen Erkenntnisziele meint, sondern im Gegenteil eine Auseinandersetzung um die M\u00f6glichkeiten, aber auch die Grenzen des eigenen Tuns.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dann l\u00e4sst sich vielleicht auch besser verstehen, warum der viel besprochene \u201e<a href=\"http:\/\/www.ejil.org\/article.php?article=308&amp;issue=16\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">historiographical turn<\/a>\u201c des V\u00f6lkerrechts in weiten Teilen an der professionellen Historikerzunft vorbeigegangen ist. Das \u00e4ndert sich zwar langsam, aber eine programmatische Ortsbestimmung der j\u00fcngeren Forschung, wie sie im formidablen Oxford Handbook of the History of International Law vorgenommen wird, zeigt deutlich auf, wie sehr diese V\u00f6lkerrechtsgeschichte noch einem juristischen Binnendiskurs verpflichtet ist. Schon die \u00fcberaus instruktiven, wissenschaftshistorisch orientierten <a href=\"http:\/\/www.rg.mpg.de\/de\/publikationen\/schriftenreihen\/studien_zur_geschichte_des_v.cfm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Studien zur Geschichte des V\u00f6lkerrechts<\/a> zielten im Kern auf eine <a href=\"http:\/\/www.nomos-shop.de\/reihenpopup.aspx?reihe=254\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Grundlagendebatte \u00fcber die internationale Rechtsordnung<\/a>, und daran hat sich auch mit dem neuen Interesse an <a href=\"http:\/\/www.oxfordhandbooks.com\/view\/10.1093\/law\/9780199599752.001.0001\/law-9780199599752-e-1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">globalhistorischen Verflechtungen<\/a> und dem postcolonial turn, wie ihn <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/die-deutsche-volkerrechtswissenschaft-und-der-postcolonial-turn\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Jochen von Bernstoff auf diesem Blog<\/a> diskutiert hat, wenig ge\u00e4ndert. Mit anderen Worten: Auch wenn sich Juristen mit geschichtlichen Themen besch\u00e4ftigen, verstehen sie sich in erster Linie als Juristen. Ihr Studium historischer Zusammenh\u00e4nge dient vor allem dem Verst\u00e4ndnis des Rechts, denn von dort kommt das wissenschaftliche Problembewusstsein und dort muss sich auch der historisch interessierte V\u00f6lkerrechtler verorten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Kann man V\u00f6lkerrecht aus sich selbst heraus erkl\u00e4ren?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Geschichtswissenschaft, die sich gleichfalls mit dem V\u00f6lkerrecht besch\u00e4ftigen m\u00f6chte, sieht sich also nicht nur einer einsch\u00fcchternden Phalanx gelehrter juristischer Werke gegen\u00fcber, sondern muss auch darlegen, dass sie vielleicht nicht mehr, aber anderes kann als die juristische Rechtsgeschichte. Historiker verstehen, wie es der auch von Alexandra Kemmerer zitierte Jacob Katz Cogan <a href=\"http:\/\/papers.ssrn.com\/sol3\/papers.cfm?abstract_id=2385085\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">umrei\u00dft<\/a>, das Recht zun\u00e4chst als \u201edeep product\u201c seiner Zeit. Anstatt das V\u00f6lkerrecht aus sich selbst heraus erkl\u00e4ren zu wollen, interessiert zun\u00e4chst und vor allem sein historischer Kontext.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Erst in seinem Kontext, so k\u00f6nnte man formulieren, erf\u00e4hrt das Recht seinen Sinn und seine Funktion, und erst am Kontext l\u00e4sst sich ablesen, was Individuen, Gruppen oder Institutionen zu je unterschiedlichen Zeiten unter V\u00f6lkerrecht verstanden haben. Welche Erwartungen und Zuschreibungen richteten sich auf das V\u00f6lkerrecht, unter welchen Bedingungen und mit welchen Konsequenzen? Warum besa\u00dfen v\u00f6lkerrechtliche Argumente und Akteure in manchen au\u00dfen-, aber auch innenpolitischen Konstellationen einen hohen Stellenwert, in anderen Konflikten hingegen nicht? Unter welchen politischen, soziokulturellen oder \u00f6konomischen Voraussetzungen werden Ideen wie Staatengemeinschaft, internationale Gerichtsbarkeit, humanit\u00e4re Intervention etc. \u00fcberhaupt erst als rechtliche Konzepte denkbar und damit realisierbar?