{"id":3374,"date":"2014-06-12T00:00:00","date_gmt":"2014-06-12T08:16:42","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/volkerrecht-jenseits-des-normdualismus\/"},"modified":"2020-12-11T12:27:57","modified_gmt":"2020-12-11T11:27:57","slug":"volkerrecht-jenseits-des-normdualismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/volkerrecht-jenseits-des-normdualismus\/","title":{"rendered":"V\u00f6lkerrecht jenseits des Normdualismus"},"content":{"rendered":"<p><strong>Replik\u00a0zum Beitrag von <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/chiliasmen-des-volkerrechts-zwischen-verheisung-und-verdrangung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Benedict Vischer<\/a><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Was an der Zukunft existentiell sein soll, erschlie\u00dft sich dem durch und durch agnostischen Gem\u00fct alles andere als unmittelbar. Im Gegenteil wird es sich vielfach einem Pr\u00e4sentismus verschreiben, in dem Vergangenheit wie Zukunft einen zweifelhaften ontologischen Status teilen, stattdessen die Gegenwart alles ist, was temporal, von der Zeit existiert. Warum auch sollte man auf K\u00fcnftiges hoffen, wenn man jetzt glauben oder lieben kann? Und wird die Religion selbst nicht zunehmend zu einer Liebesreligion, wenn die Verh\u00e4ltnisse sich bessern? Verliert sie nicht ihre Tr\u00f6stungsfunktion, ihre Befriedungsaufgabe an der Sehnsuchtsfront?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Bedeutung der Geschichtsphilosophie<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">So wird es der modern-aufgekl\u00e4rte Zeitgenosse nicht selten vermuten \u2013 und dabei verkennen, wie sehr er dann selbst einer Geschichtsphilosophie aufsitzt. Daher ist es stets erfrischend, wenn an die fortdauernde Bedeutung der Geschichtsphilosophie auch f\u00fcr das Recht und dessen Entwicklung erinnert wird. Das Recht ist weder blo\u00df geronnene Vergangenheit noch Management der Gegenwart, sondern immer auch Vorschau auf eine gr\u00f6\u00dfere, gerechtere Zukunft. Wie theologisch ein solches Hoffen ist, mag dahinstehen. Bei <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/chiliasmen-des-volkerrechts-zwischen-verheisung-und-verdrangung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Benedict Vischer <\/a>ist es das jedenfalls erkennbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Musste die Vergangenheit als Vergangenheit im Historismus erfunden werden, die Gegenwart in ihrem Selbststand im 17. Jahrhundert, wie Achim Landwehr soeben in <a href=\"http:\/\/www.fischerverlage.de\/buch\/geburt_der_gegenwart\/9783100448187\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201eDie Geburt der Gegenwart\u201c<\/a> gezeigt hat, so versteht sich auch die Zukunft nicht von selbst. Im Gegenteil: Sie ist wohl besonders \u201eimmateriell\u201c und deutungsoffen, in ihrer M\u00f6glichkeitsmodalit\u00e4t aber auch der Normativit\u00e4t verhaftet \u2013 und somit dem Recht als einem bevorzugten formalisierten Transporteur des Normativen. Benedict Vischer benennt dieses Moment sehr klar, wenn er vom Recht sinngem\u00e4\u00df sagt, es halte Handlungsoptionen offen, weise dem Menschen in seiner Kontingenzerm\u00f6glichung gerade dessen personale Freiheit auf. Das ist sehr protestantisch gedacht, warum nicht?