{"id":16575,"date":"2022-03-03T15:30:41","date_gmt":"2022-03-03T14:30:41","guid":{"rendered":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/?p=16575"},"modified":"2022-03-04T10:11:37","modified_gmt":"2022-03-04T09:11:37","slug":"vereint-gegen-den-krieg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/voelkerrechtsblog.org\/de\/vereint-gegen-den-krieg\/","title":{"rendered":"Vereint gegen den Krieg"},"content":{"rendered":"<p>\u201eResolution ES-11\/1 adopted\u201c: mit einem lakonischen Tweet verk\u00fcndete gestern Nachmittag der Vorsitzende der UN-Generalversammlung, dass die Weltgemeinschaft in einer Notstandssitzung den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt hat. 141 Staaten stimmten f\u00fcr die Resolution, nur 5 dagegen, 35 enthielten sich. Von Anfang an war absehbar, dass die UNO in diesem Konflikt nur \u00fcber die Generalversammlung wird t\u00e4tig werden k\u00f6nnen \u2013 wenn \u00fcberhaupt. Denn Russland ist st\u00e4ndiges Mitglied im Sicherheitsrat, wo es jede ihm nicht genehme Resolution blockieren kann. Diese M\u00f6glichkeit, das sogenannte Vetorecht, erkl\u00e4rten die Siegerm\u00e4chte des Zweiten Weltkrieges im Jahr 1945 zur Bedingung; andernfalls w\u00fcrden sie der Charta, und damit den UN als solchen, nicht zustimmen. In der Praxis jedoch fand man f\u00fcr Situationen, in denen der Sicherheitsrat durch Vetos am Handeln gehindert wird, obwohl der internationale Frieden bedroht ist, schnell eine Ausweichl\u00f6sung \u2013 \u00fcber die Generalversammlung. Das entsprechende Verfahren, das auch im laufenden Konflikt zur Anwendung kommt, hei\u00dft <em>Uniting for Peace<\/em>.<\/p>\n<p><strong>Uniting for Peace: Hintergr\u00fcnde<\/strong><\/p>\n<p>Dieser institutionelle Umweg bildete sich w\u00e4hrend des Koreakrieges im Herbst 1950 heraus. Als Nordkorea im Juni desselben Jahres die Republik Korea angegriffen hatte, <a href=\"https:\/\/www.unc.mil\/Portals\/46\/Documents\/Historic%20Documents\/S_RES_82(1950)_E.pdf?ver=2020-03-01-195332-850\">stellte der Sicherheitsrat einen Bruch des Friedens fest<\/a> und beschloss dann, <a href=\"https:\/\/undocs.org\/S\/RES\/85(1950)\">UN-Truppen zur milit\u00e4rischen Unterst\u00fctzung S\u00fcdkoreas zu entsenden<\/a>. Diese Resolutionen zu verabschieden war m\u00f6glich, weil die Sowjetunion bereits seit Jahresbeginn die Sitzungen des Sicherheitsrates boykottierte (um zu erzwingen, dass die Volksrepublik China und nicht die Republik China, sprich Taiwan, im Sicherheitsrat vertreten war). Im August kehrte allerdings die UdSSR in den Sicherheitsrat zur\u00fcck und blockierte mit ihren Vetos weitere Entschlie\u00dfungen des Organs zum Koreakonflikt. Der damalige US-Au\u00dfenminister Dean Acheson konnte die Generalversammlung <a href=\"https:\/\/legal.un.org\/avl\/pdf\/ha\/ufp\/ufp_e.pdf\">\u00fcberzeugen<\/a>, dass sie nun, da der Sicherheitsrat handlungsunf\u00e4hig war, die Verantwortung f\u00fcr die Wahrung des Weltfriedens trug.<\/p>\n<p>Diese Verantwortung erkannte die Generalversammlung in der <a href=\"https:\/\/www.un.org\/en\/sc\/repertoire\/otherdocs\/GAres377A(v).pdf\">Resolution 377 (V)<\/a> vom 3. November 1950 an, die den Namen \u201eUniting for Peace\u201c trug. Demnach sollte sich die Generalversammlung dann, wenn sich die st\u00e4ndigen Mitglieder des Sicherheitsrates nicht einigen konnten, unverz\u00fcglich der Angelegenheit annehmen und hierf\u00fcr, sofern nicht ohnehin eine regul\u00e4re Sitzungsperiode stattfand, zu einer Notstandssitzung zusammenkommen. Eine solche Sitzung k\u00f6nne durch die Mehrheit der UN-Mitglieder anberaumt werden oder durch den Sicherheitsrat selbst mit sieben (von damals insgesamt elf) einfachen Stimmen, was bedeutet, dass nicht unbedingt alle st\u00e4ndigen Mitglieder zustimmen m\u00fcssen und das Vetorecht somit nicht greift. Die Generalversammlung sei befugt, Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit zu empfehlen, darunter auch den Einsatz von UN-Truppen, um dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta nachzukommen.