{"id":3386,"date":"2014-07-30T00:00:00","date_gmt":"2014-07-30T04:27:15","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/schiedsgerichtsbarkeit-als-zentrum-der-globalen-judikative-2\/"},"modified":"2020-12-11T12:26:33","modified_gmt":"2020-12-11T11:26:33","slug":"schiedsgerichtsbarkeit-als-zentrum-der-globalen-judikative-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/schiedsgerichtsbarkeit-als-zentrum-der-globalen-judikative-2\/","title":{"rendered":"Schiedsgerichtsbarkeit als Zentrum der globalen Judikative"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Die 1990er und fr\u00fchen 2000er Jahre waren eine Zeit des Enthusiasmus f\u00fcr das Projekt, dem V\u00f6lkerrecht durch <a href=\"http:\/\/www.pict-pcti.org\/publications\/synoptic_chart\/synop_c4.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">eine Vielzahl st\u00e4ndiger Gerichte<\/a> zu st\u00e4rkerer Durchsetzung zu verhelfen. Kriegsverbrechertribunale f\u00fcr Ex-Jugoslawien und Ruanda, internationaler Strafgerichtshof (IStGH), World Bank Inspection Panel, WTO Appellate Body, Afrikanischer Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte und zahlreiche Gerichtsh\u00f6fe in regionalen Integrationsprojekten in Afrika sprossen in dieser Zeit wie Pilze aus dem Boden. Auch der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) nahm Mitte der 1990er seine Arbeit auf; und der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) wurde erst 1998 durch das <a href=\"http:\/\/conventions.coe.int\/treaty\/ger\/Treaties\/Html\/155.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">11. Zusatzprotokoll <\/a>zu einem vollumf\u00e4nglichen Instrument des Individualrechtsschutzes. Konzeptionell waren internationale Gerichte die Vollendung der globalen Judikative, die \u2013 abgesehen vom Internationalen Gerichtshof (IGH)\u2013 lange Zeit \u00fcber scheinbar unvollendete, schiedsgerichtliche Mechanismen nicht hinausgekommen war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Internationale Gerichte in der Legitimit\u00e4tskrise<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Inzwischen macht sich allerdings Ern\u00fcchterung breit. Fehlende Effizienz, lange Verfahrensdauer und hohe Kosten sind erhebliche Probleme. Der EGMR etwa ist seit Jahren bem\u00fcht, ob der Verfahrensflut den eigenen Kollaps zu verhindern. Bei den internationalen Strafgerichten wird ein Missverh\u00e4ltnis zwischen hohen Kosten und einer geringen Anzahl an Verfahren und Verurteilungen beklagt; fraglich ist zudem, ob sie \u00fcberhaupt eine abschreckende Wirkung entfalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Andere Gerichte treten wegen fehlender Akzeptanz kaum oder zu wenig in Erscheinung. ITLOS hat bisher keine fl\u00e4chendeckende Zust\u00e4ndigkeit; der IStGH wird von wichtigen Staaten ignoriert; und lediglich 70 Staaten haben von der Fakultativklausel im <a href=\"http:\/\/www.icj-cij.org\/documents\/index.php?p1=4&amp;p2=2&amp;p3=0&amp;\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">IGH-Statut<\/a> Gebrauch gemacht. Teilweise werden internationale Gerichte sogar aktiv boykottiert. Der Abschluss bilateraler Nichtauslieferungsabkommen an den IStGH durch die USA ist das sicherlich prominenteste Beispiel. Auch lang etablierte Gerichte geraten wegen schwer nachvollziehbarer Entscheidungen in die Kritik: 2012 hat z.B. Kolumbien nach der Entscheidung des IGH in der Seegrenzstreitigkeit mit Nicaragua den Pakt von Bogota gek\u00fcndigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Neben fehlender Effizienz und Akzeptanz gibt es auch strukturelle Probleme