{"id":28798,"date":"2026-06-05T15:30:31","date_gmt":"2026-06-05T13:30:31","guid":{"rendered":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/?p=28798"},"modified":"2026-06-08T09:20:28","modified_gmt":"2026-06-08T07:20:28","slug":"57-fair-play-sport-und-menschenrechte-im-konflikt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/57-fair-play-sport-und-menschenrechte-im-konflikt\/","title":{"rendered":"#57 Fair Play? Sport und Menschenrechte im Konflikt"},"content":{"rendered":"<p><iframe loading=\"lazy\" style=\"border-radius: 12px;\" src=\"https:\/\/open.spotify.com\/embed\/episode\/4hw0X6KRErNkB5CIssvfKo?utm_source=generator&amp;t=0\" width=\"100%\" height=\"152\" frameborder=\"0\" allowfullscreen=\"allowfullscreen\" data-testid=\"embed-iframe\"><\/iframe><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>\u201eSport has the power to change the world.\u201c\u00a0Von dem Optimismus dieser Worte des ehemaligen s\u00fcdafrikanischen Pr\u00e4sidenten Nelson Mandela (1918\u20132013) scheint inzwischen nur noch wenig \u00fcbrig zu sein. Bereits bei den Fu\u00dfballweltmeisterschaften der M\u00e4nner 2018 in Russland und 2022 in Katar stellte sich die Frage, wie geeignet die jeweiligen Gastgeberl\u00e4nder angesichts der Unterdr\u00fcckung queerer Menschen sowie der teils katastrophalen Arbeitsbedingungen auf den Stadionbaustellen \u00fcberhaupt sind.\u00a0Dies geschieht, obwohl die FIFA sich laut ihren Statuten \u201ezur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte\u201c bekennt und \u201esich f\u00fcr den Schutz dieser Rechte\u201c einsetzen will (<a href=\"https:\/\/digitalhub.fifa.com\/m\/16d1f7349fa19ade\/original\/FIFA-Statutes-2024.pdf\"><u>Art. 3 FIFA-Statuten 2024<\/u><\/a>, eigene \u00dcbersetzung). Mit Blick auf die anstehende Fu\u00dfballweltmeisterschaft der M\u00e4nner, deren Austragung mit den Vereinigten Staaten zumindest eine umstrittene Gastgebernation umfasst, stellen wir uns im Podcast die Frage: In welchem Verh\u00e4ltnis stehen Sport und Menschenrechte zueinander?<\/p>\n<p>Daf\u00fcr haben wir uns mit Bj\u00f6rn Schiffbauer unterhalten, der in seiner wissenschaftlichen Karriere die Themenschwerpunkte dieser Folge vereint hat \u2013 V\u00f6lkerrecht, Menschenrechte und Sport. Im Jahr 2025 gab er auch einen <a href=\"https:\/\/cms.boorberg.de\/Medien\/Schiffbauer_MenschenrechteImSport_CC-BY4.pdf\"><u>Sammelband<\/u><\/a> zu dieser Thematik heraus. Erg\u00e4nzend beleuchtet Deborah Peters im Grundlagenteil die Rechte von Athlet*innen und stellt F\u00e4lle vor dem Internationalen Sportgerichtshof (Court of Arbitration for Sport, CAS) vor.<\/p>\n<p>Wir sind gespannt auf eure R\u00fcckmeldungen! Lob, Anmerkungen und Kritik sind herzlich willkommen an\u00a0<a href=\"mailto:podcast@voelkerrechtsblog.orgpodcast@voelkerrechtsblog.org\"><u>\u2060<\/u><u>podcast@voelkerrechtsblog.org<\/u><u>\u2060<\/u><\/a>. Abonniert unseren Podcast\u00a0<a href=\"https:\/\/anchor.fm\/s\/4679adec\/podcast\/rss\"><u>\u2060<\/u><u>via RSS<\/u><u>\u2060<\/u><\/a>, \u00fcber\u00a0<a href=\"https:\/\/open.spotify.com\/show\/4e1s8fJ1pHJrMaxIAnomoa\"><u>\u2060<\/u><u>Spotify<\/u><u>\u2060<\/u><\/a>\u00a0oder \u00fcberall dort, wo es Podcasts gibt. Es gibt die M\u00f6glichkeit, auf diesen Plattformen den V\u00f6lkerrechtspodcast zu bewerten, wir freuen uns \u00fcber 5 Sterne!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hintergrundinformationen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Antoine Duval und Mark James, <a href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/disqualify-vladyslav-heraskevych-legal-olympics-court-arbitration\/\"><u>Is the International Olympic Committee\u2019s Decision to Disqualify Vladyslav Heraskevych Legal?,<\/u><\/a> Verfassungsblog. 12.02.2026.<\/li>\n<li>Bj\u00f6rn Schiffbauer, <a href=\"https:\/\/cms.boorberg.de\/Medien\/Schiffbauer_MenschenrechteImSport_CC-BY4.pdf\"><u>Der Wettkampfausschluss von Nationen aus politischen Gr\u00fcnden \u2013 Grundz\u00fcge einer Ausschlussdogmatik in der Schnittmenge zwischen\u00a0V\u00f6lkerrecht und Sportrecht<\/u><\/a>, in: Schiffbauer (Hrsg.), Menschenrechte und Werte im Sport (2025), S. 43-80.<\/li>\n<li>Livia Hinz, <a href=\"https:\/\/www.europeanpapers.eu\/e-journal\/ecthr-final-ruling-semenya-switzerland-missed-opportunity-uphold-human-rights-sports\"><u>The ECtHR\u2019s Final Ruling in Semenya v Switzerland: A Missed Opportunity to Uphold Human Rights in Sports?,<\/u><\/a>\u00a0European Papers Vol. 10, No. 3 (2025), pp. 687-707.<\/li>\n<li>James AR Natziger, <a href=\"https:\/\/opil.ouplaw.com\/display\/10.1093\/law:epil\/9780199231690\/law-9780199231690-e1431?p=emailAAb29Tnip4ctw&amp;d=\/10.1093\/law:epil\/9780199231690\/law-9780199231690-e1431\"><u>International Sports Law<\/u><\/a>, Max Planck Encyclopedia of International Law (2015).<\/li>\n<li>Paul Ziegler, <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/game-over-israel\/\"><u>Game Over Israel<\/u><u>: <\/u><u>Why UEFA Is Legally Obliged to Suspend the Israel Football Association IFA from Its Competitions<\/u><\/a>, V\u00f6lkerrechtsblog, 19.01.2026.<\/li>\n<li>Sahra Simay G\u00fcnalp, <a href=\"https:\/\/link.springer.com\/article\/10.1007\/s40318-026-00338-y#citeas\"><u>Reactive justice: how FIFA and CAS co-construct child protection in football<\/u><u>: <\/u><u>A legal analysis of Article 19 of the FIFA RSTP through CAS jurisprudence<\/u><\/a>, International Journal of Sports Law (2026).<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Moderation:\u00a0<a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/authors\/marie-christin-manke\/\"><u>Marie-Christin Manke<\/u><\/a> &amp; <a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/authors\/salman-khan\/\"><u>Salman Khan<\/u><\/a><\/p>\n<p>Grundlagen:\u00a0<a href=\"https:\/\/www.jura.uni-muenster.de\/de\/institute\/professur-fuer-auslaendisches-und-internationales-recht\/team\/wissenschaftliche-mitarbeiter-innen\/deborah-peters\/\">Deborah Peters<\/a><\/p>\n<p>Interview: <a href=\"https:\/\/www.juf.uni-rostock.de\/professuren\/pfad\/professuren\/prof-dr-bjoern-schiffbauer\/\">Prof. Dr. Bj\u00f6rn Schiffbauer<\/a> &amp; Salman Khan<\/p>\n<p>Schnitt:\u00a0<a href=\"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/authors\/daniela-rau\/\"><u>\u2060<\/u><u>Daniela Rau<\/u><\/a><\/p>\n<p>Credits f\u00fcr den O-Ton zu Beginn: <a href=\"https:\/\/www.whitehouse.gov\/videos\/president-donald-j-trump-wins-the-inaugural-2025-fifa-peace-prize\/,\"><u>https:\/\/www.whitehouse.gov\/videos\/president-donald-j-trump-wins-the-inaugural-2025-fifa-peace-prize\/<\/u><u>,<\/u><\/a> The White House, abgerufen am 04.06.2026, Minute 00:00-00:21, verwendet unter der <a href=\"https:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by\/3.0\/us\/\"><u>CC BY 3.0 US<\/u><u> Lizenz<\/u><\/a>, wie in der <a href=\"https:\/\/www.whitehouse.gov\/copyright\/\"><u>White House Copyright Policy<\/u><\/a> niedergelegt. Au\u00dfer des Zuschnitts auf den angegebenen Bereich wurden keine Ver\u00e4nderungen vorgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wir m\u00f6chten unseren Podcast mehr Menschen zug\u00e4nglich machen und experimentieren daher mit einer automatischen Transkription (s.u.). F\u00fcr die Richtigkeit der automatischen Transkription \u00fcbernehmen wir keine Gew\u00e4hr.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Lass uns gerne per E-Mail an <a href=\"http:\/\/podcast@voelkerrechtsblog.org\"><u>podcast@voelkerrechtsblog.org<\/u><\/a> wissen, in welchem Format dir eine Transkription am meisten helfen w\u00fcrde und wie die Darstellung m\u00f6glichst barrierearm gelingt: z.B. als Text im Blogbeitrag wie hier, oder als verlinktes Dokument? In welchem Dateiformat? Danke!<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>O-Ton<\/em><\/p>\n<p>[0:00] FIFA, the F\u00e9d\u00e9ration Internationale de Football Association, awards the 2025 FIFA Peace Prize, Football Unites the World, to Donald J. Trump, President of the United States of America, in recognition of his exceptional and extraordinary actions to promote peace and unity around the world.