<\/p>\n<p>Nach dem Koreakrieg wurde das Uniting-for-Peace-Verfahren bislang <a href=\"https:\/\/www.securitycouncilreport.org\/atf\/cf\/%7B65BFCF9B-6D27-4E9C-8CD3-CF6E4FF96FF9%7D\/Security_Council_Deadlocks_and_Uniting_for_Peace.pdf\">zehn Mal genutzt<\/a>. Der h\u00e4ufigste Anlass waren Vetos der UdSSR im Sicherheitsrat, etwa bei Resolutionsentw\u00fcrfen zu den sowjetischen Einm\u00e4rschen in Ungarn im Jahr 1956 oder in Afghanistan im Jahr 1980. Aber auch nach Vetos anderer st\u00e4ndiger Sicherheitsratsmitglieder wurde die Generalversammlung aktiv, etwa als Frankreich und Gro\u00dfbritannien den Sicherheitsrat in der Suezkrise im Jahr 1956 blockierten, oder mehrfach im Nahostkonflikt, als die USA gegen entsprechende Resolutionen stimmten. Im Unterschied zur Situation in Korea wurden in diesem Rahmen allerdings nie wieder <em>milit\u00e4rische<\/em> Zwangsma\u00dfnahmen empfohlen. Vielmehr beschr\u00e4nkte sich die Generalversammlung darauf, die Invasionen und Eskalationen der Konflikte zu verurteilen sowie die Angreifer zum sofortigen Truppenr\u00fcckzug aufzufordern. In einem Fall jedoch \u2013 Suezkrise \u2013 setzte die Generalversammlung eine Friedenstruppe ein: Die United Nations Emergency Force, <a href=\"https:\/\/peacekeeping.un.org\/sites\/default\/files\/past\/unefi.htm\">UNEF<\/a>, war sogar die erste Peacekeeping-Mission der UN. Im Rahmen ihres Mandats \u00fcberwachten die Blauhelme den R\u00fcckzug franz\u00f6sischer, britischer und israelischer Truppen sowie den Waffenstillstand zwischen Israel und \u00c4gypten.<\/p>\n<p><strong>Der Weg zu Uniting for Peace im Ukrainekrieg<\/strong><\/p>\n<p>Wohlwissend, dass Russland im Sicherheitsrat gegen alle Resolutionen zum Ukrainekrieg stimmen w\u00fcrde, forderte der ukrainische UN-Botschafter Sergiy Kyslytsya bereits am ersten Tag des russischen Angriffs <a href=\"https:\/\/twitter.com\/sergiykyslytsya\/status\/1496893820457345025?s=21\">eine Notstandssitzung der Generalversammlung im Uniting-for-Peace-Format.<\/a> Damit diese stattfinden konnte, musste der Konflikt dennoch zun\u00e4chst einmal vor den Sicherheitsrat, der laut UN-Charta schlie\u00dflich die Verantwortung f\u00fcr den internationalen Frieden tr\u00e4gt. Das st\u00e4ndige Sicherheitsratsmitglied USA und das nicht-st\u00e4ndige Mitglied Albanien legten schon am zweiten Tag des Krieges einen Resolutionsentwurf vor, der den russischen Angriff verurteilte und Russland nicht nur zum sofortigen R\u00fcckzug seiner Streitkr\u00e4fte aus der Ukraine aufforderte, sondern auch zur R\u00fccknahme der Anerkennung der separatistischen Regionen Donezk und Luhansk (dazu <a href=\"https:\/\/www.reuters.com\/world\/un-security-council-likely-vote-friday-condemning-russia-2022-02-24\/\">hier<\/a>).