{"id":3360,"date":"2014-05-01T00:00:00","date_gmt":"2014-05-01T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.voelkerrechtsblog.org\/articles\/grotius-goes-google\/"},"modified":"2020-12-11T12:29:20","modified_gmt":"2020-12-11T11:29:20","slug":"grotius-goes-google","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/grotius-goes-google\/","title":{"rendered":"Grotius goes Google"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Es gibt nichts Neues unter der Sonne: Nur zw\u00f6lf Jahre, nachdem Samuel Morse das erste Telegrafensystem in New York vorgestellt hatte, schlossen \u00d6sterreich, Preu\u00dfen, Bayern und Sachsen 1850 den <a href=\"http:\/\/netaffair.org\/documents\/1850-dresden.pdf\">Staatsvertrag \u00fcber die Bildung des deutsch-\u00f6sterreichischen Telegraphenvereins<\/a>. Der Vertrag enth\u00e4lt Vorgaben, die sich wie eine Zusammenfassung der gro\u00dfen internetrechtspolitischen Fragen von heute lesen: eine Pflicht zur schnellstm\u00f6glichen Weiterleitung von Telegrammen (Art 4) \u2013 unsere Netzneutralit\u00e4t; Pflichten zur Zensur im Interesse des \u00f6ffentlichen Wohls (Art 19) \u2013 unsere Internetzensur und unsere Diskussionen um Privatsph\u00e4re und Datenschutz; ein Zugangsrecht f\u00fcr \u201eJedermann\u201c, auch sonntags und an Feiertagen (Art 6) \u2013 oder wie der <a href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;pm_nummer=0014\/13\">BGH<\/a> 2013 formulierte: Schadenersatz f\u00fcr mangelnden Internetzugang; und eine Pflicht zur Aufbewahrung der Originaldepeschen f\u00fcr zwei Jahre (Art 14) \u2013 fast 165 Jahre sp\u00e4ter diskutieren wir \u00fcber die <a href=\"http:\/\/www.spiegel.de\/politik\/deutschland\/koalition-will-vorerst-keine-vorratsdatenspeicherung-a-944141.html\">Vorratsdatenspeicherung<\/a>\u00a0und merken nach freundlicher Belehrung aus <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=150642&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=612618\">Luxemburg<\/a>, dass die grundrechtlichen Ber\u00fchrungspunkte doch substanziell sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mit anderen Worten: Informations- und Kommunikationstechnologien und das Internet als globales Netzwerk von Netzwerken dynamisieren sozio\u00f6konomische Prozesse, vereinfachen global wahrnehmbares kommunikatives Handeln, verflachen (manche) etablierte Hierarchien (und schaffen andere), aber sie stellen das Recht \u2013 und auch das V\u00f6lkerrecht \u2013 <em>nicht<\/em> vor fundamental neue (oder fundamentale) Herausforderungen. <em>Ubi<\/em> Informationsgesellschaft, <em>ibi<\/em> Internetv\u00f6lkerrecht: Das V\u00f6lkerrecht regelt menschliches und staatliches Handeln mit Internetbezug und stellt die Grundlage der normativen Ordnung des Internets dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Prozess der Anwendung von V\u00f6lkerrecht auf das Internet und internetbezogenes Handeln von Staaten indes ist nicht ohne seine Herausforderungen: Nach einer als regellos wahrgenommenen Fr\u00fchzeit des Internets scheint das regulative Pendel in die Gegenrichtung ausgeschlagen zu haben. Oft ohne das entsprechende legistische Fingerspitzengef\u00fchl (\u201eBundestrojaner\u201c) und in Verkennung der legitimit\u00e4tsstiftenden Funktion von Multistakeholder-Prozessen (\u201eACTA\u201c) haben Staaten internetbezogene Sachverhalte einem zunehmend strengeren Regulierungskorsett unterworfen. Sie \u00fcberwachen, filtern, legen Twitter lahm (oder versuchen es zumindest) oder schalten einfach das Internet ab. Regelm\u00e4\u00dfig werden dabei Menschenrechte ber\u00fchrt, oft sogar verletzt, und <a href=\"http:\/\/www.ejiltalk.org\/surveillance-without-borders-the-unlawfulness-of-the-nsa-panopticon-part-i\/\">v\u00f6lkerrechtliche<\/a> (namentlich <a href=\"http:\/\/www.ejiltalk.org\/surveillance-without-borders-the-unlawfulness-of-the-nsa-panopticon-part-ii\/\">menschenrechtliche<\/a>) Pflichten verkannt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vor diesem Hintergrund lege ich folgende f\u00fcnf Thesen zur Zukunft des V\u00f6lkerrechts in Bezug auf das Internet vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>1. Der Schutz der Integrit\u00e4t des Internets liegt im globalen \u00f6ffentlichen Interesse.