mit internationalen Gerichten. So f\u00fchrt das Fehlen von Hierarchie und Kommunikationsmechanismen zwischen den Gerichten zur oft thematisierten Fragmentierung des V\u00f6lkerrechts. Zudem entwickeln internationale Gerichte oftmals Eigendynamiken in Rechtsprechung und Rechtsfortbildung, die nur schwer als Ausdruck des Willens der Mitgliedstaaten zu sehen sind. All dies spiegelt die Krise internationaler Gerichte wider und wirft Fragen nach ihrer Legitimation und ihrem Stellenwert im Gef\u00fcge der internationalen Judikative auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Rettung internationaler Gerichte durch kosmopolitische Rekonstruktion?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch die V\u00f6lkerrechtswissenschaft hat sich in mehreren gro\u00dfen Forschungsprojekten der internationalen Gerichtsbarkeit zugewendet. Neben dem schon klassischen <a href=\"http:\/\/www.pict-pcti.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Project on International Courts and Tribunals<\/em><\/a> sind dies vor allem <a href=\"http:\/\/www.jus.uio.no\/pluricourts\/english\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>PluriCourts<\/em><\/a>, <a href=\"http:\/\/jura.ku.dk\/icourts\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>iCourts<\/em><\/a>, Yuval Shany\u2019s Projekt zur <a href=\"http:\/\/ukcatalogue.oup.com\/product\/9780199643295.do\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Effektivit\u00e4t internationaler Gerichte<\/a> und das Projekt des Max Planck Instituts zu <a href=\"http:\/\/www.mpil.de\/de\/pub\/forschung\/forschung_im_detail\/projekte\/voelkerrecht\/ipa\/judical_institutions.cfm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>International Judicial Institutions as Law Makers<\/em><\/a>. Gemein ist diesen Projekten, dass ihr Hauptaugenmerk, wenngleich sie Schiedsgerichte hier und da thematisieren, auf st\u00e4ndigen internationalen Gerichte liegt. Zudem teilen sie die Grundmotivation, internationale Gerichte zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den vision\u00e4rsten Ansatz zur Legitimit\u00e4t internationaler Gerichte haben Armin von Bogdandy und Ingo Venzke in ihrem Buch <a href=\"http:\/\/www.suhrkamp.de\/buecher\/in_wessen_namen_-armin_von_bogdandy_29688.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>In wessen Namen? Internationale Gerichte in Zeiten globalen Regierens<\/em><\/a> vorgelegt. Sie entwickeln darin ein Verst\u00e4ndnis internationaler Gerichte als Teil einer freiheitlich-demokratischen V\u00f6lkerrechtsordnung und versuchen sie so gegen eine sich abzeichnende, \u201eneue internationale Ordnung \u2026, in der Staaten und regionale Zusammenschl\u00fcsse au\u00dferhalb des politischen Westens an Gewicht gewinnen und zunehmend gestaltend auf die internationalen Beziehungen einwirken\u201c (S. 15), zu st\u00e4rken. Sie analysieren internationale Gerichte als multifunktionale Akteure, die nicht nur Streit beilegen, sondern auch rechtssetzende Funktionen innehaben und damit Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Gewalt sind. Aufgrund dessen fordern sie, internationale Gerichte in ein demokratisches Grundverst\u00e4ndnis einzubetten, das ihre \u00f6ffentliche Gewalt nicht nur aus dem Konsens der Streitparteien heraus legitimiert, sondern daraus, dass internationale Gerichte Recht in kosmopolitischer Orientierung \u201eIm Namen der V\u00f6lker und der B\u00fcrger\u201c (S. 291) sprechen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sicherlich, die Demokratisierung internationaler Gerichte ist zentraler Bestandteil ihrer