<\/p>\n<p><em>Moderation<\/em><\/p>\n<p>[0:32] Herzlich willkommen beim V\u00f6lkerrechtspodcast, dem Podcast f\u00fcr Wissenschaft und Praxis des internationalen Rechts. Ich bin Marie Manke und moderiere die heutige Sendung zusammen mit Salman Khan.<\/p>\n<p>[0:42] Ein Hallo auch von mir.<\/p>\n<p>[0:45] Heute reden wir \u00fcber Sport und Menschenrechte. Warum reden wir denn genau heute dar\u00fcber?<\/p>\n<p>[0:51] Ja, im Themenkomplex Sport und Menschenrechte ist gerade einfach super viel los, man braucht nur auf die anstehende M\u00e4nner-Fu\u00dfball-WM zu schauen. Ein von der FIFA ausgezeichneter amerikanischer Pr\u00e4sident befiehlt einen Angriff auf eine weitere Teilnehmernation, dem Iran. Hier wirft sich nat\u00fcrlich die Frage auf, wie V\u00f6lker- und menschenrechtliche Probleme sich auf den Sport auswirken. D\u00fcrfte zum Beispiel die FIFA den USA die Gastgeberrechte entziehen? Dieses und noch viel mehr habe ich mit meinem Interviewpartner, dem V\u00f6lker- und Sportrechtsexperten Bj\u00f6rn Schiffbauer, besprochen, was wir sp\u00e4ter in der Folge h\u00f6ren.<\/p>\n<p>[1:35] Ein super aktuelles Thema also. Bevor wir jetzt zum Interview kommen, haben wir f\u00fcr euch eine kurze thematische Einf\u00fchrung in den Themenkomplex vorbereitet, wo insbesondere auf die Rechte von individuellen Athlet*innen eingegangen wird. Und da h\u00f6rt ihr auch gleich eine neue Stimme bei uns im Podcast-Team, Deborah Peters.<\/p>\n<p><em>Grundlagenteil<\/em><\/p>\n<p>[1:56] Sport k\u00f6nnte ein Instrument sein, um den internationalen Menschenrechtsschutz zu f\u00f6rdern. Aktuelle Ereignisse legen jedoch eher eine gegenteilige Wirkung nahe. Bei zahlreichen sportlichen Gro\u00dfereignissen werden internationale menschenrechtliche Schutzstandards missachtet. Hiervon sind insbesondere die Bev\u00f6lkerung vor Ort, die Athlet*innen sowie die Zuschauenden betroffen. Die Macht internationaler Sportorganisationen ist so gro\u00df, dass zunehmend gefordert wird, sie wie Staaten an internationale Menschenrechtsabkommen zu binden.<\/p>\n<p>[2:30] Mit den UN-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte gibt es zumindest ein Soft-Law-Instrument hierf\u00fcr. Sie verpflichten unternehmerisch ausgerichtete Organisationen dazu, menschenrechtliche Risiken ihres Handelns zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. H\u00e4ufig geben sich internationale Sportorganisationen auch selbst Regeln zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards. So bekennt sich die Olympische Charta im ersten Prinzip zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte und erkl\u00e4rt in Prinzip 4 die diskriminierungsfreie Aus\u00fcbung des Sports als Menschenrecht. Nichtsdestotrotz sind Menschenrechtsverletzungen im Sport ein weit verbreitetes Ph\u00e4nomen. Athlet*innen werden beispielsweise in ihrer Meinungsfreiheit eingeschr\u00e4nkt. Nach Regel 50 der Olympischen Charta ist \u201ejede Demonstration oder politische, religi\u00f6se oder rassische Propaganda an den Olympischen St\u00e4dten, Austragungsorten oder in anderen Olympischen Bereichen untersagt\u201c. Kleidung, Ausr\u00fcstung und die Athlet*innen selbst d\u00fcrfen keinerlei Propaganda oder Werbung haben, au\u00dfer etwa das Logo des Herstellers.<\/p>\n<p>[3:37] Konkretisiert wird diese Regel durch den Vorstand. Die Athlet*innen genie\u00dfen nach Regel 40.2 jedoch auch die Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit. Diese muss jedoch im Einklang mit den olympischen Werten und Grundprinzipien sowie den Richtlinien des Vorstands stehen. Letztere verbieten die Meinungs\u00e4u\u00dferungen w\u00e4hrend offizieller Zeremonien, bei Wettk\u00e4mpfen und im Olympischen Dorf. Besonders deutlich wird das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen dem Menschenrechtsprinzip und diesen konkreten Regeln im Fall des ukrainischen Skeleton-Fahrers Wladyslaw Heraskewytsch. Er wollte bei den Olympischen Spielen einen Ski-Helm mit den Portr\u00e4ts ukrainischer Kriegsopfer tragen.<\/p>\n<p>[4:19] Doch dies wurde ihm vom Internationalen Olympischen Komitee untersagt. Die Ad-Hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs best\u00e4tigte diese Entscheidung, da der Fokus allein auf den sportlichen Leistungen liegen solle. Der ukrainische Athlet k\u00fcndigte an, vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. Meinungsfreiheit ist jedoch nicht das einzige Menschenrecht, das im Sport umstritten ist. Auch Fragen der Gleichbehandlung und Diskriminierung spielen eine zentrale Rolle. Im M\u00e4rz ver\u00f6ffentlichte das Olympische Komitee eine Richtlinie zum Schutz der sogenannten Frauenkategorie.<\/p>\n<p>[4:56] Um bei den Olympischen Spielen in dieser Kategorie starten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich Personen einem genetischen Test unterziehen. Die neue Richtlinie soll ab 2028 bei den Olympischen Spielen in Los Angeles gelten. Trans* Frauen wird die Teilnahme am Wettbewerb untersagt. Ob eine solche Vorschrift mit der Olympischen Charta selbst und internationalen Menschenrechtsvertr\u00e4gen vereinbar ist, erscheint zweifelhaft. Die Kontroversen um Geschlechterkategorien im Sport sind allerdings nicht neu. Dies zeigt vor allem der Fall der intergeschlechtlichen Mittelstreckenl\u00e4uferin Caster Semenya. Vor der Weltmeisterschaft 2009 in Berlin untersuchten \u00c4rzt*innen der IAAF sie einschlie\u00dflich ihrer Genitalien und testeten ihr Blut, um ihr biologisches Geschlecht festzustellen.<\/p>\n<p>[5:42] Die IAAF verpflichtete sie dazu, ihren Testosteronspiegel mithilfe von Medikamenten zu senken. Nur dann durfte sie weiterhin in der Frauenkategorie antreten. 2018 wurde eine Regel eingef\u00fchrt, wonach sie sechs Monate vor einem Wettbewerb und dar\u00fcber hinaus ihren Testosteronspiegel weiter senken musste. Wegen der unklaren Nebenwirkungen der Behandlung verweigerte sie dies und klagte vor dem CAS. Der CAS hielt die Diskriminierung im Hinblick auf den Zweck fairer Wettbewerbsbedingungen f\u00fcr gerechtfertigt. Semenya klagte vor dem Schweizer Bundesgericht, das die Entscheidung des CAS best\u00e4tigte. Der EGMR hingegen entschied, dass die unzureichende \u00dcberpr\u00fcfung des Urteils durch den Schweizer Gerichtshof Semenyas Recht auf ein faires Verfahren verletzt habe.<\/p>\n<p>[6:29] Diesen F\u00e4llen ist eines gemeinsam. Sie illustrieren das Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen menschenrechtlichen Bekenntnissen internationaler Sportorganisationen einerseits und der tats\u00e4chlichen Umsetzung menschenrechtlicher Standards andererseits. Gerade deshalb stellt sich zunehmend die Frage, wie Sportverb\u00e4nde wirksamer an menschenrechtliche Standards gebunden werden k\u00f6nnen. Denn, um es mit Nelson Mandelas Worten zu sagen, Sport has the power to change the world.<\/p>\n<p><em>Moderation<\/em><\/p>\n<p>[7:01] Vielen Dank, Deborah. Ich finde, die Einf\u00fchrung hat schon mal einen guten \u00dcberblick \u00fcber die Bedeutung und Problematiken von Menschenrechten im Sport gegeben. Besonders auch als Einblick in die F\u00e4lle individuell betroffener Athlet*innen. Und diese F\u00e4lle sind ja super aktuell und werden uns auch bei zuk\u00fcnftigen Sportereignissen immer wieder besch\u00e4ftigen. Im Interview wird nun Salman mit Herrn Professor Bj\u00f6rn Schiffbauer tiefer in die Thematik eintauchen.<\/p>\n<p><em>Interview<\/em><\/p>\n<p>[7:28] Heute sprechen wir mit Professor Bj\u00f6rn Schiffbauer \u00fcber Sport- und Menschenrechte. Er hat die Professur f\u00fcr \u00d6ffentliches Recht, Europ\u00e4isches und Internationales Recht an der Universit\u00e4t Rostock inne. Sch\u00f6n, dass Sie heute bei uns sind. Herzlich willkommen, Professor Schiffbauer.<\/p>\n<p>[7:45] Ja, auch von meiner Seite ganz herzlichen Dank. Sch\u00f6n, dass ich hier sein darf.<\/p>\n<p>[7:49] Bevor wir zur eigentlichen Thematik Sport und Menschenrechte kommen, wollen wir nat\u00fcrlich immer unsere G\u00e4ste fragen, wie sie zu ihrem wissenschaftlichen Werdegang, wie sie zu ihrem jetzigen Beruf gekommen sind. Also wollen wir von Ihnen gerne wissen, wieso haben Sie sich f\u00fcr das V\u00f6lkerrecht entschieden und wieso f\u00fcr die Wissenschaft?