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die zentrale Rolle des Internets f\u00fcr den Schutz von Menschenrechten, menschlicher Sicherheit und menschlicher Entwicklung und (nebst anderem) f\u00fcr die F\u00f6rderung nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstums steht au\u00dfer Frage. Das Internet ist ein Medium und Forum zur Aus\u00fcbung zentraler kommunikativer Freiheitsrechte; und durch diese einer Vielzahl anderer Menschenrechte. Privatsph\u00e4re und Datenschutz sch\u00fctzen den im Netz aktiven Menschen; Netzneutralit\u00e4t und Anonymit\u00e4t bef\u00f6rdern seine Aktivit\u00e4tsvielfalt. Steigende Zugangsraten korrelieren mit wirtschaftlichem Wachstum, aber auch mit menschlicher Entwicklung. Die Staaten der Welt haben sich zu einer <a href=\"http:\/\/www.itu.int\/wsis\/documents\/doc_multi.asp?lang=en&amp;id=2266|0\">menschenzentrierten, entwicklungsorientierten Informationsgesellschaft bekannt<\/a>, die auf den Zielen und Grunds\u00e4tzen der Charta der Vereinten Nationen fu\u00dft und den Schutz der Menschenrechte, wie er sich aus der Allgemeinen Erkl\u00e4rung ergibt, vollinhaltlich respektiert und realisiert. Die Sicherheit, Stabilit\u00e4t und Funktionalit\u00e4t \u00a0des Internets \u2013 also sein Funktionieren \u2013 sind zentrale M\u00f6glichkeitsbedingung zur Erf\u00fcllung dieses v\u00f6lkerrechtlich relevanten Bekenntnisses. Der Schutz des Internets und seiner kinetischen und nichtkinetischen Infrastruktur (wie Internet Exchange Points, Interkontinentalkabel, Root Server) ist daher funktional im globalen \u00f6ffentlichen Interesse. Dies ist eine v\u00f6lkerrechtliche Bewertung mit v\u00f6lkerrechtlichen Folgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. Nationale Internetpolitik wird durch V\u00f6lkerrecht determiniert.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Staaten m\u00fcssen sich bei der Ausarbeitung und Anwendung nationaler Internetpolitik auf die Finger schauen lassen. Der v\u00f6lkerrechtliche Schutz der Stabilit\u00e4t, Sicherheit, Integrit\u00e4t und Funktionalit\u00e4t des Internets schr\u00e4nkt ihre Souver\u00e4nit\u00e4t ein. Insoweit sie physisch auf das Internet und seine kritischen Ressourcen einwirken k\u00f6nnen, verf\u00fcgen sie nur \u00fcber die Souver\u00e4nit\u00e4t (und die Verantwortung) eines <a href=\"http:\/\/journals.cambridge.org\/action\/displayAbstract?fromPage=online&amp;aid=3058592\">Kustos<\/a>. Diese wird durch Schutzpflichten eingeschr\u00e4nkt, die aus dem globalen Interesse am Internet gespeist werden. Dies l\u00e4sst sich einerseits \u00fcber die Geltung der Menschenrechte und den institutionellen Schutz des Internets als Vorbedingungen der Aus\u00fcbung der Kommunikations- und Informationsrechte nach Art. 19 IPB\u00fcrgR argumentieren, wie ich es <a href=\"http:\/\/www.zaoerv.de\/72_2012\/72_2012_3_a_469_482.pdf%E2%80%8E\">hier<\/a> gezeigt habe. \u00a0Andererseits \u00fcber Verpflichtungsgr\u00fcnde aus dem Gewohnheitsrecht und allgemeine Prinzipien des V\u00f6lkerrechts: namentlich mit R\u00fcckgriff auf eine dem Internet als Schutzgut verpflichtete Auslegung des R\u00fccksichtsnahmeprinzips, des Nichteingriffsprinzips, des Vorsorgeprinzips und des Prinzips der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. V\u00f6lkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsprinzipien sch\u00fctzen die kinetischen Kernressourcen des Internets, die physisch unter der Kontrolle von Staaten liegen (und von denen manche zunehmend souver\u00e4nit\u00e4tsorientiert argumentieren). (Die Konturen dieser Pflichten und ihre Rolle in der Entwicklung einer normativen Ordnung des Internets sind Thema meiner aktuellen Forschungen.)