Legitimation. Gleichzeitig ist aber fraglich, ob der Bau einer Theorie der globalen Judikative vom Typus st\u00e4ndiger internationaler Gerichte her gedacht werden sollte. Dies macht Sinn, wenn st\u00e4ndige internationale Gerichte tats\u00e4chlich die grundtypische Institution der globalen Judikative darstellen. Gerade daran habe ich Zweifel. Vielmehr, so meine These, beobachten wir derzeit, dass sich wichtige staatliche und private Akteure von permanenten Gerichten abkehren und sich stattdessen der flexibleren und demokratisch weniger problematischen Schiedsgerichtsbarkeit zuwenden. Internationale Gerichte werden nicht verschwinden, aber sie werden aus meiner Sicht vor allem auf bestimmte Regime begrenzt sein und nicht als allgemeine Sprachrohre der globalen V\u00f6lker- und B\u00fcrgergemeinschaft fungieren. Viele Staaten wollen keine derartigen internationalen Gerichte, sondern bevorzugen Institutionen, die st\u00e4rkerer staatlicher Kontrolle unterliegen und weniger Eigendynamiken in der Rechtsfortbildung entwickeln. Diesem Anliegen kommt internationale Schiedsgerichtsbarkeit entgegen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Internationale Schiedsgerichtsbarkeit als Zukunftsvision f\u00fcr eine pluralistische Weltgesellschaft<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Internationale Schiedsgerichtsbarkeit erf\u00e4hrt derzeit einen rapiden Anstieg. Dies zeigt sich auf rein zwischenstaatlicher Ebene und in gemischten v\u00f6lkerrechtlichen Streitigkeiten zwischen Privaten und Staaten, insbesondere in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit. W\u00e4hrend der IGH 13 aktive F\u00e4lle verzeichnet, sind es beim St\u00e4ndigen Schiedshof 93; die Zahl der ICSID-Verfahren ist in den vergangenen Jahren auf \u00fcber 500 angewachsen. Auch in rein privaten Streitigkeiten sind Schiedsverfahren auf dem Vormarsch. Allein die <a href=\"http:\/\/www.iccwbo.org\/Products-and-Services\/Arbitration-and-ADR\/Arbitration\/Introduction-to-ICC-Arbitration\/Statistics\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Internationale Handelskammer in Paris<\/a>, eine unter unz\u00e4hligen Schiedsinstitutionen zwischen New York und Singapur, S\u00e3o Paulo und Stockholm, administriert jedes Jahr rund 800 Verfahren. Gary Born spricht vor diesem Hintergrund von einer \u201e<a href=\"http:\/\/scholarship.law.duke.edu\/cgi\/viewcontent.cgi?article=1523&amp;context=dlj\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Neuen Generation internationaler Rechtsprechung<\/a>\u201c und r\u00fcckt damit Schiedsgerichtsbarkeit ins Zentrum der globalen Judikative.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Anders als bei permanenten Gerichten stehen bei Schiedsgerichten die Parteiautonomie und der Konsens der Streitparteien, ebenso wie die M\u00f6glichkeit, die Schiedsrichter f\u00fcr jedes Verfahren zu bestimmen, im Vordergrund. Auch sind mit permanenten Gerichten vergleichbare Eigendynamiken in der Rechtsfortbildung weniger virulent. Momente \u00f6ffentlicher Gewalt durch Rechtsfortbildung sind zwar vorhanden, aber \u00fcber den konkreten Fall hinaus weniger systempr\u00e4gend als bei st\u00e4ndigen Gerichten. Denn Schiedsgerichte verf\u00fcgen nicht \u00fcber den institutionellen Apparat, einmal getroffene Entscheidungen auch gegen\u00fcber Kritik fortzuf\u00fchren. Entscheidungen m\u00fcssen vielmehr durch ihre Begr\u00fcndung k\u00fcnftige Streitentscheider*innen und die diese f\u00fcr den Einzelfall ernennenden Parteien \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch aus demokratischer Perspektive werfen Schiedsgerichte