{"id":3393,"date":"2014-09-11T00:00:00","date_gmt":"2014-09-11T12:06:26","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/die-deutsche-volkerrechtswissenschaft-und-der-postcolonial-turn-teil-2\/"},"modified":"2020-12-11T12:27:01","modified_gmt":"2020-12-11T11:27:01","slug":"die-deutsche-volkerrechtswissenschaft-und-der-postcolonial-turn-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/die-deutsche-volkerrechtswissenschaft-und-der-postcolonial-turn-teil-2\/","title":{"rendered":"Die deutsche V\u00f6lkerrechtswissenschaft und der \u201epostcolonial turn\u201c \u2013 Teil 2"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Fortsetzung zum <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/die-deutsche-volkerrechtswissenschaft-und-der-postcolonial-turn\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ersten Teil<\/a><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein weiterer \u201eblinder Fleck\u201c der Verfassungs- und Gemeinschaftsnarrative ist das fehlende Bewusstsein von der engen Verwobenheit des V\u00f6lkerrechts mit globalen \u00f6konomischen Strukturen. Im zwanzigsten Jahrhundert wird das V\u00f6lkerrecht von der progressiveren deutschen Theorietradition vorrangig als ein Friedens- bzw. als ein humanit\u00e4res Projekt begriffen. Inwiefern das V\u00f6lkerrecht mit seinen in Europa geschaffenen Normen schon seit dem 19. Jahrhunderts eine spezifische \u00f6konomische Globalisierung vorantreibt, ger\u00e4t der deutschen Staats- und V\u00f6lkerrechtswissenschaft nach dem zweiten Weltkrieg aus dem Blick. Der fehlende Sinn f\u00fcr die \u00d6konomie bzw. f\u00fcr strukturelle \u00f6konomische Asymmetrien in der V\u00f6lkerrechtsordnung l\u00e4sst sich mit wenigen Ausnahmen als Tendenz schon Ende des 19. Jahrhunderts beobachten. Wenn \u00a0Vertreter der deutschen Staats- und V\u00f6lkerrechtswissenschaft \u00fcberhaupt die transformativen Kr\u00e4fte der globalen \u00d6konomie und die stabilisierende Funktion des V\u00f6lkerrechts erkennen, beschreiben sie diese Ph\u00e4nomene in zeittypisch eurozentrischer Weise grunds\u00e4tzlich als positive Entwicklungen, wenn nicht sogar in euphorischem Tonfall.<!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausgeblendet wird dabei, dass die \u00f6konomische Expansion Europas im 19. Jahrhundert etwa \u00fcber bilaterales Vertragsrecht und \u00fcber eingeforderte fremdenrechtliche Mindeststandards in der Regel zu Lasten der nicht-europ\u00e4ischen V\u00f6lker erfolgte. Auch Japan und China, die phasenweise versuchten, sich der \u00d6ffnung ihrer Volkswirtschaften f\u00fcr den ausl\u00e4ndischen Handel zu widersetzen, wurden sog. ungleiche Vertr\u00e4ge gewaltsam aufgezwungen, welche fremdenrechtliche Mindestgarantien f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gesandte und Kaufleute oktroyierten. Liberale Vertreter der deutschen Staats- und V\u00f6lkerrechtswissenschaft hielten dieses Vorgehen f\u00fcr gerechtfertigt. Im Hinblick auf einen Staat wie China, der versuche Fremden den Zutritt zu verwehren, spricht z.B. der ber\u00fchmte Staats- und V\u00f6lkerrechtswissenschaftler Robert von Mohl 1860 von einem \u201eFeinde des Menschengeschlechts\u201c, der mit Gewalt zur \u201eAufhebung seiner Verk\u00fcmmerung der nat\u00fcrlichen Lebenszwecke gen\u00f6thigt werden\u201c k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Glaube an internationale Gerichtsbarkeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein zus\u00e4tzliches hier relevantes Charakteristikum hergebrachter Verfassungs- und Gemeinschaftsnarrative ist der <a href=\"http:\/\/www.suhrkamp.de\/buecher\/in_wessen_namen_-ingo_venzke_29688.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Glaube an die internationale Gerichtsbarkeit<\/a>. Hervorgegangen aus den pazifistischen K\u00e4mpfen der Zwischenkriegszeit sowie sp\u00e4ter als trotzige Reaktion auf die realistischen Zweifel an der Durchsetzungskraft des V\u00f6lkerrechts, wird die \u201eVergerichtlichung\u201c zu einem Leitmotiv auch der deutschen V\u00f6lkerrechtswissenschaft. Als dieses Projekt nach dem Ende des kalten Krieges in Teilregimen wie dem Welthandelsrecht, der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit und dem V\u00f6lkerstrafrecht Realit\u00e4t wird, ist die Euphorie gro\u00df: endlich effektives V\u00f6lkerrecht! Der Glaube an die Gerichte spiegelt das quasi unbegrenzte Vertrauen der staatsrechtlich gepr\u00e4gten Disziplin in das Bundesverfassungsgericht. Dabei wird dann aber schnell \u00fcbersehen, dass in der zweiten H\u00e4lfte des 20. Jahrhunderts eine obligatorische und durchsetzungsstarke Gerichtsbarkeit im Grunde nur im Wirtschaftsv\u00f6lkerrecht entstanden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00a0Aus Nord-S\u00fcd Perspektive w\u00e4re zudem zu ber\u00fccksichtigen, ob und inwiefern die Eigenlogiken spezieller Teilregime des V\u00f6lkerrechts als solche bereits strukturelle Machtasymmetrien zementierten und wer die Richter bzw. Schiedsrichter sind. Der kritischen Anfrage, ob sektoriale Gerichte \u00fcberhaupt der richtige Ort &#8211; und in der Lage sind, den kollidierenden normativen Anspr\u00fcche der Gesamtrechtsordnung ausreichend Rechnung zu tragen, wird dann oft mit einer weiteren Verfassungsanalogie begegnet: v\u00f6lkerrechtliche Gerichte k\u00f6nnten doch durch Abw\u00e4gungsentscheidungen normative Kollisionen aufl\u00f6sen (praktische Konkordanz!) und die Integrit\u00e4t der vermeintlichen Verfassung des V\u00f6lkerrechts wieder sicherstellen. Wenn es aber um fundamentale globale Antagonismen, extreme Armut und strukturelle \u00f6konomische Benachteiligungen ganzer Weltregionen geht, scheint das Vertrauen auf fragmentierte gerichtliche Abw\u00e4gungsl\u00f6sungen wenig hilfreich, vor allem aber stabilisiert dieser Zugang die bestehenden Regime in ihrer jetzigen Struktur.