<\/p>\n<p>Wie erwartet, legte Russland in der Sitzung vom 25. Februar 2022 sein Veto ein, womit die Resolution abgelehnt war. Daraufhin rief der Sicherheitsrat zwei Tage sp\u00e4ter <a href=\"https:\/\/www.reuters.com\/world\/un-security-council-calls-rare-general-assembly-session-ukraine-2022-02-27\/\">die Generalversammlung zu einer Notstandssitzung zusammen<\/a>. Diese Abstimmung war prozedural, das Vetorecht galt damit nicht. Angesichts der breiten Unterst\u00fctzung f\u00fcr das Verfahren, die viele Sicherheitsratsmitglieder bereits im Vorfeld ge\u00e4u\u00dfert hatten, war es unwahrscheinlich, dass die notwendige Mehrheit von 9 Stimmen verfehlt wird, doch selbst wenn dieser Fall eingetreten w\u00e4re, h\u00e4tte die Vollversammlung dennoch tagen k\u00f6nnen, aus eigener Initiative. Der derzeitige Vorsitzende der Generalversammlung, der maledivische UN-Botschafter Abdulla Shahid, hatte <a href=\"https:\/\/twitter.com\/un_pga\/status\/1496952192397451265?s=21\">den russischen Angriff bereits als V\u00f6lkerrechtsbruch verurteilt und einen sofortigen Waffenstillstand verlangt<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Was die Generalversammlung mit Uniting for Peace erreichen kann<\/strong><\/p>\n<p>Die Generalversammlung kam also Montagabend zusammen und verabschiedete am Mittwoch, den 2. M\u00e4rz 2022, nach dreit\u00e4giger Debatte die Resolution A\/RES\/ES-S\/1. Die Endversion ist zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht verf\u00fcgbar, aber der <a href=\"http:\/\/www.undocs.org\/en\/A\/ES-11\/L.1\">Entwurf<\/a> ist inhaltlich stark an den angelehnt, der f\u00fcr den Sicherheitsrat erarbeitet worden war. Nach einer Bekr\u00e4ftigung der in Artikel 2 der UN-Charta kodifizierten Prinzipien des Gewaltverbots und der territorialen Integrit\u00e4t seiner Mitglieder, verurteilt der Entwurf den Angriff und verlangt von Russland, die Kampfhandlungen unverz\u00fcglich einzustellen und seine Streitkr\u00e4fte vollst\u00e4ndig und bedingungslos aus der Ukraine abzuziehen. Der Text ruft alle Parteien mit Nachdruck dazu auf, sich an die Regeln des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts zu halten. Er mahnt schlie\u00dflich zur friedlichen Konfliktl\u00f6sung und Deeskalation.<\/p>\n<p>Ohne den genauen Wortlaut zu benutzen, leistet die Vollversammlung mit dieser Resolution de facto, was formal die wichtigste Kompetenz des Sicherheitsrats nach Artikel 39 der UN-Charta ist: den Bruch des internationalen Friedens festzustellen. Zugleich fehlt in der Resolution all dies, was der Sicherheitsrat daraufhin tun k\u00f6nnte, n\u00e4mlich nicht-milit\u00e4rische Zwangsma\u00dfnahmen nach Artikel 41 oder milit\u00e4rische Zwangsma\u00dfnahmen nach Artikel 42 zu verh\u00e4ngen. Doch sollte die Generalversammlung weitere Schritte unternehmen wollen \u2013 wie k\u00f6nnten diese aussehen?<\/p>\n<p>Wichtig zu wissen ist, dass die Generalversammlung nur Empfehlungen abgeben kann. Ihre Resolutionen sind also, im Unterschied zu denen des Sicherheitsrates, nicht bindend. Doch auch wenn die Staaten nicht <em>rechtlich<\/em> verpflichtet w\u00e4ren, sich an diese Empfehlungen zu halten \u00ad\u2013 <em>politisch<\/em> w\u00e4ren sie es<em>. <\/em>Denn als Ausdruck des Willens der internationalen Gemeinschaft haben Resolutionen der Generalversammlung eine starke symbolische Wirkung. Sie vermitteln, was in der aktuellen Situation als angemessenes Handeln gilt und formulieren die klare Erwartung, dass sich alle Staaten danach richten. F\u00fcr diejenigen, die es nicht tun, entsteht ein besonderer Rechtfertigungsdruck.