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um ein Beispiel zu versuchen: Eine Betrachtung der deutschen Verletzung der belgischen Neutralit\u00e4t im August 1914 mag in juristischer Hinsicht eindeutig ausfallen und doch den wesentlichen Punkt verfehlen, n\u00e4mlich wie daraus eine Dynamik erwachsen konnte, welche den Ersten Weltkrieg letztlich zu einem <a href=\"http:\/\/www.cornellpress.cornell.edu\/book\/?GCOI=80140100174590\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Krieg um das V\u00f6lkerrecht<\/a> machte. Erst eine politik-, kultur- und mentalit\u00e4tsgeschichtliche Deutung vermag zu erkennen, dass die Berufung auf das V\u00f6lkerrecht, die Heiligkeit der Vertr\u00e4ge und die Macht des geschrieben Wortes in Gro\u00dfbritannien vor allem deshalb ein ungeheures Momentum entwickelte, weil der Rechtsbruch der deutschen Seite als Angriff auf die Moralvorstellungen einer b\u00fcrgerlichen Gesellschaft rationalisiert wurde: Die Verteidigung des V\u00f6lkerrechts als <a href=\"http:\/\/www.jstor.org\/stable\/2171507\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Frage der Ehre<\/a>! F\u00fcnfzig Jahre fr\u00fcher oder sp\u00e4ter w\u00e4re die Reaktion fraglos anders ausgefallen, im Ersten Weltkrieg trug sie dazu bei, den europ\u00e4ischen Krieg als Selbstbehauptung der Zivilisation gegen einen barbarischen Feind zu deuten und damit in Kategorien zu denken, die zuvor nur gegen\u00fcber der au\u00dfereurop\u00e4ischen Welt gegolten hatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicherlich, wer das V\u00f6lkerrecht per se f\u00fcr eine Kraft zum Guten h\u00e4lt und an einer Erfolgsgeschichte interessiert ist, wird wenig Verst\u00e4ndnis f\u00fcr eine kleinteilige Kontextualisierung haben, freilich ebenso wenig jene, die das V\u00f6lkerrecht als eurozentrisch-imperialistisches Projekt anklagen. Doch Historiker tun sich mittlerweile oft schwer damit, in der historischen Entwicklung des V\u00f6lkerrechts nur die Fortschritte oder Irrwege einer geschlossenen Theoriewelt zu sehen\u2014von \u00e4lteren Deutungen einer organischen Stufenfolge von spanischem, franz\u00f6sischem, englischem usw. Zeitalter ganz abgesehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es hat gute Gr\u00fcnde, dass die <a href=\"http:\/\/books.google.com\/books\/about\/Imperialism_Sovereignty_and_the_Making_o.html?id=VJuHlZ1_fbEC\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Thesen von Anthony Anghie<\/a> in der Geschichtswissenschaft auf leise Vorbehalte gesto\u00dfen sind, denn so unbestritten die von ihm herausgestellte Bedeutung des Kolonialismus f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht ist, so sehr baut er seine Interpretation auf \u00fcberm\u00e4chtigen Begriffen auf, die sich im Licht archivalischer Quellen vermutlich differenzierter ausnehmen w\u00fcrden. Die gegenw\u00e4rtige Geschichtswissenschaft ist z\u00f6gerlich, historisch sehr vielgestaltige Prozesse und Verh\u00e4ltnisse unter allgemeinen Begriffen wie <a href=\"http:\/\/www.zeithistorische-forschungen.de\/site\/40208624\/default.aspx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Imperialismus<\/a> oder <a href=\"http:\/\/www.hup.harvard.edu\/catalog.php?isbn=9780674281325\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Souver\u00e4nit\u00e4t<\/a> zu subsumieren oder von diesen zugleich auf eine Realit\u00e4t von Machtbeziehungen zu schlie\u00dfen. Das spricht nicht gegen die Wirkm\u00e4chtigkeit dieser Begriffe, aber es ist eine Wirkm\u00e4chtigkeit, die nicht bereits mit der Theoriebildung gegeben war, sondern erst im konkreten Handeln und Sprechen von historischen Akteuren hergestellt wurde. De facto wissen wir besch\u00e4mend wenig dar\u00fcber, welche Bedeutung v\u00f6lkerrechtliche Argumente, Akteure und Netzwerke tats\u00e4chlich in der Formulierung nationaler Au\u00dfenpolitiken einnahmen oder wie sie die \u00f6ffentlichen Vorstellungshorizonte jenseits von Lehrb\u00fcchern und Leits\u00e4tzen pr\u00e4gten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Fremdartig und erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist vermutlich der Vorteil der