<\/p>\n<p>[8:08] Ja, das V\u00f6lkerrecht ist mir eine Herzensangelegenheit. Ich bin damals als Student oder beziehungsweise nach meinem Examen an der Uni K\u00f6ln zum V\u00f6lkerrecht gekommen, weil mir der Schwerpunktbereich so gro\u00dfen Spa\u00df gemacht hat. Und dann habe ich dort im V\u00f6lkerrecht promoviert \u00fcber das Recht der vorbeugenden Selbstverteidigung und das V\u00f6lkerrecht hat mich nicht mehr losgelassen. Es war eine fantastische Zeit, die Promotionsphase. Und gerade diese tolle M\u00f6glichkeit, sich mit einigen Problemen, die einen auch\u00a0selbst bewegen, vertieft besch\u00e4ftigen zu k\u00f6nnen, sich selber Ideen entwickeln zu k\u00f6nnen, das mit anderen im Austausch kritisch zu hinterfragen und dann immer wieder Neues zu entwickeln. Das, was Wissenschaft eigentlich ausmacht, das hat mich damals schon gefesselt. und deswegen, habe ich mich dazu entschlossen, falls es die Chance geben sollte, in der Wissenschaft zu bleiben, diese Chance auch zu nutzen. Und zum Gl\u00fcck hatte ich dann diese Chance. Es gab ein Window of Opportunity f\u00fcr eine Habilitationsgelle dann sp\u00e4ter in K\u00f6ln. Und ja, da bin ich dann sozusagen gelandet.<\/p>\n<p>[9:17] Sehr sch\u00f6n. Aber jetzt ist noch die spannende Frage, wie kommt man dann noch zus\u00e4tzlich zum Sportrecht, was ja schon eher exotisch unter V\u00f6lkerrechtlern ist.<\/p>\n<p>[9:27] Ja, der Mensch braucht ja Hobbys. Und Sport war immer eine der ganz gro\u00dfen Sachen in meinem Leben. Auch schon als Jugendlicher habe ich mich sehr f\u00fcr Sport interessiert. Vor allen Dingen nicht nur, aber vor allen Dingen f\u00fcr Fu\u00dfball. Ich war seit jeher und bin \u00fcbrigens auch immer noch gro\u00dfer Fan des 1. FC K\u00f6ln. Das schafft auch eine gewisse Resilienz gegen die Probleme des Alltags. Allerdings war ich nie so gut, dass ich mir wirklich eine Fu\u00dfballerkarriere h\u00e4tte zutrauen wollen. Ich war aber schon als Jugendlicher im gewissen Sinne so ein kleiner Gerechtigkeitsfanatiker. Und was liegt dann n\u00e4her, als Schiedsrichter zu werden? Ich bin also schon relativ fr\u00fch Fu\u00dfballschiedsrichter geworden und dann \u00fcber die Fu\u00dfballpl\u00e4tze, \u00fcber die D\u00f6rfer im K\u00f6ln-Bonner Umland gefahren. Habe da auch ganz viele tolle Erfahrungen gemacht, tolle Leute getroffen. Und wie das dann so ist, wenn man sich im Ehrenamt engagiert und dann sp\u00e4ter Jura studiert, dann packen einen die Verb\u00e4nde. Da wird n\u00e4mlich geschaut, wir haben ja eine relativ gut ausgebaute Sportgerichtsbarkeit in den Verb\u00e4nden. Bis auf Kreisebene geht das runter und die Kombination jung-ehrenamtlich engagiert und irgendwas mit Jura ist eigentlich die perfekte Mischung, um dann angesprochen zu werden, um in der Sportgerichtsbarkeit ehrenamtlich t\u00e4tig zu werden. Als Student hatte ich nat\u00fcrlich damals.<\/p>\n<p>[10:52] Nicht wirklich Ahnung vom gro\u00dfen Alltagsgesch\u00e4ft der Juristinnen und Juristen, aber das reichte auch schon f\u00fcr die Verb\u00e4nde, damals f\u00fcr den Fu\u00dfballverband Mittelrhein und dem Kreis Sieg. Da bin ich dann damals erst in einem Bezirkssportgericht als Beisitzer t\u00e4tig gewesen und dann in verschiedenen anderen juristischen Gremien, in verschiedenen anderen Sportgerichten, aber auch sp\u00e4ter im Rechts- und Satzungsausschuss, wie es so sch\u00f6n auf Verbandsdeutsch hei\u00dft, also in dem Ausschuss der Verbandsorganisation, die sich eben spezifisch mit Rechtsfragen auseinandergesetzt hat. Und irgendwann bin ich dann sogar bis zum DFB gelandet, als n\u00e4mlich ein Platz im Kontrollausschuss des DFB frei geworden war. Das ist sozusagen die Staatsanwaltschaft des Deutschen Fu\u00dfballbundes. Also wenn immer Vergehen auf dem Platz oder neben dem Platz, B\u00fcrotechnik und \u00e4hnliches, wahrgenommen werden, dann sind wir die Stelle im DFB, die Anklage vor dem Sportgericht erhebt. So bin ich also zun\u00e4chst \u00fcber mein Hobby als Schiedsrichter und dann \u00fcber die ehrenamtliche r\u00fcstische T\u00e4tigkeit doch sehr oder immer enger mit dem Sportrecht verbunden gewesen.<\/p>\n<p>[12:10] Und als Promovierender oder sp\u00e4ter als Habilitant, der eben in diesem Bereich dann ehrenamtlich t\u00e4tig ist, ist es im Prinzip ein Selbstl\u00e4ufer. Also dann hat man einen ganz anderen Zugang einerseits zum Sport und andererseits zum Recht und so ist es dann auch das Sportrecht geworden. Also V\u00f6lkerrecht und Sportrecht schlie\u00dfen sich nicht aus, sondern k\u00f6nnen sich in manchen Bereichen doch auch ziemlich gut erg\u00e4nzen.<\/p>\n<p>[12:33] Das ist sicher auch eine sch\u00f6ne Lehre f\u00fcr unsere Zuh\u00f6rerinnen. Wenn wir an den Titel dieser Podcast-Folge denken, Menschenrechte und Sport, da kann man sich nat\u00fcrlich auch fragen, was haben denn Menschenrechte \u00fcberhaupt im Sport zu suchen? Man kann ja auch Sport als V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung sehen, wo man \u00fcber die Differenzen hinausschaut. Warum sollte uns da sowas wie Menschenrechte quasi in unserer Freizeit betreffen?<\/p>\n<p>[13:01] Tja, das mag damit zusammenh\u00e4ngen, wie man politisch betrachtet zu Menschenrechten steht. Ist das etwas, was eigentlich jetzt nur die Staaten angehen sollte? Machen Menschenrechte dann dort, wo der Staat aufh\u00f6rt, h\u00f6ren die dann auch auf? Oder ist es\u00a0nicht eher so, wenn man von einem universellen Gedanken der Menschenrechte ausgeht, dass das doch eigentlich selbstverst\u00e4ndlich auch jenseits der staatlichen Strukturen weitergedacht werden sollte? Das ist jetzt meine politische Antwort auf die Frage. Aber\u00a0auf die Frage kann man nat\u00fcrlich auch spezifisch rechtlich antworten. Ich m\u00f6chte es mal ein bisschen aus der Verbandsperspektive benennen. Sie haben eben gesagt, Menschenrechte oder jedenfalls hingem\u00e4\u00df, warum sollten sich denn internationale Verb\u00e4nde um Menschenrechte k\u00fcmmern? Und da schwang ja so ein bisschen die Frage mit, das sind ja keine Staaten, da kommen wir vielleicht gleich auch noch drauf zu sprechen, und auch keine staatlichen Einheiten, sondern privatrechtliche Akteure. Naja, und meine Antwort lautet, wenn denn solche Verb\u00e4nde in ihrem Bet\u00e4tigungskreis wie Staaten agieren, warum k\u00f6nnen sie sich dann gleichzeitig entdecken?<\/p>\n<p>[14:14] Nach dem Motto Cherrypicking aussuchen sollen, ob sie dann nicht auch die Garantien, die Staaten jedenfalls aufgekl\u00e4rten rechtsstaatlichen Strukturen zu gew\u00e4hrleisten haben, warum sollten sie sich davon entziehen k\u00f6nnen? V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung ist das eine. Ja, auch die Vereinten Nationen dienen der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung. Aber das ohne Menschenrechte zu denken, ist doch eigentlich gar nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>[14:41] Da haben Sie sicher recht. Das war als provokative Einstiegsfrage gedacht. Jetzt haben Sie es ja schon erw\u00e4hnt, die Verb\u00e4nde, die treten ja sehr staaten\u00e4hnlich aus. Wenn wir jetzt quasi zu den rechtlichen Grundlagen gehen, wie leitet man denn da dann eine Bindung oder vielleicht ist Bindung ein zu strenges Wort, zumindest eine Ber\u00fccksichtigung von Menschenrechten in deren Praxis her?<\/p>\n<p>[15:09] Das ist in der Tat nicht so ganz einfach und trivial. Da w\u00fcrde ich ganz gerne zun\u00e4chst mal ein bisschen auf die rechtlichen Hintergr\u00fcnde zu sprechen kommen. Ich habe es eben schon kurz erw\u00e4hnt, die internationalen Verb\u00e4nde sind keine Staaten und sind keine staatlichen Einheiten, sondern privatrechtliche Akteure. Und damit genie\u00dfen sie erst einmal Privatautonomie und das k\u00f6nnte ja auch hei\u00dfen, dass man sich von jeglicher Bindungswirkung der Menschenrechte qua Privatautonomie freisprechen k\u00f6nnte. Allerdings, so ganz im rechtsfreien Raum bewegen sich die internationalen Verb\u00e4nde auch nicht, nur eben nicht im v\u00f6lkerrechtlichen Raum, jedenfalls prim\u00e4r im v\u00f6lkerrechtlichen Raum, die Menschenrechte. Ich spreche jetzt beispielsweise von den gro\u00dfen Fachverb\u00e4nden\u00a0wie der FIFA im Fu\u00dfball oder den Kontinentalverb\u00e4nden wie der UEFA im Fu\u00dfball, aber auch vom Internationalen Olympischen Komitee oder auch von anderen gro\u00dfen Weltfachverb\u00e4nden wie beispielsweise World Athletics, das ist der Internationale Leichtathletikverband, man k\u00f6nnte ganz viele nennen.