<\/p>\n<p>Wird die Notstandssitzung fortgesetzt, k\u00f6nnte sich die Generalversammlung in Folgeresolutionen zumindest f\u00fcr Ma\u00dfnahmen der friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI der UN-Charta aussprechen. F\u00fcr milit\u00e4rische oder nicht-milit\u00e4rische Zwangsma\u00dfnahmen gibt es keine Pr\u00e4zedenzf\u00e4lle im Rahmen der Uniting-for-Peace-Prozedur (in anderen Situationen, d. h. nicht in Reaktion auf eine Friedensbedrohung hat die Generalversammlung jedoch bereits mehrfach nicht-milit\u00e4rische <a href=\"https:\/\/www.ejiltalk.org\/what-can-the-un-general-assembly-do-about-russian-aggression-in-ukraine\/\">Sanktionen empfohlen<\/a>). W\u00e4hrend in einigen vorherigen F\u00e4llen, in denen ein Staat einen anderen \u00fcberfallen hatte (etwa Irak-Kuwait im Jahr 1990), vom Sicherheitsrat milit\u00e4rische Zwangsma\u00dfnahmen nach Artikel 42 mandatiert wurden, ist hierf\u00fcr das Eskalationspotential in diesem Fall, und zwar nicht nur aufgrund russischer Nuklearwaffen, ohnehin zu hoch. Es ist daher unwahrscheinlich (wenn auch nat\u00fcrlich nicht ausgeschlossen), dass die Generalversammlung etwa eine milit\u00e4risch durchgesetzte Flugverbotszone, wie bereits mehrfach gefordert, oder sogar Angriffe auf milit\u00e4rische Ziele auf dem russischen Territorium, etwa Munitionslager oder St\u00fctzpunkte, empfiehlt.<\/p>\n<p>Durchaus notwendig w\u00e4ren allerdings konkrete Vorgaben aus zwei Bereichen: nicht-milit\u00e4rische Zwangsma\u00dfnahmen nach Artikel 41 des Kapitels VII und Ma\u00dfnahmen der friedlichen Streitbeilegung nach Kapitel VI. Zwar gibt es derzeit eine F\u00fclle individueller, unilateraler oder regionaler Sanktionen gegen Russland. Ein multilateral abgestimmtes und einheitliches Sanktionsregime w\u00e4re jedoch zum einen sinnvoll, um ein <em>Unterlaufen<\/em> zu erschweren, das dessen Effektivit\u00e4t schm\u00e4lern wurde. Zum anderen w\u00e4re es sinnvoll, um ein <em>\u00dcberschie\u00dfen<\/em> zu vermeiden \u2013 die Sanktionen sollten zielgerichtet sein und die russische Zivilbev\u00f6lkerung nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig treffen.<\/p>\n<p>Als Ma\u00dfnahme der friedlichen Streitbeilegung k\u00f6nnte die Generalversammlung gem\u00e4\u00df Artikel 33 der Charta eine*n Sondergesandte*n damit beauftragen, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und eine Feuerpause bzw. langfristig ein Friedensabkommen auszuhandeln. Sp\u00e4testens wenn dieses erzielt wird und unter Umst\u00e4nden auch schon vorher, w\u00e4ren UN-Blauhelme eine Option, wie sie die Generalversammlung im Jahr 1956 in der Suezkrise entsandte. Was das Mandat einer solchen UN-Friedenstruppe umfassen w\u00fcrde, h\u00e4ngt unter anderem vom Konfliktstadium ab, in dem sie zum Einsatz kommt. Sie k\u00f6nnte beispielsweise einen Waffenstillstand \u00fcberwachen und sogar als Puffer zwischen den Konfliktparteien dienen. In jedem Fall sollte die Mission den Auftrag und die Mittel haben, die Zivilbev\u00f6lkerung zu sch\u00fctzen und zu versorgen. Dies k\u00f6nnte direkt in den Konfliktgebieten passieren, aber z. B. auch die Errichtung und Absicherung von humanit\u00e4ren Schutzzonen und\/oder eines humanit\u00e4ren Korridors, durch den Fl\u00fcchtlinge die Ukraine sicher verlassen bzw. evakuiert werden k\u00f6nnen, beinhalten.<\/p>\n<p>Die Staatengemeinschaft hat mit der <em>Uniting-for-Peace<\/em>-Resolution ihren Willen bekundet, sich an der L\u00f6sung des Russland-Ukraine-Konflikts zu beteiligen. Will sie ihrer Verantwortung f\u00fcr den Weltfrieden gerecht werden, sollte sie es nicht bei dieser Willensbekundung belassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eResolution ES-11\/1 adopted\u201c: mit einem lakonischen Tweet verk\u00fcndete gestern Nachmittag der Vorsitzende der UN-Generalversammlung, dass die Weltgemeinschaft in einer Notstandssitzung den Angriff Russlands auf die Ukraine verurteilt hat. 141 Staaten stimmten f\u00fcr die Resolution, nur 5 dagegen, 35 enthielten sich. 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