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Recht und V\u00f6lkerrecht<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Was f\u00fcr das Recht im Allgemeinen gilt, muss allerdings nicht f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht im Besonderen, insbesondere nicht in besonderem Ma\u00dfe zutreffen. Die These, dass gerade das V\u00f6lkerrecht fortschrittstheoretisch aufgeladen werde, mag man als Beschreibung einer etwas hilflos wirkenden Tendenz noch hinnehmen. Denn in der Tat dominiert hier in Europa eine wirklich gro\u00dfe Erz\u00e4hlung: von der Koordination \u00fcber die Kooperation zum globalen Konstitutionalismus. Doch wie steht es um den Verweis auf Kant, den gro\u00dfen Verfechter des Primats des Normativen?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Werkexegese zu betreiben ist hier nicht der Platz. Es mag der Verweis auf Christoph Horns wichtige <a href=\"http:\/\/www.suhrkamp.de\/buecher\/nichtideale_normativitaet-christoph_horn_29674.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Analyse der \u201enichtidealen Normativit\u00e4t\u201c<\/a> in Kants politischer\/Rechtsphilosophie gen\u00fcgen. So w\u00e4chst der Zweifel, wie stark man die systematische Bedeutung der Geschichtsphilosophie f\u00fcr die Normativit\u00e4t des Rechts tats\u00e4chlich veranschlagen darf. Ist sie vielleicht mehr Kr\u00fccke als Gestell? Eher ein etwas verlegener Tribut an das Revolutionszeitalter?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Politische Theologie mit ihrer These von der S\u00e4kularisierung geistlicher Begriffe hat eine gr\u00f6\u00dfere N\u00e4he zu Hegel als zu Kant, und so auch alles Fortschrittsdenken \u2013 ungeachtet Hegels eigenen \u00dcberzeugungen von einer Vollendung der Geschichte im preu\u00dfischen Staat. Denn Hegelsche Begriffe sind es, die M\u00f6glichkeiten offenhalten. Sie passen mit ihrer immanenten Transzendenz aber gerade nicht zu Vischers Pl\u00e4doyer f\u00fcr mehr genuine, das hei\u00dft externe Transzendenz. Der Kantianismus ist dann zwar die n\u00e4chstliegende Theorieoption, wird aber weder der Geschichtsphilosophie noch der Rechtsform gerecht \u2013 erstere h\u00e4ngt in der Luft, die zweite wird moralisch \u00fcberdeterminiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist sicher zutreffend, dass die Fortschrittsidee vor allem im V\u00f6lkerrecht noch pr\u00e4sent sein soll \u2013 als einem Reservat modernistischer S\u00e4kularisate. Dies verr\u00e4t indes mehr \u00fcber die Fortschrittsidee als \u00fcber das V\u00f6lkerrecht: Jene sucht sich an das normative Material zu heften, das die Transzendierung von Grenzen verspricht \u2013 und warum sollten das nicht prototypisch geographische sein? Doch ist die Beziehung der politischen zur \u201ejuristischen Theologie\u201c durchaus komplex. Unbestritten ist es bedeutsam, neben dem Wertungs- und Beschreibungsmoment des Rechts auch dessen Hoffnungsmoment wieder zu entbergen \u2013 die Zukunft als verdr\u00e4ngte zu begreifen. Was hie\u00dfe das aber f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Dualismus der Zeit \u2013 Dualismus der Norm<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vischer insistiert, dass die Zuk\u00fcnfte der Vergangenheit nicht ignoriert werden d\u00fcrften, dass wir uns gegen\u00fcber unerf\u00fcllten Hoffnungen nicht blind stellen d\u00fcrften. Ist die Forderung nach einer s\u00e4kularen Allvers\u00f6hnung, dem Vorschein des Reiches Gottes auf Erden, tats\u00e4chlich einfach ein Wiederg\u00e4nger? Die reformistische Verfl\u00fcssigung dieser Vers\u00f6hnung ist zugleich Freiheitsbedingung wie allzu pessimistisch: Reden wir nicht von einem ganz anderen Standpunkt, wenn wir heute Konstitutionalisierung fordern, als Vordenker der 1920er Jahre? Ist hier nicht eine Verwechslung zu verzeichnen? Das kann Vischer nicht zugeben, weil er historische und ewige Zeit gegeneinander st\u00f6\u00dft. Fortschritt ist dann nur \u2013 