<\/p>\n<p>[16:17] Diese Verb\u00e4nde sind erstmal unabh\u00e4ngig, aber es sind juristische Personen, juristische Personen des Privatrechts. Und jetzt wird es interessant, dann kann man n\u00e4mlich weiterhin die Frage stellen, wenn es keine V\u00f6lkerrechtssubjekte sind, was sie nach\u00a0ganz herrschender Meinung nicht sind, welchen rechtlichen Bindungen unterliegen sie denn? Und jetzt muss ich so ein bisschen dilettieren, weil ich kein Zivilrechtler bin, aber so viel habe ich dann doch mitbekommen. Es richtet sich nach dem Sitz der entsprechenden Verb\u00e4nde und da haben wir dann doch.<\/p>\n<p>[16:50] Wenn wir es mal global betrachten, ein erstaunlich konsistentes Bild, was die zivilrechtliche Bindung angeht, denn die meisten, nicht alle, aber die meisten internationalen Verb\u00e4nde haben ihren Sitz in der Schweiz. Das hat ganz bestimmte Gr\u00fcnde. Die\u00a0Schweiz gilt als besonders verbandsfreundlich, als besonders gro\u00dfe Verfechterin der Verbandsautonomie und es hat sicherlich auch steuerliche, jedenfalls keine steuerlichen Nachteile, wenn man seinen Sitz in der Schweiz als Verband hat, aber langer Rede, kurzer Sinn, die meisten internationalen Verb\u00e4nde sind juristische Personen des schweizerischen Rechts und damit ist auch, die schweizerische Rechtsordnung f\u00fcr diese Verb\u00e4nde ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>[17:32] Und wenn wir jetzt spezifisch auf das Thema Menschenrechte zu sprechen kommen, dann k\u00f6nnen wir doch mal schauen, welche menschenrechtlichen Garantien sind denn eigentlich in der Schweizer Rechtsordnung vorgesehen. Und da stellen wir fest, ach ja, die Schweiz, die ist ja Mitgliedstaat des Europarates und damit auch Vertragsstaats der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention. Und so l\u00e4sst sich zumindest mittelbar eine gewisse Gew\u00e4hrleistungsgarantie die der Menschenrechte aus der EMRK vermittelt \u00fcber die Schweiz feststellen. Das ist die eine Schiene. Also die Schiene, wo sind die Verb\u00e4nde beheimatet und welcher Rechtsordnung unterliegen sie. In Deutschland w\u00fcrde man hier vielleicht noch von, jedenfalls h\u00e4tte man fr\u00fcher vielleicht von so etwas wie mittelbarer\u00a0Drittwirkung oder moderner vielleicht etwas ausgedr\u00fcckt Horizontalwirkung gesprochen. Es gibt aber noch eine zweite, ich m\u00f6chte mal sagen, wenn es auch jetzt nicht so ganz pr\u00e4zise ausgedr\u00fcckt ist, aber so sinngem\u00e4\u00df mittelbar faktische Wirkung der Menschenrechte, n\u00e4mlich \u00fcber die Rechtsprechung. Und das ist ein ganz interessanter zweiter Strang im internationalen Sportrecht, denn alle Verb\u00e4nde, und zwar egal, ob sie ihren Sitz in der Schweiz haben oder manche anderswo, ich hatte eben World Athletics genannt, die interessanterweise in Monaco sitzen, aus \u00e4hnlichen Gr\u00fcnden.<\/p>\n<p>[18:46] Die haben sich alle der Schiedsgerichtsbarkeit, der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit unterworfen und die ist monopolisiert beim sogenannten internationalen Sportgerichtshof, beim CAS, beim Court of Arbitration for Sports. Das ist also eine international auch privatrechtliche Schiedseinrichtung, die exklusive Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die Rechtsprechung und zwar die letztinstanzliche Rechtsprechung der internationalen Verb\u00e4nde hat. Und der CAS, der sitzt in Lausanne, also in der Schweiz. Und damit ist auch der CAS vermittelt \u00fcber die Schweizer Rechtsordnung an die Garantien der EMRK mittelbar gebunden. \u00dcberpr\u00fcft werden die Schiedsspr\u00fcche des CAS vom Schweizer Bundesgericht. Das Schweizer Bundesgericht hat sich in der Vergangenheit.<\/p>\n<p>[19:42] Homogen und stimmig, k\u00f6nnte man sagen, mit der Schweizer Rechtsordnung, als sehr verbandsfreundlich erwiesen. Das hei\u00dft, Schiedsbr\u00fcche des CAS werden sehr, sehr, sehr selten durch das Schweizer Bundesgericht aufgehoben und stehen dann. Das hat in der Vergangenheit zu einer gewissen Verl\u00e4sslichkeit, Rechtssicherheit, was die CAS-Rechtsprechung angeht, gef\u00fchrt. Allerdings, ich werfe jetzt mal das Stichwort Claudia Pechstein oder Caster Semenya in die Wagschale, haben wir festgestellt, dass die Schiedspr\u00fcche des CAS in letzter Zeit dann doch nicht so felsenfest sind, selbst wenn das Schweizer Bundesgericht sie best\u00e4tigt. Denn der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte hat sich inzwischen doch in seiner Rechtsprechung einen gewissen Zugriff auf die Urteile, die Schiedspr\u00fcche des CAS verschafft, indem er n\u00e4mlich das Schweizer Bundesgericht bzw. Die Art und Weise, wie das Schweizer Bundesgericht die Schiedspr\u00fcche des CAS \u00fcberpr\u00fcft, seiner eigenen Pr\u00fcfungskompetenz sich zugewiesen hat. Das Schweizer Bundesgericht ist ein Organ der Schweiz und damit eines Vertragsstaates, die EMRK.<\/p>\n<p>[20:50] Und deswegen ist jedenfalls das Verhalten, die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts auch Gegenstand der Rechtsprechung des EGMR. Also ja, es sind jetzt so einige Ecken, einige Klimmz\u00fcge, die ich hier genommen habe. Aber das f\u00fchrt dann doch jedenfalls in gewisser Weise zu einer \u00dcberpr\u00fcfbarkeit der Schiedspr\u00fcche des CAS und damit auch zu der Frage, beziehungsweise beantwortet die Frage, ob ein v\u00f6lkerrechtliches Organ wie der EGMR die M\u00f6glichkeit hat, menschenrechtliche Bindungen der Verb\u00e4nde zun\u00e4chst einmal anzunehmen und dann auch zu \u00fcberpr\u00fcfen. Und da muss man sagen, ja, das ist so. Und jetzt habe ich schon sehr viel geredet, aber einen kleinen Schlenker muss ich jetzt doch noch machen, denn der CAS wird nicht nur vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr\u00a0Menschenrechte bezeichnet. Mitunter kritisch be\u00e4ugt, sondern neuerdings, eigentlich gar nicht mehr so neuerdings, aber jetzt ist es klar und f\u00fcr alle ersichtlich, auch vom Europ\u00e4ischen Gerichtshof, also vom EuGH. Ja, m\u00f6glicherweise haben einige der H\u00f6rerinnen und H\u00f6rer schon einmal vom RFC Serain geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>[22:06] Das ist ein Fu\u00dfballklub aus Belgien, der bis der EuGH sich mit dem besch\u00e4ftigen musste, wirklich nur den ganz hartgesottenen ein Begriff war. Aber der RFC Serain hat vor dem EuGH einen ganz, ganz wichtigen Sieg eingefahren. Man k\u00f6nnte manche sagen, das ist so der neue Bosmann. Bosmann ist wahrscheinlich noch ganz vielen ein Begriff. Er hat n\u00e4mlich geschafft, dass der EuGH f\u00fcr sich die Letztentscheidungskompetenz in Anspruch nimmt, Schiedspr\u00fcche des CAS zu \u00fcberpr\u00fcfen, soweit sie Auswirkungen auf die Europ\u00e4ische Union haben. Und da sind wir ganz schnell dabei. Also wenn jetzt ein CAS-Schiedsspruch menschenrechtliche Garantien zum Gegenstand hatte und m\u00f6glicherweise die Verb\u00e4nde mit Menschenrechtsverletzungen vor dem CAS durchgedrungen sind, dann wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit der EuGH, wenn man ihn denn \u00fcber die mitgliedstaatlichen Gerichte anruft.<\/p>\n<p>[23:08] Am Ende sagen, dass ein CAS-Schiedsspruch in der Europ\u00e4ischen Union wegen Menschenrechtsverletzungen, also wegen Unionsgrundrechtsverletzungen muss man dann konkreter sagen, unanwendbar ist. Und das hat eine solch enorme wirtschaftliche Bedeutung f\u00fcr\u00a0die Verb\u00e4nde, dass hier dann doch mittelbar faktisch ein mehr oder weniger Zwang entsteht, gewisse menschenrechtliche Garantien einzuhalten. Also, langer Rede kurzer Sinn, die EMRK und auch die Unionsgrundrechte haben jedenfalls in der j\u00fcngeren Vergangenheit einen sehr, sehr starken Einfluss auf das Wirken der internationalen Sportverb\u00e4nde genommen.<\/p>\n<p>[23:51] Sie haben das ja jetzt sehr sch\u00f6n dargestellt, wie es teilweise aus nationalem Recht, teilweise aus internationaler Rechtsprechung noch verbunden mit Schiedsgerichtsbarkeit hergeleitet wird. Also man sieht, es umfasst viele Rechtsordnungen werden ber\u00fchrt durch die Sportverb\u00e4nde. Was mich jetzt noch interessieren w\u00fcrde, es ist ja auch teilweise so, dass die Sportverb\u00e4nde selber handeln. Also wir hatten das jetzt beim IOC, denke ich, dass Russland zum Beispiel nicht unter eigener Flagge an den j\u00fcngsten olympischen Spielen im Winter teilnehmen durfte. Wie leitet man denn hier die Bindung oder die Kompetenz der einzelnen Verb\u00e4nde her, \u00fcber so etwas zu entscheiden?