{"id":3383,"date":"2014-07-23T00:00:00","date_gmt":"2014-07-23T05:40:36","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/ohne-beine-steht-sich-schlecht-zur-zukunft-des-humanitaren-volkerrechts\/"},"modified":"2020-12-11T12:26:28","modified_gmt":"2020-12-11T11:26:28","slug":"ohne-beine-steht-sich-schlecht-zur-zukunft-des-humanitaren-volkerrechts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/ohne-beine-steht-sich-schlecht-zur-zukunft-des-humanitaren-volkerrechts\/","title":{"rendered":"Ohne Beine steht sich schlecht"},"content":{"rendered":"<p>Dass in Teilbereichen des V\u00f6lkerrechts der Mensch seine zentrale Rolle verlieren soll, haben wir in einem der ersten Blogbeitr\u00e4ge lesen k\u00f6nnen. Saskia Stucki hat uns beschrieben, wie \u201e<a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/sind-die-menschenrechte-in-zukunft-noch-menschen-rechte\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">f\u00fcr die Zukunft des V\u00f6lkerrechts zu erwarten sei, dass das gegenw\u00e4rtige Menschenrechtsparadigma \u00fcberwunden wird<\/a>\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine \u00e4hnliche Tendenz ist im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht zu beobachten. Im Blickpunkt stehen Drohnen und Killer-Roboter; die fortschreitende Automatisierung und Autonomisierung wird, so manche, den Krieg v\u00f6llig entmenschlichen. Treffen die eindringlichen Warnungen von Human Rights Watch unter der Losung \u201e<a href=\"\/\/www.hrw.org\/reports\/2012\/11\/19\/losing-humanity-0\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Losing Humanity<\/a>\u201c zu, dann haben weder Mensch noch Menschlichkeit im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht einen Platz: Humanity is already lost. Haben der Mensch und seine W\u00fcrde ausgedient, dann muss das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht die Frage nach seiner Existenzberechtigung stellen. Denn wo ist ohne Mensch der Bedarf, die Verursachung \u00fcberfl\u00fcssiger Leiden und unn\u00f6tiger Verletzungen zu verbieten oder zwischen k\u00e4mpfenden Personen und Zivilpersonen zu unterschieden?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Erstes Themenfeld: Neue Waffentechnologien&#8230;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Tat l\u00e4sst sich feststellen, dass sich die wissenschaftliche Diskussion zun\u00e4chst in einem Themenfeld abspielt und immer enger um futuristische Konzepte kreist, die vor einigen Jahren noch als pure science fiction gehandelt wurden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bekannt sind einer breiten \u00d6ffentlichkeit unbemannte Luftfahrzeuge, die so genannten Drohnen. W\u00e4hrend die Drohne unmittelbar am Einsatzort selbst eingesetzt wird und an den Feindseligkeiten \u201eteilnimmt\u201c, verbleibt der Pilot oft am anderen Ende der Welt. Auf die Spitze getrieben wird diese Entmenschlichung noch durch die Namen, die bewaffnete Drohnen tragen: \u201ePredator\u201c und \u201eReaper\u201c markieren nicht nur St\u00e4rke und Entschlossenheit, sie verweisen bei Drohnen auf deren Natur als etwas explizit nicht Menschliches. Beim \u201eReaper\u201c ist dies deutlich: Der Sensenmann soll Menschenleben gerade ausl\u00f6schen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Drohnen, die automatisch betrieben werden k\u00f6nnen, stellen nicht das Ende der Entwicklung dar. Geforscht wird an Systemen, die immer autonomer agieren k\u00f6nnen sollen. Nach dem Aktivieren sollen solche Killer-Roboter selbst\u00e4ndig Ziele suchen und \u00fcber den Angriff autonom entscheiden \u2013 ohne dass ein Mensch in der Lage w\u00e4re, den Angriff zu befehlen oder abzubrechen. In der entmilitarisierten Zone zwischen den beiden koreanischen Staaten stehen bereits <a href=\"\/\/www.globalsecurity.org\/military\/world\/rok\/sgr-a1.