orthodox \u2013 beim Wechsel der Zeiten zu greifen, eben wenn es \u201eexistentiell\u201c wird, was man ganz w\u00f6rtlich verstehen darf. Das ist Kants Zwei-Welten-Vorstellung, das ist christliche Orthodoxie. Holt man \u2013 monistisch \u2013 die zweite in die erste Welt, wie Hegel, wie christliche H\u00e4retiker_innen, Blochs Religion des \u201eExodus\u201c statt des \u201eReichs\u201c (\u201eAtheismus im Christentum\u201c!), \u00fcberhaupt alle Befreiungstheologie im weiteren Sinne, dann erf\u00e4hrt das Recht gegen\u00fcber der Moral eine ungeheure Aufwertung. Es kann als konkret Gegebenes M\u00f6gliches erst aufzeigen und dann erschlie\u00dfen \u2013 gerade durch die Chance zur Abweichung (ein Hauptstrang <a href=\"http:\/\/www.suhrkamp.de\/buecher\/die_moeglichkeit_der_normen-christoph_moellers_58611.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">des demn\u00e4chst erscheinenden Buches \u201eDie M\u00f6glichkeit der Normen\u201c <\/a>von Christoph M\u00f6llers). Aber auch durch seine je vorhandene Begrifflichkeit, die es \u201eauszusch\u00f6pfen\u201c gilt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nun hat das V\u00f6lkerrecht sehr verschiedene Hoffnungsmomente gekannt: den (National-) Staat, dessen Macht und Selbstbehauptung, von Kelsen so meisterlich als Staatsvergottung entlarvt (\u201ePhase Schmitt\u201c). Eine internationale Friedensordnung der Selbstbeschr\u00e4nkung im Eigeninteresse (\u201ePhase UNO\u201c). Und die transnationale Menschenrechtsordnung der \u201ePhase Weltinnenpolitik\u201c. Jedes dieser Momente tritt historisch phasenweise geh\u00e4uft auf. M\u00f6glicherweise auch zyklisch als Nationalismus, Internationalismus und Kosmopolitismus. Sicher sind Einmaligkeiten selten \u2013 aber Tendenzen und Verl\u00e4ufe machen erst Geschichte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht gilt zudem: was jenseits von \u201eSollen impliziert K\u00f6nnen\u201c liegt, alles Theologische, ist dem Recht eher fremd. Und das V\u00f6lkerrecht widersetzt sich wie andere Rechte der Belehrung durch die Theologie, die ihr Verh\u00e4ltnis zum Diesseits stets in der Schwebe h\u00e4lt. Wie viel Reich Gottes auf Erden \u2013 wie starke Normativit\u00e4t rechtlicher Begriffe und Forderungen \u2013 wie radikale Politik: Diese Fragen verbindet mehr, als sie trennt. Benedict Vischers Ruf nach einer aufgekl\u00e4rteren juristischen Theologie des V\u00f6lkerrechts kann daher leicht der Ruf nach einer <em>anderen<\/em> solchen Theologie beigef\u00fcgt werden, deren Existentialit\u00e4t etwas weniger extern-idealistisch ausf\u00e4llt. Das w\u00fcrde bedeuten, von den Begriffen des <em>geltenden<\/em> Rechts aus auf deren unausgesch\u00f6pfte Gehalte <em>dialektisch<\/em>, auf der Suche nach Widerspr\u00fcchen zu reflektieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><a href=\"http:\/\/www.lehrstuhl-moellers.de\/index.php?id=25\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Tim Wihl <\/a>ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl f\u00fcr \u00f6ffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universit\u00e4t zu Berlin.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Tim Wihl, \u201cV\u00f6lkerrecht jenseits des Normdualismus\u201d, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 12 June 2014, doi: 10.17176\/20170104-165451.<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Replik\u00a0zum Beitrag von Benedict Vischer Was an der Zukunft existentiell sein soll, erschlie\u00dft sich dem durch und durch agnostischen Gem\u00fct alles andere als unmittelbar. 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