<\/p>\n<p>[24:42] Die kurze Antwort w\u00fcrde lauten Verbandsautonomie. Damit m\u00f6chte ich mich aber nicht zufrieden geben, sondern die Dinge liegen hier doch ein bisschen komplexer. Es ist richtig, von den letzten beiden Olympischen Spielen, also den jetzt j\u00fcngst beendeten Spielen in Mailart und Cortina, aber auch schon in Paris 2024 die Olympischen Sommerspiele, die fanden ohne, jetzt spreche ich mal untechnisch, aber so wie es die meisten aufgefasst haben, fanden ohne Russland statt. Jetzt m\u00fcssen wir aber da doch noch ein\u00a0bisschen pr\u00e4ziser sagen, wenn wir es denn sportrechtlich pr\u00e4zise benennen m\u00f6chten. Sie fanden ohne das russische Olympische Komitee statt. Das ist ein kleiner, aber ganz bedeutender Unterschied, denn die Nationen, und ich nenne sie deswegen auch gerne Sportnationen, die an internationalen Wettk\u00e4mpfen teilnehmen. Olympische Spiele sind da nat\u00fcrlich das H\u00f6chste und das vielleicht auch beste und am meisten wahrgenommene Beispiel f\u00fcr solche Wettk\u00e4mpfe.<\/p>\n<p>[25:42] Diese Sportnationen sind f\u00fcr sich genommen nationale Verb\u00e4nde. Das sind ja keine Staaten. Allerdings, und da wird dann vielleicht auch, wenn ich das so sagen darf, die Hybris der Verb\u00e4nde, aber auch der Staaten sichtbar, sie gerieren sich wie Staaten. Und das ist kein Zufall, das ist gewollt. Staatliche Symbole? Sind bei Olympischen Spielen oder sind beim IOC generell nicht nur gern gesehen, sondern sie sind erforderlich. Sie sind Teil des ganzen Spektakels, weil n\u00e4mlich das Bild erzeugt werden soll, und zwar ganz bewusst erzeugt werden soll, dass hier Nationen, und jetzt meine ich nicht Sportnationen, sondern tats\u00e4chlich Menschen mit bestimmter Staatsangeh\u00f6rigkeit f\u00fcr ihren Start in den Wettkampf treten. Das hat auch sicherlich mit dem Gedanken der V\u00f6lkerverst\u00e4ndigung zu tun. Und das finde ich als Sportler auch einen ganz sympathischen Gedanken.<\/p>\n<p>[26:38] Vielleicht auch nicht freizusprechen von einer gewissen Grundnaivit\u00e4t. Aber wer sich auf dem Sportplatz gegen\u00fcbersteht, der muss ja keinen Krieg mehr gegeneinander f\u00fchren. Dann kann man ja die Konflikte auf dem Sportplatz oder auf der Leichtathletikbahn oder sonst wo austragen. Nun gut, aber gerade weil es eben diese zwei Gesichter der Verb\u00e4nde gibt. Erstmal das Formaljuristische. Es sind keine staatlichen Akteure, sondern es sind juristische Personen des Privatrechts, die nationalen Verb\u00e4nde nat\u00fcrlich des Privatrechts ihres jeweiligen Heimatstaates, die internationalen Verb\u00e4nde meistens der Schweiz. Die aber gleichzeitig, wie Staaten auftreten, f\u00fchrt zu einem gewissen Spannungsverh\u00e4ltnis bei manchen Fragen. Ich habe eben gesagt, Verbandsautonomie ist die kurze Antwort. Die internationalen Verb\u00e4nde, auch die nationalen Verb\u00e4nde, aber jetzt sprechen wir \u00fcber das IOC, also das IOC als internationaler Verband darf seine eigenen Angelegenheiten selbst regeln, ohne dass es erstmal \u00fcbergeordneten Verh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<p>[27:38] Rechtlichen Zw\u00e4ngen unterl\u00e4ge. Und damit darf es auch selber regeln, wer Zugang zu den vom IOC organisierten Wettk\u00e4mpfen hat, also sprich den Olympischen Spielen. Allerdings als Monopolverb\u00e4nde und einige Kartellrechtlerinnen und Kartellrechtler werden hier wahrscheinlich aufmerksam, auch hier delettiere ich ein bisschen, Aber das macht nichts, weil es doch auch gewisse v\u00f6lkerrechtliche Schnittmengen gibt. Als Monopolverb\u00e4nde sind die internationalen Verb\u00e4nde.<\/p>\n<p>[28:10] V\u00f6llig frei in ihrer Autonomie, sondern sie d\u00fcrfen ihre marktbeherrschende Stellung nicht missbrauchen. Genauso wie Staaten, die ja auch f\u00fcr sich genommen Monopole haben, nur eben qua Staatlichkeit, da ist die Begr\u00fcndungslinie nat\u00fcrlich eine ganz andere, aber es ist doch strukturell vergleichbar. Das hei\u00dft, zumindest willk\u00fcrliche Entscheidungen steht auch dem IOC, stehen den internationalen Verb\u00e4nden nicht zu.<\/p>\n<p>[28:40] Ungleichbehandlungen wegen der Herkunft, in dem Fall wegen der Staatsangeh\u00f6rigkeit, in dem Fall muss man pr\u00e4ziser sagen, sind rechtfertigungsbed\u00fcrftig. Das hei\u00dft, ein willk\u00fcrlicher Wettkampfausschluss funktioniert auch beim IOC nicht. Damit w\u00fcrde, und jetzt machen wir wieder den Kreis zu, zu den Menschenrechten, w\u00fcrden Individualrechte der einzelnen Athletinnen und Athleten verletzt. Aber m\u00f6glicherweise auch Kollektivrechte, n\u00e4mlich die jeweilige Verbandsautonomie der einzelnen nationalen Verb\u00e4nde, auch des nationalen russischen Olympischen Komitees. Das hei\u00dft, eigentlich haben wir hier sogar so eine Art Dreiecksbeziehung. Wir haben auf der einen Seite das IOC, auf der anderen Seite das Nationale Russische Olympische Komitee und dann noch die Athletinnen und Athleten mit russischer Staatsangeh\u00f6rigkeit, die \u00fcberhaupt keine andere Chance haben, als \u00fcber das Russische Olympische Komitee vermittelt an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Das ist jetzt eine ganz unsch\u00f6ne Situation, denn auf der einen Seite haben wir das IOC, das rechtfertigungsbed\u00fcrftig ist f\u00fcr den Ausschluss. Ich nehme es mal vorweg, ich spoile jetzt mal ein bisschen. Der Ausschluss des russischen Olympischen Komitees ist nicht nur gerechtfertigt, ich halte ihn f\u00fcr zwingend in der derzeitigen v\u00f6lkerrechtlichen Lage. Warum, da k\u00f6nnen wir vielleicht gleich noch darauf zu sprechen kommen. So, aber jetzt geht es um den Ausschluss des russischen Olympischen Komitees.<\/p>\n<p>[30:07] Meine These lautet, auch wenn es sich formal um einen privatrechtlichen Akteur handelt, muss man mal schauen, wie denn so die tats\u00e4chlichen Strukturen sind. Und da hilft uns, und jetzt bin ich voll in meinem v\u00f6lkerrechtlichen Element, helfen uns Zurechnungskriterien, die wir aus dem Recht der Staatenverantwortlichkeit kennen, nur eben umgekehrt. Also die Frage ist, inwiefern sind denn eigentlich die Strukturen des russischen Olympischen Komitees so mit dem Staat verwoben, dass staatliche Handlungen, und jetzt spreche ich ganz konkret vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, also von einer evidenten nicht nur V\u00f6lkerrechtsverletzung, sondern Ius Cogens Verletzung.<\/p>\n<p>[30:43] Drunter kann man das meines Erachtens nicht beschreiben. Also kann diese eklatante V\u00f6lkerrechtsverletzung, kann die irgendwie auch dem russischen Olympischen Komitee zugerechnet werden? Selbstverst\u00e4ndlich ist nicht das russische Olympische Komitee in die Ukraine einmarschiert. Allerdings, jetzt muss ich noch eine kleine Klammer aufmachen, so ein bisschen \u00fcbrigens doch, weil n\u00e4mlich in den besetzten Gebieten der Ukraine sich jeweils eigene Verb\u00e4nde gegr\u00fcndet haben. Sie haben sich nicht gegr\u00fcndet, sie wurden vom Russischen Olympischen Komitee gegr\u00fcndet und werden als Teil des Russischen Olympischen Komitees inzwischen sogar betrachtet. Also selbst \u00fcber diese verbandsrechtliche Schiene k\u00f6nnte man jetzt ohne weiteres eine Zurechenbarkeit zum Russischen Olympischen Komitee annehmen. Das ist f\u00fcr mich ein, also der Fall der Ausschluss des Russischen Olympischen Komitees ist eigentlich einer, der sogar relativ klar zu beantworten ist. Aber das jetzt nur in Klammern gesetzt. Aber selbst wenn.