weniger Probleme auf als st\u00e4ndige internationale Gerichte. Denn die ad hoc-Natur von Schiedsverfahren bedeutet eine sehr viel intensivere Kontrolle der Streitentscheider*innen durch die Streitparteien. Die Bestellung f\u00fcr den jeweiligen Fall erlaubt im Vergleich zur Richterbestellung an internationalen Gerichten eine intensivere R\u00fcckbindung an demokratische Prozesse. So sprechen Schiedsgerichte Recht im Namen der Parteien, seien dies Staaten, Staaten und Private, oder nur Private, nicht im Namen der V\u00f6lker und der B\u00fcrger*innen. Strukturell erlaubt Schiedsgerichtsbarkeit so, besser als dauerhafte Gerichte, die pluralistische Struktur der Weltgesellschaft abzubilden. Schiedsgerichtsbarkeit kann als Br\u00fccke zwischen verschiedenen (Rechts-)Kulturen fungieren, wohingegen permanente Gerichte einen gemeinsamen kulturellen Fluchtpunkt als Gemeinschaftsnarrativ suchen, um Legitimationsdefizite zu entspannen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Was bedeutet diese Entwicklung f\u00fcr die Theorie der globalen Judikative?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">R\u00fcckt man Schiedsgerichtsbarkeit ins Zentrum grenz\u00fcberschreitender Rechtsprechung, hat dies auch Auswirkungen auf die Theorie der globalen Judikative. Eine solche Theorie sollte die Einsicht von Bogdandys und Venzkes \u00fcbernehmen, dass Schiedsgerichte multifunktionale Akteure sind, die nicht nur individuelle Streitigkeiten beilegen, sondern weitere rechtliche und soziale Funktionen haben, die Teil der Global Governance sind. Schiedsgerichte setzen Recht, indem sie normative Erwartungen generieren und stabilisieren; sie tragen ganz wesentlich zur Etablierung und Stabilisierung globaler Rechtsregime bei und \u00fcben damit, ebenso wie internationale und nationale Gerichte, \u00f6ffentliche Gewalt aus. Auch eine demokratiefokussierte Ausrichtung sollte eine gewichtige Rolle spielen. Allerdings geht hier ein kosmopolitischer Ansatz, in dem Schiedsgerichte im Namen der V\u00f6lker und der B\u00fcrger*innen entscheiden, zu weit. Stattdessen stehen die Parteien des Verfahrens als Legitimation vermittelnde Subjekte im Vordergrund.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zudem sollte sich eine Theorie internationaler Schiedsgerichtsbarkeit disziplin\u00e4r weder rein national noch rein v\u00f6lkerrechtlich, sondern in einem transnationalen, rechtsordnungs\u00fcbergreifenden Rahmen aufstellen. Denn Schiedsgerichtsbarkeit kann als prozessuales Kleid fungieren, das jeglichem Rechtsverh\u00e4ltnis, unabh\u00e4ngig von seiner Rechtsgrundlage im nationalen oder internationalen Recht, \u00fcbergezogen werden kann. Dies soll nicht bedeuten, dass alle Schiedsverfahren gleich zu behandeln sind \u2013 ich selbst trete f\u00fcr ein dezidiert <a href=\"http:\/\/www.zaoerv.de\/71_2011\/71_2011_2_a_247_290.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00f6ffentlich-rechtliches Leitbild f\u00fcr die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit<\/a> ein \u2013 aber es indiziert, dass rechtsordnungs\u00fcbergreifende Aspekte vorhanden sind, die einen Rahmen f\u00fcr eine allgemeine Theorie der globalen Judikative abstecken. Dadurch verschwimmen hergebrachte Grenzen zwischen Privatrecht und \u00f6ffentlichem Recht, nationalem Recht und V\u00f6lkerrecht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Daneben m\u00fcssen die spezifischen Probleme der Schiedsgerichtsbarkeit ad\u00e4quaten L\u00f6sungen zugef\u00fchrt werden. Was die ad hoc-Natur von Schiedsverfahren im Hinblick auf die Reduzierung \u00f6ffentlicher