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. Der Staat vergeht nicht, muss aber auf andere Akteure zugehen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es kann nicht oft genug gesagt werden: Der virtuelle Raum bedeutet nicht das Ende des souver\u00e4nen Verfassungsstaates. Der Staat muss sich auf seine zentralen Funktionen besinnen und seine B\u00fcrger sch\u00fctzen, ohne dabei aber deren Rechte zu verletzen (Stichwort: Vorratsdatenspeicherung). Das bedeutet auch, sich gegen die \u00dcberwachung der B\u00fcrger durch andere (auch EU-)Staaten konsequent und mutig zu wehren. Nat\u00fcrlich: Ganz ohne \u00dcberwachung wird es nicht gehen; aber die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitspr\u00fcfung macht nicht vor dem Cyberspace halt. Das muss internationaler Konsens bleiben, wie zuletzt durch eine <a href=\"http:\/\/www.un.org\/apps\/news\/story.asp?NewsID=46780&amp;Cr=privacy&amp;Cr1#.U0rkA_l_szZ\">GV-Resolution<\/a> best\u00e4tigt, bedarf in der Praxis aber eines st\u00e4rkeren Schutzes.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle internationalen Akteure (\u201eStakeholder\u201c) wie Staaten (Regierungen), der Privatsektor (Unternehmen) und die Zivilgesellschaft (Individuen) haben ein legitimes, funktional abgestuftes Interesse daran, dass alle anderen Akteure das Internet und die menschenrechtlich abgesicherte Aktivit\u00e4tsvielfalt online sch\u00fctzen. Im Rahmen der Entwicklung von Normen zur Gestaltung des Internets geschieht dies \u00fcber \u201eMultistakeholder-Prozesse\u201c. Multistakeholderismus wird dabei zunehmend zum Goldenen Kalb, das dringend in dem Sinne \u201ageschlachtet\u2018 werden muss, dass multistakeholderbasierte Ans\u00e4tze auf ihre konkrete legitimierende Funktion hinsichtlich der Aus\u00fcbung quasi\u00f6ffentlicher Gewalt in transnationalen Konstellationen hin befragt und kritisiert werden m\u00fcssen. Staaten m\u00fcssen jedenfalls verst\u00e4rkt f\u00fcr die Rechte ihrer B\u00fcrger eintreten und sicherstellen, dass die normativen Ergebnisse auch deren Interessen reflektieren. Es reicht nicht aus, gro\u00dfen sozialen Netzwerken und Suchmaschinenunternehmen zu vertrauen. Hier gilt: Kontrolle in einem v\u00f6lkerrechtlich abgesteckten Rahmen ist besser.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Prozesse zur Verdichtung des Normenbestandes mit Internetbezug werden unter dem ausfransenden Begriff der \u201eInternet Governance\u201c gef\u00fchrt. Sie laufen in einem v\u00f6lkerrechtlichen Rahmen ab; V\u00f6lkerrecht muss auch inhaltliche Grenzmarken setzen, wenn Legitimation allzu begeistert prozeduralisiert wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4. Das V\u00f6lkerrecht steckt den Rahmen der Internet Governance ab.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Internet Governance-Prozesse beschleunigen sich. Im April tagt in Brasilien die <a href=\"http:\/\/netmundial.br\/\">Netmundial<\/a>-Konferenz und im September in Istanbul das <a href=\"http:\/\/www.intgovforum.org\/cms\/component\/content\/article?id=1557:2014\">Internet Governance Forum<\/a>. Die Internationale Telekommunikationsunion (ITU) h\u00e4lt 2014 wichtige Konferenzen zur Novellierung ihres Normenbestandes ab. 2015 j\u00e4hrt sich zum 10. Mal der Weltgipfel der Informationsgesellschaft, was einen Rahmen f\u00fcr eine entwicklungsorientierte <a href=\"https:\/\/secure.edps.europa.eu\/EDPSWEB\/webdav\/site\/mySite\/shared\/Documents\/Cooperation\/Conference_int\/13-09-24_International_Law_Resolution_EN.pdf\">Kritik<\/a> des Internets bietet. In ihrer Herbsttagung 2014 verhandelt die Generalversammlung Themen mit Internetbezug in drei Komitees. Seit Anfang 2014 denken <a href=\"http:\/\/www.internetsociety.org\/news\/high-level-panel-global-internet-cooperation-and-governance-mechanisms-convenes-london\">zwei<\/a> hochkar\u00e4tig besetzte <a href=\"https:\/\/www.ourinternet.org\/\">Kommissionen<\/a> laut \u00fcber die Zukunft der Internet Governance nach. Auch im Licht des \u00dcberwachungsskandals der <em>Five Eyes<\/em>-Staaten hat sich die EU-Kommission im Februar 2014 in einer <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/information_society\/newsroom\/cf\/dae\/document.cfm?doc_id=4453\">Mitteilung<\/a> zum Schutz der Menschenreche im Internet und zu transparenten, einschlie\u00dfenden und rechenschaftspflichtigen Multistakeholderprozessen bekannt (ohne indes darzulegen, was sie genau darunter versteht).