<\/p>\n<p>[31:41] Wenn wir uns das jetzt mal wegdenken und rein die v\u00f6lkerrechtliche Schiene betrachten, wenn staatliche Strukturen in die nationalen Verb\u00e4nde so weit reinreichen, dass wir hier eine zumindest effective control des Staates \u00fcber die nationalen Verb\u00e4nde\u00a0haben, meine ich, dann lie\u00dfe sich ohne weiteres das staatliche Verhalten auch den Verb\u00e4nden zurechnen. Und dann lie\u00dfe sich damit auch in der Parallelwertung des V\u00f6lkerrechts auf verbandsrechtlicher Ebene ein nationaler Verband von internationalen Wettk\u00e4mpfen ausschlie\u00dfen als Sanktion gegen den Staat. Das nationale Komitee ist dann sozusagen der Mittler der Sanktion, die eigentlich gegen den Staat gerichtet ist. Und das geht in internationalen Sportwettk\u00e4mpfen deswegen gut, meine ich, weil die Verb\u00e4nde selber die staatlichen Strukturen sich zu eigen machen. Und das ihre Gesch\u00e4ftsgrundlage bildet. In der Olympischen Karte steht, was ich sehr bemerkenswert finde.<\/p>\n<p>[32:45] Dass das Staatsoberhaupt eines Staates, in dem olympische Spiele ausgerichtet werden, verpflichtet ist, die olympischen Spiele zu er\u00f6ffnen. Das ist kurios, oder? Also man kann ja wahrscheinlich nicht von einer v\u00f6lkerrechtlichen Verpflichtung sprechen, aber hier werden Staatsorgane, die ja auch im V\u00f6lkerrecht eine ganz bedeutende Rolle spielen, werden, man k\u00f6nnte sagen, instrumentalisiert durch das, in dem Fall eine Satzung, die auf Grundlage des schweizerischen Privatrechts rechtm\u00e4\u00dfig ist und verpflichtet, gewisse Zeremonialhandlungen. Zurechnungsrechnungen vorzunehmen. Nat\u00fcrlich l\u00e4sst sich das kein Staat so \u00fcberhaupt nehmen, die machen das nat\u00fcrlich gerne, aber diese Verflechtungen auch \u00fcber das Satzungsrecht sind schon ziemlich bemerkenswert und ich meine, da lassen sich ganz viele Kriterien f\u00fcr Zurechnungszusammenh\u00e4nge finden. So, und jetzt in meinem imagin\u00e4ren Dreiecksverh\u00e4ltnis, wir sprechen ja nur, wir zeichnen ja nichts auf, deswegen muss ich da jetzt noch so ein bisschen dran erinnern, habe ich jetzt nur das Verh\u00e4ltnis zwischen.<\/p>\n<p>[33:46] Den IOC und den nationalen Verb\u00e4nden aufgezeichnet. Die Leidtragenden sind aber doch eigentlich ganz andere. Das sind die Athletinnen und Athleten, die dann ausgeschlossen werden, weil sie eben f\u00fcr ihr Heimatland, f\u00fcr das Land, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit sie haben, bei den Wettk\u00e4mpfen antreten oder eben nicht. Und da meine ich, hat das IOC eine ganz kluge, das mag ich hier mal auch f\u00fcrs Protokoll nehmen. Ich habe einem Verband ein kluges Verhalten attestiert. Das geschieht auch nicht immer. Also da hat das IOC doch eine recht kluge Entscheidung getroffen, meine ich jedenfalls. N\u00e4mlich erstens, Mannschaften sind generell nicht zugelassen. Das ist ziemlich eing\u00e4ngig, weil Mannschaften immer sehr nah am Start sind, weil es eben Nationalmannschaften sind, die unter dieser Flagge eben antreten. Bei Einzelathletinnen und Athleten, da wurde differenziert. Da wurde eine Einzelfallpr\u00fcfung vorgenommen. Erstmal wurde gesagt, unter russischer Flagge darf niemand antreten, sondern das sind neutrale Athleten. Die haben dann sogar so eine eigene Fantasieflagge vom IOC zugewiesen bekommen. Die sah so ein bisschen komisch aus, aber vielleicht ist das auch dann ein Teil des Spiels. Naja, Einzelathletinnen und Athleten, die sich also sportlich qualifiziert haben, werden nur dann zugelassen, wenn sie erwiesenerweise nichts mit dem russischen Regime zu tun haben. Also auch hier findet die Frage der Zurechenbarkeit statt. Und naja, wer jetzt im russischen Milit\u00e4r aktiv ist oder&#8230;<\/p>\n<p>[35:19] In staatlichen Sportkompanien sein Geld verdient. Bei dem liegt die Vermutung jedenfalls erstmal nahe, dass da eine relativ starke Regimen\u00e4he vorhanden ist. Das allerdings, also mir liegt jetzt fern, Russland immer wieder an den Pranger zu stellen, deswegen sei auch das hier mal betont, dass es \u00fcberhaupt nichts Ungew\u00f6hnliches ist. Das haben wir in Deutschland auch und in ganz vielen anderen Staaten auch. Dass gerade in Sportarten, die weniger kommerziell sind, in denen man durch die alleinige Wettkampfteilnahme ein \u00dcberleben kaum sichern kann. Da findet die F\u00f6rderung h\u00e4ufig so statt, dass die Athletinnen und Athleten beim Staat angestellt sind. Bei uns in Deutschland ist das h\u00e4ufig die Bundeswehr oder die Bundespolizei. Also das ist gar nicht ungew\u00f6hnlich und das ist in anderen Staaten auch so. Nur in manchen Staaten eben noch viel intensiver als in anderen. Und deswegen ist auch ein Gro\u00dfteil der russischen Athletinnen und Athleten dann nicht zu den Olympischen Spielen zugelassen worden, eben weil sie so stark in die staatlichen Strukturen verstrickt waren. Aber einige haben teilgenommen. Einige haben teilgenommen, bei denen zumindest eine Verwicklung in die staatlichen Handlungen der russischen F\u00f6deration nicht nachgewiesen werden konnte. Und es gab daf\u00fcr eine separat eingesetzte Kommission. Und es gab auch die M\u00f6glichkeit, gegen die Zulassungs- bzw. Nichtzulassungsentscheidung Rechtsschutz, wieder bei unserem altbekannten CAS zu suchen. Also hier hat das IOC doch durchaus einen gewissen Aufwand betrieben und auch gut vertretbare Kriterien aufgestellt und das Ganze in einem rechtsstaatlich angemessenen Rahmen auch vollzogen. Und deswegen meine ich, dass das hier ganz gut gelaufen ist. Ich sehe allerdings mit Sorge, dass jetzt einige Spitzenverb\u00e4nde, noch nicht das IOC, aber m\u00f6glicherweise ist das der n\u00e4chste oder \u00fcbern\u00e4chste Schritt, dass einige Spitzenverb\u00e4nde, wie beispielsweise im Schwimmen, jetzt dazu \u00fcbergehen, russische Athletinnen und Athleten doch wieder bedingungslos zuzulassen. Und das, meine ich, ist nicht nur politisch betrachtet der falsche Weg. Solange der russische Angriffskrieg sich fortsetzt und die Verstrickung der Verb\u00e4nde in die staatlichen Strukturen sich nicht ver\u00e4ndert hat, und wir d\u00fcrfen davon ausgehen, dass sie sich nicht ver\u00e4ndert hat, halte ich das auch f\u00fcr v\u00f6lkerrechtlich, um es mal vorsichtig auszudr\u00fccken, einen h\u00f6chst problematischen Weg.<\/p>\n<p>[37:42] Vielen Dank. Das war wirklich eine sehr umfassende Antwort. Ich finde es auch sehr gut, dass Sie dieses Dreieckschema dargestellt haben, weil ich glaube, in der allgemeinen Diskussion, da verschwimmt das Ganze miteinander, dass man Russland, russische Athleten, alles das Gleiche sieht, wobei das nat\u00fcrlich juristisch ganz andere Fragen sind, wie sie sehr sch\u00f6n dargestellt haben. Nun, wir machen diese Podcast-Folge ja vor der WM 2026 und die hat zumindest eine inzwischen sehr umstrittene Gastgebernation\u00a0mit der USA, die nat\u00fcrlich von dem FIFA-Friedenspreistr\u00e4ger gef\u00fchrt wird, Donald Trump. Jetzt hat die USA nat\u00fcrlich im Vorlauf der WM einen nach herrschender Auffassung, w\u00fcrde ich sagen, v\u00f6lkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran begonnen. Jetzt ist nat\u00fcrlich die Frage, kann man so eine Nation als Gastgeber einer WM akzeptieren? Und wenn nein, welche M\u00f6glichkeiten h\u00e4tte der Verband FIFA denn dann?<\/p>\n<p>[38:54] Ja, akzeptieren. Also ich \u00fcberlege mir gut, ob ich mitten in der Nacht aufstehe, um Spiele dieser Wettmeisterschaft zu schauen, obwohl ich sehr, sehr gro\u00dfer Fu\u00dfballfan bin. Aber das ist nur meine pers\u00f6nliche Ansicht. Zum V\u00f6lkerrechtlichen ganz kurz.\u00a0Ich stimme da vollkommen zu. Nach herrschender Meinung wird man ganz bestimmt sagen k\u00f6nnen, Oder dass die herrschende Meinung hier richtig liegt, dass die USA im Iran v\u00f6lkerrechtswidrig gehandelt haben. Es gibt allerdings, das geh\u00f6rt auch zur Wahrheit dazu, einige Stimmen, die mit v\u00f6lkerrechtlich zumindest nicht v\u00f6llig unvertretbaren Argumenten versuchen, das Gegenteil im v\u00f6lkerrechtlichen Diskurs zu tun.<\/p>\n<p>[39:34] Zu vertreten. Ich geh\u00f6re nicht dazu, aber es gibt zumindest diese Stimmen. Die Lage ist also, das vorweggeschickt, meine ich, nicht ganz so eindeutig wie im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Wir wollen uns vielleicht erstmal auf die sportrechtliche Seite fokussieren. Gesetzt den Fall, der Staat handelt v\u00f6lkerrechtswidrig, das k\u00f6nnen wir gerne als Pr\u00e4misse annehmen.