Geschichtswissenschaft, dass sie ihren konzeptionellen Ankerpunkt nicht ausschlie\u00dflich im Recht findet, sondern in einem unspezifischen Interesse an s\u00e4mtlichen seiner historischen Dimensionen. Historiker, die sich mit Fragen des Rechts besch\u00e4ftigen wollen, brauchen sich in der Auswahl der eigenen Gegenst\u00e4nde daher auch keineswegs auf rechtswissenschaftliche Vorgaben beschr\u00e4nken oder die Begriffssch\u00e4rfe und Systematik einer juridischen Herangehensweise nachzuahmen versuchen. Denn es geht, pointiert ausgedr\u00fcckt, weniger um die Geschichte des V\u00f6lkerrechts als um das V\u00f6lkerrecht in der Geschichte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zugegeben: Einer solche Au\u00dfenperspektive mag es an disziplin\u00e4rer Schulung fehlen. Doch Historiker sind es gewohnt, sich ihre Untersuchungsgegenst\u00e4nde fachlich zu erschlie\u00dfen. Es l\u00e4sst sich sogar ein Vorteil darin sehen, wenn juristische Begriffe, Denkmuster und Handlungen nicht durch einen disziplin\u00e4ren Filter gesehen und als selbstverst\u00e4ndlich vorausgesetzt werden, sondern als fremdartig und erkl\u00e4rungsbed\u00fcrftig erscheinen; soviel, immerhin, hat die Geschichtswissenschaft aus ihren Gespr\u00e4chen mit Anthropologie und Ethnologie inzwischen <a href=\"http:\/\/docupedia.de\/zg\/Historische_Anthropologie\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">gelernt<\/a>. Denn: Was wissen wir wirklich \u00fcber die Welt der Vergangenheit (oder auch jenseits von Europa), wenn wir sie nur durch das Raster unserer Kategorien wahrnehmen? Der historische Blick sieht mehr, wenn er die Sinnsysteme des V\u00f6lkerrechts und die Praktiken seiner Vertreter nicht von innen, sondern von au\u00dfen wahrnimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht verraten solche Fragen eine laienhafte Selbst\u00fcbersch\u00e4tzung, vielleicht k\u00f6nnen sie aber auch einen Beitrag der Geschichtswissenschaften zum interdisziplin\u00e4ren Gespr\u00e4ch sein. In jedem Fall braucht es auf beiden Seiten auch k\u00fcnftig einige Entschlossenheit, die andere Perspektive anzunehmen. Historiker sollten sich daran gew\u00f6hnen, dass Juristen die Geschichte ihrer Profession, sei es selbstkritisch, sei es affirmativ, als ganzheitlich und sinnhaft verstehen wollen und, um den Preis ihrer eigenen Wissenschaftlichkeit, auch verstehen m\u00fcssen. Juristen wiederum m\u00fcssen damit leben, dass Historiker oftmals auf einer Kontingenz des historischen Verlaufs beharren und das V\u00f6lkerrecht nicht in \u00fcberhistorischen Kategorien begreifen, sondern f\u00fcr ein Epiph\u00e4nomen spezifischer soziokultureller Prozesse halten. Denn historisch denken bedeutet immer auch die Einsicht, dass nichts zwangsl\u00e4ufig ist und alles ganz anders sein k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.geschichte.hu-berlin.de\/bereiche-und-lehrstuehle\/zeitgeschichte\/personen\/1683598\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Marcus M. Payk<\/em><\/a><em> ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dilthey-Fellow der VolkswagenStiftung am Institut f\u00fcr Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin. <\/em><\/p>\n<p><em>Dieser Beitrag ist Teil der V\u00f6lkerrechtsblog-Serie \u201eV\u00f6lkerrechtsgeschichten\u201d. Der Auftaktbeitrag zur Serie findet sich <\/em><a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/volkerrechtsgeschichten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em><span style=\"text-decoration: underline;\"><span style=\"color: #0066cc;\">hier<\/span><\/span><\/em><\/a><em>. <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Marcus M. Payk, \u201cGeschichte des V\u00f6lkerrechts<span class=\"subtitle\">\u00a0&#8211; oder das V\u00f6lkerrecht in der Geschichte?<\/span> \u201d, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 16. September 2014, doi: 10.17176\/20170106-155320.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Replik auf Alexandra Kemmerer und Jochen von Bernstorff K\u00f6nnen V\u00f6lkerrechtler Historiker sein, und sollen sie das? 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