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ohne V\u00f6lkerrecht h\u00e4tten Internet Governance-Prozesse weder Finalit\u00e4t noch Bewertungsma\u00dfst\u00e4be. Transparenz, Inklusivit\u00e4t und Accountability, Entwicklungsorientierung und Menschenzentriertheit entfalten erst vor dem Hintergrund des V\u00f6lkerrechts ihre spezifische Bedeutung f\u00fcr Governance-Prozesse. Dieser Schluss ist faktisch wie normativ, ist doch das V\u00f6lkerrecht die einzige global akzeptierte Sammlung von Normen, um Themen des globalen \u00f6ffentlichen Interesses zu verhandeln und globale \u00f6ffentliche G\u00fcter zu sch\u00fctzen. Anders gewandt: Das V\u00f6lkerrecht ist das <em>ius necessarium <\/em>des Internets.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. Die V\u00f6lkerrechtswissenschaft steht in der Verantwortung, die Herausbildung und Anwendung von v\u00f6lkerrechtlichen Normen\u00a0 mit Internetbezug kritisch zu bewerten.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den n\u00e4chsten Jahren werden sich normative Prozesse um die Kristallisierung v\u00f6lkerrechtlicher Pflichten der unterschiedlichen v\u00f6lkerrechtlichen Stakeholder hinsichtlich des Internets beschleunigen. Das gemeinsame Ziel muss sein, die Integrit\u00e4t des Internets funktional zu sch\u00fctzen, um eine menschenzentrierte und entwicklungsorientierte Informationsgesellschaft zu schaffen, die, auf den Zielen und Prinzipien der Vereinten Nationen aufbauend, die Menschenrechte, wie sie sich aus der Allgemeinen Erkl\u00e4rung der Menschenrechte in ihrer Weiterentwicklung in der Praxis ergeben, vollinhaltlich respektiert und sch\u00fctzt und in der menschliche Entwicklung im Einklang mit den internationalen konsentierten Entwicklungszielen verwirklicht werden kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das verlangt dem V\u00f6lkerrecht der Zukunft viel ab und stellt hohe Anforderungen an die V\u00f6lkerrechtswissenschaft, die den Prozess systematisierend, aufkl\u00e4rend, erkl\u00e4rend begleiten muss. Zeit, dem jungen Invisible College ein reaktives und interaktives Kommunikationsforum an die Seite zu stellen: diesen V\u00f6lkerrechtsblog, dessen Einrichtung ein wichtiger Schritt zur richtigen Zeit darstellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zu diesem Text gibt es eine <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/grotius-has-a-long-way-to-go\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Replik<\/a> und einen <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/rejoinder-die-berichte-uber-den-tod-des-internetvolkerrechts-sind-stark-ubertrieben\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rejoinder<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard) ist Post-Doc Fellow am <a href=\"http:\/\/www.normativeorders.net\/de\/organisation\/mitarbeiter-a-z\/person\/442\">Exzellenzcluster \u201e<\/a><a href=\"http:\/\/www.normativeorders.net\/de\/organisation\/mitarbeiter-a-z\/person\/442\">Normative Ordnungen<\/a><a href=\"http:\/\/www.normativeorders.net\/de\/organisation\/mitarbeiter-a-z\/person\/442\">\u201d<\/a> der Goethe-Universit\u00e4t Frankfurt am Main und Lektor am <a href=\"http:\/\/voelkerrecht.uni-graz.at\/en\/\">Institut f\u00fcr V\u00f6lkerrecht und Internationale Beziehungen der Karl-Franzens-Universit\u00e4t Graz. <\/a>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Cite as: Matthias C. Kettemann, \u201cGrotius goes Google<span class=\"subtitle\">: Das V\u00f6lkerrecht der Zukunft regelt das Internet im globalen \u00f6ffentlichen Interesse<\/span>\u201d, <em>V\u00f6lkerrechtsblog<\/em>, 2 May 2014, doi: 10.17176\/20170104-155234.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Es gibt nichts Neues unter der Sonne: Nur zw\u00f6lf Jahre, nachdem Samuel Morse das erste Telegrafensystem in New York vorgestellt hatte, schlossen \u00d6sterreich, Preu\u00dfen, Bayern und Sachsen 1850 den Staatsvertrag \u00fcber die Bildung des deutsch-\u00f6sterreichischen Telegraphenvereins. 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