<\/p>\n<p>[40:01] F\u00fchrt das dann dazu, dass dass ein Verband dieses Staates einen internationalen Wettkampf nicht mehr austragen darf oder nicht mehr austragen sollte. Zum darf, zum juristischen austragen d\u00fcrfen, nicht austragen d\u00fcrfen, m\u00fcssen wir zun\u00e4chst mal auf das Verbandsrecht schauen und in den FIFA-Statuten, die hierf\u00fcr die ma\u00dfgebliche satzungsrechtliche Quelle sind, Und in den FIFA-Statuten findet sich dazu erst einmal nichts, sondern so ein paar Generalklauseln finden sich dazu. Und da wird man wahrscheinlich ja auf gewisse, vielleicht gewisse Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle zur\u00fcckschauen m\u00fcssen. Wie war das denn vorher? Wie hat die FIFA vorher gehandelt? Ich meine, sie hat grunds\u00e4tzlich zumindest die M\u00f6glichkeit, den Gastgeber eines internationalen Wettkampfes, die Gastgeberrechte zu entziehen. Denn es gibt einen Pr\u00e4zedenzfall. Und der ist jedenfalls sportrechtlich auch so nicht angegriffen worden und auch im Prinzip nicht, soweit ich das jedenfalls \u00fcberblicke, die Informationslage ist tats\u00e4chlich nicht ganz so breit, jedenfalls sportrechtlich auch so nicht weiter jedenfalls bedeutend kritisiert worden. Und der Fall ist gar nicht so alt.<\/p>\n<p>[41:21] Der stammt aus dem Jahr 2023 und es ging da um die Austragung einer Weltmeisterschaft der U20-Junioren. Die unter 20-j\u00e4hrigen Junioren sollten 2023 sich in Indonesien messen. Und Indonesien wurde kurz vor Beginn des Turniers, wurden die Austragungsrechte von der FIFA entzogen. Und zwar, weil Indonesien angek\u00fcndigt hatte, den Mitgliedern der israelischen U20-Nationalmannschaft, die sich sportlich f\u00fcr den Wettkampf qualifiziert hatte, die Einreise zu verweigern. Man kann das sicherlich mit guten Gr\u00fcnden kritisieren, aber der Staat darf erstmal selber entscheiden, wer reinkommt oder nicht. Das kann man jetzt sicherlich aus ganz vielen Gr\u00fcnden kritisieren, aber der Staat hat erstmal von seiner grunds\u00e4tzlichen Kompetenz.<\/p>\n<p>[42:09] N\u00e4mlich Erteilung von Einreiseerlaubnissen oder eben Nicht-Erteilung, Gebrauch gemacht. Das hat allerdings sportliche Auswirkungen oder h\u00e4tte sportliche Auswirkungen auf den Wettkampf gehabt. Und das war ein tauglicher Grund f\u00fcr die FIFA zu sagen, hier sind die Voraussetzungen, die wir zur Vergabe aufgestellt hatten, die sind nicht mehr erf\u00fcllt und deswegen wird Indonesien das Turnier entzogen. Das ist dann kurzzeitig nach Argentinien verlegt worden und dann fand die U20-WM in Argentinien statt. So, wir haben also einen Pr\u00e4zedenzfall und hier haben wir allerdings eine andere Fallgruppe, n\u00e4mlich eine Fallgruppe, dass Einfluss auf den sportlichen Wettkampf durchstarten, also nicht durch die Verb\u00e4nde, sondern durchaus durchstarten. Das hei\u00dft, das ist der interessante, kleinste gemeinsame Nenner. Also staatliches Verhalten wird herangezogen, um einem Verband die Austragungsrechte zu entziehen.<\/p>\n<p>[43:03] Und jetzt kann man nat\u00fcrlich die spannende Frage stellen, l\u00e4sst sich das irgendwie \u00fcbertragen auf V\u00f6lkerrechtsverletzungen? Also man k\u00f6nnte ja zum Beispiel sagen, naja, ein Staat, sogar ein Staat, der sich jetzt nicht v\u00f6lkerrechtswidrig verhalten hat, wie das Indonesien getan hat. Die haben sich zwar unfreundlich verhalten, aber wohl nicht v\u00f6lkerrechtswidrig. Wenn das schon gen\u00fcgt, um die Austragungsrechte zu entziehen, dann m\u00fcsste doch eigentlich erst recht eine V\u00f6lkerrechtsverletzung gen\u00fcgen, um Austragungsrechte zu entziehen. Ich meine das Argument, dass das lie\u00dfe sich h\u00f6ren, wenn es sich denn mit den FIFA-Statuten in Einklang bringen lie\u00dfe. Und ich sehe hier jedenfalls keinen zwingenden Grund, der dagegen sprechen w\u00fcrde. Das hei\u00dft&#8230; Aus verbandsrechtlicher Sicht m\u00f6glich w\u00e4re es wahrscheinlich, ohne dass ich es jetzt genauer durchpr\u00fcfen k\u00f6nnte, weil daf\u00fcr einfach die geschriebene Rechtslage zu d\u00fcnn ist. Aber aus politischen Gesichtspunkten wird das nat\u00fcrlich nicht geschehen. Denn umgekehrt, sie haben diesen absurden Friedenspreis genannt, der \u00fcbrigens unter uns gesagt ultra vires ergangen ist. Die FIFA hat daf\u00fcr \u00fcberhaupt kein Mandat. Auch Verb\u00e4nde und auch die FIFA darf ja nur innerhalb der eigenen Kompetenzen handeln. Und es gibt keine Kompetenz in den FIFA-Statuten, solche Preise zu vergeben oder \u00fcberhaupt in diesen hochpolitischen Bereichen t\u00e4tig zu werden. Also das nun mal am Rande. Also rechtlich gesprochen ist dieser Friedenspreis wahrscheinlich nichtig.<\/p>\n<p>[44:34] Und was ich sagen m\u00f6chte, politisch ist es nat\u00fcrlich v\u00f6llig illusorisch zu glauben, dass das geschieht. Sportrechtlich ausgeschlossen w\u00e4re es allerdings nicht. Allerdings, und jetzt kommt noch so eine kleine Fu\u00dfnote, die auch eher theoretischer Natur ist, aber jetzt hat sich nat\u00fcrlich eine Sportnation f\u00fcr die Fu\u00dfball-WM qualifiziert in den USA, die auch auf der weltpolitischen und v\u00f6lkerrechtlichen B\u00fchne nat\u00fcrlich eine ganz besondere Aufmerksamkeit auf sich zieht, n\u00e4mlich der Iran. Die iranische Nationalmannschaft hat sich f\u00fcr die WM qualifiziert. Das hei\u00dft, der iranische Fu\u00dfballverband ist Gast des US-amerikanischen Fu\u00dfballverbandes als Austragungsverband, also Gast der FIFA letztlich, auf dem Territorium auch der USA. Wenn die USA jetzt aus irgendeinem Grund iranischen Athleten oder Mitgliedern der Delegation der Nationalmannschaft die Einreise verweigern w\u00fcrden.<\/p>\n<p>[45:38] Dann kommen wir doch relativ nah an den Pr\u00e4zedenzfall aus Indonesien 2023. Dann m\u00fcsste wahrscheinlich auch Gianni Infantino und seinen Beraterstab nochmal sehr genau pr\u00fcfen, wie es denn mit der Austragung der WM in den USA aussieht. Aber das wissen nat\u00fcrlich die US-Amerikaner auch. Und deswegen gehe ich ganz fest davon aus, egal was der Iran jetzt noch so anstellt, man wird ihm Iran die Einreise in die USA nicht verweigern. Das ist jetzt meine pers\u00f6nliche Prognose, meine pers\u00f6nliche Ansicht. Es kann nat\u00fcrlich alles noch ganz anders kommen. Aber das ist die eigentliche gro\u00dfe Gefahr f\u00fcr die USA. Falls jetzt iranische Sportler nicht einreisen d\u00fcrfen, dann haben wir tats\u00e4chlich einen Case, der schon mal entschieden worden ist. Und dann muss man mit einem Entzug der Austragungsrechte rechnen. Und da das niemand m\u00f6chte, gehe ich fest davon aus, dass das nicht geschehen wird.<\/p>\n<p>[46:31] Vielen Dank f\u00fcr Ihre Einsch\u00e4tzung. Jetzt w\u00fcrde ich noch mit einer letzten Frage das Interview beenden. Warum hat denn das Thema Sport und Menschenrechte in den letzten Jahren so viel Bedeutung gewonnen? Ist es einfach nur wegen der steigenden Anzahl geopolitischer Konflikte oder spielen da andere Sachen eine Rolle? Ich meine, wenn wir daran denken, jetzt ist es quasi schon der dritte WM-Gastgeber in Folge, der kontrovers ist, Russland, Katar, USA.<\/p>\n<p>[47:01] Ja, vielleicht ist das inzwischen auch Vergabevoraussetzung. Nein, das ist nat\u00fcrlich nicht ganz ernst gemeint, aber mit einer gewissen Portion Zynismus lebt man im V\u00f6lkerrecht und im Sportrecht ganz gut. Vielleicht eine weitere Parallele, ja, aber jetzt habe ich sie unterbrochen, Entschuldigung.<\/p>\n<p>[47:17] Kein Problem. Und nat\u00fcrlich, wenn man selbst vom Fu\u00dfball wegschaut, Boxk\u00e4mpfe finden sehr viel in Saudi-Arabien etc. Statt. Warum ist dieses Themenfeld inzwischen so verflochten? Was ist Ihre Einsch\u00e4tzung?<\/p>\n<p>[47:33] Also ich m\u00f6chte&#8230; Ein kleines Fragezeichen setzen, ob das wirklich eine neue Erscheinung ist. Ich h\u00e4tte eine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr, aber ich m\u00f6chte erstmal die Pr\u00e4misse in Frage stellen, wenn ich darf. Denn Menschenrechte haben auch in der zweiten H\u00e4lfte\u00a0des abgelaufenen, des vergangenen Jahrhunderts eine Rolle gespielt. Immerhin haben zwischen den Jahren 1964 und 1992 Olympische Spiele durchweg ohne S\u00fcdafrika stattgefunden. Also ganz konkret nat\u00fcrlich ohne das s\u00fcdafrikanische Olympische Komitee, aber damals waren Athletinnen und Athleten aus S\u00fcdafrika nicht teilnahmeberechtigt an den Olympischen Spielen zwischen 1964 und 1988. In 1992 in Barcelona war es das erste Mal, dass wieder S\u00fcdafrika teilnehmen durfte und das war nat\u00fcrlich wegen des damals herrschenden Apartheid-Regimes.