Gewalt gutmacht, b\u00fc\u00dft sie im Hinblick auf das erh\u00f6hte Risiko von Inkonsistenzen und Fragmentierung wieder ein. Dies wirft Fragen der Rechtssicherheit und damit rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze auf, die noch nicht hinreichend gel\u00f6st sind. Gleichzeitig muss man aber auch sehen, dass Inkonsistenzen immer dann richtig und wichtig sind, wenn das anwendbare Recht Unterschiede einfordert. Unangemessene Gleichmacherei durch internationale Schiedsgerichte ist problematisch, da dies den Willen der Streitparteien oder Vertragsstaaten ignoriert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gleichzeitig k\u00f6nnen Schiedsgerichte aber auch selbst dazu beitragen, das Risiko von Inkonsistenzen und Kompetenzanma\u00dfungen zu vermeiden. Die Techniken sind hier ganz \u00e4hnlich wie bei internationalen Gerichten. Sie umfassen eine Begr\u00fcndung von Entscheidungen, die unn\u00f6tige <em>obiter<\/em> oder zu pauschale Aussagen vermeidet. Auch gut angepasste Kontrollma\u00dfst\u00e4be sind f\u00f6rderlich, wie auch die Verkn\u00fcpfung der jeweiligen Entscheidung mit anerkannten allgemeinen Prinzipien und Diskursen. Dies wirkt einer Fragmentierung entgegen und kann Inkonsistenzen vermeiden. Transparenz kommt zudem eine \u00fcberragende Bedeutung zu, insbesondere bei der Beteiligung staatlicher Akteure. Schlie\u00dflich m\u00fcssen wir die teilweise asymmetrische Tribunalisierung problematisieren, bei der in manchen Bereichen Zugang zu Schiedsverfahren besteht, wie im Falle von Investitionsstreitigkeiten, wohingegen Interessen von Drittbetroffenen keine \u00e4hnlich effektiven Rechtsschutzinstrumente kennen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">All dies sind Herausforderungen f\u00fcr eine Theorie der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Eine solche ist nicht nur f\u00fcr ein fundiertes Verst\u00e4ndnis internationaler Schiedsgerichte wichtig; sie kann auch als Basis f\u00fcr eine Theorie der globalen Judikative taugen. Der Schl\u00fcssel daf\u00fcr scheint mir zun\u00e4chst, Schiedsgerichtsbarkeit nicht als unvollendete Form oder evolution\u00e4res Zwischenstadium hin zu permanenten internationalen Gerichten zu betrachten, sondern als Zentrum der globalen Judikative.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine Replik auf den Beitrag findet sich <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/die-schiedsgerichtsbarkeit-lost-die-rechtfertigungsprobleme-internationaler-rechtsprechung-nicht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><a href=\"http:\/\/www.mpil.de\/en\/pub\/organization\/scientific_staff\/sschill.cfm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>Dr. Stephan Schill<\/em><\/a><em>, LL.M. (Augsburg), LL.M. (NYU) ist Principal Investigator eines <\/em><a href=\"http:\/\/www.mpil.de\/en\/pub\/organization\/lex_mp.cfm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>ERC-Forschungsprojektes<\/em><\/a><em> zu \u00f6ffentlich-rechtlicher Schiedsgerichtsbarkeit am MPI Heidelberg.<br \/>\n<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Stephan Schill, \u201cSchiedsgerichtsbarkeit als Zentrum der globalen Judikative\u201d, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 30. July 2014, doi: 10.17176\/20170105-174452.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 1990er und fr\u00fchen 2000er Jahre waren eine Zeit des Enthusiasmus f\u00fcr das Projekt, dem V\u00f6lkerrecht durch eine Vielzahl st\u00e4ndiger Gerichte zu st\u00e4rkerer Durchsetzung zu verhelfen. 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