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Samsung-Systeme<\/a>, die technisch in der Lage sind, sich n\u00e4hernde Objekte zu identifizieren, zu verfolgen, eine rudiment\u00e4re Kommunikation mit dem Zielobjekt aufzubauen und selbstst\u00e4ndig anzugreifen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An dieser Verdr\u00e4ngung von Menschen aus den Entscheidungsprozessen zeige sich eben jener Verlust der Humanit\u00e4t, so Kritiker der \u201eentmenschlichten Kriegf\u00fchrung\u201c. Wo sich Soldaten nicht mehr Auge in Auge gegen\u00fcberstehen, sondern ein Soldat weit ab vom Geschehen v\u00f6llig ungef\u00e4hrdet am Joystick sitzt, spiele die (Mit-)Menschlichkeit keine Rolle mehr. Der Pilot handle \u201efeige\u201c und sei \u201etrigger-happy\u201c. Gerade j\u00fcngeren Soldaten wird vorgeworfen, in ihrer \u201ePlaystation-Mentalit\u00e4t\u201c den Gegner nicht mehr als Menschen zu begreifen, sondern als Teil eines virtuellen Spiels. Dass diese Probleme beim Einsatz von halb- oder vollautonomen Systemen noch exponentiell gesteigert werden, liege dabei auf der Hand. Im Ergebnis, so meinen Kritiker, verl\u00f6re der Mensch an Bedeutung: Sei es auf Seite des Angreifers, wo ihm die Entscheidung von Maschinen abgenommen werde, oder sei es auf Seiten des Opfers und Gegners, wo der Einzelne nicht mehr als Mensch wahrgenommen werde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dass sich damit die Humanit\u00e4t aus dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht verabschiedet hat, ist aber ein Trugschluss. Mitnichten wird die Rolle des Menschen im bewaffneten Konflikt und im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht schmaler \u2013 ganz im Gegenteil! In der Wissenschaft vom humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht l\u00e4sst sich eine R\u00fcckbesinnung auf die zentrale Rolle des Einzelnen festmachen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>&#8230;und der Einfluss des Einzelnen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hinter den bisher angesprochenen Problemen steht n\u00e4mlich die L\u00fccke, die der Mensch hinterl\u00e4sst. Aus humanit\u00e4r-v\u00f6lkerrechtlicher Sicht stellt sich vor allem die Frage, ob die beschriebenen Systeme in der Lage sind, den Unterscheidungsgrundsatz als Kardinalprinzip des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts zu wahren. Mit anderen Worten muss sichergestellt sein, dass diese Systeme zwischen zul\u00e4ssigen milit\u00e4rischen Zielen und gesch\u00fctzten Zivilpersonen unterscheiden k\u00f6nnen \u2013 damit ist die Debatte auf die Teilnahme von Menschen zur\u00fcckgef\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So stellen sich die alarmistischen Warnungen, wie die von Human Rights Watch, aus humanit\u00e4r-v\u00f6lkerrechtlicher Perspektive als Fehlalarm heraus. Verengt man den Blick auf die Zukunft des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts allein auf Drohnen und Killer-Roboter, verpasst man neben der neuen Technologie hinaus das zweite Feld, auf dem die wissenschaftliche Debatte gef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Zweites Themenfeld: Rolle des Menschen im bewaffneten Konflikt<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Diese enge Sicht verkennt n\u00e4mlich, dass ein zweites Debattenfeld den Fokus unmittelbar auf die Rolle des Menschen im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht und seine Rolle als Teilnehmer an den Feindseligkeiten richtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu nennen ist hier zun\u00e4chst die Diskussion \u00fcber das Verh\u00e4ltnis des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts zu den Menschenrechten. Fast zwanzig Jahre nachdem der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten zur Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Drohung oder des Einsatzes mit Atomwaffen festgestellt hat, dass Menschenrechte auch im bewaffneten Konflikt anwendbar bleiben, mit der Ma\u00dfgabe, dass das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht das lex specialis zu den Menschenrechten darstelle, und fast zehn Jahre, nachdem der Gerichtshof dies in seinem Gutachten zu den Sperranlagen in Israel\/Pal\u00e4stina wiederholt hat, ist die wissenschaftliche Debatte noch immer nicht beendet. Konkret wird diskutiert, ob beim Einsatz von Drohnen Menschenrechte zu beachten sind. Dies ist zwar vor allem au\u00dferhalb bewaffneter Konflikte umstritten, stellt sich aber auch im bewaffneten Konflikt als Problem dar. Ob hier f\u00fcr den einzelnen K\u00e4mpfer oder Zivilisten Menschenrechte gelten (sollen), ist zentraler Punkt der Debatte um