<\/p>\n<p>[48:24] Und das war ganz konkret die Begr\u00fcndung des Internationalen Olympischen Komitees, solange in S\u00fcdafrika Apartheid herrscht, ist S\u00fcdafrika nicht Teil der Olympischen Bewegung. Es war eine spezifisch v\u00f6lkerrechtliche Begr\u00fcndung letztlich, auch mit Verweis auf die sich dann entwickelnde Anti-Apartheid-Konvention, die ja auch als Reaktion auf die Apartheid sich entwickelt hat. Also zun\u00e4chst gab es Resolutionen der UN-Generalversammlung, dann auch des UN-Sicherheitsrates und da hat das Internationale Olympische Komitee sehr genau hingeschaut und auch seine Begr\u00fcndung f\u00fcr den Ausschluss des s\u00fcdafrikanischen Olympischen Komitees, also auch spezifisch v\u00f6lkerrechtlich und damit auch menschenrechtlicher Grundlage, abgeliefert. Also so neu ist es nicht, aber m\u00f6glicherweise war das nat\u00fcrlich ein ganz prominentes Beispiel, jenseits dessen gar nicht so viele weitere Beispiele aus dem letzten Jahrhundert zu nennen sind. In der Tat, die Menschenrechte sind heutzutage, also in den letzten wenigen Jahrzehnten m\u00f6chte ich sagen, deutlich sichtbarer geworden. Das ist ja erstmal eine gute Nachricht f\u00fcr die Menschenrechte.<\/p>\n<p>[49:35] Zumindest mit diesem Label l\u00e4sst sich auch gut Politik machen. Das hei\u00dft, Menschenrechtsverletzungen zu kritisieren und Menschenrechte einzufordern, ist ein probates Mittel, in der Politik Zustimmung zu generieren. Nur leider wird immer noch sehr wenig gegen Menschenrechtsverletzungen getan. Da sind wir in der politischen Welt der Staaten, die ja f\u00fcr die Erzeugung und Durchsetzung des V\u00f6lkerrechts letztlich verantwortlich ist, gar nicht so weit entfernt von der Realit\u00e4t im Sportrecht und dem Sportverbandsrecht. Auch hier wird sehr viel \u00fcber Menschenrechte gesprochen. Es werden sogar Menschenrechte explizit propagiert. Es wird eine Bindung an Menschenrechte, das habe ich eben noch gar nicht erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p>[50:25] In manchen Statuten der internationalen Verb\u00e4nde explizit genannt. Und ich empfehle allen, die zuh\u00f6ren, mal in Artikel 3 der FIFA-Statuten reinzuschauen. Wird f\u00fcr viele sicherlich eine sehr, sehr \u00fcberraschende Erkenntnis sein. Die FIFA bindet sich in ihrer Satzung an die internationalen Menschenrechte. Das steht in Artikel 3 der FIFA-Statuten drin. Das haben die nat\u00fcrlich reingeschrieben, weil die Menschenrechte eine solche hohe Aufmerksamkeit bekommen haben und es der FIFA gut zu Gesicht steht, sich selbst den Menschenrechten zu unterwerfen.<\/p>\n<p>[51:02] Rechtlich gesprochen, sportrechtlich gesprochen, haben wir dann nat\u00fcrlich noch einen weiteren und zwar direkten, unmittelbaren Begr\u00fcndungsstrang, warum die FIFA an die Menschenrechte gebunden ist. Naja, weil sie es in die Satzung reingeschrieben haben. Man kann diese Satzungsbestimmung durchaus als dynamische Verweisung betrachten. Also es wird verwiesen auf den internationalen Menschenrechtsschutz. Das hei\u00dft zumindest das, was v\u00f6lkergewohnheitsrechtlich als Menschenrechtsschutz anerkannt ist, das hat\u00a0die FIFA \u00fcber ihr Satzungsrecht f\u00fcr sich als bindend erkl\u00e4rt. Damit ist das gleichzeitig auch nicht nur V\u00f6lkerrecht, sondern FIFA-Recht und damit FIFA-Satzungsrecht abgesichert durch die schweizerische Rechtsordnung. Also das ist ein weiterer Begr\u00fcndungsstrang, by the way. Aber vielleicht sind das auch alles nur Papiertiger. Aber das Ganze hat nat\u00fcrlich nur einen wirklichen Wert, wenn zumindest im Gro\u00dfen und Ganzen, mit Hans Kelsen zu sprechen, im Gro\u00dfen und Ganzen diese Rechtsnormen auch eingehalten werden. Da sehe ich derzeit Licht und Schatten beim IOC, jedenfalls soweit und solange evidente Ius cogens-Verletzungen und damit auch Menschenrechtsverletzungen sportrechtlich sanktioniert werden, sehe ich Licht bei Vergabe von internationalen Wettk\u00e4mpfen an Europa.<\/p>\n<p>[52:24] Nationen, die sich v\u00f6lkerrechtlich fragw\u00fcrdig und insbesondere menschenrechtlich verletzend verhalten, sehe ich sehr viel Schatten. Das hei\u00dft, Theorie und Praxis klaffen mitunter ein bisschen, manchmal auch ein bisschen mehr, auseinander. Und insoweit kann man vielleicht sogar die b\u00f6se Frage stellen, ob die Verb\u00e4nde nicht in Wahrheit mit ihren selbstpropagierten Menschenrechtsbindungen sowas wie Human Rights Washing betreiben. Damit darf man die Verb\u00e4nde, jetzt spreche ich sportpolitisch, sehr gezielt konfrontieren, weil dann n\u00e4mlich sehr vieles entlarvt wird. Ob man damit Menschen wie den FIFA-Pr\u00e4sidenten erreicht, das mag zweifelhaft sein.<\/p>\n<p>[53:11] Aber ob man damit vielleicht die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Sportwettk\u00e4mpfen, und damit meine ich jetzt nicht nur die gro\u00dfen internationalen Wettk\u00e4mpfe, sondern insgesamt der Sportwettk\u00e4mpfe erreicht und damit in der Bewegung, die ja letztlich von unten nach oben w\u00e4chst. Also die Spitzenathletinnen und Athleten sind auch alle mal von unten gekommen und haben sich durchgek\u00e4mpft. Also wenn im Gro\u00dfen und Ganzen eine \u00dcberzeugung in der Sportcommunity herrscht, dass Menschenrechte nicht nur ein sch\u00f6nes Label, sondern auch ein Wert mit juristischer Bindungswirkung sind, dann d\u00fcrfte sehr viel gewonnen sein. Und daran sollte man sportpolitisch arbeiten und zwar mit Taten und nicht nur mit Texten.<\/p>\n<p>[54:08] Das ist ein sehr sch\u00f6nes Schlusswort. Dann bedanke ich mich nochmal sehr herzlich, Herr Professor Schiffbauer. Das war wirklich ein toller Ritt durch all das Sportrecht, die Verfangungen mit dem V\u00f6lkerrecht. Ich glaube, das k\u00f6nnen auch nur Sie so gut, weil Sie die perfekte Kombo daf\u00fcr haben in Ihren bisherigen Erfahrungen. Genau, dann vielen Dank f\u00fcr das Interview.<\/p>\n<p>[54:31] Ja, danke, hat mir Spa\u00df gemacht. Bis bald.<\/p>\n<p><em>Moderation<\/em><\/p>\n<p>[54:35] Ja, vielen Dank f\u00fcr das Interview. Das war wirklich super interessant. Was war denn dein Eindruck vom Gespr\u00e4ch?<\/p>\n<p>[54:42] Besonders interessant am Gespr\u00e4ch fand ich die Aufteilung, die Schiffbauer vorgeschlagen hat, in drei verschiedene Beteiligte, also Sportler, Verband und Staat. Hier ist vor allem die Reverse State Responsibility ein wichtiger Punkt, also die Zurechnung von staatlichen Handeln an Private anstelle der \u00fcblichen umgekehrten Zurechnung.<\/p>\n<p>[55:06] Ja, absolut. Und neben diesen ganzen rechtlichen Fragen kommt ja auch der Aspekt des Sportwashings dazu, also die Nutzung sportlicher Events zum Aufpolieren des staatlichen Images. Und das wird dann h\u00e4ufig genutzt zur \u00dcberschattung eigener menschenrechtlicher Verletzungen und ist deswegen meiner Meinung nach grundlegend fragw\u00fcrdig. Und all die besprochenen Problematiken zu Austragungsorten von Sportereignissen, die gibt es ja auch zuk\u00fcnftig noch. Also die M\u00e4nner-WM 2034 wird planm\u00e4\u00dfig in Saudi-Arabien stattfinden und dort sind neben dem Fu\u00dfball auch noch viele andere Sportwettk\u00e4mpfe, also zum Beispiel Boxen oder Formel 1. Und auch im Tennis wird es dort ab 2028 ein Masters Turnier geben.<\/p>\n<p>[55:49] Entsprechend wird das Thema Sport und Menschenrechte uns nicht nur ab n\u00e4chster Woche mit Beginn der M\u00e4nner-WM begleiten, sondern auch \u00fcber die n\u00e4chsten Jahre und sogar Jahrzehnte. Und mit diesem leider etwas negativen Ausblick endet auch unsere heutige Folge des V\u00f6lkerrechts-Podcasts.<\/p>\n<p>[56:08] Wir freuen uns \u00fcber Feedback, Anregungen und Kommentare auf Social Media oder an unsere Mailadresse podcast[at]voelkerrechtsblog.org. Bis zum n\u00e4chsten Mal!<\/p>\n<p>[56:18] Tsch\u00fcss!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; \u201eSport has the power to change the world.\u201c\u00a0Von dem Optimismus dieser Worte des ehemaligen s\u00fcdafrikanischen Pr\u00e4sidenten Nelson Mandela (1918\u20132013) scheint inzwischen nur noch wenig \u00fcbrig zu sein. 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