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Perspektivenerweiterung f\u00fcr die deutsche V\u00f6lkerrechtswissenschaft \u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegen die Aufnahme neuer postkolonialer Perspektiven auf das V\u00f6lkerrecht k\u00f6nnte einger\u00e4umt werden, dass die Bundesrepublik in den letzten sechzig Jahren mit den propagierten deutschen, europ\u00e4ischen und globalen Verfassungswerten und dem Bekenntnis zum globalem Freihandel gut gefahren ist. Das ist zweifelsohne aus nationaler Perspektive einer rohstoffabh\u00e4ngigen Exportgro\u00dfmacht richtig und berechtigt. Da sich gute V\u00f6lkerrechtswissenschaftlerinnen und V\u00f6lkerrechtswissenschaftler aber gerade durch die F\u00e4higkeit zu dezentrierter Perspektiven\u00fcbernahme und reflexiver Distanz gegen\u00fcber spezifischen Regierungsinteressen auszeichnen (ausf\u00fchrlicher zur heutigen Rolle der V\u00f6lkerrechtswissenschaft: v. Bernstorff, International Legal Scholarship as a Cooling Medium in International Law and Politics, <em>EJIL<\/em> 2014 im Erscheinen) , kann die nationale und europ\u00e4ische Perspektive alleine \u00a0nicht mehr ausreichen. Schon die Kelsen-Schule hatte in der Zwischenkriegszeit zu Recht eine Abkehr von der weitverbreiteten v\u00f6lkerrechtswissenschaftlichen Devise \u201eright or wrong &#8211; my country!\u201c gefordert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Weltweit sterben nach <a href=\"http:\/\/www.unicef.org\/mdg\/childmortality.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">UNICEF-Angaben<\/a> immer noch pro Tag \u00fcber 29.000 Kinder unter f\u00fcnf Jahren an Unterern\u00e4hrung und vermeidbaren Krankheiten, die meisten hiervon im globalen S\u00fcden. Armut als t\u00e4glich eingesetzte systemische Massenvernichtungswaffe. Auch wird es immer schwieriger zu behaupten, dass unser Wohlstand mit struktureller Armut und Gewalt in vielen L\u00e4ndern der Dritten Welt nichts zu tun hat. Zudem werden die verheerenden Folgen des Klimawandels, historisch erzeugt durch die Industrialisierung des Nordens, welche zugleich die Basis seiner \u00f6konomischen und milit\u00e4rischen Expansion im 19. Jahrhunderts darstellte, den globalen S\u00fcden \u00fcberproportional stark treffen. Es ist auch deswegen notwendig, globale Normen und Institutionen daraufhin zu untersuchen, ob und wie sie strukturelle \u00f6konomische Ungleichgewichte und Unterrepr\u00e4sentation perpetuieren, auch wenn wir in Europa hiervon vielleicht lange profitiert haben. Hinzu kommt als Forschungsperspektive die wissenschaftliche Frage nach dem Gewordensein der Welt wie sie heute ist. Wo h\u00e4tte die Geschichte des V\u00f6lkerrechts und seiner Institutionen aus der Nord-S\u00fcd Perspektive anders verlaufen k\u00f6nnen? Welche alternativen v\u00f6lkerrechtlichen Konzepte wurden wann und von wem verworfen, wo gab es Widerstand und welches waren die nicht gegangenen Wege? Auch wenn wir nie sicher wissen werden, wohin sie die Welt gef\u00fchrt h\u00e4tten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"https:\/\/www.jura.uni-tuebingen.de\/professoren_und_dozenten\/vonbernstorff\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Jochen von Bernstorff<\/em><\/a><em> ist <\/em><em>Professor f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, V\u00f6lkerrecht und Menschenrechte in T\u00fcbingen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Dieser Beitrag ist\u00a0Teil der V\u00f6lkerrechtsblog-Serie \u201e<\/em><em>V\u00f6lkerrechtsgeschichten\u201d. Der Auftaktbeitrag zur Serie findet sich <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/volkerrechtsgeschichten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>.\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Jochen von Bernstorff, &#8220;Die deutsche V\u00f6lkerrechtswissenschaft und der \u201epostcolonial turn\u201c &#8211; Teil 2&#8221;, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 11 September 2014.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fortsetzung zum ersten Teil Ein weiterer \u201eblinder Fleck\u201c der Verfassungs- und Gemeinschaftsnarrative ist das fehlende Bewusstsein von der engen Verwobenheit des V\u00f6lkerrechts mit globalen \u00f6konomischen Strukturen. Im zwanzigsten Jahrhundert wird das V\u00f6lkerrecht von der progressiveren deutschen Theorietradition vorrangig als ein Friedens- bzw. als ein humanit\u00e4res Projekt begriffen. 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