Drohnen, wie sie beispielsweise in Pakistan oder im Jemen eingesetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als zweites Beispiel l\u00e4sst sich nennen, dass noch immer keine allgemein akzeptierte Definition der unmittelbaren Teilnahme an den Feindseligkeiten gefunden worden ist. Dies ist misslich, hat doch eine unmittelbare Teilnahme an den Feindseligkeiten zur Folge, dass eine Zivilperson, sofern und soweit sie sich unmittelbar beteiligt, ihren Schutz vor Angriffen verliert. Der absolute Schutz vor unmittelbaren Angriffen wird so der Auslegung anheim gestellt; Rechtssicherheit ist auch nach der <a href=\"\/\/www.icrc.org\/eng\/resources\/documents\/publication\/p0990.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Auslegungshilfe des IRKR von 2009<\/a> noch nicht erreicht. Auch diese Debatte, in deren Zentrum die Qualifizierung einer menschlichen Handlung steht, wird in n\u00e4chster Zeit noch andauern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sprengstoff birgt die Auslegungshilfe des IRKR auch in einer anderen Beziehung: Sie behauptet, dass \u201edie Art und der Umfang der Gewaltanwendung gegen Personen, die keinen Anspruch auf Schutz vor direkten Angriffen genie\u00dfen, nicht \u00fcber das Ma\u00df hinausgehen [darf], das unter den gegebenen Umst\u00e4nden f\u00fcr die Erreichung eines legitimen milit\u00e4rischen Zwecks tats\u00e4chlich notwendig ist.\u201c Begr\u00fcndet wird diese Ansicht damit, dass ein Mindestma\u00df an Menschlichkeit auch f\u00fcr Kombattanten und K\u00e4mpfer existieren m\u00fcsse. Damit verlangt das IKRK die Einhaltung des Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzips im bewaffneten Konflikt \u2013 anders als etwa die meisten Staaten, die aus milit\u00e4rischen oder politischen Gr\u00fcnden verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Gewalt anwenden, ohne sich rechtlich dazu verpflichtet zu sehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Gesteigerte Bedeutung der Menschlichkeit im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An diesen Beispielen wird deutlich, dass der Mensch alles andere als eine Nebenrolle im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht spielt. Trotz Drohnen, Killer-Robotern und anderer hochentwickelter Technologie wird der Mensch auch in Zukunft im humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht sogar die entscheidende Rolle spielen. Neue Technologien m\u00f6gen ihn unterst\u00fctzen oder bedrohen \u2013 die Grundfesten des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts, die Kardinalprinzipien der Unterscheidung und des Verbots \u00fcberfl\u00fcssiger Leiden und unn\u00f6tiger Verletzungen bleiben und lassen das humanit\u00e4re V\u00f6lkerrecht als <em>humanit\u00e4res<\/em> V\u00f6lkerrecht bestehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Replik auf den Beitrag findet sich <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/a-future-for-international-humanitarian-law-even-with-automatic-and-autonomous-weapons\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em style=\"line-height: 1.5;\">Robert Frau ist Habilitand an der Europa-Universit\u00e4t Viadrina in Frankfurt (Oder). Zuletzt hat er den Band <\/em><a style=\"line-height: 1.5;\" href=\"\/\/www.mohr.de\/nc\/rechtswissenschaft\/schriftenreihen\/detail\/buch\/drohnen-und-das-recht.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><em>\u201eDrohnen und das Recht\u201c<\/em><\/a><em style=\"line-height: 1.5;\"> herausgegeben.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify;\">Cite as: Robert Frau, \u201cOhne Beine steht sich schlecht: Zur Zukunft des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts\u201d, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 23. July 2014, doi: 10.17176\/20170104-171648.<\/p>\n<\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dass in Teilbereichen des V\u00f6lkerrechts der Mensch seine zentrale Rolle verlieren soll, haben wir in einem der ersten Blogbeitr\u00e4ge lesen k\u00f6nnen. Saskia Stucki hat uns beschrieben, wie \u201ef\u00fcr die Zukunft des V\u00f6lkerrechts zu erwarten sei, dass das gegenw\u00e4rtige Menschenrechtsparadigma \u00fcberwunden wird\u201c. 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